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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Standortnahe Zwischenlager (G-SIG: 14010902)

Lagerung radioaktiver Abfälle an Kernkraftwerksstandorten aufgrund fehlender Genehmigungen für Transporte in zentrale Zwischenlager; Sicherheitsaspekte; Akzeptanzprobleme bei der Bevölkerung

Fraktion

CDU/CSU

Datum

21.03.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/282222. 02. 2000

Standortnahe Zwischenlager

der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Christa Reichard (Dresden), Dr. Christian Ruck, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich, Ulrich Adam, Norbert Geis, Hans-Peter Repnik, Dr. Jürgen Rüttgers, Hans Jochen Henke, Dr. Hermann Kues, Thomas Kossendey, Dietrich Austermann, Dr. Wolfgang Götzer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Karl-Heinz Scherhag, Elke Wülfing, Dr. Martina Krogmann, Dr. Theodor Waigel, Marlies Pretzlaff, Dr. Michael Meister, Thomas Rachel, Peter Letzgus und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit dem von der Bundesregierung im Mai 1998 verfügten Transportstopp für abgebrannte Brennelemente mit Ausnahme der für Frankreich bestimmten Glaskokillen sind die Transporte für Brennelemente und verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung noch nicht wieder aufgenommen worden. Inzwischen sind einige Transporte genehmigt worden. Andere Genehmigungen stehen immer noch aus. Durch die Dauer der Genehmigungsverfahren sind die Kraftwerksbetreiber unter Zeitdruck geraten. Die Kapazitäten der Abklingbecken in den Standorten Biblis, Stade, Philippsburg und Neckarwestheim sind bald erschöpft und auch an anderen Standorten sind die Kapazitätsgrenzen absehbar. Vor diesem Hintergrund sind immer mehr Kernkraftwerke gezwungen, ihre radioaktiven Abfälle an den Kraftwerksstandorten zwischenzulagern. Allein im Dezember 1999 sind neun neue Anträge für Zwischenlager an den Kraftwerken beim Bundesamt für Strahlenschutz eingegangen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche sicherheitstechnische Argumente sprechen für die Errichtung einer großen Zahl standortnaher Zwischenlager im Vergleich zu einigen zentralen Lagern?

2

Sieht die Bundesregierung in der Durchführung genehmigter Transporte von abgebrannten Brennelementen bzw. verglasten Wiederaufarbeitungsabfällen ein tatsächliches, unzumutbares Risiko für die Bevölkerung?

3

Gibt es Pläne der Bundesregierung, dass in die standortnahen Zwischenlager auch die hochradioaktiven Abfälle aus der Wiederaufarbeitung verbracht werden sollen?

4

Trifft es zu, dass sich Mitglieder der Bundesregierung früher vehement gegen eine solche langfristige Zwischenlagerung am Standort des jeweiligen Kernkraftwerks ausgesprochen haben?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung durch die Forderung nach einer Standortlagerung die Erfüllung der verpflichtenden Wiederaufarbeitungsverträge zu verhindern?

6

Was soll nach Ansicht der Bundesregierung im Fall der Stilllegung der Kernkraftwerke, mit den an den Kraftwerksstandorten lagernden Brennelementen geschehen?

7

Wäre es – insbesondere angesichts der von der Bundesregierung angestrebten relativ kurzfristigen Stilllegung der Kernkraftwerke – nicht schon aus Sicherungsgründen sinnvoller, die abgebrannten Brennelemente entsprechend dem bisherigen Konzept in die bereits vorhandenen zentralen Zwischenlager zu verbringen statt viele kleine Lager neu zu schaffen?

8

Waren die Anträge auf standortnahe Zwischenlager der Grund dafür, dass bisher keine Genehmigungen für Brennelement-Transporte erteilt worden sind?

9

Wie soll bei der Vielzahl der gestellten Anträge eine zügige Bearbeitung durch das Bundesamt für Strahlenschutz sichergestellt werden? Wie lange dauert es, bis die Standortlager in Betrieb genommen und auch genutzt werden können?

10

Mit welchen Argumenten will man – im Hinblick darauf, dass es in der Bundesrepublik Deutschland dann nicht zwei, sondern zwölf Zwischenlager gibt – bei den Standortlagern die Akzeptanz der Bevölkerung für Zwischenlager erreichen?

11

Wie lange sollen diese Standortlager betrieben werden?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, das durch die standortnahen Zwischenlager Transporte nicht grundsätzlich vermieden, sondern zeitlich verschoben werden?

13

Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung mit den zentralen Zwischenlagern in Gorleben und Ahaus, deren Errichtung 1979 die damalige sozialliberale Regierungskoalition „begrüßt“ hat?

14

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die auf Grund der zwischenstaatlich vereinbarten Rücknahmeverpflichtungen zurückzutransportierenden HAW-Glaskokillen nach wie vor in Gorleben eingelagert werden?

15

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um am jeweiligen Standort die Bevölkerung von dem Konzept zu überzeugen?

16

In welcher Höhe werden dafür Mittel eingeplant?

17

Wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Antragstellern vor Ort und den kommunalen Mandatsträgern Mediationsverfahren zur Standortentscheidung durchführen?

Berlin, den 22. Februar 2000

Kurt-Dieter Grill Cajus Caesar Marie-Luise Dött Georg Girisch Dr. Paul Laufs Vera Lengsfeld Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Bernward Müller (Jena) Franz Obermeier Dr. Peter Paziorek Christa Reichard (Dresden) D. Christian Ruck Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Werner Wittlich Ulrich Adam Norbert Geis Hans-Peter Repnik Dr. Jürgen Rüttgers Hans Jochen Henke Dr. Hermann Kues Thomas Kossendey Dietrich Austermann Dr. Wolfgang Götzer Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Karl-Heinz Scherhag Elke Wülfing Dr. Martina Krogmann Dr. Theodor Waigel Marlies Pretzlaff Dr. Michael Meister Thomas Rachel Peter Letzgus Dr. Wolfgang Schäuble Michael Glos und Fraktion

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