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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sachverständigenwesen in Deutschland (G-SIG: 14011243)

Anpassung des deutschen Sachverständigenwesens an europäische Entwicklungen, Änderung § 36 Gewerbeordnung, gesetzliche Zuständigkeit freiberuflicher Sachverständiger, Konzept für den Deutschen Akkreditierungsrat (DAR), Sachverständigenvergütung nach dem ZSEG

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

14.08.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/368527. 06. 2000

Sachverständigenwesen in Deutschland

der Abgeordneten Norbert Hauser (Bonn), Hansjürgen Doss, Gunnar Uldall, Hans-Peter Repnik und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die freiberuflich tätigen Sachverständigen spielen als Dienstleister und Berater für Bürger, Betriebe und die öffentliche Hand eine wichtige Rolle. Ihre Unabhängigkeit bietet Gewähr für objektive Beratung. Zur Sicherung dieser Rolle sind verbindliche staatliche Rahmenbedingungen notwendig.

Als Gesetz- und Verordnungsgeber im Bereich der öffentlich bestellten oder ähnlich staatlich autorisierten Sachverständigen wie auch zunehmend für Sachverständigenstellen im Rahmen des europäischen Akkreditierungssystems sind teilweise der Bund, teilweise die Länder oder andere Stellen zuständig.

Demzufolge werden für vergleichbare Sachbereiche unterschiedliche Rechtsformen, Anforderungsprofile, Bestellungsvoraussetzungen usw. verwendet. Potentielle Nutzer sind wegen der ständigen Neuentwicklung der Sachverständigenanerkennungsformen und Tätigkeitsinhalte kaum in der Lage, den zur Erledigung ihrer gestellten Aufgaben geeigneten Sachverständigen auszuwählen.

Darüber hinaus ist das Normsystem der Akkreditierung und Zertifizierung in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen nicht geregelt. Deshalb kann die Bezeichnung zertifizierter Sachverständiger von jeder Person genutzt werden.

Angesichts dieser Situation fragen wir die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung dafür vor, dass es künftig zu übereinstimmenden bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen im deutschen Sachverständigenwesen kommt, die auch den kommenden europäischen Herausforderungen gerecht werden?

2

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, gemäß § 36 Gerwerbeordnung (GewO) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in den Sachbereichen, für die sie öffentlich bestellt sind, für vom Gesetz vorgeschriebene Prüf- und Überwachungsaufgaben einzusetzen?

3

Sollte in diesem Sinne § 36 GewO nach Auffassung der Bundesregierung in der Weise erweitert werden, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für gesetzlich vorgeschriebene Gutachter-, Prüf- und Überwachungsaufgaben generelle Zuständigkeiten erhalten, soweit sie ihren Bestellungsbehörden die entsprechenden Anforderungsprofile und Quailitätsstandards nachweisen?

4

Wie hält es die Bundesregierung für vereinbar mit ihrem Bekenntnis zur Bedeutung der Freien Berufe, dass nach der geplanten Novellierung des Gerätesicherheitsgesetzes einzelne Sachverständige, Sachverständigensozietäten oder andere Zusammenschlüsse unter Wahrung ihrer Selbständigkeit und Freiberuflichkeit keine gesetzlichen Zuständigkeiten mehr bekommen?

5

Wäre es unter Berücksichtigung eines angemessenen Verbraucherschutzes und des zu erwartenden europaweit hohen Qualitätsstandards nach Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, zumindest im Sachverständigen- und Prüfbereich die DIN EN 45013 gesetzlich zu regeln oder wenigstens die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen von einer dafür legitimierten Institution zu fordern?

6

Auf welchen rechtlichen Grundlagen ist der zur Umsetzung der europäischen Akkreditierungs- und Zertifizierungspolitik in Deutschland eingerichtete Akkreditierungsrrat (DAR) konzipiert und welche rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten besitzt der DAR, um Verstöße der DAR-Mitglieder gegen die Akkreditierungsregeln zu ahnden?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) dahin gehend novelliert werden muss, dass die vom Gericht beauftragten Sachverständigen denselben Vergütungs- und Auslagenersatz erhalten, den sie für vergleichbare Leistungen bei Privatgutachten erzielen?

Berlin, den 27. Juni 2000

Norbert Hauser (Bonn) Hansjürgen Doss Gunnar Uldall Hans-Peter Repnik Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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