Hermes-Bürgschaften für Atomkraftprojekte
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Christa Reichard (Dresden), Dr. Christian Ruck, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert, Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Gunnar Uldall, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl, Dr. Norbert Blüm, Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 10. März 2000 hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) nach Pressemitteilungen über eine Reihe von Anträgen auf staatliche Hermes-Bürgschaften für Atomkraftwerksprojekte im Ausland entschieden. Über die Zahl der Anträge liegen widersprüchliche Angaben vor. Auch ist unklar geblieben, über welche Anträge abschließend entschieden worden ist.
Genehmigt wurde der Bau des Atomkraftwerks Lianyungang/Shanghai in China. Eine deutsche Firma erhielt für den chinesischen Kraftwerksneubau eine Bürgschaftszusicherung für die Lieferung von Leittechnik in Höhe von 300 Mio. DM. Ferner wurde die Nachrüstung der Atommeiler Atucha I in Argentinien und Ignalina in Litauen genehmigt.
Nach neueren, vom Auswärtigen Amt bestätigten Presseberichten wurde auch ein viertes Projekt und zwar ein Vorhaben zur Beseitigung von radioaktiven Abfällen in Tschernobyl genehmigt.
Keine Genehmigungszusage sollen u. a. die Atomkraftwerksprojekte Nowoworonesch und Kalinin in Russland, Ling Ao in China, Kosloduj in Bulgarien und Angra 3 in Brasilien erhalten haben. Die Hermes-Anfrage zu Angra 3 in Brasilien geht auf das deutsch-brasilianische Abkommen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie von 1975 zurück, in dem die Bundesregierung technisch-wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung zugesagt hatte. Lieferverträge mit der brasilianischen Regierung sind auf dieser Grundlage bereits 1976 für Angra 3 geschlossen worden. Des Weiteren sollen Hermes-Bürgschaftszusagen für die Förderung der Brennelementefabrik Electrostal in Russland verweigert worden sein.
Noch nicht endgültig entschieden sein soll die Frage, ob Bürgschaften für den umstrittenen Neubau der zwei ukrainischen Atomkraftwerke K2 und R4 als Ersatz für den letzten noch laufenden Reaktor im AKW Tschernobyl gewährt werden sollen.
Die Genehmigungszusagen sind auf Kritik gestoßen. Insbesondere kritisiert wurde das Projekt Ignalina in Litauen, weil es sich bei dem nachzurüstenden AKW um ein Kraftwerk vom Typ Tschernobyl handelt. Nicht minder kritisiert wurde das chinesische Projekt, das den Neubau eines Kernkraftwerks vorsieht und nicht lediglich auf Sicherungsmaßnahmen zielt. Überdies wurde eingewandt, dass sich in China zivile und militärische Nutzung schwer trennen ließen.
Die Bundesregierung hat unter Einschluss des Bundesministers des Auswärtigen die Genehmigung der Atomprojekte damit begründet, dass man sich bei den Projekten nur von sicherheitserhöhenden Aspekten habe leiten lassen. Beim Bau des chinesischen AKW würden allein Sicherheitselemente geliefert. Außerdem könnten sich die bewilligten Vorhaben auf Vertrauensschutz berufen, da eine Absicherung bereits durch grundsätzliche Zusagen der alten Bundesregierung erfolgt sei.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche Kriterien hat die Bundesregierung bei der Vergabe von Hermes-Bürgschaften bei Atomkraftwerksprojekten zu Grunde gelegt?
Hat die Bundesregierung die Absicht, diese Kriterien in Zukunft zu ändern und wenn ja, in welcher Weise?
Warum hält es die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt für sinnvoll, Lieferungen für das AKW Lianyungang mit öffentlichen Mitteln zu fördern?
Inwieweit ist beim chinesischen Projekt Lianyungang sichergestellt, dass die aufgewandten Mittel nicht militärischen Zwecken zu Gute kommen?
Inwieweit sind die zuständigen Ressorts bzw. die Koalitionsfraktionen über Inhalt und Ergebnis der Gespräche des Bundeskanzlers zur Förderung chinesischer Atomenergieanlagen informiert worden?
Mit welcher Begründung wurde die Bürgschaft für ein AKW vom Typ Tschernobyl in Ignalina/Litauen übernommen?
Mit welcher Begründung wurde die Bürgschaft für die Nachrüstung des AKW Attucha I in Argentinien übernommen?
Mit welcher Begründung wurde die Bürgschaft für das Vorhaben in Tschernobyl übernommen?
Warum stemmt sich die Bundesregierung dagegen, eine verbindliche Bürgschaftserklärung für die ukrainischen Projekte K2 und R4 abzugeben?
Gilt der Vertrauensschutz, auf den sich die Bundesregierung bei den aktuellen Bürgschaftsübernahmen beruft, nicht für die ukrainischen Projekte K2 und R4?
Mit welchem Argument verweigert die Bundesregierung die Bürgschaftsübernahme für Kosloduj in Bulgarien?
Würde eine Erhöhung des Sicherheitsstandards beim AKW Kosloduj nicht eine Bürgschaftserklärung der Bundesregierung rechtfertigen?
Was steht einer Bürgschaftsübernahme für das brasilianische Projekt Angra 3 entgegen?
Wie will die Bundesregierung ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dem deutsch-brasilianischen Abkommen von 1975 nachkommen?
Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen, die sich daraus ergeben, dass Deutschland möglicherweise seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ein?
Zu welchen weiteren Projekten neben den in den vorstehenden Fragen genannten liegen Bürgschaftsanträge bzw. Voranfragen vor (bitte einzeln auflisten)?
Mit welcher Begründung wurden diese Anträge jeweils abgelehnt bzw. die Voranfragen negativ beantwortet?
Geben die Bürgschaftsentscheidungen für drei Atomkraftprojekte Anlass, die Atomausstiegspolitik der Bundesregierung grundsätzlich zu überdenken?
Wie will die Bundesregierung angesichts ihrer mehrdeutigen Bürgschaftspolitik deutsche Mindeststandards in der Reaktorsicherheit international fördern und sichern?
Wie wird die Bundesregierung zukünftig bei der Förderung atomtechnischer Anlagen im Ausland verfahren?
Hat hierzu bereits ein Abstimmungsprozess mit den Koalitionsfraktionen stattgefunden und ist an eine stärkere Beteiligung derselben oder des Deutschen Bundestages insgesamt gedacht?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die deutschen Unternehmen, die im Bereich der Sicherheitstechnik arbeiten, auch in Zukunft ihre internationale Position am Markt behaupten bzw. ausbauen können, insbesondere nach einem möglichen Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland?