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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz von Internetadressen (Domain-Namen) (G-SIG: 14011280)

Vergabeverfahren für Domain-Namen, Rechtsschutz, Nachprüfbarkeit von Markennamen, Einführung einer Top-Level-Domain auf EU-Ebene

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

28.07.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/381904. 07. 2000

Schutz von Internetadressen (Domain-Namen)

der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Gunnar Uldall, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Jürgen Gehb, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Ulrich Klinkert, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Elmar Müller (Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Dietmar Schlee, Max Straubinger, Andrea Voßhoff, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Jeder, der an der Kommunikation im Internet teilnimmt, hat eine eigene, eindeutige nummerische Adresse (IP-Adresse). Da diese technischen Adressen in der Praxis sehr schwer zu merken sind, wurde das Domain-Namen-System entwickelt, welches die nummerischen Adressen durch alphanummerische Zeichenketten (Domain-Namen wie z. B. www.bundestag.de) ersetzt. Wegen der Eindeutigkeit der Adresse darf jeder Domain-Name weltweit nur einmal vergeben werden.

Die Domain-Namen sind hierarchisch gegliedert: Der rechte Teil nach dem Punkt bezeichnet die höchste Hierarchiestufe im internationalen Domain-Namen-System, die Top-Level-Domain (TLD). Hier wird zwischen den in den USA gebräuchlichen, nach Bereichen gegliederten, allgemein generischen TLD wie .com, .org, .gov, .edu, .net oder den länderspezifischen TLD wie .de, .ch, .at, .uk unterschieden. Der links vor der TLD stehende Teil ist die Second-Level-Domain oder einfach nur Domain und alle weiteren Namensteile links davon sind Subdomains. Die Domains unterhalb der Top-Level-Domain .de werden in Deutschland von der DENIC (Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG) vergeben.

Bei der Vergabe der Domain-Namen wird nach dem Prioritätsprinzip verfahren. Für die Einhaltung des Namensrechts ist jeder Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber versichert mit dem Auftrag, keine Rechte Dritter zu verletzen und übernimmt das Haftungsrisiko.

Für den Inhaber eines Domain-Namens hat dieser Name eine sehr große Bedeutung. Der Name ist Ausgangspunkt seiner Präsenz im Internet und steht meist repräsentativ für die dargebotenen Inhalte, für ein Unternehmen, eine Idee, ein Produkt oder Dienstleistungen. Kein Domain-Name ist besser geeignet als der, der den Namen einer Firma, einer Organisation oder einer Person, einer Marke oder ein Kennzeichen des Unternehmens enthält, denn der Internetbenutzer wird die Suche im Internet zunächst über die Eingabe des vermuteten Namens beginnen, bevor er eine Suchmaschine bemüht. Wegen der vielfältigen Querverweise (Hyperlinks) im Netz ist eine Änderung des Domain-Namens mit großen Problemen verbunden.

Ähnlich wie bei einer eingetragenen Marke besitzt der Domain-Name eine identitätsstiftende Funktion für den Namensinhaber. Der Schutz des Domain-Namens ist demnach ebenso wichtig wie der Marken- oder Namensschutz. Da jeder Domain-Name nur einmal vergeben werden kann, es jedoch oftmals viele Interessenten an einem Namen gibt, kommt es sehr häufig zu Rechtstreitigkeiten bezüglich des Schutzes und des besseren Rechts auf diesen Namen. Bislang gibt es kein eigenes Recht auf diesem Gebiet. Meist werden das Markengesetz, das Namensrecht nach § 12 BGB und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb bei Rechtsstreitigkeiten angewandt, jedoch sind viele Fragen ungelöst und weithin offen. Die gegenwärtig bestehende Rechtsunsicherheit über die Domain-Namen und Internetadressen treffen besonders kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, Vereine, Organisationen und Privatpersonen. Ungewissheit über den Bestand des Internetnamens und hohe Prozesskostenrisiken behindern die wirtschaftliche Entwicklung und die Aktivitäten dieser Unternehmer und Organisationen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung das derzeitige weltweite und nationale Vergabeverfahren von Domain-Namen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtliche Stellung eines Domain-Namens in Vergleich zum Marken-, Kennzeichen- und Namensschutz und beabsichtigt sie, Domain-Namen rechtlich zu schützen?

3

Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz von Domain-Namen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren, das in den USA bei Verletzungen der Rechte von Domain-Namen angewandt wird, beabsichtigt die Bundesregierung, ein solches außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren auch in Deutschland einzuführen und welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls dafür ergreifen?

5

Wie will die Bundesregierung erreichen, dass in Zukunft die Existenz von Markennamen nicht nur auf dem umständlichen Weg über die Informationszentren des Deutschen Patent- und Markenamtes nachprüfbar ist, sondern dass auch über das Internet eingesehen werden kann, ob ein Name als Marke bereits eingetragen ist und somit als Domain-Name von anderen als den Markeninhabern nicht mehr registriert werden sollte?

6

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, damit die Gestaltungsmöglichkeiten von Domain-Namen erweitert und auch Sonderzeichen und ausschließlich nummerische Zeichen als Domain-Namen ermöglicht werden?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Bemühungen der Europäischen Union um die Einführung einer neuen Top-Level-Domain .eu?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern, Vereinen, Organisationen und Privatpersonen mehr Rechtssicherheit für ihren Internetauftritt hinsichtlich der Domain-Namen zu gewähren?

Berlin, den 4. Juli 2000

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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