Die Bedeutung der Weiterbildung wächst von Jahr zu Jahr. Der schnelle technologische Fortschritt, der gesellschaftliche Wandel und die Veränderungen des Arbeitsmarktes machen für alle Menschen und die Gesellschaft insgesamt das „Lebensbegleitende Lernen“ immer wichtiger. Daraus ergibt sich ein steigender Informationsbedarf über das Weiterbildungsgeschehen in Deutschland und in Europa, nicht nur für die Anbieter und Nutzer von Weiterbildung im Sinne einer größeren Markttransparenz, sondern auch für den Staat und seine Organe in Bund, Ländern und Kommunen im Sinne einer größeren Gestaltungsaufgabe. Die statistische Basis, von der sich dann Analysen und Handlungskonsequenzen für die Entwicklung der Weiterbildung ableiten lassen, sollte dabei den Kriterien der Vollständigkeit, der Vergleichbarkeit, der Transparenz und der Aktualität genügen.
Vorbemerkung
Informationen über den Bereich Weiterbildung, der nur zum Teil in die Zuständigkeit des Bundes fällt, werden in Deutschland von einer Vielzahl unterschiedlicher Einrichtungen ermittelt. Dies sind amtliche Statistiken des Bundes zu Einzelbereichen und Weiterbildungsstatistiken der Länder, Trägerstatistiken der Weiterbildungsanbieter sowie verschiedene regelmäßige Untersuchungen von Forschungsinstitutionen. Die Erhebungen dienen unterschiedlichen Zielen und Fragestellungen. Diese Einzelstatistiken sind nur in Teilen kompatibel und liefern keinen vollständigen Gesamtüberblick.
Amtliche Statistiken für Bundeszwecke können angeordnet werden, soweit eine Zuständigkeit des Bundes für das zugrunde liegende Sachgebiet und ein erhebliches Bundesinteresse für regelmäßige Erhebungen gegeben ist.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob die benötigten Daten auf anderem Wege nicht kostengünstiger beschafft werden können.
Amtliche Statistiken werden vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Mittel regelmäßig auf ihre Notwendigkeit überprüft. Angesichts dieser permanenten Statistikbereinigung durch Bund und Länder, insbesondere zur Entlastung der Wirtschaft, ist die Einführung neuer Statistiken durch die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nur sehr begrenzt vertretbar. Dies gilt umso mehr, wenn begründete Zweifel bestehen, ob eine solche amtliche Statistik angesichts der Komplexität des zu beschreibenden Sachverhalts die erforderlichen Ergebnisse in der Zukunft bereitstellen kann.
Um dem bundesweiten Datenbedarf Rechnung zu tragen, lässt die Bundesregierung seit 1979 in dreijährigem Rhythmus einen integrierten Gesamtbericht zur Weiterbildungssituation in Deutschland (Berichtssystem Weiterbildung – BSW) durch ein privates Institut erstellen, der auf der Basis einer Repräsentativbefragung, ergänzt um einen Vergleich mit vorliegenden anderen statistischen Datenquellen, einen Überblick über den Gesamtbereich der Weiterbildung gibt.
Hierbei wird auch berücksichtigt, dass die statistische Erfassung der Weiterbildung durch ein sich ständig wandelndes Beobachtungsfeld erschwert wird. Dieses bezieht sich nicht nur auf eine sehr heterogene Gruppe von Anbietern und Trägern von Weiterbildungsveranstaltungen, sondern vor allem auch auf die Erfassung des Weiterbildungsgeschehens selbst. Weiterbildung findet zunehmend nicht mehr in Kursen und Lehrgängen statt, sie ist vielfach Teil aller Lebensbereiche geworden und häufig eng mit Arbeit oder Freizeitaktivitäten verknüpft. Die traditionellen statistischen Erfassungsformen geraten hier an ihre Grenzen, neue Methoden und Vorgehensweisen sind gefragt. Die Bundesregierung verfolgt daher den Weg der ständigen Weiterentwicklung der Erhebungsverfahren und Instrumente zur Verbesserung der Datengrundlage. Auf diese Weise wird es möglich, auch aktuelle Wandlungsprozesse rasch zu erfassen und zu bewerten.
I. Zur Bestandsaufnahme
1. Auf welche rechtlichen Grundlagen wird bei der Erstellung von Weiterbildungsstatistiken in den Bereichen der allgemeinen, der beruflichen und der wissenschaftlichen Weiterbildung zurückgegriffen (bei der EU, dem Bund, den Ländern)?
Eine Einteilung von Weiterbildungsmaßnahmen in allgemeine, berufliche und wissenschaftliche ist häufig nicht eindeutig möglich, da die Grenzen fließend sind und die Zuordnung von individuellen Teilnahmebedingungen abhängt. Deshalb sind einer statistischen Unterteilung Grenzen gesetzt.
Auf Bundesebene sind rechtliche Grundlagen für die Erhebungen von Informationen zur Weiterbildung das Hochschulstatistikgesetz, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das Berufsbildungsförderungsgesetz und das Mikrozensusgesetz.
Auf Gemeinschaftsebene ist die Verordnung des Rates Nr. 322/97 über die Gemeinschaftsstatistiken vom 17. Februar 1997 der rechtliche Rahmen für die Statistiken der Europäischen Union. In Verbindung mit Vorschriften des Bundesstatistikgesetzes ist sie die Grundlage für die europaweite Betriebsbefragung zur Weiterbildung (CVTS), die als freiwillige Befragung durchgeführt wird.
Einen kurzen Überblick über Regelungen, Statistiken oder Berichte in den Ländern liefert Übersicht 1. Eine Abstimmung mit den Ländern war aufgrund der Frist nicht möglich.
2. Welche statistischen Daten zur Weiterbildung werden regelmäßig bundesweit erhoben?
Eine Übersicht über die bundesweit regelmäßig erhobenen Daten zur Weiterbildung sowie die Auftraggeber und befassten Bundesinstitutionen gibt Übersicht 2.
3. Mit welcher Zielsetzung und mit welchen Schwerpunkten wird gegenwärtig die Weiterbildungsstatistik für eine bundesweite integrierte Darstellung zusammengeführt? Auf welchen Quellen gründet sich diese integrierte Darstellung? Mit welchen Methoden werden die Daten dabei erhoben und in welcher Zeitfolge?
Die integrierte Gesamtdarstellung des Weiterbildungsgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt durch das BSW. Es wird bereits seit 1979 von Infratest Burke Sozialforschung im Auftrag der Bundesregierung erstellt und wurde seitdem in Abstimmung mit einem Gutachtergremium ständig weiterentwickelt und an das sich ändernde Weiterbildungsgeschehen angepasst. Das BSW besteht aus zwei Komponenten:
- Ergebnisse einer repräsentativen Befragung der Bevölkerung zwischen 19 und 64 Jahren, die in dreijährigem Rhythmus durchgeführt wird. Sie geben Auskunft über Teilnahmequoten und Volumen bei Weiterbildung in Form von Kursen und Lehrgängen und ermöglichen Aussagen zu soziodemographischen Faktoren, die die Weiterbildungsbeteiligung beeinflussen. Zudem werden Informationen zu Umfang, Arten und Entwicklungen im Bereich der informellen Weiterbildung geliefert. Dieser Fragenkomplex besteht aus einem Kernfragebogen, der jeweils um Zusatzfragen zu aktuellen Entwicklungen der Weiterbildung ergänzt wird.
- Auswertungsergebnisse anderer Datenquellen (Trägerstatistiken, Betriebsbefragungen u. a.) zum jeweiligen Fragenkomplex. Diese werden den Ergebnissen der Repräsentativbefragung gegenübergestellt, so dass – unter Einbeziehung der Ergebnisse vorangegangener Befragungen – übergreifende Entwicklungstrends deutlich werden.
Das BSW liefert in dieser Gesamtschau einen Überblick über den gegenwärtigen Stand und die Entwicklung der Weiterbildung in Deutschland in den letzten 20 Jahren.
4. In welcher Form gibt es gegenwärtig eine bundesweite Erfassung und Darstellung der Weiterbildungsangebote und der Weiterbildungsnachfrage, auch im Sinne eines unbedingten Bedarfs, und nach welchen Qualifizierungsgesichtspunkten erfolgt die Differenzierung der Angebots- und der Nachfrageseite?
Die zahlreichen Trägerstatistiken stellen die tatsächlich durchgeführten Kurse dar, nicht jedoch das Kursangebot der einzelnen Einrichtungen. Eine Übersicht über die Anbieter und Themen liefert die Datenbank „KURS“ der Bundesanstalt für Arbeit. Dieses Aus- und Weiterbildungssystem KURS beinhaltet derzeit ca. 400 000 Veranstaltungen bundesweit und im europäischen Ausland. Die Datenbank enthält nicht nur Bildungsangebote, die durch Leistungen der Arbeitsförderung gefördert werden, sondern auch sonstige Veranstaltungen. Zugänglich ist das Angebot für Interessenten im Internet, auf CD-ROM, in den Selbstinformationseinrichtungen und an ca. 20 000 Beraterarbeitsplätzen der Arbeitsämter.
Eine Dokumentation über einen potenziellen Weiterbildungsbedarf gibt es nicht. Der Bedarf an Weiterbildung kann nicht als eine isolierte statische Größe angenommen werden, er ist vielmehr von einer Vielzahl sich ständig wandelnder Einflüsse abhängig. Dies gilt sowohl für die qualitative Entwicklung (z. B. aufgrund sich verändernder Anforderungen am Arbeitsplatz durch technologischen Wandel usw.) als auch für andere strukturelle Faktoren (z. B. in Abhängigkeit von der regionalen Erreichbarkeit oder den Preisen der Maßnahmen). Insofern ist nur eine Erfassung der realisierten Nachfrage möglich. Das Berichtssystem Weiterbildung und die Betriebsbefragungen (z. B. durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, das Institut der deutschen Wirtschaft und die Betriebsbefragung zur Weiterbildung in der Europäischen Union) erfassen dementsprechend die realisierte Nachfrage. Die Trägerstatistiken differenzieren nach fachlichen Kursinhalten bzw. -abschlüssen, die Betriebsbefragungen differenzieren überwiegend nach Branchen und Größenklassen der Betriebe, eine Differenzierung nach vorheriger oder durch die Weiterbildung erreichter Qualifikation der Teilnehmer erfolgt nicht. Die Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit über die Förderung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung ermöglichen hingegen eine Differenzierung nach Qualifikation vor und nach der Weiterbildung. Das BSW unterscheidet nach Themenbereichen und im Rahmen der soziodemographischen Betrachtung nach Schul- und Berufsausbildung der Teilnehmer sowie nach dem subjektiv bewerteten Erfolg der Maßnahmen (beruflicher Aufstieg, Arbeitsplatzerhalt u. a.).
5. Welche Auftraggeber (staatliche Stellen, öffentlich-rechtliche Institutionen, wie die Arbeitsverwaltung und die Kammern, Verbände, Weiterbildungsträger) gibt es gegenwärtig für die Erstellung von bundesweiten Weiterbildungsstatistiken? Welche Bundesinstitutionen sind mit der Erstellung von bundesweiten Weiterbildungsstatistiken gegenwärtig befasst?
Siehe Antwort zu Frage 2.
II. Zur Bewertung und zu den Perspektiven
6. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer bundesweiten Weiterbildungsstatistik mit Blick auf die Entwicklung des „Lebensbegleitenden Lernens“ bei?
Die Bundesregierung misst einer bundesweiten Erfassung des Weiterbildungsgeschehens einen hohen Rang bei. Informationen über diesen wichtigen und im raschen Wandel begriffenen Bereich sind unerlässliche Voraussetzung für eine zielgerichtete Bildungspolitik in diesem Gebiet. Die Bundesregierung ist bestrebt, Informationen über den bundesweiten Stand der Entwicklung der Weiterbildung zu erhalten und vorhandene Trends zu erfassen.
Die Bundesregierung hält neben den vorhandenen vielfältigen Statistiken für die Weiterentwicklung der Weiterbildungsstatistik nichtamtliche Untersuchungen wie das BSW für geeignete Instrumente, da diese sehr flexibel auf neue Tendenzen und Fragestellungen reagieren können. Zu den einzelnen Initiativen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
7. In welchen Bereichen der Weiterbildungsstatistik sieht die Bundesregierung besondere Lücken und Harmonisierungsbedarf bei der Erfassung und Dokumentation von Weiterbildungsstruktur, -verhalten und -entwicklung?
8. Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die größten Defizite in der Aufgabenstellung, der Organisation und der Durchführbarkeit einer umfassenden Weiterbildungsstatistik?
Probleme und Informationslücken bei der Erfassung des Weiterbildungsgeschehens sieht die Bundesregierung insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, bestimmte Formen der Weiterbildung zu erfassen und die notwendigen Daten bereitzustellen. Weiterbildung findet zunehmend außerhalb der traditionellen Weiterbildungseinrichtungen statt. Immer mehr Einrichtungen und Firmen bieten Weiterbildung als Nebenfunktion an, so dass eine Trägererfassung problematischer wird. Hinzu kommt, dass die Weiterbildungsangebote ständig weiterentwickelt werden und Mischformen zwischen formal-organisierter und informeller Weiterbildung entstehen, die die Einordnung nach statistischen Kriterien erschweren. Weiterbildung im Sinne lebensbegleitenden Lernens findet zunehmend im Kontext mit anderen Aktivitäten in Arbeit oder Freizeit statt. Ihr Anteil ist somit nicht eindeutig zu ermitteln. Auch der ständig wachsende Anteil des selbstgesteuerten Lernens, nicht zuletzt mit Hilfe neuer Medien, entzieht sich häufig der traditionellen statistischen Erfassbarkeit. Eine Gesamtschau und genaue Aussagen zu Volumen und – darauf aufbauend – Kosten der Weiterbildung werden dadurch zunehmend schwerer.
9. Wie bewertet die Bundesregierung das gegenwärtige Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Erstellung und Weiterentwicklung einer umfassenden Datenlage? Wo liegen besondere Probleme im Zusammenwirken und in der Abstimmung bei der Datenerfassung, -verarbeitung und -dokumentation, um eine möglichst hohe Kompatibilität zu erreichen?
Die Bundesregierung bewertet die Zusammenarbeit mit den Ländern positiv. Auf Initiative der Bundesregierung finden regelmäßig gemeinsam mit Ländern, Trägern und Verbänden Gespräche über Methoden und Fragen der Weiterentwicklung der Weiterbildungsstatistik statt. Hier wird auch das Erhebungsprogramm des BSW erörtert. Im Rahmen des BSW VI 1994 wurde durch zusätzliche Ländererhebungen der Einstieg in eine Regionalisierung auf einheitlicher Datenbasis geschafft. Sechs Länder hatten sich an der Umfrage zur Vergrößerung der länderspezifischen Stichprobe beteiligt, die neben einer repräsentativen Analyse von Kerndaten aus dem bundesweiten Fragenprogramm auch länderspezifische Zusatzfragen ermöglichte.
Beim BSW VII hatten zwar noch mehr Länder Interesse an einer Ländererhebung, aus Kostengründen haben sich aber tatsächlich nur drei Länder an der Zusatzerhebung beteiligt. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sich weitere Länder an der geplanten BSW-Erhebung für das Jahr 2000 beteiligten.
Im Ausschuss Fort- und Weiterbildung der Kultusministerkonferenz, an dessen Sitzungen der Bund als Gast teilnimmt, werden regelmäßig Fragen der Weiterentwicklung der Ländererhebungen und einer Verbesserung der bundesweiten Berichterstattung erörtert.
10. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, die Weiterbildungsstatistik – gemessen an der großen wachsenden Bedeutung dieses Bildungsbereiches – weiter zu verbessern?
Die Bundesregierung trägt der Notwendigkeit zur kontinuierlichen Verbesserung der Weiterbildungsstatistik zum einen dadurch Rechnung, dass Fragenprogramm und Methodik des BSW regelmäßig von einem Expertengremium geprüft werden. Zum anderen werden einzelne methodische Probleme durch Methodenuntersuchungen und Fallstudien angegangen. Derzeit in Arbeit bzw. geplant sind u. a. eine Fallstudie zum informellen Lernen, Untersuchungen zur Früherkennung von Qualifikationsveränderungen sowie eine Zusatzerhebung zur 2. Europäischen Betriebsbefragung zur Weiterbildung (CVTS), die sich mit qualitativen Aspekten der Weiterbildung und der Ermittlung von Weiterbildungskosten beschäftigen soll.
Daneben fördert die Bundesregierung zz. eine Machbarkeitsstudie für einen „Trendbericht Weiterbildung“ beim Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE). Darin sollen die Voraussetzungen und möglichen Inhalte für einen periodisch erscheinenden Bericht geklärt werden, der u. a. durch die Beschreibung inhaltlicher Tendenzen und Trends in der Weiterbildung die Informationen über den Bereich Weiterbildung ergänzen soll.
11. Reichen die gegenwärtigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen aus der Sicht der Bundesregierung aus, um die Weiterbildungsstatistik für die weitere Entwicklung und Ausgestaltung des Weiterbildungsbereichs zu verbessern?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die gegenwärtigen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen zur Verbesserung der Weiterbildungsstatistik und zur Weiterentwicklung des Bereiches Weiterbildung ausreichen. Die beschriebenen erhebungstechnischen und methodischen Probleme müssen über die Fortentwicklung der Vielfalt der bestehenden statistischen Instrumente gelöst werden.
12. Welche Maßnahmen sind hierbei aus der Sicht der Bundesregierung notwendig, um auch im europäischen Rahmen zu einer angemessenen Dokumentation von Weiterbildungsnachfrage und -angeboten zu kommen, und welche Initiativen will die Bundesregierung hier ergreifen?
Im Jahr 2000 wird die 2. Europäische Betriebsbefragung zur Weiterbildung (CVTS 2) stattfinden. Die Erhebung wird in Deutschland vom Statistischen Bundesamt durchgeführt. In diesem Rahmen werden – insbesondere auf Drängen der Bundesregierung – auch methodische Probleme aufgrund unterschiedlicher Erfassung und terminologischer Abgrenzung in den einzelnen Ländern der EU bearbeitet, um hier eine Harmonisierung zu erreichen.
Zur Verbesserung der Datenlieferung an die EU erstellt das Statistische Bundesamt derzeit ein Gutachten über die statistische Erfassung der Weiterbildung in Deutschland. Hieraus sollen neue Anforderungen an künftige Erhebungen abgeleitet werden.
Im Rahmen des INES-Projekts (Indicators of Education Systems) der OECD befasst sich eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bundesregierung mit der Möglichkeit, besser als bisher international vergleichbare Daten zur Weiterbildung bereitzustellen. In die Beratungen gehen insbesondere auch Erfahrungen aus dem BSW ein, das international anerkannt ist.
Übersicht 1 Berichterstattungen der Länder zur Weiterbildung Quelle: Statistisches Bundesamt Land Baden-Württemberg Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg gibt jährlich statistische Berichte zu den Aktivitäten der Volkshochschulen sowie der kirchlichen Erwachsenenbildung heraus. Dies erfolgt auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift des Landesministeriums für Familie, Frauen, Weiterbildung in Baden Württemberg vom 20. Januar 1995. Bayern Seit 1976 wird in Bayern jährlich eine Statistik der Erwachsenenbildung erstellt. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 21 des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) vom 24. Juli 1974. Berlin Bei der Statistik der Volkshochschulen und Musikschulen handelt es sich um eine Kommunalstatistik, die aufgrund einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 24. Juni 1977 (Volkshochschulen) bzw. vom 1. Juni 1979 (Musikschulen) durchgeführt wird. Brandenburg Gemäß § 28 des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes legt die Landesregierung dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage und die Entwicklung der Weiterbildung vor. Bremen Die Landesregierung berichtet jährlich über die gemäß dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 26. März 1974 geförderten Weiterbildungsmaßnahmen. Hamburg Das Amt für Berufs- und Weiterbildung der Hansestadt Hamburg gibt unregelmäßig einen Bericht zur „Weiterbildung in Hamburg“ heraus (zuletzt für den Zeitraum 1988 bis 1994). Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Hessen Das Statistische Landesamt Hessen gibt jährlich einen Bericht über die Aktivitäten der Volkshochschulen in Hessen heraus. Diese Berichterstattung erfolgt aufgrund einer direkten Absprache zwischen Landesamt und Volkshochschul-Verband. Eine gesetzliche Grundlage für die Berichterstattung gibt es nicht. Mecklenburg- Vorpommern Der jährliche statistische Bericht zu den Aktivitäten der Volkshochschulen in Mecklenburg- Vorpommern wird in Absprache mit dem VHS-Verband durch das Statistische Landesamt herausgegeben, eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. Niedersachsen Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung Hannover gibt regelmäßig Berichte über die Arbeitsergebnisse der nach dem Erwachsenenbildungsgesetz (EBG) geförderten Weiterbildungseinrichtungen heraus. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung gibt es nicht. Nordrhein-Westfalen Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen erstellt jährlich eine Weiterbildungsstatistik gemäß den vorläufigen Verwaltungsbestimmungen zur Ausführung des Weiterbildungsgesetzes vom 18. März 1975. Die Landesregierung hat gemäß § 29 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen dem Landtag alle 5 Jahre einen Bericht zur Situation der Weiterbildung vorzulegen. Rheinland-Pfalz Gemäß § 29 Weiterbildungsgesetz (WBG) Rheinland-Pfalz werden jährlich Daten zum Bereich der Weiterbildung von den anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung erhoben. Die Aufbereitung erfolgt durch das Statistische Landesamt. Saarland Gemäß § 34 Abs. 1 des Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetzes (SWBG) legt die Landesregierung regelmäßig einen Bericht über die Entwicklung der Weiterbildung und Bildungsfreistellung im Saarland vor. Gemäß § 34 Abs. 2 des 1994 geänderten SWBG führt das Statistische Landesamt Erhebungen zur Teilnahme an Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung (soweit diese an den staatlich anerkannten Einrichtungen und Landesorganisationen der beruflichen Weiterbildung durchgeführt werden) durch. Sachsen Im Freistaat Sachsen gibt es keine Länderstatistiken zum Bereich der Weiterbildung. Sachsen-Anhalt Gemäß § 13 des Erwachsenenbildungsgesetzes von Sachsen-Anhalt erstattet die Landesregierung dem Landtag von Sachsen-Anhalt schriftlich Bericht über den Vollzug dieses Gesetzes. Schleswig-Holstein Das Schleswig-Holsteinische Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) schreibt den i. S. des Gesetzes anerkannten Weiterbildungsträgern im § 20 Abs. 4 vor, der zuständigen Behörde Auskünfte über Teilnahmebeiträge und Zahlen, Alter und Geschlecht der Teilnehmer zu erteilen. Die Landesregierung ist nach § 28 verpflichtet, dem Landtag alle 2 Jahre über die Durchführung des Gesetzes zu berichten. Thüringen Der Thüringer Volkshochschulverband gibt jährlich „Statistische Materialien zur Struktur und Bildungsarbeit der Volkshochschulen des Landes Thüringen“ heraus. Diese sind Teil der (Bundes-) Volkshochschulstatistik (Trägerstatistik). Das Thüringer Kultusministerium berichtet jährlich über die an den – nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz (ThEBG) anerkannten – Erwachsenenbildungseinrichtungen durchgeführten Maßnahmen (Unterrichtsstunden). Zusätzlich werden die an den drei Heimvolkshochschulen entstandenen Teilnehmertage erfasst. Übersicht 2 Regelmäßig erhobene Daten zur Weiterbildung Name der Erhebung Auftraggeber / durchführende Institution Art der Erhebung Erhebungsmerkmale A m t l i c h e S t a t i s t i k Mikrozensus Durchführung: Statistisches Bundesamt / Statistische Landesämter aufgrund Mikrozensus-Gesetz Haushaltsstichprobe mit einem Auswahlsatz von 1 % (Stichprobenumfang ca. 350 000 Haushalte) Periodizität: jährlich Teilnehmer an Maßnahmen, die der allgemeinen oder beruflichen Weiterbildung zuzurechnen sind soziodemographische Informationen Continuing Vocational Training Survey (CVTS) Europäische Kommission / Eurostat, Durchführung für Deutschland: Statistisches Bundesamt / Statistische Landesämter, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Unternehmensbefragung (§ 7 BStatG) auf europäischer Ebene (geschichtete Zufallsstichprobe) Periodizität: unregelmäßig, erstmalig 1994 (CVTS 1), CVTS 2 vorgesehen für 2000 Weiterbildungsangebote der Unternehmen Teilnahmequoten, -stunden je Teilnehmer sowie je Beschäftigtem soziodemographische Informationen Statistik der beruflichen Schulen (Fachschulen) Durchführung: Statistisches Bundesamt / Statistische Landesämter (koordinierte Länderstatistik) Befragung der Schulen (1998: 1 577 Fachschulen; Vollerhebung) Periodizität: jährlich Schüler (Teilnehmer), Abschlussprüfungen soziodemographische Informationen Statistik der allgemeinbildenden Schulen (hier: Abendschulen) Durchführung: Statistisches Bundesamt / Statistische Landesämter (koordinierte Länderstatistik) Befragung der Schulen (Teilnahmepflicht) [293 Abendhaupt- und Realschulen, Abendgymnasien] Periodizität: jährlich Teilnehmer/Schüler, Unterrichtsstunden, Klassen soziodemographische Informationen AFBG-Statistik Durchführung: Statistisches Bundesamt aufgrund § 27 AFBG Befragung der für die Aufstiegsfortbildungsförderung zuständigen Stellen der Länder (Sekundärstatistik; Vollerhebung) Periodizität: jährlich Geförderte Umfang/Höhe der Förderung soziodemographische Informationen Statistik der beruflichen Bildung Durchführung: Statistisches Bundesamt / Statistische Landesämter aufgrund § 5 Abs. 1 Befragung der laut Berufsbildungsförderungsgesetz zuständigen Stellen zur Abnahme von Fortbildungsbzw. Meisterprüfungen und Umschulungsprüfungen1) (Vollerhebung) Periodizität: jährlich Prüfungsteilnehmer, bestandene Prüfungen soziodemographische Informationen SGB III; Statistik über die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen sowie Deutschsprachlehrgängen Bundesanstalt für Arbeit Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) Periodizität: monatlich Eintritte in / Austritte aus Maßnahmen Bestand am Monatsende jahresdurchschnittlicher Bestand soziodemographische Informationen SGB III; Statistik über die berufliche Eingliederung Behinderter Bundesanstalt für Arbeit Geschäftsstatistik der Bundesanstalt für Arbeit (BA) Periodizität: monatlich Eintritte in / Austritte aus Maßnahmen Bestand am Monatsende jahresdurchschnittlicher Bestand soziodemographische Informationen Gasthörerstatistik Durchführung: Statistisches Bundesamt/ Statistische Landesämter aufgrund Hochschulstatistikgesetz (HStatG) von 1990 Befragung der Hochschulen (Teilnahmepflicht, Vollerhebung) Periodizität: jährlich Gasthörer soziodemographische Informationen T r ä g e r s t a t i s t i k Volkshochschulstatistik Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE) Teilnehmerstatistik; enthalten sind 994 der insgesamt 1 002 Volkshochschulen (1997) Periodizität: jährlich Kurse, Unterrichtsstunden, Teilnahmefälle, Belegungen pro Kurs, Prüfungen, Mitarbeiter (hauptamtlich / nebenamtlich) soziodemographische Informationen Kirchliche Erwachsenenbildungsstatistiken (evangelisch/katholisch) Teilnehmerstatistik Periodizität: jährlich Veranstaltungen, Unterrichtsstunden, Teilnahmefälle soziodemographische Informationen Statistik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks Zentralverband des Deutschen Handwerks Sekundärstatistik Periodizität: jährlich Lehrgänge, Teilnehmer, Teilnahmestunden, Unterrichtsstunden, Prüfungsteilnehmer, bestandene Prüfungen Statistik der Landwirtschaftskammern Landwirtschaftskammern Sekundärstatistik Periodizität: jährlich Prüfungsteilnehmer, bestandene Prüfungen soziodemographische Informationen Statistik der Industrie- und Handelskammern Industrie- und Handelskammern / Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT) Sekundärstatistik (IHK) Periodizität: jährlich Lehrgänge,Unterrichtsstunden, Teilnehmer an Lehrveranstaltungen, Prüfungsteilnehmer, bestandene Prüfungen soziodemographische Informationen Statistik des Berufsfortbildungswerks (bfw) des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Berufsfortbildungswerk (bfw) Sekundärstatistik Periodizität: jährlich Teilnehmer, Maßnahmen soziodemographische Informationen Statistik der Deutschen Angestellten-Akademie (DAA) im Bildungswerk der Deutschen Angestellten- Gewerkschaft (DAG) Deutsche Angestellten- Akademie (DAA) Sekundärstatistik Periodizität: jährlich Teilnehmer Statistik des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) Freiwillige Befragung der Weiterbildungsträger zur über- und außerbetrieblichen Weiterbildung (Erfassung über die KWB- Trägerorganisationen) Periodizität: jährlich bis zweijährlich (erstmals 1987) Veranstaltungen, Teilnehmer, Unterrichtseinheiten à 45 Minuten soziodemographische Informationen Fernunterrichtsstatistik Bundesministerium für Bildung und Forschung/Durchführung: Statistisches Bundesamt, Deutscher Fernschulverband Befragung der Fernunterrichtsinstitute Periodizität: jährlich Lehrgänge, Teilnehmer soziodemographische Informationen E r h e b u n g e n d u r c h I n s t i t u t e Berichtssytem Weiterbildung (BSW) Bundesministerium für Bildung und Forschung Durchführung: Infratest Burke Sozialforschung Repräsentativerhebung bei Privathaushalten (Zufallsstichprobe, geschichtet, mit 7 000 Fällen) Periodizität: 3-jährlich (zuletzt 1997) Teilnahmequote Durchschnittlicher Zeitaufwand in Stunden (Teilnehmer/alle Personen) soziodemographische Informationen regionale, branchen- und trägerbezogene Merkmale, motivationale Faktoren u. a. Strukturmerkmale zu informellem Lernen BIBB / IAB - Erhebung Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) / Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Repräsentativerhebung bei Erwerbstätigen und Erwerbspersonen Periodizität: 1981, 1985/87, 1991/92 Teilnahmequote soziodemographische Informationen Sozioökonomisches Panel (SOEP) Bundesministerium für Bildung und Forschung / Deutsche Forschungsgemeinschaft Durchführung: DIW, Infratest Burke Sozialforschung Haushaltsstichprobe (deutsche Erwerbspersonen von 20 bis unter 65 Jahren in Privathaushalten) Periodizität: jährlich mit thematischen Schwerpunkten (1989 und 1993 jeweils berufliche Weiterbildung) Teilnahmequote soziodemographische Informationen IW-Studie „Betriebliche Weiterbildung“ Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Schriftliche Erhebung in Unternehmen über betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen Periodizität: 1992, 1995,1998 Anteil der Unternehmen, die Weiterbildungsmaßnahmen durchführen Anzahl der Teilnehmer, Maßnahmen, Teilnehmerstunden Kosten (je Betrieb, je Maßnahme, je Teilnehmer, je Teilnehmerstunde, Gesamtaufwand soziodemographische Informationen IAB-Betriebspanel Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Geschichtete Zufallsstichprobe Periodizität: 1993 bis 1995, 1997 Anteil der Betriebe mit Weiterbildungsangebot Teilnahme an betrieblicher Fort- und Weiterbildung Teilnahmequoten soziodemographische Informationen Name der Erhebung Auftraggeber / durchführende Institution Art der Erhebung Erhebungsmerkmale Quelle: Statistisches Bundesamt
1) Zuständige Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), §§ 73 f., wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, oberste Bundesbehörden, Bundesanstalt für Arbeit, Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Notarkammern, Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammern, Tierärztekammern.