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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Deutschlands (G-SIG: 14012070)

Organisationen und Projekte gegen Kindersextourismus, rechtliche Grundlagen, internationale Maßnahmen gegen die Kinderprostitution gem. Umsetzung des Art.34 der UN-Kinderkonvention, Umsetzung des Aktionsplans des Weltkongresses gegen die Kinderprostitution von Stockholm 1996

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/630315. 06. 2001

Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Deutschlands

der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Tausende Deutsche fahren jährlich als Sextouristen in das Ausland. Als Zielländer des Prostitutionstourismus haben in den letzen Jahren die Länder des ehemaligen Ostblocks, darunter insbesondere Länder an der EU-Außengrenze, eine stark gestiegene Bedeutung erlangt. Laut Medienberichten zur Situation an der deutsch-tschechischen Grenze ist dabei auch in hohem Ausmaß von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus auszugehen. Offensichtlich führt die Angst vor lebensgefährdenden, wie beispielsweise HIV-Infektionen, und Geschlechtskrankheiten dazu, dass immer mehr Kinder und Jugendliche Opfer von – auch deutschen – Prostitutionstouristen werden.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen. Er ist nach deutscher Strafgesetzgebung auch dann strafbar, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Die konkrete Rechtslage des entsprechenden Landes ist dabei unerheblich.

Zur erfolgreichen Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen durch Deutsche im Ausland ist eine intensive Präventionsarbeit notwendig. In die gemeinsame Arbeit müssen u. a. die Behörden der einzelnen Staaten, Nichtregierungsorganisationen und Reiseveranstalter einzubezogen sein. Zur Verhinderung von Straftaten bedarf es der gesellschaftlichen Bewusstseinbildung und der öffentlichen Ächtung des sog. Kindersextourismus.

Der Begriff „sexueller Missbrauch“ ist zwar Bestandteil des allgemeinen Sprachgebrauchs, verharmlost jedoch die Schwere und die Perfidie der begangenen Verbrechen und ist insofern Teil des Problems. Er impliziert eine Sichtweise, in der Kinder als Gebrauchsgüter und nicht als Menschen mit eigenständigen Rechten, insbesondere auf physische und psychische Unversehrtheit, angesehen werden. Die Verbrechen sollten im offiziellen Sprachgebrauch stattdessen als sexualisierte Gewalt bzw. sexualisierte Misshandlung bezeichnet werden. Ähnliches trifft für den Begriff „Kindersextourismus“ zu. Mit der Benutzung des Kürzels „Sex“ werden vor allem freudvolle und lebensbejahende Empfindungen verbunden, was den Blick für die schmerzvollen und traumatischen Erfahrungen der kindlichen und jugendlichen Opfer verstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Einschätzung der Situation an der EU-Außengrenze und Handlungsbedarf der Bundesregierung

1. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus aus Deutschland in die verschiedenen Staaten an der EU-Außengrenze ein und auf welche gesicherten Kenntnisse und Untersuchungen kann sie bei der Einschätzung der Situation zurück greifen (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit einzelne Regionen der EU-Anliegerstaaten besonders vom sog. Kindersextourismus durch Deutsche betroffen sind?

3. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die besondere Betroffenheit dieser Regionen?

4. Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wie in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus eingeschätzt wird?

5. Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wie in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze durch die entsprechenden Länder bzw. die jeweiligen Einrichtungen in den Ländern, wie z. B. Polizei, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gesundheitsämter, auf Grundlage der Einschätzung der Situation agiert wird?

6. Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die soziale Situation der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen EU-Anliegerstaaten, z. B. in Bezug auf kulturell-ethnische Hindergründe, Alter und Geschlecht (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

7. Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen und wie schätzt sie deren Qualität und Umfang ein (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

8. Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die sich in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze am Kampf gegen Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus beteiligen (bitte nach Ländern, Sitz und dem jeweiligen inhaltlichen Profil differenzieren)?

9. Welche Möglichkeiten der Unterstützung der Arbeit dieser Nichtregierungsorganisationen durch Deutschland gibt es und in welcher Weise erfolgt die Unterstützung bereits?

10. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wo und welcher Weise in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Einrichtungen bzw. Beratungsstellen tätig sind, deren Arbeit auf die psychische Stärkung, gesundheitliche Aufklärung sowie verhaltenstherapeutische bzw. verhaltenspsychologische Beratung und Betreuung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist, und welche Erfahrungen wurden bei der Arbeit dieser Einrichtungen gesammelt (z. B. Möglichkeiten zur Stärkung des kindlichen Selbstbewusstseins, Steigerung der Ausstiegschancen, Abgrenzung gegen sexuelle Übergriffe usw.)?

11. Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die von Deutschland aus an der EU-Außengrenze den Kampf gegen Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus im engeren und weiteren Sinn unterstützen (z. B. grenzüberschreitende Projekte, Projekte zur gesundheitlichen Prävention usw.) (bitte nach Bundesländern, Sitz, Trägerschaft und dem jeweiligen inhaltlichen Profil differenzieren)?

12. Welche der genannten Projekte werden von der Bundesregierung in welcher Weise unmittelbar gefördert (sofern es sich um Teilförderungen handelt, bitte auch die übrigen Beteiligten angeben)?

13. Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die konkreten Bedingungen der Förderung und Finanzierung der Projekte, an deren Förderung sie selbst nicht beteiligt ist?

14. Über welche Befugnisse und Handlungsspielräume verfügen Projekte bei ihrer Arbeit, z. B. rechtliche Möglichkeiten, Fonds für Unterbringung und Einzelfallbegleitung, Aussageverweigerungsrecht als Beraterinnen und Berater usw. (sofern Unterschiede in Abhängigkeit von den jeweiligen EU-Anliegerstaaten bestehen, bitte differenzieren)?

15. Hält die Bundesregierung die Befugnisse und Handlungsspielräume der Projekte für ausreichend? Wenn nein, in welcher Weise ist deren Erweiterung notwendig bzw. geplant?

16. Welche Formen der Kommunikation und des Informationsaustausches bestehen zwischen der Bundesregierung und den Projekten?

II. Anwendung rechtlicher Grundlagen in Deutschland

17. In wie vielen Fällen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 1. September 1993 Maßnahmen der Strafverfolgung gegen Deutsche für im Ausland an Kindern und Jugendlichen begangenen Sexualstraftaten eingeleitet und rechtsförmig abgeschlossen worden (bitte nach Anzeigen, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellungen und deren Gründen, Anklageerhebungen, rechtskräftigen Verurteilungen einschließlich Strafmaß, Verteilung auf die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen Zielländer des sog. Kindersextourismus differenzieren)?

18. Wie schätzt die Bundesregierung die Dunkelfeldsituation in Bezug auf im Ausland an Kindern und Jugendlichen durch Deutsche begangene Sexualstraftaten ein?

19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Dunkelfelderhellung?

20. Welche Hindernisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung bei der Erkennung und Verfolgung der begangenen Straftaten und welche hält sie zu deren Abbau für erforderlich?

21. Unter welchen Voraussetzungen können in der Bundesrepublik Deutschland in Prostitution befindliche ausländische Kinder und Jugendliche als Zeugen in Strafprozessen hinzugezogen werden und welche Möglichkeiten des Zeugenschutzes bestehen?

22. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der Zeugenschutzregelungen? Wenn ja, in welcher Weise?

III. Maßnahmen und Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die Bekämpfung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus

23. In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen arbeitet die Bundesregierung mit den Regierungen der Bundesländer bei der Bekämpfung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus zusammen?

24. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bundesländer an der EU-Außengrenze bei der Eindämmung des sog. Kindersextourismus zu unterstützen?

25. Mit welchen Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen arbeitet die Bundesregierung in welcher Weise und mit welchem Erfolg zusammen?

26. Welche weiteren Maßnahmen der Zusammenarbeit plant die Bundesregierung mit den Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen?

27. Welche Hilfen und Unterstützungen werden in Deutschland gegeben, um den Ausstieg von Kindern und Jugendlichen aus den EU-Anliegerstaaten aus der Prostitution zu unterstützen?

28. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Ausstieg von Kindern und Jugendlichen aus den EU-Anliegerstaaten aus der Prostitution zu unterstützen? Wenn ja, welche?

29. Welche Maßnahmen im Sinne des Opferschutzes der in Prostitution befindlichen ausländischen Kinder und Jugendlichen werden durch die Bundesregierung in Deutschland mit welchem Erfolg unterstützt und gefördert, z. B. Projekte medizinischer und psychosozialer Betreuung, Bildungs- und Ausbildungsprojekte, Projekte zur Wiedereingliederung, Projekte zur Überwindung von Sprachbarrieren, Unterbringungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für junge Opfer, Notrufe, Notwohnungen usw.?

30. In welcher Weise und mit welchem Erfolg arbeitet die Bundesregierung mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutschland zur Bekämpfung des sog. Kindersextourismus zusammen?

31. Welche weiteren Maßnahmen der Zusammenarbeit plant die Bundesregierung mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutschland zur Bekämpfung des sog. Kindersextourismus?

IV. Internationale Maßnahmen und Zusammenarbeit in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus im Sinne der Umsetzung des Artikels 34 der VN-Kinderkonvention

32. Mit welchen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands bestehen Rechtshilfeabkommen, die explizit eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus beinhalten?

33. Sind diese Rechtshilfeabkommen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten?

34. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen von Rechtshilfeabkommen mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

35. Welche weiteren binationalen bzw. multinationalen Abkommen zwischen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands und der Bundesrepublik Deutschland zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus gibt es und wie schätzt die Bundesregierung ihre Wirksamkeit ein?

36. Plant die Bundesregierung die Erweiterung der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen von binationalen bzw. multinationalen Abkommen mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

37. Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ländern an der EU-Außengrenze bestanden und bestehen über Rechtshilfeabkommen bzw. bi- oder multinationale Abkommen hinaus und wie ist deren Erfolg einzuschätzen?

38. Plant die Bundesregierung die Erweiterung dieser Zusammenarbeit mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

39. Welche gemeinsamen Aktionen sind zwischen Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze und der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden, um zu verhindern, dass Kinder zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden und dass Kinder für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden?

40. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser gemeinsamen Aktionen ein?

41. Welche weiteren gemeinsamen Aktionen plant die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig?

42. Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen mit welchem Erfolg zwischen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands und der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen?

43. Plant die Bundesregierung den Ausbau der Zusammenarbeit in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen?

44. Wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Erfolg war die Situation in Bezug auf sog. Kindersextourismus und Kinderprostitution bereits Gegenstand von Regierungsgesprächen mit Regierungen der EU-Anliegerstaaten?

45. In welchen Zielländern des sog. Kindersextourismus wurden wie viele Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts eingesetzt, inwiefern haben diese Ermittlungen im Bereich des sog. Kindersextourismus unterstützt und wie wird deren Einsatz eingeschätzt?

46. Plant die Bundesregierung zusätzliche Verbindungsbeamte einzusetzen? Wenn ja, in welchen Ländern und mit welchem Ziel?

47. In welcher Weise war bzw. ist die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus im Rahmen der Verhandlungen mit EU-Anliegerstaaten zu deren EU-Beitritt Gegenstand der Verhandlungen?

48. Welche EU-Beitrittskandidaten haben die VN-Kinderrechtskonvention nicht bzw. mit welchen Einschränkungen unterzeichnet bzw. ratifiziert?

49. Sofern EU-Beitrittskandidaten die VN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf den Artikel 34 nicht bzw. eingeschränkt unterzeichnet bzw. ratifiziert haben, wie wirkt die Bundesrepublik Deutschland auf diese Staaten ein, um sie zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung der VN-Kinderrechtskonvention zu bewegen?

V. Umsetzung der Erklärung und des Aktionsplanes des Weltkongresses gegen die erwerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern in Stockholm 1996 durch die Bundesrepublik Deutschland

50. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne des Arbeitsprogramms der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus (Juli 1997) nach Erscheinen des Addendums zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus (März 1998) mit welchem Erfolg und mit welchen Erfahrungen umgesetzt?

51. Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Fortschreibung bzw. Überarbeitung des Arbeitsprogramms gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus?

52. Welche Materialien wurden von der Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekämpfung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Deutschlands zu welchem Zweck und in welchen Sprachen herausgegeben, wo sind diese erhältlich und wie erfolgt deren Nutzung?

53. Plant die Bundesregierung die Herausgabe weiterer derartiger Materialien der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen? Wenn ja, welche, in welchen Sprachen und wer sind die Herausgebenden?

54. Welche Informationen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Erzeugnisse der Öffentlichkeitsarbeit zum Themenkreis Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus präventiv wirkungsvoll sind und z. B. zur Bewusstseinsbildung oder zur Steigerung der Zivilcourage von Reisenden beitragen, um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern?

55. Welche Vorgehensweisen, Maßnahmen und Interventionen zur Bewusstseinsbildung und Steigerung der Zivilcourage hält die Bundesregierung aus welchem Grund für notwendig und besonders wirkungsvoll, um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Ausland durch Deutsche zu verhindern?

56. Wurden durch die Bundesregierung in EU-Anliegerstaaten Untersuchungen und Aktivitäten zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur gefördert? Wenn ja, welche Untersuchungen und Aktivitäten wurden in welcher Weise gefördert und welche Ergebnisse liegen vor?

57. Mit welchen Vorhaben und Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung inhaltlich und organisatorisch an der Vorbereitung des 2. Weltkongresses gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, der im Dezember 2001 in Yokohama stattfinden wird?

Fragen57

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus aus Deutschland in die verschiedenen Staaten an der EU-Außengrenze ein und auf welche gesicherten Kenntnisse und Untersuchungen kann sie bei der Einschätzung der Situation zurück greifen (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit einzelne Regionen der EU-Anliegerstaaten besonders vom sog. Kindersextourismus durch Deutsche betroffen sind?

3

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die besondere Betroffenheit dieser Regionen?

4

Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wie in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus eingeschätzt wird?

5

Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wie in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze durch die entsprechenden Länder bzw. die jeweiligen Einrichtungen in den Ländern, wie z. B. Polizei, Kommunalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Kirchen, Gesundheitsämter, auf Grundlage der Einschätzung der Situation agiert wird?

6

Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die soziale Situation der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen EU-Anliegerstaaten, z. B. in Bezug auf kulturell-ethnische Hindergründe, Alter und Geschlecht (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

7

Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen und wie schätzt sie deren Qualität und Umfang ein (bitte nach einzelnen Staaten differenzieren)?

8

Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die sich in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze am Kampf gegen Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus beteiligen (bitte nach Ländern, Sitz und dem jeweiligen inhaltlichen Profil differenzieren)?

9

Welche Möglichkeiten der Unterstützung der Arbeit dieser Nichtregierungsorganisationen durch Deutschland gibt es und in welcher Weise erfolgt die Unterstützung bereits?

10

Welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, wo und welcher Weise in den Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Einrichtungen bzw. Beratungsstellen tätig sind, deren Arbeit auf die psychische Stärkung, gesundheitliche Aufklärung sowie verhaltenstherapeutische bzw. verhaltenspsychologische Beratung und Betreuung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen ausgerichtet ist, und welche Erfahrungen wurden bei der Arbeit dieser Einrichtungen gesammelt (z. B. Möglichkeiten zur Stärkung des kindlichen Selbstbewusstseins, Steigerung der Ausstiegschancen, Abgrenzung gegen sexuelle Übergriffe usw.)?

11

Welche Nichtregierungsorganisationen, Projekte und weiteren Initiativen sind der Bundesregierung bekannt, die von Deutschland aus an der EU-Außengrenze den Kampf gegen Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus im engeren und weiteren Sinn unterstützen (z. B. grenzüberschreitende Projekte, Projekte zur gesundheitlichen Prävention usw.) (bitte nach Bundesländern, Sitz, Trägerschaft und dem jeweiligen inhaltlichen Profil differenzieren)?

12

Welche der genannten Projekte werden von der Bundesregierung in welcher Weise unmittelbar gefördert (sofern es sich um Teilförderungen handelt, bitte auch die übrigen Beteiligten angeben)?

13

Welche Kenntnisse und Informationen besitzt die Bundesregierung in Bezug auf die konkreten Bedingungen der Förderung und Finanzierung der Projekte, an deren Förderung sie selbst nicht beteiligt ist?

14

Über welche Befugnisse und Handlungsspielräume verfügen Projekte bei ihrer Arbeit, z. B. rechtliche Möglichkeiten, Fonds für Unterbringung und Einzelfallbegleitung, Aussageverweigerungsrecht als Beraterinnen und Berater usw. (sofern Unterschiede in Abhängigkeit von den jeweiligen EU-Anliegerstaaten bestehen, bitte differenzieren)?

15

Hält die Bundesregierung die Befugnisse und Handlungsspielräume der Projekte für ausreichend? Wenn nein, in welcher Weise ist deren Erweiterung notwendig bzw. geplant?

16

Welche Formen der Kommunikation und des Informationsaustausches bestehen zwischen der Bundesregierung und den Projekten?

17

In wie vielen Fällen sind in der Bundesrepublik Deutschland nach dem 1. September 1993 Maßnahmen der Strafverfolgung gegen Deutsche für im Ausland an Kindern und Jugendlichen begangenen Sexualstraftaten eingeleitet und rechtsförmig abgeschlossen worden (bitte nach Anzeigen, eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Verfahrenseinstellungen und deren Gründen, Anklageerhebungen, rechtskräftigen Verurteilungen einschließlich Strafmaß, Verteilung auf die einzelnen Bundesländer sowie auf die einzelnen Zielländer des sog. Kindersextourismus differenzieren)?

18

Wie schätzt die Bundesregierung die Dunkelfeldsituation in Bezug auf im Ausland an Kindern und Jugendlichen durch Deutsche begangene Sexualstraftaten ein?

19

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Dunkelfelderhellung?

20

Welche Hindernisse bestehen nach Ansicht der Bundesregierung bei der Erkennung und Verfolgung der begangenen Straftaten und welche hält sie zu deren Abbau für erforderlich?

21

Unter welchen Voraussetzungen können in der Bundesrepublik Deutschland in Prostitution befindliche ausländische Kinder und Jugendliche als Zeugen in Strafprozessen hinzugezogen werden und welche Möglichkeiten des Zeugenschutzes bestehen?

22

Plant die Bundesregierung die Erweiterung der Zeugenschutzregelungen? Wenn ja, in welcher Weise?

23

In welcher Weise und mit welchen Ergebnissen arbeitet die Bundesregierung mit den Regierungen der Bundesländer bei der Bekämpfung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus zusammen?

24

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Bundesländer an der EU-Außengrenze bei der Eindämmung des sog. Kindersextourismus zu unterstützen?

25

Mit welchen Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen arbeitet die Bundesregierung in welcher Weise und mit welchem Erfolg zusammen?

26

Welche weiteren Maßnahmen der Zusammenarbeit plant die Bundesregierung mit den Nichtregierungsorganisationen und anderen Institutionen?

27

Welche Hilfen und Unterstützungen werden in Deutschland gegeben, um den Ausstieg von Kindern und Jugendlichen aus den EU-Anliegerstaaten aus der Prostitution zu unterstützen?

28

Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um den Ausstieg von Kindern und Jugendlichen aus den EU-Anliegerstaaten aus der Prostitution zu unterstützen? Wenn ja, welche?

29

Welche Maßnahmen im Sinne des Opferschutzes der in Prostitution befindlichen ausländischen Kinder und Jugendlichen werden durch die Bundesregierung in Deutschland mit welchem Erfolg unterstützt und gefördert, z. B. Projekte medizinischer und psychosozialer Betreuung, Bildungs- und Ausbildungsprojekte, Projekte zur Wiedereingliederung, Projekte zur Überwindung von Sprachbarrieren, Unterbringungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für junge Opfer, Notrufe, Notwohnungen usw.?

30

In welcher Weise und mit welchem Erfolg arbeitet die Bundesregierung mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutschland zur Bekämpfung des sog. Kindersextourismus zusammen?

31

Welche weiteren Maßnahmen der Zusammenarbeit plant die Bundesregierung mit Unternehmen und Fachleuten der Tourismusbranche in Deutschland zur Bekämpfung des sog. Kindersextourismus?

32

Mit welchen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands bestehen Rechtshilfeabkommen, die explizit eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus beinhalten?

33

Sind diese Rechtshilfeabkommen nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend, um eine effiziente Strafverfolgung zu gewährleisten?

34

Plant die Bundesregierung die Erweiterung der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen von Rechtshilfeabkommen mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

35

Welche weiteren binationalen bzw. multinationalen Abkommen zwischen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands und der Bundesrepublik Deutschland zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verfolgung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus gibt es und wie schätzt die Bundesregierung ihre Wirksamkeit ein?

36

Plant die Bundesregierung die Erweiterung der vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen von binationalen bzw. multinationalen Abkommen mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

37

Welche Formen der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Ländern an der EU-Außengrenze bestanden und bestehen über Rechtshilfeabkommen bzw. bi- oder multinationale Abkommen hinaus und wie ist deren Erfolg einzuschätzen?

38

Plant die Bundesregierung die Erweiterung dieser Zusammenarbeit mit Ländern an der EU-Außengrenze? Wenn ja, in welcher Richtung?

39

Welche gemeinsamen Aktionen sind zwischen Zielländern des sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze und der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt worden, um zu verhindern, dass Kinder zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden und dass Kinder für die Prostitution oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden?

40

Wie schätzt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser gemeinsamen Aktionen ein?

41

Welche weiteren gemeinsamen Aktionen plant die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig?

42

Welche Formen der Zusammenarbeit bestehen mit welchem Erfolg zwischen Ländern an der EU-Außengrenze Deutschlands und der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen?

43

Plant die Bundesregierung den Ausbau der Zusammenarbeit in Bezug auf die medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der in Prostitution befindlichen Kinder und Jugendlichen?

44

Wann, in welchem Zusammenhang und mit welchem Erfolg war die Situation in Bezug auf sog. Kindersextourismus und Kinderprostitution bereits Gegenstand von Regierungsgesprächen mit Regierungen der EU-Anliegerstaaten?

45

In welchen Zielländern des sog. Kindersextourismus wurden wie viele Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamts eingesetzt, inwiefern haben diese Ermittlungen im Bereich des sog. Kindersextourismus unterstützt und wie wird deren Einsatz eingeschätzt?

46

Plant die Bundesregierung zusätzliche Verbindungsbeamte einzusetzen? Wenn ja, in welchen Ländern und mit welchem Ziel?

47

In welcher Weise war bzw. ist die Situation in Bezug auf Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus im Rahmen der Verhandlungen mit EU-Anliegerstaaten zu deren EU-Beitritt Gegenstand der Verhandlungen?

48

Welche EU-Beitrittskandidaten haben die VN-Kinderrechtskonvention nicht bzw. mit welchen Einschränkungen unterzeichnet bzw. ratifiziert?

49

Sofern EU-Beitrittskandidaten die VN-Kinderrechtskonvention in Bezug auf den Artikel 34 nicht bzw. eingeschränkt unterzeichnet bzw. ratifiziert haben, wie wirkt die Bundesrepublik Deutschland auf diese Staaten ein, um sie zur Unterzeichnung bzw. Ratifizierung der VN-Kinderrechtskonvention zu bewegen?

50

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne des Arbeitsprogramms der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus (Juli 1997) nach Erscheinen des Addendums zum Arbeitsprogramm der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus (März 1998) mit welchem Erfolg und mit welchen Erfahrungen umgesetzt?

51

Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich der Fortschreibung bzw. Überarbeitung des Arbeitsprogramms gegen Kindesmissbrauch, Kinderpornografie und Sextourismus?

52

Welche Materialien wurden von der Bundesregierung bzw. mit deren Unterstützung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekämpfung von Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus an der EU-Außengrenze Deutschlands zu welchem Zweck und in welchen Sprachen herausgegeben, wo sind diese erhältlich und wie erfolgt deren Nutzung?

53

Plant die Bundesregierung die Herausgabe weiterer derartiger Materialien der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen? Wenn ja, welche, in welchen Sprachen und wer sind die Herausgebenden?

54

Welche Informationen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit Erzeugnisse der Öffentlichkeitsarbeit zum Themenkreis Kinderprostitution und sog. Kindersextourismus präventiv wirkungsvoll sind und z. B. zur Bewusstseinsbildung oder zur Steigerung der Zivilcourage von Reisenden beitragen, um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern?

55

Welche Vorgehensweisen, Maßnahmen und Interventionen zur Bewusstseinsbildung und Steigerung der Zivilcourage hält die Bundesregierung aus welchem Grund für notwendig und besonders wirkungsvoll, um Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Ausland durch Deutsche zu verhindern?

56

Wurden durch die Bundesregierung in EU-Anliegerstaaten Untersuchungen und Aktivitäten zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur gefördert? Wenn ja, welche Untersuchungen und Aktivitäten wurden in welcher Weise gefördert und welche Ergebnisse liegen vor?

57

Mit welchen Vorhaben und Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung inhaltlich und organisatorisch an der Vorbereitung des 2. Weltkongresses gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern, der im Dezember 2001 in Yokohama stattfinden wird?

Berlin, den 15. Juni 2001

Christina Schenk Roland Claus und Fraktion

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