BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung

(insgesamt 79 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

06.03.2024

Aktualisiert

16.06.2025

BT20/1030712.02.2024

Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung Die SPD-geführte Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (im Folgenden: Koalitionsvertrag) für die 20. Legislaturperiode umfangreiche Maßnahmen im Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt und vereinbart. Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung dieses Koalitionsvertrages stehen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag bereits erste Absagen dieser Ankündigungen gegenüber, wie beispielsweise im Bereich der frühkindlichen Bildung durch die Beendigung des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ oder auch des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“. Auch in anderen Bereichen für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist aus Sicht der Fragesteller statt eines Fortschritts ein Stillstand bzw. ein Rückschritt zu verzeichnen. Statt den Kinderschutz zu stärken und den Kinder- und Jugendplan bedarfsgerecht auszustatten – wie es der Koalitionsvertrag vorsieht –, wurden die Mittel für Maßnahmen im Kinder- und Jugendplan im Regierungsentwurf für einen Haushalt 2024 gekürzt. Statt die Mittel für die Stiftung Frühe Hilfen zu dynamisieren, wie es sowohl die Vereinbarung im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode als auch die Forderung der Interministeriellen Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ vorsieht, sind die Mittel im Vergleich zum Jahr 2022 gekürzt worden. Auch beim Elterngeld hat die Ampel beschlossen, dass Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 175 000 Euro zukünftig kein Elterngeld mehr ausgezahlt wird. Die beschlossene Streichung des Elterngelds für diese Eltern ist nach Auffassung der Fragesteller gleichstellungspolitisch kontraproduktiv und stellt ein katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet. Im Bereich der Frauenpolitik wurden im Koalitionsvertrag viele Maßnahmen versprochen, um die Gleichberechtigung von Frauen weiter voranzubringen und vor allem ihren Schutz vor Gewalt zu verbessern. Statt die angekündigten Maßnahmen umzusetzen, herrscht nach Kenntnis der Fragesteller auch in diesem Bereich seit knapp zwei Jahren Stillstand. Selbst laufende Unterstützprogramme, die in der vergangenen Legislaturperiode unter CDU/CSU-geführter Bundesregierung gestartet wurden, wie das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, werden nach Ansicht der Fragesteller nur noch stiefmütterlich betreut und drohen damit aus Sicht der Fragesteller inzwischen, Deutscher Bundestag Drucksache 20/10307 20. Wahlperiode 12.02.2024 ihr Ziel zu verfehlen. Durch das Nichthandeln der Bundesregierung in diesen Bereichen wird Deutschland nach Presseberichten auch gemeinsame europäische Projekte, wie die Istanbul Konvention, nicht erfolgreich umsetzen können (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/frauenhaus-gewalt-frauen-schutz-10 0.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Unterstützung des Ausbaus der Ganztagsangebote für Grundschulkinder mit besonderem Augenmerk auf die Qualität vereinbart – neue Maßnahmen auf den Weg gebracht und umgesetzt? a) Wenn ja, welche (bitte mit Datum und Stand der Umsetzung auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Bundesregierung welche Maßnahmen ergreifen?  2. Hat sich die Bundesregierung – entsprechend ihres Koalitionsvertrages für diese Legislaturperiode – mit Ländern und Kommunen über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und der qualitativen Weiterentwicklung verständigt? a) Wenn ja, wie oft und wann und mit welchen Ergebnissen hat eine entsprechende Verständigung stattgefunden (bitte auflisten)? b) Sind weitere Termine geplant, und wenn ja, wann?  3. Wann wird die Bundesregierung – entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode – den unter Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen gemeinsamen Qualitätsrahmen im Ganztag vorlegen?  4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Fortschritt des bundesweiten Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder? a) Wenn ja, wie viele neue Plätze sind in jedem Bundesland zusätzlich im Jahr 2022 und 2023 geschaffen worden (bitte für jedes Bundesland jährlich auflisten)? b) Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um sich einen Überblick über den Ausbaustand zu verschaffen?  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, dass sich bereits heute abzeichnet, dass in Teilen Deutschlands der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab 2026 nicht erfüllt werden kann (https://www.spiegel.de/panorama/bildung/grundschu eler-kommunen-halten-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-fuer- nichtumsetzbar-a-2540aaad-4e69-4053-98f4-fde4cb86ea8b)? a) Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Länder und Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu unterstützen? b) Wenn nein, warum nicht?  6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der kommunalen Spitzenverbände, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verschieben bzw. auszusetzen (https://www.spiegel.de/panorama/bildu ng/grundschueler-kommunen-halten-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuun g-fuer-nicht-umsetzbar-a-2540aaad-4e69-4053-98f4-fde4cb86ea8b)? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, inwieweit soll der Rechtsanspruch verschoben bzw. ausgesetzt werden?  7. Plant die Bundesregierung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eine Anpassung der Rechtslage dahin gehend, dass auch die Kindertagespflege für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter – ggf. ergänzend – rechtsanspruchserfüllend ist? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für eine Anpassung der Rechtslage vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht?  8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass in Kommunen Rückforderungen aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausgesetzt sind, weil sie die Mittel nicht fristgerecht verausgaben konnten? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um die Kommunen vor entsprechenden Rückforderungen zu schützen? b) Inwieweit und in welcher Höhe müssen Kommunen bei nicht fristgerechter Verausgabungen Zinsen zahlen? c) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung hierüber keine Erkenntnisse über den Stand, obwohl es sich bei den Finanzhilfen um Bundesmittel handelt?  9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die bundesweite Beantragung und den Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“? a) Wenn ja, welche Mittel wurden bereits abgerufen (bitte nach Bundesland entsprechend der tabellarischen Übersicht „Aktueller Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 und 2020– 2021“ aufschlüsseln)? b) Wenn nein, wird die Bundesregierung eine entsprechende Übersicht im Sinne der Transparenz wie bei der Übersicht „Aktueller Stand des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 und 2020– 2021“ erstellen, und wenn ja, wann? 10. In welcher Höhe stellt der Bund Investitionsmittel für den Ganztagsausbau für Grundschulkinder konkret zur Verfügung (bitte konkret unter Benennung des Einzelplans, Titels und Kapitels auflisten)? a) Haben die aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 ausgebuchten Mittel von knapp 1 Mrd. Euro Auswirkungen auf die Höhe der zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Ganztagsausbau? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, warum nicht? 11. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zum weiteren Ausbau von Kitaplätzen ein neues Investitionsprogramm auflegen? 12. Wie ist der Sachstand beim von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Vorhaben, die Ausbildung in Erziehungsberufen bundesweit und dauerhaft schulgeldfrei zu stellen? a) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit Blick auf dieses Vorhaben? b) Welche konkreten Absprachen und Arbeitstreffen haben bislang zwischen Bund und Ländern bezüglich dieses Vorhabens stattgefunden? c) Wenn bislang keine Treffen und Absprachen zwischen Bund und Ländern bezüglich dieses Vorhabens stattgefunden haben, warum nicht? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass mit der Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, Eltern dabei zu unterstützen, Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter untereinander aufzuteilen, nicht erreicht werden kann, und wenn nein, warum nicht? 14. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die von der Ampel beschlossene Streichung des Elterngeldes bei Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 175 000 Euro den Vorgaben der EU- Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (RL (EU) 2019/1158), und wenn ja, warum? 15. Wird die Bundesregierung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag einen Vorschlag zur Vereinfachung des Elterngeldes vorlegen? a) Wenn ja, wann, und welche konkreten Vereinfachungen plant die Bundesregierung? b) Wenn nein, warum nicht? 16. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung für die stark angestiegene Inanspruchnahme des Kinderzuschlags, der nunmehr mehr als 1 Million Kinder erreicht, maßgebend (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=BA679311 B79CBEB5E6C91A873245BDAE?nn=20656&topic_f=famka-kiz-mz)? 17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Streichung der Evaluationsklausel (§ 22 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) alte Fassung) zu den Wirkungen des sogenannten Starke- Familien-Gesetzes, das den Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht nur erhöht hat, sondern auch vereinfachen und entbürokratisieren sollte, ein Fehler war, da dem Parlament für die Beurteilung zu den Wirkungen des Gesetzes und für die Weiterentwicklung der Leistungen nach Ansicht der Fragesteller wichtige Erkenntnisse fehlen, und wenn nein, warum nicht? 18. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung zu stärken, mit der geplanten Neuregelung, dass Eltern künftig grundsätzlich nur noch einen Monat gleichzeitig Elterngeld beziehen dürfen, umgesetzt? a) Wenn ja, inwiefern? 19. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Partnermonate beim Basiselterngeld um einen Monat zu erweitern, umsetzen? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 20. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen, umsetzen? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 21. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den Elterngeldanspruch für Selbstständige zu modernisieren, umsetzen? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 22. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld zu dynamisieren, umsetzen? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 23. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf zu verlängern, um den Wiedereinstieg abzusichern, umsetzen? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 24. Inwiefern plant die Bundesregierung entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den „Rechtsrahmen für die vielfältigen Familien“ zu modernisieren? 25. Wie wird die Bundesregierung den erhöhten Bedarfen von Mehrkindfamilien gerecht? 26. Wie ist der aktuelle Beratungsstand zur Umgestaltung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in eine Steuergutschrift, welcher im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, und wann kann mit dessen Einführung gerechnet werden? 27. Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen, die die Inanspruchnahme von familien- und alltagsunterstützenden Dienstleistungen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem erleichtern sollen? 28. Wann und inwiefern wird die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, den Kinder- und Jugendplan bedarfsgerecht auszustatten, umsetzen? 29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die „Frühen Hilfen“ eine wichtige Präventionsmaßnahme darstellen, um Kinderarmut zu begegnen, und wenn nein, warum nicht? 30. Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Vereinbarung im Koalitionsvertrag und auch die Forderung der Interministeriellen Arbeitsgruppe im Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ umsetzen, die Mittel der Stiftung Frühe Hilfen zu dynamisieren? a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung hierzu einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorlegen? b) Wenn nein, warum nicht? 31. Plant die Bundesregierung, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen zu verbessern und einheitliche Standards für das fachliche Vorgehen, z. B. Meldeketten anzustreben, umzusetzen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, und wann sollen diese umgesetzt werden? b) Wenn nein, warum nicht? 32. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Verstetigung der Medizinischen Kinderschutzhotline umsetzen? 33. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen? 34. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die notwendigen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Reform bereitgestellt werden, um den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Zusammenführung und die Ausgestaltung und verwaltungsmäßige Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, und wenn ja, welche Planungen gibt es hierzu bereits konkret? 35. Wie bewertet die Bundesregierung die insbesondere von Sozial- und Behindertenverbänden vorgetragene Kritik, dass der bereits gesetzlich geregelte Mehrkostenvorbehalt in § 107 Absatz 2 SGB VIII (§ 108 Absatz 2 SGB VIII), wonach jegliche Ausweitung des leistungsberechtigten Personenkreises und des Umfangs der Leistungen vermieden werden soll, das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe infrage stelle und Leistungsverschlechterungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung befürchten lasse (vgl. „neue caritas“ 22/2023, S. 16 ff.)? 36. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung bisheriger Fachkräfte der Eingliederungshilfe (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) als zukünftige Fachkräfte der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu erleichtern, und wenn ja, welche? 37. Hat die Bundesregierung ihre im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 173 der Abgeordneten Silvia Breher auf Bundestagsdrucksache 20/9662 zum Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung angekündigte Prüfung bereits abgeschlossen? a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen? b) Wenn nein, wann wird die Bundesregierung ihre Prüfung diesbezüglich abschließen? 38. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern bereits begonnen, eine flächendeckende Struktur mit Beratungsstellen für Betroffene sexuellen Missbrauchs zu schaffen? a) Wenn ja, wie viele, und wo (bitte auflisten)? b) Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung wann hierfür zur Verfügung zu stellen (bitte Kapitel und Titel benennen)? 39. Inwiefern hat die Sensibilisierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ aus Sicht der Bundesregierung Wirkung gezeigt? 40. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen Referentenentwurf zur Verstetigung und Weiterentwicklung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Klaus, und Aufarbeitungskommission vorlegen? 41. Welche Programme im Bereich des Kinderschutzes plant die Bundesregierung über die Sensibilisierungskampagne 2023 hinaus für 2024 (bitte auflisten)? 42. Welche Programme zum Kinderschutz werden im Jahr 2024 nicht fortgesetzt bzw. weiterentwickelt, und aus welchen Gründen (bitte auflisten)? 43. Welche Programme zum Kinderschutz werden derzeit evaluiert, und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? 44. Plant die Bundesregierung, die Beschwerdestellen FSM e. V. und Eco e. V. fortsetzen? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nein, warum nicht? c) Plant die Bundesregierung ggf. alternative Konzepte? 45. Welche Pläne gibt es innerhalb der Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag vereinbarte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterzuentwickeln, und welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Umsetzung vor? 46. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die am 13. Dezember 2023 vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ zu dem Ergebnis kommt, dass die Zielvorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes in den Gremien des Bundes bis Ende 2025 bei dem aktuellen Tempo nicht eingehalten werden kann, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um dem entgegenzuwirken, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? 47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, mehr Frauen in internationale Führungspositionen zu entsenden, und wie viel mehr Frauen konnte die Bundesregierung durch diese Maßnahmen in internationale Führungspositionen entsenden (bitte unter Nennung der Institution auflisten)? 48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die Fördermittel des Bundes erhalten, die Ziele unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie das Existenzrecht Israels und die Ablehnung von Antisemitismus gemäß der vom Deutschen Bundestag beschlossenen erweiterten IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance)-Antisemitismusdefinition anerkennen müssen, und wenn ja, wie will die Bundesregierung garantieren, dass dies künftig bei der Vergabe von Fördermitteln sichergestellt wird? 49. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur Wiedereinführung einer Dienstpflicht für junge Männer und Frauen, wie es den Medien aufgrund des angekündigten Prüfauftrages vom Bundesminister der Verteidigung, Boris Pistorius, zu entnehmen war (https://www.zeit.de/politik/ deutschland/2023-12/bundeswehr-wehrdienst-boris-pistorius-schweden-pe rsonal)? a) Wenn ja, prüft die Bundesregierung ebenfalls die Ausweitung der Dienstpflicht für junge Männer und Frauen, die keinen Wehrdienst leisten wollen, auf andere gesellschaftliche Bereiche? b) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Gesellschaftsjahres? 50. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Frauen in Deutschland besser vor Gewalt zu schützen? 51. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen (bitte einzelne Maßnahmen auflisten), und welche Eckpunkte hat die Bundesregierung dazu, wie in der Sitzung des Familienausschusses am 17. Januar 2024 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, verkündet, bereits an Länder und Kommunen übersandt (bitte konkrete Eckpunkte auflisten)? 52. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um den bedarfsgerechten Ausbau der Hilfesysteme für Gewaltopfer voranzubringen? 53. Plant die Bundesregierung, nach dem planmäßigen Auslaufen des Bundesförderprogrammes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Ende 2024 die Länder weiterhin beim Ausbau der Hilfesysteme für Gewaltopfer mit finanziellen Mitteln des Bundes zu unterstützen? 54. Wird die Bundesregierung 2024 weitere finanzielle Mittel für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung stellen, damit der seit April 2023 bestehende Förderstopp aufgehoben werden kann und neue Förderanträge bewilligt werden können? a) Wenn nein, was ist unter dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Vorhabenplanung erwähnten Ziel zu verstehen, das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ im Jahr 2024 fortführen zu wollen? b) Wenn ja, in welcher Höhe? 55. Wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der ressortübergreifenden politischen Strategie gegen Gewalt? 56. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart und in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8938 angekündigt – einen Gesetzentwurf für einen „bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern“ vorlegen? a) Wie plant die Bundesregierung durch diesen Gesetzentwurf sicherzustellen, dass jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Person, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, zeitnah und möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und gute fachliche Beratung erhalten, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8938 angekündigt wurde? b) Wie soll der geplante Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt konkret finanziert werden? 57. In welcher Höhe wird sich der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – an der Regelfinanzierung der Hilfesysteme für Gewaltopfer beteiligen (bitte Mittel pro Jahr auflisten)? 58. Inwieweit hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die präventive Täterarbeit im Bereich des Gewaltschutzes weiter ausgebaut? 59. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell den Zugang für Gewaltopfer zu Anlaufstellen für eine gerichtsverwertbare und vertrauliche Beweissicherung? 60. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die Anlaufstellen für eine gerichtsverwertbare und vertrauliche Beweissicherung flächendeckend und wohnortnah ausbauen? a) Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen? b) Wenn ja, ich welcher Höhe wird der Bund sich finanziell an dem Ausbau beteiligen? c) Wenn ja, hat die Bundesregierung schon konkrete Gespräche mit Ländern und Kommunen über den Ausbau geführt? 61. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im digitalen Raum? a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese weiter voranzubringen? b) Werden Frauen und junge Menschen nach Auffassung der Bundesregierung im digitalen Raum ausreichend vor sexuellen Übergriffen und Anfeindungen geschützt? 62. Welches Bündel an Maßnahmen, das in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8938 angekündigt wurde, sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, dass die Istanbul-Konvention in Deutschland vorbehaltlos umgesetzt wird (bitte konkrete Maßnahmen auflisten)? 63. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ergriffen, um den flächendeckenden Ausbau der Beratungssysteme zur Schwangerschaftskonfliktberatung voranzubringen? 64. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken zu entlasten? 65. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Familienpflegezeit vorlegen? 66. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Freiwilligendienstplätze nachfragegerecht auszubauen? 67. Wird die Bundesregierung die finanziellen Mittel für die Stiftung Engagement und Ehrenamt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – erhöhen? 68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um seniorengerechte Ansätze im digitalen Raum zu schaffen? 69. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der zunehmenden Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens den besonderen Unterstützungsbedarf von Seniorinnen und Senioren in diesem Bereich, damit – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – Menschen im Alter weiterhin selbstbestimmt in ihrem frei gewählten Umfeld leben können? 70. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Beginn der Amtszeit der Bundesregierung entwickelt, und sieht die Bundesregierung ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, als erfüllt an? 71. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln? a) Wenn ja, welche Handlungsempfehlung des Evaluationsberichtes zum Entgelttransparenzgesetz plant die Bundesregierung dabei zu berücksichtigen? b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? 72. Welche gesetzlichen Anpassungen sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis 2026 erfolgreich in nationales Recht umzusetzen, und wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen? 73. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dafür Sorge tragen, dass 25 Prozent der Kosten für Kinderwunschbehandlungen unabhängig von der Länderbeteiligung vom Bund übernommen werden, und wenn ja, warum stehen derzeit für Antragsteller keine Bundesmittel mehr für Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung, wie der Seite des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie zu entnehmen ist (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_ jugend_amp_familie/kinder_und_familie/ass_reproduktion_kinderwunsch behandlung/assistierte-reproduktion-111543.html)? 74. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote für Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern möchten, umzusetzen (bitte die Anzahl der geplanten neu zu schaffenden Beratungsstellen und der bereits vorhandenen auszubauenden Beratungsstellen nach Bundesland aufschlüsseln)? a) Werden diese Maßnahmen vor dem geplanten Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. Dezember 2024 abgeschlossen sein? b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung für die Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsstellen Haushaltsmittel eingeplant, und sind diese im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 eingestellt (bitte Einzelplan, Titel und Kapitel benennen)? c) Von wem sollen die Beratungen in den vom Bund finanzierten oder bezuschussten Beratungsstellen durchgeführt werden? 75. Besteht innerhalb Bundesregierung Einigkeit, dass – wie im Koalitionsvertrag postuliert – die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen in vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden sollen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, warum wurde bislang kein Vorschlag seitens der Bundesregierung vorgelegt? c) Wenn ja, wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor? d) Wenn ja, warum wurde ein diesbezüglicher Gesetzentwurf nicht gemeinsam mit dem Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht? e) Wenn ja, warum sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Handlungsbedarf in Bezug auf die Gesundheitsversorgung von Transmenschen? f) Wenn ja, mit welchen Mehrkosten für die GKV kalkuliert die Bundesregierung, und wie sollen diese Mehrkosten in der GKV gegenfinanziert werden? 76. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die aktuell geltenden Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen von der GKV übernommen werden, abgesenkt werden, und wenn ja, warum? 77. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung auch nach der von der Bundesregierung geplanten Neuregelung der Gesundheitsversorgung von Transmenschen weiterhin mehrere medizinische Gutachten erforderlich sein, damit die GKV die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen übernimmt, und wenn nein, warum nicht? 78. Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor, das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben, für trans- und intergeschlechtliche Personen, die aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder Zwangsscheidungen betroffen sind, einen Entschädigungsfonds einzurichten, noch in dieser Legislatur umzusetzen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung für dieses Vorhaben? 79. Welche neuen Förderprogramme wurden seit Beginn der Legislaturperiode vom BMFSFJ gestartet, und welche Förderprogramme wurden beendet bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte jeweils Programmtitel mit Programmziel, Programmlaufzeit, Fördermittel konkret benennen)? a) Wie erfolgt die transparente und nachvollziehbare Vergabe der Fördermittel, und welche Kriterien werden dabei berücksichtigt? b) Gibt es bereits konkrete Pläne für die Fortsetzung oder Ausweitung bestimmter Förderinitiativen in den kommenden Jahren (bitte auflisten)? Berlin, den 1. Februar 2024 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen