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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Unterstützung für Landsmannschaften und andere Organisationen der deutschen Heimatvertriebenen sowie für die Pflege des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete (G-SIG: 14010430)

Zukünftige finanzielle Förderung für Landsmannschaften und anderer Organisationen Heimatvertriebener, Erhaltung institutionell geförderter Einrichtungen, Unterstützung deutscher Minderheiten in Osteuropa

Fraktion

CDU/CSU

Datum

22.07.1999

Aktualisiert

30.04.2024

Deutscher BundestagDrucksache 14/135429. 06. 99

Unterstützung für Landsmannschaften und andere Organisationen der deutschen Heimatvertriebenen sowie für die Pflege des Kulturgutes der Vertreibungsgebiete

der Abgeordneten Hartmut Koschyk, Manfred Grund, Georg Janovsky, Eva-Maria Kors, Dr. Peter Paziorek, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 29. Mai 1999 erklärte der Bundesminister des Innern, Otto Schily, auf der Festveranstaltung des Bundes der Vertriebenen anläßlich des Tages der deutschen Heimatvertriebenen im Berliner Dom für die Bundesregierung: „Entgegen manchem Vorurteil haben sich die Heimatvertriebenen in ihrer übergroßen Mehrheit auch an der Aussöhnung unter den europäischen Völkern aktiv beteiligt und tun dies auch heute noch. Ihr leidvolles Schicksal haben sie nicht als Hindernis, sondern – im Gegenteil – als Auftrag verstanden, sich für die europäische Einigung und die Herstellung gutnachbarlicher und friedlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten einzusetzen. Dazu steht nicht im Widerspruch, daß die Vertriebenen die Erinnerung an die massenhafte Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkrieges wachhalten. (. . .)

Die politische Linke hat in der Vergangenheit, das läßt sich leider nicht bestreiten, zeitweise über die Vertreibungsverbrechen, über das millionenfache Leid, das den Vertriebenen zugefügt wurde, hinweggesehen, sei es aus Desinteresse, sei es aus Ängstlichkeit vor dem Vorwurf, als Revanchist gescholten zu werden, oder sei es in dem Irrglauben, durch Verschweigen und Verdrängen eher den Weg zu einem Ausgleich mit unseren Nachbarn im Osten zu erreichen. Dieses Verhalten war Ausdruck von Mutlosigkeit und Zaghaftigkeit. Inzwischen wissen wir, daß wir nur dann, wenn wir den Mut zu einer klaren Sprache aufbringen und der Wahrheit ins Gesicht sehen, die Grundlage für ein gutes und friedliches Zusammenleben finden können. (. . .)

In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 1997, der die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P., nicht jedoch die Fraktion der PDS, zugestimmt haben, hat das Parlament die deutsche Öffentlichkeit an die schreckliche Zeit der Vertreibung erinnert. (. . .) Den Aussagen in dieser Entschließung weiß sich auch die neue Bundesregierung verpflichtet.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Bundestreffen von Landsmannschaften oder von anderen Vertriebenenorganisationen wurden oder werden noch im Jahr 1999 aus Mitteln des Bundes mitfinanziert, und bei welchen Bundestreffen hat die Bundesregierung aus welchen Gründen eine Mitfinanzierung abgelehnt?

2

Wird die Bundesregierung auch in den kommenden Jahren Bundestreffen von Landsmannschaften oder anderen Vertriebenenorganisationen mitfinanzieren, und wenn nicht, warum nicht?

3

Welche kulturpolitischen Schwerpunktverlagerungen beabsichtigt oder unternimmt die Bundesregierung im Vergleich zur Kulturpolitik des Bundes in der Vergangenheit?

4

Welche Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsmittel des Bundes für Maßnahmen nach § 96 BVFG haben die etwaigen kulturpolitischen Schwerpunktverlagerungen der Bundesregierung?

5

Welche Schwerpunktänderungen beabsichtigt oder unternimmt die Bundesregierung bei Maßnahmen nach § 96 BVFG?

6

Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der grenzüberschreitenden Kulturarbeit bei Maßnahmen nach § 96 BVFG bei, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bisher nach § 96 BVFG geförderte Einrichtungen den Kriterien der Bundesregierung für die grenzüberschreitende Kulturarbeit nicht genügt haben?

7

Welche bislang nach § 96 BVFG geförderten Einrichtungen genügen nach Auffassung der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht den Kriterien der Bundesregierung für die grenzüberschreitende Kulturarbeit?

8

Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung der kulturellen Breitenarbeit bei Maßnahmen nach § 96 BVFG bei, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bisher nach § 96 BVFG geförderte Maßnahmen den Kriterien der Bundesregierung für die kulturelle Breitenarbeit nicht genügt haben?

9

Welche bislang nach § 96 BVFG geförderten Maßnahmen oder Bestandteile von Maßnahmen genügen nach Auffassung der Bundesregierung aus welchen Gründen nicht den Anforderungen der Bundesregierung an die kulturelle Breitenarbeit?

10

Welche Anstrengungen beabsichtigt oder unternimmt die Bundesregierung, um angesichts des systematischen Verschweigens des Vertreibungsunrechts in der ehemaligen DDR das Anliegen des § 96 BVFG in den neuen Ländern stärker zu vermitteln?

11

Wie viele Projektmittel für welche Maßnahmen nach § 96 BVFG wurden im Jahr 1998 bewilligt?

12

Wie viele Projektmittel für welche Maßnahmen nach § 96 BVFG, soweit bereits verplant, können im Jahr 1999 ausgereicht werden, und fallen im Jahr 1999 darunter lediglich Maßnahmen, die bereits geförderte Projekte fortführen?

13

Hat die Bundesregierung Anträge von Projektträgern für vorgesehene Maßnahmen nach § 96 BVFG mit der Begründung, es könnten nur bereits begonnene Projekte gefördert werden, abschlägig beschieden?

14

Führt ein Projekt nur dann ein bereits begonnenes Projekt fort, wenn es am gleichen Ort durchgeführt wird, und wenn ja, aus welchen Zweckmäßigkeitsüberlegungen heraus bildet dieser Tatbestand eine Förderbedingung der Bundesregierung?

15

Trifft es zu, daß die Bundesregierung anläßlich der Ankündigung im Jahr 1997, die Stiftung Deutschlandhaus Berlin in Zukunft nicht mehr institutionell zu fördern, die Zusage gegeben hat, das Gebäude des Deutschlandhauses auch künftig dem Aufgabenbereich nach § 96 BVFG zu erhalten?

16

Welcher Zweckbestimmung wird das Deutschlandhaus in Berlin in Zukunft zugeführt?

17

Bei welchen Landsmannschaften oder anderen Vertriebenenorganisationen hat die Bundesregierung im Jahr 1999 die hauptamtlichen Kulturreferenten gefördert, und bei welchen Landsmannschaften oder anderen Vertriebenenorganisationen hat die Bundesregierung die entsprechende Förderung im Jahr 1999 aus welchen Gründen abgelehnt?

18

Bei welchen Landsmannschaften oder anderen Vertriebenenorganisationen wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren hauptamtliche Kulturreferenten fördern?

19

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Zusage zurückgezogen, die an der Universität Bayreuth vorgesehene Stiftungsprofessur für die zeitgeschichtliche Erforschung der Integration der deutschen Heimatvertriebenen für die Dauer von fünf Jahren zu fördern?

20

Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung aufgrund ihrer Rücknahme der Entscheidung, die an der Universität Bayreuth vorgesehene Stiftungsprofessur für die zeitgeschichtliche Erforschung der Integration der deutschen Heimatvertriebenen für die Dauer von fünf Jahren zu fördern, für die Arbeit des in Bayreuth entstehenden zentralen Archivs für den Lastenausgleich im Bundesarchiv, insbesondere für die systematische wissenschaftliche Auswertung, Bearbeitung und Dokumentation der Archivbestände?

21

Teilt die Bundesregierung dem Grundsatz nach die Auffassung, daß – ungeachtet haushälterischer Überlegungen – institutionell geförderte wissenschaftliche, dokumentarische und kulturelle Einrichtungen in der Regel ihre Aufgaben und Dienstleistungen erheblich sachkundiger und qualifizierter erledigen und erbringen können als projektgeförderte Maßnahmen?

22

Werden die bislang nach § 96 BVFG institutionell geförderten Einrichtungen, insbesondere der Ostdeutsche Kulturrat und die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, auch in den kommenden Jahren institutionell gefördert, und wenn nicht, warum nicht?

23

Werden die bislang nach § 96 BVFG geförderten musealen Einrichtungen in diesem Jahr und auch in den nächsten Jahren gefördert, und wenn nicht, warum nicht?

24

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Selbständigkeit der bislang vom Bund geförderten Einrichtungen Ostpreußisches Landesmuseum in Lüneburg und Westpreußisches Landesmuseum in Münster erhalten bleiben, und wenn nicht, warum nicht?

25

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Selbständigkeit der bislang vom Bund geförderten Einrichtungen Schlesisches Museum zu Görlitz und Oberschlesisches Landesmuseum zu Ratingen erhalten bleiben, und wenn nicht, warum nicht?

26

Wird die institutionelle Förderung des Schlesischen Schaufensters im „Haus Schlesien“ in Königswinter-Heisterbacherrott beibehalten, und falls nicht, warum nicht?

27

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Selbständigkeit der bislang vom Bund geförderten Einrichtungen Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm und Siebenbürgisches Museum in Gundelsheim erhalten bleiben, und wenn nicht, warum nicht?

28

Wird die institutionelle Förderung der Stiftung Ostdeutsche Galerie Regensburg auch längerfristig beibehalten, und wenn nicht, warum nicht?

29

Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Selbständigkeit der bislang vom Bund geförderten Einrichtungen Adalbert-Stifter-Verein in München, Südostdeutsches Kulturwerk in München, Nordostdeutsches Kulturwerk in Lüneburg und Stiftung Kulturwerk Schlesien in Würzburg erhalten bleiben, und wenn nicht, warum nicht?

30

Wird die institutionelle Förderung der Einrichtungen Stiftung Haus Oberschlesien in Ratingen, Kulturzentrum Ostpreußen in Ellingen und Göttinger Arbeitskreis beibehalten, und wenn nicht, warum nicht?

31

Plant die Bundesregierung die Errichtung einer zentralen Kultureinrichtung für die Kulturarbeit nach § 96 BVFG?

32

Falls ja, mit welchen Aufgaben wird eine solche Einrichtung betraut, und in welcher Weise sind davon bestehende und bislang vom Bund geförderte Einrichtungen betroffen?

33

Beabsichtigt die Bundesregierung, Verwaltungsaufgaben bestehender und bislang vom Bund geförderter Einrichtungen der Kulturarbeit nach § 96 BVFG zu zentralisieren, und falls ja, in welcher Form soll dies geschehen?

34

In welcher Höhe hat die Bundesregierung die deutschen Minderheiten in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas sowie in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Staaten – im Jahr 1998 unterstützt?

35

Über welche Mittlerorganisationen in jeweils welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung die deutschen Minderheiten in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas sowie in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Staaten – im Jahr 1999?

36

In welcher Höhe will die Bundesregierung die deutschen Minderheiten in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas sowie in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion – insgesamt und aufgeschlüsselt nach Staaten – in den kommenden Jahren unterstützen?

37

Welche Schwerpunktverlagerungen beabsichtigt oder unternimmt die Bundesregierung im Vergleich zu den Vorjahren bei der Förderung der deutschen Minderheiten in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas sowie in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion?

Bonn, den 29. Juni 1999

Hartmut Koschyk Manfred Grund Georg Janovsky Eva-Maria Kors Dr. Peter Paziorek Anita Schäfer Heinz Schemken Elke Wülfing Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

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