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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Förderung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit (G-SIG: 14010446)

Einbeziehung der Nichtregierungsorganisationen in das Verfahren der EU-Bewilligungen, Bearbeitung von Förderanträgen durch die nationalen Regierungen im Rahmen einer europäischen Auftragsverwaltung

Fraktion

CDU/CSU

Datum

22.07.1999

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/29. 06. 99

Verbesserung der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Dr. Ralf Brauksiepe, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Peter Weiß (Emmendingen), Dr. Wolfgang Schäuble und Fraktion

Vorbemerkung

Eine Verbesserung der Europäischen Entwicklungszusammenarbeit ist dringend erforderlich. Die Zunahme von Zielen und Instrumenten, die mangelnde Koordinierung zwischen den Gebern, das Fehlen einer deutlichen Komplementarität zwischen den Programmen der Kommission und der Mitgliedstaaten sind die wesentlichen Mängel der heutigen EU-Entwicklungspolitik. Die Zentralisierung und finanzielle Kontrolle haben das zuträgliche Maß überschritten, die institutionelle Struktur ist nicht geeignet, um aus Fehlern zu lernen. Im Zusammenhang der Reform der Europäischen Entwicklungspolitik muß außerdem darauf geachtet werden, daß die wertvolle Arbeit der Nichtregierungsorganisationen einbezogen wird und die Verfahren zur Förderung von Projekten nicht so gestaltet werden, daß insbesondere kleine nationale Nichtregierungsorganisationen de facto ausgeschlossen sind.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie ist der aktuelle Stand der Überlegungen zur zukünftigen Einbeziehung der nationalen Nichtregierungsorganisationen in die EU-Entwicklungszusammenarbeit?

2

Gibt es Überlegungen, das Verfahren der EU-Bewilligungen analog dem Bewilligungsverfahren des Bundesministeriums für Zusammenarbeit und Entwicklung für Nichtregierungsorganisationen umzustrukturieren?

3

Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Bearbeitung von NRO-Förderanträgen – z. B. unterhalb einer Schwelle von 1 Mio. Euro – künftig nicht in Brüssel, sondern durch die nationalen Regierungen im Rahmen einer europäischen Auftragsverwaltung durchzuführen?

4

Wie kann zukünftig sichergestellt werden, daß Projekte nicht daran scheitern, daß die Wartezeit bis zur nächsten Rate der EU-Mittel zu lange ist und die Zuweisung der beantragten Mittel oft mehrere Monate nach Absendung des Antrages in Anspruch nimmt?

5

Ist diese Problematik im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft mit den anderen Mitgliedstaaten behandelt worden?

Bonn, den 28. Juni 1999

Michael Glos und Fraktion

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