Fehlbelegungsabgabe
der Abgeordneten Dr. Dietmar Kansy, Dirk Fischer (Hamburg), Renate Blank, Georg Brunnhuber, Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Michael Meister, Eduard Oswald, Norbert Otto (Erfurt), Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Wilhelm Josef Sebastian, Gert Willner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch war das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe beim Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – bei den Ländern seit 1990 für jedes einzelne Jahr?
a) Wie entwickelte sich das Aufkommen aus der Fehlbelegungsabgabe jeweils in den alten Bundesländern in den letzten 3 Jahren, für die Daten vorliegen?
b) Ist die Verwendung der durch die Fehlbelegungsabgabe aufkommenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau nach Kenntnis der Bundesregierung ständige und ausnahmslose Länderpraxis?
Welche landesrechtlichen Konsequenzen bei der Fehlbelegungsabgabe haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder aus der Anhebung der Einkommensgrenzen und Umstellung der Einkommensermittlung durch das Wohnungsbauförderungsgesetz 1994 gezogen?
a) Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bandbreite in den landesgesetzlichen Regelungen zu den Einkommensgrenzen, ab denen die Fehlbelegungsabgabe zu zahlen ist?
b) Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Angleichung für wünschenswert?
Befürwortet die Bundesregierung die Einführung bundeseinheitlicher Hebesätze für die Fehlbelegungsabgabe?
Wie steht die Bundesregierung zu Vorschlägen aus den Ländern, das Fehlbelegungsrecht völlig in die Kompetenz der Länder zu geben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Fehlbelegungsquoten in den Ländern nach dem Inkrafttreten des Wohnungsbauförderungsgesetzes 1994 vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus den Ländern über die Verursachung von Problemen in sozialen Brennpunkten durch die Fehlbelegungsabgabe („Vertreibungsabgabe“) vor?
Welche Länder haben gezielte Maßnahmen auch beim Fehlbelegungsrecht zur Erhaltung ausgewogener Bewohnerstrukturen in Großsiedlungen ergriffen oder planen nach Kenntnis der Bundesregierung solche Maßnahmen?
Bedürfen solche Abgabeerhebungs-Flexibilisierungen einer bundesrechtlichen Absicherung?