Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
2055
14. Wahlperiode
09. 11. 99
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. November 1999 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/1748 –
Politische Entwicklung in Montenegro (Bundesrepublik Jugoslawien)
Die andauernden Spannungen zwischen den ehemaligen verbündeten
Teilrepubliken Montenegro und Serbien bedrohen zusehends den Bestand der
Bundesrepublik Jugoslawien (BR Jugoslawien). Der politische Konflikt
verhindert fast jede Zusammenarbeit der beiden voneinander wirtschaftlich
abhängigen Teilrepubliken.
Im August des Jahres präsentierte die montenegrinische Regierung Belgrad
einen Vorschlag zur Neuregelung ihrer Beziehungen zu Serbien auf der
Bundesebene, die sogenannte „Plattform“. Sie sieht die Unabhängigkeit Montenegros
von Serbien bewusst nicht vor. Sollte Präsident Milosevic diesen Vorschlag
ablehnen, plant die montenegrinische Regierung ein Referendum über die
Unabhängigkeit. Nach ernsthaften Prognosen würden zwei Drittel der
sechshunderttausend Einwohner für die Unabhängigkeit stimmen. Nach einem solchen
Referendum bestände die Gefahr einer militärischen Auseinandersetzung, die
jugoslawische Armee könnte direkt in Montenegro eingreifen, das Land
besetzen und so einen Bürgerkrieg und eine neue Flüchtlingswelle provozieren.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrem europäischen und
atlantischen Partner maßgeblich für Frieden und Stabilität in Südosteuropa
engagiert. Deutschland gehört zu den wichtigsten Geberstaaten und deutsche
Soldaten sind direkt an der Friedenserhaltung vor Ort beteiligt. Der
„Stabilitätspakt für Südosteuropa“ ist maßgeblich von der Bundesregierung initiiert
worden.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden Spannungen
zwischen den Teilrepubliken Serbien und Montenegro und welche Chancen
sieht sie für den Verbleib Montenegros in der BR Jugoslawien?
Die erhöhten Spannungen zwischen Montenegro und Serbien sind Folge der
Politik Sloboda Milosevics. Diese Politik beraubt die Bürger der
Bundesrepublik Jugoslawien ihrer demokratischen Entfaltungsmöglichkeiten sowie der
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Aussicht auf wirtschaftlichen Aufschwung. Aus diesem Grund sucht die
Regierung Montenegros nach Wegen, die Gemeinschaft mit Serbien fortzusetzen,
ohne dadurch bei ihren eigenen demokratischen und wirtschaftlichen Reformen
beschränkt zu werden.
Gemeinsam mit den Partnern in der EU hat die Bundesregierung ihr
Verständnis für den Willen Montenegros erklärt, ernsthafte Bemühungen zu
unternehmen, um das Verhältnis zwischen Serbien und Montenegro umzugestalten. Sie
hat die Organe beider Teilrepubliken dazu aufgerufen, in einen ernsthaften
Dialog über die zukünftige verfassungsrechtliche Gestaltung der BR Jugoslawien
einzutreten. Ein solcher Dialog ist bislang nicht in Gang gekommen, weil die
serbische Seite weitgehend die Vorschläge Montenegros ignoriert.
2. Welche konkreten Hilfen, die über das Aussetzen des Ölembargos
hinausgehen, soll und werden der Teilrepublik Montenegro gewährt, um die
Folgen des Verbleibens in der BR Jugoslawien zu mildern? Gibt es
Hilfsprogramme der Bundesregierung oder der EU, welche denen der
amerikanischen USAID entsprechen?
Es gibt eine Vielzahl konkreter Hilfen der EU und Deutschlands für die
Republik Montenegro, die zum Teil bereits geleistet wurden, zum Teil noch
programmiert werden müssen. Hilfen in Höhe von über 80 Mio. DM werden
Montenegro für die Jahre 1998/1999 zur Verfügung gestellt. Die Maßnahmen im
Einzelnen:
●
Für die Linderung der Not der Flüchtlinge in Montenegro sind seit Anfang
1999 seitens der Bundesregierung humanitäre Hilfsleistungen in Höhe von
2 Mio. DM sowie Nahrungsmittelhilfen in Höhe von 1,3 Mio. DM erbracht
worden.
●
Über die bereits laufenden Förderprogramme hinaus beabsichtigen die
Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Friedrich-
Naumann-Stiftung die Eröffnung von Büros in Podgorica. Die Heinrich-Böll-
Stiftung wird über eine Partnerorganisation in Podgorica tätig werden. Erste
Schwerpunkte der Stiftungen werden bei der Unterstützung im Bereich
kommunaler Selbstverwaltung, Justizreform, Privatisierung und
Medienberatung liegen. Die Bundesregierung wird die Stiftungen hierfür mit 800 000
DM unterstützen.
●
Im Rahmen eines Stiftungsprogramms ist geplant, bei einer
montenegrinischen Bank einen Kreditfonds in Höhe von zunächst rund 500 000 DM zur
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen einzurichten.
●
Im Rahmen des Programms Integrierte Fachkräfte des CIM ist die
Vermittlung von 2 Fachkräften an die Wirtschaftskammer Montenegros und das
Arbeitsamt/Privatisierungsbehörde mit dem Schwerpunkt der
Wirtschaftsförderung geplant.
●
Zur Unterstützung der Medien in Montenegro hat das ZDF ein
Ausbildungsseminar für Journalisten des montenegrinischen Fernsehens durchgeführt.
Noch für dieses Jahr sind Hospitanzen für montenegrinische Journalisten bei
ZDF und WDR sowie die Unterstützung montenegrinischer Medien im
Wege der Ausstattungshilfe geplant.
●
Montenegro nimmt auf Initiative der damaligen deutschen EU-
Präsidentschaft als Gast der EU-Präsidentschaft am Stabilitätspakt für Südosteuropa
teil. In diesem Rahmen soll es auch mit weiteren Förderprogrammen
unterstützt werden.
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●
Montenegro und Kosovo wurden durch den Beschluss des Allgemeinen
Rates vom 11. Oktober 1999 vom Flugverbot gegenüber der BR Jugoslawien
ausgenommen.
●
Im April 1998 wurde zwischen der Kommission und der montenegrinischen
Regierung ein Finanzabkommen über 3 Mio.
€
zur Unterstützung der
Regierung bei der Fortsetzung des Programms politischer und ökonomischer
Reformen abgeschlossen.
●
Ebenfalls bereits 1998 wurde Montenegro OBNOVA-Wiederaufbauhilfe
(EU-Programm für Wiederaufbau) in Höhe von 5 Mio.
€
zugesagt. 1999
beträgt die OBNOVA-Wiederaufbauhilfe 7 Mio.
€
. Sie befindet sich derzeit
noch in der Planungsphase.
●
Im Mai 1999 wurde ein Finanzabkommen über 13 Mio.
€
als Budgethilfe
zur Entlastung Montenegros im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise
geschlossen. Die erste Rate in Höhe von 6,5 Mio.
€
wurde bereits gezahlt und
ist bald aufgebraucht. Der Antrag auf Auszahlung der zweiten Rate wird
daher in Kürze gestellt werden.
●
Am 15. September 1999 hat die Kommission positiv über den Antrag der
montenegrinischen Regierung auf Budgethilfe in Höhe von 10 Mio.
€
entschieden. Weitere 0,4 Mio.
€
sind als technische Hilfe vorgesehen. Die
Hilfe dient dem Import von Nahrungsmitteln.
●
Humanitäre Hilfe für Montenegro wurde durch die EU in Höhe von
7,6 Mio.
€
geleistet, weitere 6 Mio.
€
sind in der Programmierungsphase.
3. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die Forderung von Präsident
Djukanovic, die gegen die BR Jugoslawien verhängten Sanktionen für
Montenegro auszusetzen, zu erfüllen?
Der Allgemeine Rat hat am 11. Oktober 1999 in Luxemburg beschlossen,
Montenegro und den Kosovo vom Ölembargo und dem Flugverbot, die für die
Bundesrepublik Jugoslawien gelten, auszunehmen.
4. Welche Maßnamen ergreift die Bundesregierung, um positiv auf die o.g.
Verhandlungen zur Neuregelung der Beziehungen zwischen Montenegro
und Serbien einzuwirken? Hat sie gegenüber Serbien Konsequenzen
angekündigt, wenn die Verhandlungen aufgrund der destruktiven Haltung
Serbiens scheitern sollten?
Die EU-Troika hat auf deutsche Initiative hin am 20. August 1999 eine
Demarche in Montenegro durchgeführt. Sie hat dabei Serbien und Montenegro
ermutigt, in einen ernsthaften Dialog über die zukünftige verfassungsrechtliche
Gestaltung der Bundesrepublik Jugoslawien einzutreten. Die EU hat dabei ihr
Engagement für die Etablierung einer demokratischen Regierung in allen
Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien innerhalb der bestehenden Grenzen in
Erinnerung gerufen. Sie hat betont, dass ein erfolgreicher Abschluss der
Verhandlungen positive Folgen für das Verhältnis der EU sowohl mit Montenegro wie
mit Serbien nach sich ziehen könnte.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Partnerstaaten unterstützen
aktiv die demokratische Opposition in Serbien. Ihr politischer Erfolg würde
konstruktive Verhandlungen zwischen Montenegro und Serbien erleichtern.
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ISSN 0722-8333
5. Hält die Bundesregierung das, für den Fall des Scheiterns der
Verhandlungen, geplante Referendum in Montenegro für legitim?
Die Beantwortung der Frage, inwieweit ein solches Referendum legitim wäre,
hängt von den konkreten Einzelumständen ab. So müssten die legalen
Voraussetzungen erfüllt sein und die Durchführung des Referendums demokratischen
und rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen.
Alle Anstrengungen der demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik
Jugoslawien sollten auf demokratische Reformen im Gesamtstaat und auf die Lösung
von bestehenden Streitfragen im konstruktiven Dialog gerichtet werden.
6. Welche präventiven Maßnahmen unternehmen die Bundesregierung und
die NATO, einem möglichen, von serbischer Seite aus initiierten Ausbruch
von Gewalt in Montenegro vorzubeugen?
Die Bundesregierung und die NATO beobachten die Situation in und um
Montenegro sehr aufmerksam. Belgrad ist vor den Folgen eines gewaltsamen
Vorgehens gewarnt worden.
7. Enthalten die Zusagen zur Unterstützung Montenegros durch die NATO
nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Sicherheitsgarantie und
mit welchem Beistand könnte Montenegro rechnen, wenn die
jugoslawische Armee in Montenegro gewalttätig vorgehen würde?
Eine abschließende Antwort lässt sich unabhängig von den konkreten
Umständen nicht geben. Das Ziel der Politik der Bundesregierung und ihrer Partner ist
es zu verhindern, dass es zu einem gewalttätigen Vorgehen der jugoslawischen
Armee in Montenegro kommt.
8. Welche Konsequenzen hätte ein für die Unabhängigkeit Montenegros
positiv verlaufendes Referendum für ein solches NATO/UN-Engagement?
Diese hypothetische Frage kann losgelöst von den konkreten Umständen nicht
beantwortet werden.
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sie und die EU-Partner im
Fall eines für die Unabhängigkeit Montenegros positiv verlaufenden
Referendums Montenegro als unabhängigen Staat anerkennen müssten und
welche Konsequenzen wären daraus für den Status des Kosovo zu ziehen?
Auf die Beantwortung der Frage 8 wird verwiesen.]