Positivliste
der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid), Wolfgang Zöller, Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust, Ulf Fink, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik, Annette Widmann-Mauz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will mit der Einführung einer Liste erstattungsfähiger Arzneimittel (Positivliste) ausweislich der Gesetzesbegründung die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessern. Sie verweist bei den zentralen Inhalten ihrer Gesundheitsreform 2000, so auch bei der Positivliste, auf angeblich positive Erfahrungen im Ausland. So bietet sich auch bei der Positivliste ein Blick über die Grenzen Deutschlands an.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche EU-Mitgliedstaaten verfügen über eine Positivliste?
Wie viele Arzneimittel (reine Warenzeichen) – getrennt nach Ländern – enthalten diese Listen?
Verfolgen diese Länder mit der Positivliste lediglich Gesichtspunkte der Qualitätsverbesserung, oder geht es dort auch um Kostenkontrolle?
a) Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, ob sich in Ländern mit Positivlisten die Arzneimittelversorgung im Vergleich zu Deutschland spürbar verändert hat?
b) Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen der Positivliste und dem Arzneimittelkonsum?
c) Hat die Bundesregierung eine Erklärung dafür, warum beispielsweise in Frankreich der Arzneimittelkonsum trotz Positivliste nach wie vor deutlich über demjenigen in Deutschland liegt?
Kann die Bundesregierung erklären, warum in Ländern, die sowohl über eine Positivliste verfügen als auch zusätzliche Maßnahmen zur Kostenkontrolle wie Preisverhandlungen und Festbeträge zur Verfügung haben, die erhofften Einspareffekte ausgeblieben sind?
Kann die Bundesregierung konkrete Angaben machen, in welchen EU-Mitgliedstaaten durch die Einführung einer Positivliste die Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nachhaltig verbessert wurde?