Am 29. Mai 1999 erklärte der Bundesminister des Innern, Otto Schily, auf der Festveranstaltung des Bundes der Vertriebenen anläßlich des Tages der deutschen Heimatvertriebenen im Berliner Dom für die Bundesregierung: „Entgegen manchem Vorurteil haben sich die Heimatvertriebenen in ihrer übergroßen Mehrheit auch an der Aussöhnung unter den europäischen Völkern aktiv beteiligt und tun dies auch heute noch. Ihr leidvolles Schicksal haben sie nicht als Hindernis, sondern – im Gegenteil – als Auftrag verstanden, sich für die europäische Einigung und die Herstellung gutnachbarlicher und friedlicher Beziehungen zwischen den europäischen Staaten einzusetzen. Dazu steht nicht im Widerspruch, daß die Vertriebenen die Erinnerung an die massenhafte Vertreibung am Ende des Zweiten Weltkrieges wachhalten. (. . .)
Die politische Linke hat in der Vergangenheit, das läßt sich leider nicht bestreiten, zeitweise über die Vertreibungsverbrechen, über das millionenfache Leid, das den Vertriebenen zugefügt wurde, hinweggesehen, sei es aus Desinteresse, sei es aus Ängstlichkeit vor dem Vorwurf, als Revanchist gescholten zu werden, oder sei es in dem Irrglauben, durch Verschweigen und Verdrängen eher den Weg zu einem Ausgleich mit unseren Nachbarn im Osten zu erreichen. Dieses Verhalten war Ausdruck von Mutlosigkeit und Zaghaftigkeit. Inzwischen wissen wir, daß wir nur dann, wenn wir den Mut zu einer klaren Sprache aufbringen und der Wahrheit ins Gesicht sehen, die Grundlage für ein gutes und friedliches Zusammenleben finden können. (. . .)
In einer Entschließung des Deutschen Bundestages vom 28. Februar 1997, der die Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P., nicht jedoch die Fraktion der PDS, zugestimmt haben, hat das Parlament die deutsche Öffentlichkeit an die schreckliche Zeit der Vertreibung erinnert. (. . .) Den Aussagen in dieser Entschließung weiß sich auch die neue Bundesregierung verpflichtet.“
Vorbemerkung
Nach der politischen Öffnung der osteuropäischen Staaten und der Herstellung der deutschen Einheit haben sich die Anforderungen an die Kulturarbeit nach § 96 BVFG gewandelt. Diese veränderte Aufgabenstellung ist Anlaß für den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, eine neue Konzeption zur Kulturförderung nach § 96 BVFG vorzulegen.
Schwerpunkte der neuen Konzeption sind die zukunftsweisende, dauerhafte Sicherung der musealen Aufarbeitung und Präsentation der deutschen Kulturtraditionen in ihren Wechselbeziehungen mit den Bezugsregionen und Nachbarvölkern, die stärkere Einbindung von Wissenschaft und Forschung in den allgemeinen Wissenschaftsbetrieb, insbesondere in die Universitäten, sowie die Vernetzung mit dem allgemeinen Kulturaustausch mit den östlichen Nachbarn. Damit einhergehend sind durch die Konzeption Effizienz und Qualität der Arbeit zu verbessern und zu steigern.
Die Konzeption wurde am 29. Juni 1999 mit Vertretern der nach § 96 BVFG institutionell geförderten Kultureinrichtungen erörtert. Weitere Gespräche, insbesondere mit den mitfördernden Ländern und Kommunen, werden folgen.
Die Konzeption hat folgenden Wortlaut:
1. Einleitung
Der Fall der Mauer und des Eisernen Vorhangs in Deutschland und Europa hat die politische Situation auf unserem Kontinent grundlegend verändert. Die Konsequenzen, die sich daraus für alle Politikbereiche ergeben, sind in ihrer ganzen Breite noch nicht überall angemessen gezogen worden. Dies gilt auch für die Förderung der deutschen Kultur im östlichen Europa, die in den letzten Jahren zwar mehrfach diskutiert worden ist, aber erst in Ansätzen an die neue Situation angepaßt wurde.
Es ist wieder möglich, in die östlichen Nachbarstaaten zu reisen, wirtschaftliche, politische und kulturelle Beziehungen anzuknüpfen, kulturelle Veranstaltungen auszutauschen und auch gemeinsame Projekte zu verabreden. Diejenigen, die selbst Opfer der Vertreibung gewesen waren, die Mitglieder der sogenannten Erlebnisgeneration, können ihre Heimat wieder besuchen und persönliche Kontakte knüpfen, aber sie können aus Altersgründen zunehmend nicht mehr die wesentlichen Träger des allgemeiner gewordenen Kulturaustausches sein. Deshalb stellt sich die Frage, wie die in § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) formulierte Verpflichtung des Bundes und der Länder sinnvoll weiter entwickelt werden kann und soll: das ostdeutsche Kulturgut in dem Bewußtsein der Vertriebenen, der deutschen Gesellschaft und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, Einrichtungen des Kunstschaffens, der Ausbildung sowie der Wissenschaft und Forschung zu fördern.
Bis zur Wende konnte die Pflege der kulturellen deutschen Traditionen im östlichen Europa wesentlich nur in der Bundesrepublik Deutschland wahrgenommen werden. Seither ist klar, daß die Förderung der Kulturgeschichte im Osten und Südosten Europas eingebettet in die vielfältigen Möglichkeiten der auswärtigen Kulturpolitik und ein Teil des allgemeinen Kulturaustausches mit den östlichen Nachbarn sein muß. Es geht um gute Nachbarschaft und Versöhnung, es geht um Freiheit und Demokratie und das gemeinsame Haus Europa. Dieser politische Zusammenhang wird verstärkt konzeptionell und praktisch beachtet werden. Kulturaustausch wird in stärkerem Maße zu gemeinsamen Projekten führen, insbesondere mit Polen, Tschechien, Ungarn und Rumänien – sei es auf dem Gebiet der wissenschaftlichen und musealen Sicherung der dortigen Spuren deutscher Kultur, sei es auf dem Gebiet des allgemeinen kulturellen Austausches und Dialogs, sei es auf dem konkreten Gebiet der Erhaltung von Denkmälern.
Es gehört zu den Traditionen des bewußt föderalen Staates Deutschland, daß die Länder und Regionen sich ihrer eigenen Herkunft und Traditionen vergewissern und durch Forschung und museale Präsentation öffentlich dokumentieren und sich als Lern- und Erlebnisorte für das breite Publikum aus der Region und von auswärts anbieten. Von den volkskundlichen Museen bis zu den Heimatmuseen gibt es in Deutschland eine Fülle derartiger Einrichtungen, in denen selbstverständlich auch Vertreibungen, Fluchtbewegungen und Migrationsströme aufgearbeitet und vermittelt werden. Diese Aufgabe sollte auch für die deutschen Traditionen in den östlichen Nachbarstaaten gelten. Hierfür bleibt es erforderlich, regional orientierte Museen zu unterhalten und die wissenschaftliche Erforschung dieser ehemals deutschen Gebiete zu fördern, für die keine Gebietskörperschaft unmittelbar verantwortlich ist.
Die bestehende Vielfalt der Institutionen und Projekte, die sich dieser Aufgabe derzeit stellt, scheint mitunter eher Ergebnis einer spontanen oder willensstarken Entscheidung gewesen zu sein, denn das Produkt eines vernünftigen Planungsprozesses, der Doppelarbeit, Redundanzen und Ineffektivitäten zu vermeiden versucht. Besondere Aufmerksamkeit verlangt dabei das Problem des Selbstreferentiellen. Auch die Museen und Forschungsvorhaben zu Schlesien, Pommern usw. müssen sich als Teil der wissenschaftlichen und musealen Community in Deutschland begreifen und nicht als Einrichtungen, die sich in erster Linie auf sich selbst beziehen. Sie müssen sich stärker als bisher vernetzen mit – und öffnen zu – den großen Traditionen der regional bezogenen Aufarbeitung deutscher Geschichte und Kultur, und sie müssen sich messen an deren Ansprüchen und Standards. Zugleich müssen sie sich auch um die Vermittlung ihrer Arbeit an die Bevölkerung und die Öffentlichkeit kümmern, wie es Auftrag jedes Heimat- oder Landesmuseums in Deutschland ist. Ein leeres, unbekanntes und unbesuchtes Museum hat seinen Zweck verfehlt.
Insofern ist auch das, was unter dem Begriff der Breitenförderung in diesem Bereich gefördert worden ist, eine Aufgabe, die mit den musealen und wissenschaftlichen Aufgaben verbunden werden sollte: Exkursionen und Austauschprojekte mit den Bezugsregionen gehören hier ebenso hinein wie Musiktage, Symposien usw.
Die zukünftige Kulturförderung nach § 96 BVFG wird folgende Merkmale haben: Für die großen ehemals deutschen Kulturregionen werden museale Einrichtungen entwickelt, die kulturelle Kontakte mit ihren Bezugsregionen und Nachbarländern unterstützen bzw. übernehmen. Wobei es besonders sinnvoll wäre, diese Museen in und mit den Regionen in deutschnachbarstaatlicher Trägerschaft zu unterhalten. Diese Regional-Museen bedürfen einer verstärkten bundesweiten Kooperation und Koordinierung. Auf zentraler Ebene soll eine „Kulturstiftung östliches Europa“ aufgebaut werden, die die Aufgabe hat, eigene wissenschaftliche Projekte und Forschungsvorhaben zu fördern und mit in- und ausländischen Wissenschaftseinrichtungen zu vernetzen, die Kulturaustauschvorhaben zu koordinieren und an dem Programm zur Sicherung von Bau- und Kulturdenkmälern in den Bezugsregionen mitzuwirken.
Ziel der neuen Konzeption ist eine Neuorganisation/Straffung der institutionellen und der Projektförderung, um Qualität und optimalen Einsatz knapper Ressourcen zu steigern.
2. Ausgangssituation
Für die Kulturarbeit nach § 96 BVFG stehen im Haushaltsjahr 1999 insgesamt 43 221 Mio. DM zur Verfügung. Davon entfallen 18 054 Mio. DM auf die institutionelle Förderung von Kultureinrichtungen, 3 007 Mio. DM sind als Zuweisung zur institutionellen Förderung des Herder-Instituts, Marburg, veranschlagt.
Für den Bereich der Projektförderung stehen insgesamt 22 160 Mio. DM zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden, sie teilen sich wie folgt auf:
- Förderung der Inlandsarbeit mit den Schwerpunkten Wissenschaft, Forschung, Musik, Kunst und Literatur, Breitenarbeit 8 110 Mio. DM
- Förderung grenzüberschreitender kultureller Maßnahmen 1 400 Mio. DM
- Hilfen zur Rettung und Erhaltung insbesondere von Bau- und Kulturdenkmälern sowie von archivalischen und bibliothekarischen Beständen 5 500 Mio. DM
- Aus- und Neubau sowie Ausstattung von Landesmuseen und anderen überregionalen musealen Einrichtungen 7 150 Mio. DM
Zur Zeit finden folgende Förderungen statt:
- Institutionelle Förderung von 18 Einrichtungen mit einem Volumen von 18 054 Mio. DM Bundesmitteln im Haushaltsjahr 1999. Diese gliedern sich in: Museen Pommersches Landesmuseum, Ostpreußisches Landesmuseum (etatisiert im Wirtschaftsplan der Ostpreußischen Kulturstiftung Ellingen), Westpreußisches Landesmuseum, Schlesisches Museum, Oberschlesisches Landesmuseum (etatisiert im Wirtschaftsplan der Stiftung Haus Oberschlesien), Schlesisches Schaufenster (etatisiert im Wirtschaftsplan der Stiftung Kulturwerk Schlesien), Donauschwäbisches Zentralmuseum, Siebenbürgisches Museum, Stiftung Ostdeutsche Galerie. nachrichtlich: weitere, im Projektwege geförderte Museen (Baumaßnahmen/ Ausstattungen): Egerland-Museum in Marktredwitz, Isergebirgsmuseum in Neugablonz.
- Überregionale Einrichtungen Stiftung Ostdeutscher Kulturrat, Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, Künstlergilde Esslingen, Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, Institut für deutsche Musikkultur im östlichen Europa.
- Regionale Einrichtungen Adalbert Stifter Verein, Südostdeutsches Kulturwerk, Nordostdeutsches Kulturwerk, Stiftung Kulturwerk Schlesien, Stiftung Haus Oberschlesien, Ostpreußische Kulturstiftung, Ellingen, Göttinger Arbeitskreis.
- Die Standortwahl wurde im Regelfall durch Festlegungen der Träger der Einrichtungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Patenschaftsländer getroffen.
3. Grundsätze des Konzepts
- Regionalprinzip . Nordosteuropa mit den großen Kulturlandschaften Pommern, Ost- und Westpreußen, Teilen der GUS-Staaten, Baltischen Staaten . Schlesien . Sudetenländer und Südosteuropa, insbesondere der Regionen der Donauschwaben, Siebenbürger Sachsen, Karpatendeutschen, Sathmarer Schwaben, Bukowina-Deutschen.
- Errichtung einer Zentralen Kultureinrichtung
- Erhalt von überregionalen Spezialeinrichtungen (Kunst/Literatur)
- Kooperationen mit Kultur/-Wissenschaftsbereichen der Länder (insbesondere Universitäten/Museen)
- Anbindung der Breiten-/Brauchtumsarbeit an die Museen/Zentrale Kultureinrichtung
- Grenzüberschreitende Kooperationen
- Abschichtung von Verwaltungsaufgaben auf die Zentrale Kultureinrichtung/Bundesverwaltungsamt
- Synergieeffekte.
4. Museen
4.1 Allgemein
Im Blick auf alle Museen ist zu fragen, wo die Breiten-/Brauchtumsarbeit und wo die Verwaltungsaufgaben anzusiedeln sind.
- Den Museen wird als zusätzliche Aufgabe die Breiten-/ Brauchtumsarbeit übertragen. Dafür sind jeweils erforderlich: Personal: 1 Kulturreferent (136 000 DM) Sachausgaben: ca. 30 000 DM. Die Einbindung der Kulturreferenten in die Museen ist einerseits problematisch. Aufgrund ihres Aufgabenprofils wären die Kulturreferenten im Museumsbereich ein Fremdkörper; erschwert wäre ihre bundesweite Steuerung und Koordinierung.
- Andererseits würde ihre Einbindung zur Erhöhung der Attraktivität der Museen und der Professionalisierung ihrer Arbeit führen können.
Alternative:
- Die Breiten-/Brauchtumsarbeit wird generell auf die Zentrale Kultureinrichtung übertragen. Dies würde die Koordinierung und Steuerung der Kulturreferenten erleichtern, insbesondere auch die Planung und Durchführung regional übergreifender, bundesweiter Veranstaltungen zur kulturellen Breitenarbeit. Personal: insg. 4 Kulturreferenten (544 000 DM) Sachausgaben: ca. 120 000 DM
- Die nicht museumsspezifischen Verwaltungsaufgaben werden auf die Zentrale Kultureinrichtung oder das Bundesverwaltungsamt (BVA) übertragen. . Allgemeine Verwaltungsaufgaben wie Personalbewirtschaftung etc. sind auf die Zentrale Kultureinrichtung übertragbar. Dies gilt neben den Museen auch für die übrigen institutionell geförderten Einrichtungen. . Der Übertragung dieser Aufgaben auf das BVA stehen erhebliche rechtliche Bedenken entgegen: Das BVA als Bewilligungsbehörde kann nicht zugleich die Funktion eines Zuwendungsempfängers übernehmen, z. B. Aufstellung des Wirtschaftsplans, Bewirtschaftung, Festsetzung und Auszahlung von Vergütungen und die nachfolgende verwaltungsmäßige Prüfung. Vorteil einer Aufgabenübertragung auf das BVA wäre die Einsparung von Fördermitteln (keine Personalkosten).
4.2 Region Nordosteuropa
- — Das Pommersche Landesmuseum in Greifswald wird als selbständiges Museum institutionell gefördert; bei der Region Pommern handelt es sich um eine einheitliche Kulturlandschaft.
- — Das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg und das Westpreußische Landesmuseum in Münster werden zu einem Museum zusammengeführt. Eine im Grunde sinnvolle Zusammenlegung der Museumsstandorte Lüneburg und Münster würde Investitionen für einen Museumsneubau in Lüneburg erfordern, die nicht finanzierbar sind.
- — Bis auf weiteres wird deshalb das Westpreußische Landesmuseum als Nebenstelle des Ostpreußischen Landesmuseums weitergeführt.
4.3 Region Schlesien
- — Für die Kulturlandschaft Schlesien wird das Schlesische Museum zu Görlitz institutionell gefördert, das Oberschlesische Landesmuseum in Ratingen-Hösel wird in dieses Museum überführt.
- — Die institutionelle Förderung des Schlesischen Schaufensters in Königswinter-Heisterbacherrott wird eingestellt. Die im Bundeseigentum befindlichen Exponate werden dem Schlesischen Museum zu Görlitz zur Verfügung gestellt.
- — Die erste Teileröffnung des Schlesischen Museums zu Görlitz ist für 2001 vorgesehen, die Gesamteröffnung für 2005. Die Einbindung des Oberschlesischen Landesmuseums setzt eine entsprechende Arbeitsfähigkeit in Görlitz (Personal-Sachmittelausstattung) voraus.
- — Bis zur Realisierung wird das Oberschlesische Landesmuseum als Nebenstelle des Schlesischen Museums zu Görlitz weitergeführt.
4.4 Region Südosteuropa
Für die gesamte Region (mit Schwerpunkt Donauschwaben, Siebenbürger Sachsen) wird das Donauschwäbische Zentralmuseum in Ulm institutionell gefördert, das Siebenbürgische Museum in Gundelsheim wird in dieses Museum überführt.
4.5 Die Stiftung Ostdeutsche Galerie, Regensburg, wird institutionell gefördert. Zu prüfen sind jedoch der Name und die Entwicklungsperspektive zu einer bayerisch-regensburgischen Galerie ohne finanzielle Bundesbeteiligung.
5. Überregionale Einrichtung
- — Die institutionelle Förderung der Stiftung Ostdeutscher Kulturrat und der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen, beide in Bonn, wird zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingestellt. Die Kernaufgaben werden von der Zentralen Kultureinrichtung wahrgenommen. Kernaufgaben sind: . Stiftung Ostdeutscher Kulturrat: – grenzüberschreitende Kulturarbeit – Verleihung von Preisen – Öffentlichkeitsarbeit . Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen: – grenzüberschreitende Kulturarbeit – Öffentlichkeitsarbeit
- — Die Künstlergilde Esslingen (reduziert um die Bereiche Archiv und Bibliothek) und die Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, Herne, als Spezialeinrichtungen für einzelne Bereiche, werden weiter institutionell gefördert.
- Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Zentrale Kultureinrichtung/BVA: — Das Institut für deutsche Musikkultur im östlichen Europa, Bonn, ebenfalls eine Spezialeinrichtung, wird als Nebenstelle der Zentralen Kultureinrichtung weitergeführt.
- — Die Projektförderung der Stiftung Deutschlandhaus, Berlin, wird mit Ablauf des Jahres 1999 eingestellt.
6. Regionale Einrichtungen (Kulturwerke und Stiftungen)
6.1 Die institutionelle Förderung der vier Kulturwerke
- — Adalbert Stifter Verein, München
- — Südostdeutsches Kulturwerk, München
- — Nordostdeutsches Kulturwerk, Lüneburg
- — Stiftung Kulturwerk Schlesien, Würzburg
- wird mit dem Ziel einer stärkeren Vernetzung unter Erhalt ihrer Kernaufgaben überprüft.
Kernaufgaben sind
- . Adalbert Stifter Verein, München — Erforschung der deutschböhmischen Kultur-Literaturgeschichte — Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen — Herausgabe von Publikationen — Herausgabe des „Stifter-Jahrbuches“
- . Südostdeutsches Kulturwerk, München — Erforschung der Geschichte und Kultur der Deutschen in Südosteuropa — Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen — Herausgabe von Publikationen — Herausgabe der Zeitschrift „Südostdeutsche Vierteljahresblätter“
- . Nordostdeutsches Kulturwerk, Lüneburg — Forschungen zur Kultur und Regionalgeschichte bezogen auf das Baltikum, die ehemaligen Ostprovinzen Ost- und Westpreußen, Pommern und Ostbrandenburg — Archivalien- und Quellenerschließung — Herausgabe von Publikationen — Herausgabe der Zeitschrift „Nordost-Archiv“ — Durchführung wissenschaftlicher Tagungen
- . Stiftung Kulturwerk Schlesien, Würzburg — Erforschung der schlesischen Geschichte und Landeskunde — Herausgabe von Publikationen — Herausgabe des Jahrbuches der Schlesischen Friedrich-Wilhelms- Universität — Herausgabe des „Schlesischen Kulturspiegels“
6.2 Für den südosteuropäischen Raum soll ein Kulturwerk, bestehend aus dem Adalbert Stifter Verein und dem Südostdeutschen Kulturwerk, mit Sitz in München, gefördert werden.
Begründung: Aus fachlichen Gründen ist es geboten, die Aufgaben beider Kulturwerke zu erhalten, insbesondere wegen
- — der Nähe zu den Bezugsregionen Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Balkanstaaten,
- — der seit Jahrzehnten bestehenden spezifischen Kooperationen, vor allem zu . den Universitäten in diesen Staaten, . den Universitäten München, Regensburg, Passau, Tübingen, Freiburg, . Fachinstitutionen und Organisationen in Süddeutschland wie Donauschwäbisches Institut in Tübingen, Collegium Carolinum, Sudetendeutsche Akademie der Wissenschaften, Südeuropa- Institut in München, bundesgeförderten Fachinstituten in Ebenhausen zur aktuellen Politikberatung,
- — der Nutzung von Serviceeinrichtungen, insbesondere Bibliotheken, die nicht vom Bund gefördert werden, jedoch für die Kernaufgabe unverzichtbar sind, z. B. . Osteuropa-Bibliothek der Universität München (ca. 1,5 Millionen Bände) . Bibliothek im Sudetendeutschen Haus (ca. 250 000 Bände zu Böhmen und Mähren!).
6.3 Für den nordosteuropäischen Raum ist zu prüfen, ob das Nordostdeutsche Kulturwerk — in die Zentrale Kultureinrichtung integriert wird oder — die Kernaufgaben, wenn möglich, vom Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg von der Zentralen Kultureinrichtung bzw. vom Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte wahrgenommen werden können.
6.4 Entsprechendes gilt für die Stiftung Kulturwerk Schlesien, Würzburg.
6.5 Sondereinrichtungen
Die institutionelle Förderung der nicht musealen Teile der Stiftung Haus Oberschlesien, Ratingen-Hösel, des Kulturzentrums Ostpreußen, Ellingen und des Göttinger Arbeitskreises wird beendet. Die Kernaufgaben der Stiftung Haus Oberschlesien, des Kulturzentrums Ellingen – mit Ausnahme der Ausstellungsarbeit, die künftig von dem Museum für Ost- und Westpreußen übernommen wird – und des Göttinger Arbeitskreises werden von der Zentralen Kultureinrichtung bzw. vom BoKG (s. Ziffer 8) wahrgenommen.
Kernaufgaben sind:
- — Stiftung Haus Oberschlesien: . wissenschaftliche Forschung zur oberschlesischen Geschichte, Landeskunde und Literaturgeschichte . Publikationen zur oberschlesischen Geschichte, Landeskunde und Literaturgeschichte . Herausgabe des Oberschlesischen Jahrbuchs . Kolloquien und Tagungen zu Themen der Landeskunde/Geschichte und Literaturgeschichte Oberschlesiens
- — Kulturzentrum Ostpreußen: . Dokumentations- und Sammlungsstelle für Archivalien und Nachlässe . Veröffentlichungen über die Geschichte des Preußenlandes
- — Göttinger Arbeitskreis: . Forschungen zur Kultur und Regionalgeschichte bezogen auf das Baltikum, Rußland und die ��brigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion . Archivalien- und Quellenerschließung . Herausgabe von Publikationen, insbesondere Quelleneditionen, Dokumentationsbänden und Findbüchern zu Archivbeständen . Durchführung wissenschaftlicher Tagungen
7. Neue Zentrale Kultureinrichtung („Kulturstiftung für das östliche Europa“)
Aufgabenbereiche
Kernaufgaben der aufzulösenden Einrichtungen sind insbesondere:
- — Grenzüberschreitende Kulturarbeit, ggf. Breitenarbeit (s. Ziffer 1)
- — Forschungen zur Kultur, Geschichte und Landeskunde (sofern nicht vom Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte [BoKG] wahrgenommen)
- — Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen (sofern nicht vom BoKG wahrgenommen)
- — Herausgabe und Koordinierung von Publikationen
- — Archivalien- und Quellenerschließung
- — Verteilung von Preisen
- — Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Aufgaben:
- — Zentrale Informations- und Medienarbeit (insbesondere unter Einsatz neuer Medien).
- — Zentrale Datenbank, die die Arbeit von Fachinstitutionen aus dem In- und Ausland mediengerecht anbietet.
- — Sammlung, Präsentation, Neuerstellung von Dokumentarfilmen, von Tondokumenten.
- — Fertigung von CD-ROM über Archive, Bibliotheken.
- — Medienforum für Tagungen und Multiplikatoren in Presse, Funk, Fernsehen; Zusammenwirken mit nationalen/internationalen Medienunternehmen.
- — Redaktion einer (mehrsprachigen) internationalen Zeitschrift.
- — Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal.
- — Generelle Koordinierungsaufgaben (z. B. im Bereich der Museen- Abstimmung von Ausstellungen).
Ressourcen
Die erforderlichen Sach- und Personalmittel der „Kulturstiftung für das östliche Europa“ sind abhängig von dem skizzierten Umbau der institutionellen Förderung. Sie werden mittelfristig mindestens ein Volumen von 2,5 Mio. DM haben, die aus den Einsparungen gedeckt werden.
8. Bundesinstitut für ostdeutsche Kultur und Geschichte
Das BoKG ist 1989 als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet worden. Der Haushaltsansatz beträgt 1999 1 710 Mio. DM. Derzeit sind im BoKG neun Wissenschaftler, davon acht im Beamtenverhältnis beschäftigt.
Das BoKG hat die Aufgabe, die Bundesregierung auf der Grundlage eigener, in wissenschaftlicher Unabhängigkeit durchzuführender oder zu veranlassender Erhebungen, Dokumentationen und ergänzender Forschungen in allen die Durchführung des § 96 BVFG betreffenden Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen.
Das BoKG zeigt Forschungsderivate im Bereich des § 96 BVFG auf und unterstützt Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bei Förderungsentscheidungen.
Anzustreben ist eine arbeitsmäßige Vernetzung mit der Zentralen Kultureinrichtung.
9. Schwerpunkte der künftigen Projektförderung
Generell sollen verstärkt Projekte gefördert werden, die sich im Rahmen des Kulturaustausches zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn um die Pflege und Sicherung des gemeinsamen historischen Erbes und der Weiterentwicklung der Verständigung zwischen den Menschen bemühen.
9.1 Grenzüberschreitende Kulturarbeit
- . Pflege der kulturellen Traditionen in ihren Ursprungslandschaften und Vermittlung des geschichtlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen in diesen Landschaften
- . Sicherung und Rettung dinglichen Kulturguts, insbesondere von deutschen Bau- und Kulturdenkmälern sowie archivalischen und bibliothekarischen Beständen
9.2 Kulturelle Breitenarbeit
- . Verstärkte Teilnahme von Multiplikatoren aus den Herkunftsgebieten an inländischen Veranstaltungen, um die kulturellen Traditionen gemeinsam mit den Menschen aus den Nachbarstaaten zu sichern und zu pflegen.
- . Förderung von bundesweiten Veranstaltungen, an denen sich Vertreter aus den Kulturregionen des östlichen Europas beteiligen.
9.3 Förderung der Wissenschaft und Lehre
Aufgaben der Wissenschaftsförderung sind
- — grenzüberschreitende Wissenschaftskontakte,
- — die kontinuierliche Förderung von einschlägigen Forschungseinrichtungen und
- — die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Angesichts der angespannten Haushaltslage muß sich die Förderung auf solche Projekte beschränken, die möglichst effektiv und dauerhaft das Anliegen des § 96 BVFG in Forschung und Lehre einbringen und erhalten:
- — Grenzüberschreitende Wissenschaftskontakte Nach der Öffnung des östlichen Europas ist es in breitem Umfang möglich geworden, mit Wissenschaftlern in den ehemaligen deutschen Reichsprovinzen und Siedlungsgebieten der Deutschen im Osten bei der Aufarbeitung der gemeinsamen Geschichte zusammenzuarbeiten. Diese Wissenschaftskontakte (internationale Tagungen, Publikationen usw.) insbesondere mit Polen, Tschechien und Rumänien sollten im Rahmen der vorhandenen Mittel gefördert werden.
- — Stiftungsprofessuren, Projektbereiche und Forschungsschwerpunkte Das Instrument der Stiftungslehrstühle bleibt erhalten. Hier muß das Sitzland sich verpflichten, nach fünf Jahren Bundesförderung den Lehrstuhl weiter zu finanzieren. Zur Zeit werden Lehrstühle an den Universitäten Leipzig, Greifswald, Düsseldorf und Heidelberg gefördert. Die Forschungsbereiche (z. B. Projektbereich ostdeutsche Landesgeschichte an der Universität Bonn, Projektbereich schlesische Geschichte an der Universität Stuttgart, Gerhard-Möbus-Institut für Schlesienforschung an der Universität Würzburg) arbeiten bereits seit vielen Jahren an entsprechenden Themen und bringen diese Themen in den Lehrbetrieb der Universitäten ein; parallel zur Regelung bei den Stiftungslehrstühlen ist eine Anschlußfinanzierung durch die Sitzländer anzustreben.
- — Förderung in den neuen Bundesländern Unabhängig von den aufgeführten Schwerpunkten ist es erforderlich, das Anliegen des § 96 BVFG in den neuen Bundesländern stärker zu vermitteln. Da die Vertreibungs- und Umsiedlungsproblematik in der ehemaligen DDR bewußt verschwiegen wurde, besteht ein großes Nachholbedürfnis bei der Aufarbeitung der deutschen Geschichte im östlichen Europa.
9.4 Bibliotheksförderung
Es wird angestrebt, daß ausschließlich die vom Bund und den Ländern institutionell geförderten Spezialbibliotheken – arbeitsteilig und mit unterschiedlich intensivem Erwerbungsprofil – die Sammlung und Erschließung des Schrifttums über und aus den östlichen Nachbarstaaten, in denen sich die historischen deutschen Ostprovinzen und Siedlungsgebiete befinden, in ausreichendem Umfang sicherstellen. Auf ergänzende Projektförderungen anderer Bibliotheken kann danach verzichtet werden. Projektförderungen kommen künftig nur noch als Ergänzungsprogramm nach Bestandsaufnahme zu Bestandslücken auf der Grundlage eines koordinierten und abgestimmten Strukturplans in Betracht. Der Arbeitsgemeinschaft der Bibliotheken und Sammlungen deutscher Kultur im Osten kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Daneben können wissenschaftlichen Bibliotheken im Rahmen der Ankaufsförderung wichtige Publikationen aus dem Bereich des § 96 BVFG zur Verfügung gestellt werden.
10. Schlußbemerkungen
Aus einer Zusammenführung der Aufgaben/Einrichtungen ergeben sich eine Vielzahl rechtlicher, fiskalischer und politischer Probleme. Keine der rechtlich selbständigen Einrichtungen wird bereit sein, ihren Rechtsstatus freiwillig aufzugeben; von Fachleuten und politischer Seite wird es auch Kritik geben.
Mit der Beendigung der institutionellen Förderung können im Einzelfall über einen längeren Zeitraum erhebliche finanzielle Folgeverpflichtungen entstehen. Hierzu zählen mit der Kündigung von Mitarbeitern etwa verbundene Kosten (Sozialplan) sowie ggf. rechtliche Verpflichtungen bis zum Wirksamwerden einer Kündigung (Miete). Dabei werden auch Rechtsfragen wie Stiftungs-Vereinsrecht, Kündigungsrecht oder Vertrauensschutz abzuarbeiten sein. Bei einzelnen Bundesländern besteht überdies die Gefahr, daß sie die Reformen als willkommenen Anlaß nutzen könnten, aus der bisherigen gemeinsamen (Mit-)Finanzierung einzelner Einrichtungen auszusteigen.
Trotzdem sind die skizzierte Verdichtung der institutionellen Vielfalt und die politische Neudefinition der Aufgabenschwerpunkte erforderlich, um in angemessener Weise die kulturpolitischen Konsequenzen zu ziehen, die sich aus den veränderten Bedingungungen eines sich öffnenden und demokratisierenden Osteuropas und eines zusammenwachsenden Gesamteuropas ergeben haben.