Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
4203
14. Wahlperiode
05. 10. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
2. Oktober 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz
und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/4111 –
Auswirkungen der regionalen Wirtschaftsförderung auf die Zahl der Arbeitsplätze
Eine der Voraussetzungen der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung aus
Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur (GA-Fördermittel) und aus Mitteln des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung ist die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze bzw. die
dauerhafte Sicherung bestehender Arbeitsplätze.
1. Hält die Bundesregierung die Fördervoraussetzungen für eingehalten,
wenn ein einzelbetrieblicher Investor, um in den Genuss der GA-
Fördermittel zu kommen, in der bisherigen Region seines Wirkens ebenso viele
(oder mehr) Arbeitsplätze abbaut wie er nach der Produktionsverlagerung
in eine andere förderfähige Region neue schafft?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Zwischen Bund und Ländern besteht Einigkeit über die Förderfähigkeit von
Investitionen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen im Rahmen der
regionalen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern, der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA). Die
Fördervoraussetzungen sind nach übereinstimmender Auffassung von Bund und
Ländern auch dann erfüllt, wenn am alten Standort mehr Arbeitsplätze
abgebaut werden als am neuen Standort entstehen.
Diese Haltung von Bund und Ländern basiert auf den folgenden Erwägungen:
Wenn ein Betrieb an seinem bisherigen Standort rentabel und wettbewerbsfähig
produziert, dann stellt sich die Frage einer Betriebsverlagerung nicht, denn ein
Investor wird eine Betriebsverlagerung nicht allein deshalb vornehmen, um
öffentliche Fördermittel einzuwerben.
Drucksache
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Frage einer Betriebsverlagerung stellt sich erst, wenn die Produktion am
alten Standort unrentabel geworden ist und wenn dort eine Fortsetzung der
Produktion nicht mehr möglich ist.
Wenn aber aus unternehmerischer Sicht die Produktion am bisherigen Standort
auch künftig nicht wettbewerbsfähig erfolgen kann, dann scheidet dieser aus
den zu prüfenden Standortalternativen aus. Ein Abbau von Arbeitsplätzen oder
ggf. eine vollständige Schließung des Betriebes am bisherigen Standort ist dann
unvermeidlich.
Vor dem Hintergrund zunehmender Globalisierung prüfen Investoren bei der
Entscheidung, die Produktion an einem neuen Standort aufzubauen, häufig
auch die Möglichkeit, die Produktion ins Ausland zu verlegen. Ziel der GA-
Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen ist
es, eine Entscheidung zugunsten eines inländischen Standortes in einer
strukturschwachen Region herbeizuführen. Wenn die Betriebsverlagerung zu einem
anderen inländischen Standort hin erfolgt, dann entstehen dort inländische
Arbeitsplätze. Selbst wenn die Anzahl dieser Arbeitsplätze geringer ist als am
bisherigen Standort, so ist dies aus volkswirtschaftlicher Sicht immer noch
positiver zu bewerten als eine Verlagerung des Betriebes (und damit verbunden
eine Verlagerung von Arbeitsplätzen) ins Ausland.
Bund und Länder halten deshalb aus regionalwirtschaftlicher und auch aus
gesamtwirtschaftlicher Sicht eine Fördermöglichkeit von Investitionen im
Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen für erforderlich.
Die Bundesregierung verweist hinsichtlich der Förderung von
Betriebsverlagerungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GA) auch auf ihre Antwort zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der PDS: Zielsetzungen und Erfolge der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Bundestagsdrucksache 14/3429) und auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der
PDS: „Sicherung der gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungswirksamkeit
staatlicher Wirtschaftsförderung“ (Bundestagsdrucksache 14/3379).
2. Welche Fälle sind der Bundesregierung aus den vergangenen 10 Jahren
bekannt, in den einzelbetriebliche Investoren ihre bisherigen
Produktionsstätten geschlossen und damit Arbeitsplätze abgebaut haben, um in
förderfähigen Regionen GA-Fördermittel zu erhalten (bitte aufgliedern nach
geschlossenen und neu eröffneten Produktionsstandorten sowie der Zahl
der abgebauten und der Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze)?
Bund und Länder erarbeiten in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) gemeinsam den Rahmenplan und
übernehmen zu gleichen Teilen die Finanzierung der Investitionszuschüsse, die
Durchführung der Wirtschaftsförderung ist jedoch nach Art. 30 GG alleinige
Sache der Länder. Dies betrifft auch die Auswahl der zu fördernden Vorhaben.
Der Bundesregierung liegen deshalb keine Informationen über Einzelfälle vor.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
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3. Welche Fakten sind der Bundesregierung in den Fällen aus Frage 2
hinsichtlich der Unterschiede der Höhe der Löhne und Gehälter sowie der
betrieblichen Mitbestimmung vor und nach der Produktionsverlagerung
bekannt?
Da der Bundesregierung keine Informationen über die geförderten
Einzelunternehmen vorliegen (vgl. Antwort zu Frage 2), ist eine Beantwortung der Frage
nicht möglich.
4. Sieht die Bundesregierung Anlass, die Fördervoraussetzungen zu ändern,
um per Saldo nicht eine Verringerung der Zahl der angebotenen
Arbeitsplätze und eine Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsbedingungen
hinnehmen zu müssen?
Wenn nein, warum nicht?
Bund und Länder überprüfen die Förderregelungen des Rahmenplanes laufend
und passen sie bei Bedarf geänderten Rahmenbedingungen an.
Dies betrifft auch die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit
Betriebsverlagerungen.
Die Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen
war auch Gegenstand der Beratungen des Bund-Länder-Unterausschusses für
regionale Wirtschaftsstruktur am 19./20. September 2000 in Stralsund. Es
bestand Konsens darin, dass derzeit kein Änderungsbedarf bei den
Förderregelungen im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen besteht (siehe
Erläuterungen zu Frage 1; Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der PDS: Zielsetzungen und Erfolge der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Bundestagsdrucksache 14/3429); Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS:
„Sicherung der gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungswirksamkeit staatlicher
Wirtschaftsförderung“ (Bundestagsdrucksache 14/3379)).
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