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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte (G-SIG: 14010990)

Änderung der Beschäftigungspflichtquote, gestaffelte Ausgleichsabgabe, Arbeitsplatzvermittlung für Schwerbehinderte in den nächsten zwei Jahren, Vermittlungsdienste der Arbeitsverwaltung, Länderkompetenz betr. Ausgleichsabgabe

Fraktion

CDU/CSU

Datum

10.05.2000

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/303121. 03. 2000

Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte

der Abgeordneten Johannes Singhammer, Claudia Nolte, Birgit Schnieber-Jastram, Dr. Maria Böhmer, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Klaus Hofbauer, Karl-Josef Laumann, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Heinz Schemken, Andreas Storm, Thomas Strobl (Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Schwerbehindertengesetz bis Mitte des Jahres 2000 zu novellieren. Die Eckpunkte zur Novellierung des Schwerbehindertengesetzes und anderer die Schwerbehinderten betreffenden Vorschriften beinhalten u. a. auch die Absenkung der Beschäftigungspflichtquote und eine der Höhe nach gestaffelte Ausgleichsabgabe. Ziel der beabsichtigten Änderung ist die zusätzliche Vermittlung von mindestens 50 000 Schwerbehinderten in den nächsten zwei Jahren.

Vor dem Hintergrund der vorliegenden Eckpunkte fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Womit begründet die Bundesregierung einen Änderungsbedarf bei der Ausgleichsabgabe und der Quote?

2

Worin sieht die Bundesregierung die Ursache für die viel zu hohe Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter?

3

Welchen Einfluss auf die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen misst sie der Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie der Veränderung der Quote zu?

4

Auf welche Struktur der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter bzw. auf welche berufssachliche Eignung und persönliche Leistungsfähigkeit der arbeitslosen Schwerbehinderten stützt sich die Erwartung der Bundesregierung, wenn sie von den Arbeitsämtern innerhalb von zwei Jahren mindestens 50 000 zusätzliche Vermittlungen in Dauerarbeitsplätze erwartet?

5

Kann die Bundesregierung die Auswirkungen der vorgesehenen Staffelungen auf unterschiedliche Betriebsgrößen unter Einbeziehung unterschiedlicher Erfüllungsgrade der Beschäftigungspflicht an Hand von zehn Beispielsfällen darstellen, und mit welchen Argumenten rechtfertigt die Bundesregierung die unterschiedlichen Ergebnisse, insbesondere aus verfassungspolitischer Sicht?

6

Welche Gesichtspunkte sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, mit einer Stufung der Ausgleichsabgabe erst bei Betrieben mit über 100 Beschäftigten bzw. mit einer Beschäftigungspflicht von mehr als fünf Schwerbehinderten zu beginnen?

7

Welche Instrumente bzw. Möglichkeiten sieht die Bundesregierung unter regionalen oder besonderen Gesichtspunkten, insbesondere aufgrund der Betriebsgrößenstruktur in den neuen Bundesländern, aber auch z. B. in Bayern eine übermäßige Belastung bei Klein- und Mittelbetrieben zu verhindern?

8

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, dass dem Arbeitgeber eine Entlastungsmöglichkeit eingeräumt wird, wenn er sich nachweislich intensiv um die Vermittlung eines Behinderten bemüht hat und ihm die Nichterfüllung der Quote nicht zuzurechnen ist?

9

Was rechtfertigt nach Meinung der Bundesregierung eine auflösende Bedingung, nach der im Falle eines geringeren Abbaus der Arbeitslosigkeit die bisher geltende Pflichtquote und Ausgleichsabgabe wieder hergestellt werden sollen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vermittlungsdienste der Arbeitsverwaltung angesichts eines Stellenangebotes, das über die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter hinausgeht?

11

Wie sollte die Arbeitsverwaltung ihre Vermittlungsdienste verbessern?

12

Wie hoch schätzt die Bundesregierung im Einzelnen die Kosten für die neuen Instrumente ein, die in den Eckpunkten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter angedacht sind?

13

Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, den regionalen Aspekt ähnlich wie im SGB III auch im Schwerbehindertengesetz zu stärken und die Mittel der Ausgleichsabgabe sowie die Entscheidungen über die Verwendung der Ausgleichsabgabe und die Gestaltung von Förderprogrammen insgesamt auf die Länder bzw. die Hauptfürsorgestellen zu verlagern?

Berlin, den 21. März 2000

Johannes Singhammer Claudia Nolte Birgit Schnieber-Jastram Dr. Maria Böhmer Rainer Eppelmann Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Klaus Hofbauer Karl-Josef Laumann Julius Louven Wolfgang Meckelburg Hans-Peter Repnik Franz Romer Heinz Schemken Andreas Storm Thomas Strobl (Heilbronn) Peter Weiß (Emmendingen) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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