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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch (G-SIG: 14011694)

Telefonüberwachung gem. § 100a StPO bei sexuellem Mißbrauch von Kindern aufgrund des im Lagebericht des Bundeskriminalamts vom 8. Dezember geschilderten Vorfalls

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

12.02.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/517623. 01. 2001

Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch

der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Maria Eichhorn, Ilse Falk, Wolfgang Bosbach, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Anke Eymer (Lübeck), Ingrid Fischbach, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Klaus Holetschek, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Walter Link (Diepholz), Norbert Röttgen, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Bernd Wilz und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im wöchentlichen Lagebericht des Bundeskriminalamtes vom 8. Dezember 2000 wird über die Festnahme eines Deutschen berichtet, der unter anderem des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern dringend verdächtig ist. In der Bewertung des Bundeskriminalamtes heißt es hierzu: „Da die dem Tatverdächtigen zur Last gelegten Sexualstraftaten an Kindern nicht im Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung enthalten sind, wurde die Fahndung nach dem Gesuchten über zwei Jahre erheblich erschwert.“ Der Bewertung des Bundeskriminalamtes ist weiter zu entnehmen, dass der Tatverdächtige auch während seiner Flucht wegen möglicher Sexualstraftaten auffällig wurde. Diese hätten wohl verhindert werden können, wenn die Fahndung nach dem Tatverdächtigen schneller erfolgreich gewesen wäre.

Bereits Ende 1998 hatte die Fraktion der CDU/CSU einen Gesetzentwurf – Bundestagsdrucksache 14/162 – in den Deutschen Bundestag eingebracht, um das strafverfahrensrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von Korruption und Sexualdelikten zu verbessern. Der Gesetzentwurf sah unter anderem vor, den Anwendungsbereich der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf Taten des Kindsmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie zu erweitern. Auch ein durch den Bundesrat eingebrachter Gesetzentwurf – Bundestagsdrucksache 14/1125 – sieht eine entsprechende Ergänzung des Anlasstatenkatalogs in § 100a Strafprozessordnung vor. Demgegenüber hat die Bundesregierung einen Handlungsbedarf bislang verneint (Bundestagsdrucksache 14/1125, S. 9).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen1

1

Hat sie den wöchentlichen Lagebericht des Bundeskriminalamtes vom 8. Dezember 2000 zum Anlass genommen, ihre ablehnende Haltung zur Erweiterung der Möglichkeiten der Telefonüberwachung in Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu überdenken?

Berlin, den 19. Januar 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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