Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung
(insgesamt 79 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
06.03.2024
Aktualisiert
16.06.2025
BT20/1030712.02.2024
Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit der Ampelregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Vorhaben aus dem Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach Halbzeit
der Ampelregierung
Die SPD-geführte Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „Mehr Fortschritt wagen –
Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ (im Folgenden:
Koalitionsvertrag) für die 20. Legislaturperiode umfangreiche Maßnahmen im Bereich
Familie, Senioren, Frauen und Jugend angekündigt und vereinbart.
Mehr als zwei Jahre nach Unterzeichnung dieses Koalitionsvertrages stehen
den Ankündigungen im Koalitionsvertrag bereits erste Absagen dieser
Ankündigungen gegenüber, wie beispielsweise im Bereich der frühkindlichen Bildung
durch die Beendigung des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“
oder auch des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“.
Auch in anderen Bereichen für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist aus
Sicht der Fragesteller statt eines Fortschritts ein Stillstand bzw. ein Rückschritt
zu verzeichnen. Statt den Kinderschutz zu stärken und den Kinder- und
Jugendplan bedarfsgerecht auszustatten – wie es der Koalitionsvertrag vorsieht –,
wurden die Mittel für Maßnahmen im Kinder- und Jugendplan im
Regierungsentwurf für einen Haushalt 2024 gekürzt. Statt die Mittel für die Stiftung Frühe
Hilfen zu dynamisieren, wie es sowohl die Vereinbarung im Koalitionsvertrag
für diese Legislaturperiode als auch die Forderung der Interministeriellen
Arbeitsgruppe in ihrem Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf
Kinder und Jugendliche durch Corona“ vorsieht, sind die Mittel im Vergleich
zum Jahr 2022 gekürzt worden.
Auch beim Elterngeld hat die Ampel beschlossen, dass Paaren mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen von über 175 000 Euro zukünftig kein
Elterngeld mehr ausgezahlt wird. Die beschlossene Streichung des Elterngelds für
diese Eltern ist nach Auffassung der Fragesteller gleichstellungspolitisch
kontraproduktiv und stellt ein katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die
partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die
Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet.
Im Bereich der Frauenpolitik wurden im Koalitionsvertrag viele Maßnahmen
versprochen, um die Gleichberechtigung von Frauen weiter voranzubringen
und vor allem ihren Schutz vor Gewalt zu verbessern. Statt die angekündigten
Maßnahmen umzusetzen, herrscht nach Kenntnis der Fragesteller auch in
diesem Bereich seit knapp zwei Jahren Stillstand. Selbst laufende
Unterstützprogramme, die in der vergangenen Legislaturperiode unter CDU/CSU-geführter
Bundesregierung gestartet wurden, wie das Bundesförderprogramm
„Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, werden nach Ansicht der Fragesteller nur noch
stiefmütterlich betreut und drohen damit aus Sicht der Fragesteller inzwischen,
Deutscher Bundestag Drucksache 20/10307
20. Wahlperiode 12.02.2024
ihr Ziel zu verfehlen. Durch das Nichthandeln der Bundesregierung in diesen
Bereichen wird Deutschland nach Presseberichten auch gemeinsame
europäische Projekte, wie die Istanbul Konvention, nicht erfolgreich umsetzen können
(https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/frauenhaus-gewalt-frauen-schutz-10
0.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode – wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur
Unterstützung des Ausbaus der Ganztagsangebote für Grundschulkinder mit
besonderem Augenmerk auf die Qualität vereinbart – neue Maßnahmen auf
den Weg gebracht und umgesetzt?
a) Wenn ja, welche (bitte mit Datum und Stand der Umsetzung
auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Bundesregierung welche
Maßnahmen ergreifen?
2. Hat sich die Bundesregierung – entsprechend ihres Koalitionsvertrages für
diese Legislaturperiode – mit Ländern und Kommunen über die
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und Ganztagsbetreuung
im Grundschulalter und der qualitativen Weiterentwicklung verständigt?
a) Wenn ja, wie oft und wann und mit welchen Ergebnissen hat eine
entsprechende Verständigung stattgefunden (bitte auflisten)?
b) Sind weitere Termine geplant, und wenn ja, wann?
3. Wann wird die Bundesregierung – entsprechend der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode – den unter
Berücksichtigung der länderspezifischen Ausprägungen gemeinsamen
Qualitätsrahmen im Ganztag vorlegen?
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse zum Fortschritt des bundesweiten
Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder?
a) Wenn ja, wie viele neue Plätze sind in jedem Bundesland zusätzlich
im Jahr 2022 und 2023 geschaffen worden (bitte für jedes Bundesland
jährlich auflisten)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung
unternehmen, um sich einen Überblick über den Ausbaustand zu verschaffen?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der kommunalen
Spitzenverbände, dass sich bereits heute abzeichnet, dass in Teilen Deutschlands der
Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule ab 2026 nicht
erfüllt werden kann (https://www.spiegel.de/panorama/bildung/grundschu
eler-kommunen-halten-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-fuer-
nichtumsetzbar-a-2540aaad-4e69-4053-98f4-fde4cb86ea8b)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um
Länder und Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu
unterstützen?
b) Wenn nein, warum nicht?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der kommunalen
Spitzenverbände, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
zu verschieben bzw. auszusetzen (https://www.spiegel.de/panorama/bildu
ng/grundschueler-kommunen-halten-rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuun
g-fuer-nicht-umsetzbar-a-2540aaad-4e69-4053-98f4-fde4cb86ea8b)?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, inwieweit soll der Rechtsanspruch verschoben bzw.
ausgesetzt werden?
7. Plant die Bundesregierung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eine Anpassung der Rechtslage
dahin gehend, dass auch die Kindertagespflege für die Ganztagsbetreuung
im Grundschulalter – ggf. ergänzend – rechtsanspruchserfüllend ist?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen Vorschlag für eine
Anpassung der Rechtslage vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass in Kommunen
Rückforderungen aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ausgesetzt
sind, weil sie die Mittel nicht fristgerecht verausgaben konnten?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um die Kommunen vor entsprechenden Rückforderungen zu
schützen?
b) Inwieweit und in welcher Höhe müssen Kommunen bei nicht
fristgerechter Verausgabungen Zinsen zahlen?
c) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung hierüber keine
Erkenntnisse über den Stand, obwohl es sich bei den Finanzhilfen um
Bundesmittel handelt?
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die bundesweite Beantragung
und den Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“?
a) Wenn ja, welche Mittel wurden bereits abgerufen (bitte nach
Bundesland entsprechend der tabellarischen Übersicht „Aktueller Stand des
Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 und 2020–
2021“ aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, wird die Bundesregierung eine entsprechende Übersicht
im Sinne der Transparenz wie bei der Übersicht „Aktueller Stand des
Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017–2020 und 2020–
2021“ erstellen, und wenn ja, wann?
10. In welcher Höhe stellt der Bund Investitionsmittel für den
Ganztagsausbau für Grundschulkinder konkret zur Verfügung (bitte konkret unter
Benennung des Einzelplans, Titels und Kapitels auflisten)?
a) Haben die aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum
zweiten Nachtragshaushalt 2021 ausgebuchten Mittel von knapp 1 Mrd.
Euro Auswirkungen auf die Höhe der zur Verfügung stehenden
Bundesmittel für den Ganztagsausbau?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
11. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –
zum weiteren Ausbau von Kitaplätzen ein neues Investitionsprogramm
auflegen?
12. Wie ist der Sachstand beim von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag
angekündigten Vorhaben, die Ausbildung in Erziehungsberufen
bundesweit und dauerhaft schulgeldfrei zu stellen?
a) Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung mit Blick
auf dieses Vorhaben?
b) Welche konkreten Absprachen und Arbeitstreffen haben bislang
zwischen Bund und Ländern bezüglich dieses Vorhabens stattgefunden?
c) Wenn bislang keine Treffen und Absprachen zwischen Bund und
Ländern bezüglich dieses Vorhabens stattgefunden haben, warum nicht?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass mit der
Absenkung der Einkommensgrenze beim Elterngeld das im
Koalitionsvertrag verankerte Ziel, Eltern dabei zu unterstützen, Erwerbs- und
Sorgearbeit gerechter untereinander aufzuteilen, nicht erreicht werden kann, und
wenn nein, warum nicht?
14. Entspricht nach Auffassung der Bundesregierung die von der Ampel
beschlossene Streichung des Elterngeldes bei Paaren mit einem zu
versteuernden Jahreseinkommen von über 175 000 Euro den Vorgaben der EU-
Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und
pflegende Angehörige (RL (EU) 2019/1158), und wenn ja, warum?
15. Wird die Bundesregierung entsprechend der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag einen Vorschlag zur Vereinfachung des Elterngeldes vorlegen?
a) Wenn ja, wann, und welche konkreten Vereinfachungen plant die
Bundesregierung?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung für die stark
angestiegene Inanspruchnahme des Kinderzuschlags, der nunmehr mehr als 1
Million Kinder erreicht, maßgebend (https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGl
obals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=BA679311
B79CBEB5E6C91A873245BDAE?nn=20656&topic_f=famka-kiz-mz)?
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
Streichung der Evaluationsklausel (§ 22 des Bundeskindergeldgesetzes
(BKGG) alte Fassung) zu den Wirkungen des sogenannten Starke-
Familien-Gesetzes, das den Kinderzuschlag und die Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepakets nicht nur erhöht hat, sondern auch
vereinfachen und entbürokratisieren sollte, ein Fehler war, da dem Parlament für
die Beurteilung zu den Wirkungen des Gesetzes und für die
Weiterentwicklung der Leistungen nach Ansicht der Fragesteller wichtige
Erkenntnisse fehlen, und wenn nein, warum nicht?
18. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag,
die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung zu stärken, mit der
geplanten Neuregelung, dass Eltern künftig grundsätzlich nur noch einen Monat
gleichzeitig Elterngeld beziehen dürfen, umgesetzt?
a) Wenn ja, inwiefern?
19. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die
Partnermonate beim Basiselterngeld um einen Monat zu erweitern,
umsetzen?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
20. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, einen
Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einzuführen, umsetzen?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
21. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den
Elterngeldanspruch für Selbstständige zu modernisieren, umsetzen?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
22. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den
Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld zu dynamisieren, umsetzen?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Wird die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den
elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in
den Beruf zu verlängern, um den Wiedereinstieg abzusichern, umsetzen?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Vorschlag vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. Inwiefern plant die Bundesregierung entsprechend der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag, den „Rechtsrahmen für die vielfältigen Familien“ zu
modernisieren?
25. Wie wird die Bundesregierung den erhöhten Bedarfen von
Mehrkindfamilien gerecht?
26. Wie ist der aktuelle Beratungsstand zur Umgestaltung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in eine Steuergutschrift, welcher
im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, und wann kann mit dessen
Einführung gerechnet werden?
27. Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung die Umsetzung der im
Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei haushaltsnahen
Dienstleistungen, die die Inanspruchnahme von familien- und alltagsunterstützenden
Dienstleistungen durch ein Zulagen- und Gutscheinsystem erleichtern
sollen?
28. Wann und inwiefern wird die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem
Koalitionsvertrag, den Kinder- und Jugendplan bedarfsgerecht
auszustatten, umsetzen?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
„Frühen Hilfen“ eine wichtige Präventionsmaßnahme darstellen, um
Kinderarmut zu begegnen, und wenn nein, warum nicht?
30. Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag und auch die Forderung der Interministeriellen
Arbeitsgruppe im Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf
Kinder und Jugendliche durch Corona“ umsetzen, die Mittel der Stiftung
Frühe Hilfen zu dynamisieren?
a) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung hierzu einen entsprechenden
Gesetzentwurf zur Anpassung des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz (KKG) vorlegen?
b) Wenn nein, warum nicht?
31. Plant die Bundesregierung, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag,
die länderübergreifende Zusammenarbeit in Kinderschutzfällen zu
verbessern und einheitliche Standards für das fachliche Vorgehen, z. B.
Meldeketten anzustreben, umzusetzen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, und
wann sollen diese umgesetzt werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
32. Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Verstetigung der
Medizinischen Kinderschutzhotline umsetzen?
33. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für Anpassungen
zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im Achten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen?
34. Wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die notwendigen
finanziellen Mittel zur Finanzierung der Reform bereitgestellt werden, um
den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Zusammenführung und die
Ausgestaltung und verwaltungsmäßige Umsetzung einer inklusiven
Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen, und wenn ja, welche Planungen
gibt es hierzu bereits konkret?
35. Wie bewertet die Bundesregierung die insbesondere von Sozial- und
Behindertenverbänden vorgetragene Kritik, dass der bereits gesetzlich
geregelte Mehrkostenvorbehalt in § 107 Absatz 2 SGB VIII (§ 108 Absatz 2
SGB VIII), wonach jegliche Ausweitung des leistungsberechtigten
Personenkreises und des Umfangs der Leistungen vermieden werden soll, das
Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe infrage stelle und
Leistungsverschlechterungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
befürchten lasse (vgl. „neue caritas“ 22/2023, S. 16 ff.)?
36. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung
bisheriger Fachkräfte der Eingliederungshilfe (Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch – SGB IX) als zukünftige Fachkräfte der inklusiven Kinder- und
Jugendhilfe nach dem SGB VIII zu erleichtern, und wenn ja, welche?
37. Hat die Bundesregierung ihre im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche
Frage 173 der Abgeordneten Silvia Breher auf Bundestagsdrucksache
20/9662 zum Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung
angekündigte Prüfung bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung gekommen?
b) Wenn nein, wann wird die Bundesregierung ihre Prüfung
diesbezüglich abschließen?
38. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern bereits begonnen,
eine flächendeckende Struktur mit Beratungsstellen für Betroffene
sexuellen Missbrauchs zu schaffen?
a) Wenn ja, wie viele, und wo (bitte auflisten)?
b) Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung wann hierfür zur
Verfügung zu stellen (bitte Kapitel und Titel benennen)?
39. Inwiefern hat die Sensibilisierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht
weg!“ aus Sicht der Bundesregierung Wirkung gezeigt?
40. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart –
einen Referentenentwurf zur Verstetigung und Weiterentwicklung der
Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
(UBSKM), Kerstin Klaus, und Aufarbeitungskommission vorlegen?
41. Welche Programme im Bereich des Kinderschutzes plant die
Bundesregierung über die Sensibilisierungskampagne 2023 hinaus für 2024 (bitte
auflisten)?
42. Welche Programme zum Kinderschutz werden im Jahr 2024 nicht
fortgesetzt bzw. weiterentwickelt, und aus welchen Gründen (bitte auflisten)?
43. Welche Programme zum Kinderschutz werden derzeit evaluiert, und wann
ist mit Ergebnissen zu rechnen?
44. Plant die Bundesregierung, die Beschwerdestellen FSM e. V. und Eco
e. V. fortsetzen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Plant die Bundesregierung ggf. alternative Konzepte?
45. Welche Pläne gibt es innerhalb der Bundesregierung, um die im
Koalitionsvertrag vereinbarte ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des
Bundes weiterzuentwickeln, und welchen Zeitplan sieht die
Bundesregierung für die Umsetzung vor?
46. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die am 13. Dezember 2023
vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die
Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der
Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit
unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ zu dem Ergebnis kommt,
dass die Zielvorgaben des Zweiten Führungspositionen-Gesetzes in den
Gremien des Bundes bis Ende 2025 bei dem aktuellen Tempo nicht
eingehalten werden kann, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
bisher unternommen, um dem entgegenzuwirken, und welche weiteren
Maßnahmen sind geplant?
47. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um wie im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vereinbart, mehr Frauen in internationale Führungspositionen zu
entsenden, und wie viel mehr Frauen konnte die Bundesregierung durch diese
Maßnahmen in internationale Führungspositionen entsenden (bitte unter
Nennung der Institution auflisten)?
48. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zivilgesellschaftliche
Organisationen, die Fördermittel des Bundes erhalten, die Ziele unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie das Existenzrecht
Israels und die Ablehnung von Antisemitismus gemäß der vom Deutschen
Bundestag beschlossenen erweiterten IHRA (International Holocaust
Remembrance Alliance)-Antisemitismusdefinition anerkennen müssen, und
wenn ja, wie will die Bundesregierung garantieren, dass dies künftig bei
der Vergabe von Fördermitteln sichergestellt wird?
49. Gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen zur
Wiedereinführung einer Dienstpflicht für junge Männer und Frauen, wie es den Medien
aufgrund des angekündigten Prüfauftrages vom Bundesminister der
Verteidigung, Boris Pistorius, zu entnehmen war (https://www.zeit.de/politik/
deutschland/2023-12/bundeswehr-wehrdienst-boris-pistorius-schweden-pe
rsonal)?
a) Wenn ja, prüft die Bundesregierung ebenfalls die Ausweitung der
Dienstpflicht für junge Männer und Frauen, die keinen Wehrdienst
leisten wollen, auf andere gesellschaftliche Bereiche?
b) Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines
Gesellschaftsjahres?
50. Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, Frauen in
Deutschland besser vor Gewalt zu schützen?
51. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung
der Ergebnisse des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an
Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen (bitte einzelne Maßnahmen
auflisten), und welche Eckpunkte hat die Bundesregierung dazu, wie in
der Sitzung des Familienausschusses am 17. Januar 2024 von der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus,
verkündet, bereits an Länder und Kommunen übersandt (bitte konkrete
Eckpunkte auflisten)?
52. Welche neuen Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um den bedarfsgerechten Ausbau der
Hilfesysteme für Gewaltopfer voranzubringen?
53. Plant die Bundesregierung, nach dem planmäßigen Auslaufen des
Bundesförderprogrammes „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Ende 2024
die Länder weiterhin beim Ausbau der Hilfesysteme für Gewaltopfer mit
finanziellen Mitteln des Bundes zu unterstützen?
54. Wird die Bundesregierung 2024 weitere finanzielle Mittel für das
Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Verfügung
stellen, damit der seit April 2023 bestehende Förderstopp aufgehoben
werden kann und neue Förderanträge bewilligt werden können?
a) Wenn nein, was ist unter dem vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in der Vorhabenplanung
erwähnten Ziel zu verstehen, das Bundesförderprogramm „Gemeinsam
gegen Gewalt an Frauen“ im Jahr 2024 fortführen zu wollen?
b) Wenn ja, in welcher Höhe?
55. Wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der
ressortübergreifenden politischen Strategie gegen Gewalt?
56. Wann wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart und in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/8938 angekündigt – einen Gesetzentwurf für einen
„bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von
Frauenhäusern“ vorlegen?
a) Wie plant die Bundesregierung durch diesen Gesetzentwurf
sicherzustellen, dass jede von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt
betroffene Person, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, zeitnah und
möglichst ohne bürokratische Hürden Schutz vor Gewalt und gute
fachliche Beratung erhalten, wie in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8938
angekündigt wurde?
b) Wie soll der geplante Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt konkret
finanziert werden?
57. In welcher Höhe wird sich der Bund – wie im Koalitionsvertrag vereinbart
– an der Regelfinanzierung der Hilfesysteme für Gewaltopfer beteiligen
(bitte Mittel pro Jahr auflisten)?
58. Inwieweit hat die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart
– die präventive Täterarbeit im Bereich des Gewaltschutzes weiter
ausgebaut?
59. Wie bewertet die Bundesregierung aktuell den Zugang für Gewaltopfer zu
Anlaufstellen für eine gerichtsverwertbare und vertrauliche
Beweissicherung?
60. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – die
Anlaufstellen für eine gerichtsverwertbare und vertrauliche
Beweissicherung flächendeckend und wohnortnah ausbauen?
a) Wenn ja, welcher Zeitplan ist dafür vorgesehen?
b) Wenn ja, ich welcher Höhe wird der Bund sich finanziell an dem
Ausbau beteiligen?
c) Wenn ja, hat die Bundesregierung schon konkrete Gespräche mit
Ländern und Kommunen über den Ausbau geführt?
61. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention im
digitalen Raum?
a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese weiter
voranzubringen?
b) Werden Frauen und junge Menschen nach Auffassung der
Bundesregierung im digitalen Raum ausreichend vor sexuellen Übergriffen
und Anfeindungen geschützt?
62. Welches Bündel an Maßnahmen, das in der Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8938 angekündigt
wurde, sieht die Bundesregierung vor, um sicherzustellen, dass die
Istanbul-Konvention in Deutschland vorbehaltlos umgesetzt wird (bitte
konkrete Maßnahmen auflisten)?
63. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
ergriffen, um den flächendeckenden Ausbau der Beratungssysteme zur
Schwangerschaftskonfliktberatung voranzubringen?
64. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen
Haftungsrisiken zu entlasten?
65. Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur
Weiterentwicklung der Familienpflegezeit vorlegen?
66. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Freiwilligendienstplätze nachfragegerecht auszubauen?
67. Wird die Bundesregierung die finanziellen Mittel für die Stiftung
Engagement und Ehrenamt – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – erhöhen?
68. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
auf den Weg gebracht, um seniorengerechte Ansätze im digitalen Raum zu
schaffen?
69. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der zunehmenden
Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens den besonderen Unterstützungsbedarf
von Seniorinnen und Senioren in diesem Bereich, damit – wie im
Koalitionsvertrag vereinbart – Menschen im Alter weiterhin selbstbestimmt in
ihrem frei gewählten Umfeld leben können?
70. Wie hat sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Beginn der Amtszeit
der Bundesregierung entwickelt, und sieht die Bundesregierung ihr Ziel
aus dem Koalitionsvertrag, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu
erhöhen, als erfüllt an?
71. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das
Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln?
a) Wenn ja, welche Handlungsempfehlung des Evaluationsberichtes zum
Entgelttransparenzgesetz plant die Bundesregierung dabei zu
berücksichtigen?
b) Wenn ja, wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden
Gesetzentwurf vorlegen?
72. Welche gesetzlichen Anpassungen sind aus Sicht der Bundesregierung
erforderlich, um die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis
2026 erfolgreich in nationales Recht umzusetzen, und wann wird die
Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
73. Wird die Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dafür
Sorge tragen, dass 25 Prozent der Kosten für Kinderwunschbehandlungen
unabhängig von der Länderbeteiligung vom Bund übernommen werden,
und wenn ja, warum stehen derzeit für Antragsteller keine Bundesmittel
mehr für Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Verfügung, wie
der Seite des niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und
Familie zu entnehmen ist (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/kinder_
jugend_amp_familie/kinder_und_familie/ass_reproduktion_kinderwunsch
behandlung/assistierte-reproduktion-111543.html)?
74. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung der
Aufklärungs- und Beratungsangebote für Menschen, die ihren
Geschlechtseintrag ändern möchten, umzusetzen (bitte die Anzahl der
geplanten neu zu schaffenden Beratungsstellen und der bereits vorhandenen
auszubauenden Beratungsstellen nach Bundesland aufschlüsseln)?
a) Werden diese Maßnahmen vor dem geplanten Inkrafttreten des
Selbstbestimmungsgesetzes am 1. Dezember 2024 abgeschlossen sein?
b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung für die Stärkung der
Aufklärungs- und Beratungsstellen Haushaltsmittel eingeplant, und
sind diese im Bundeshaushalt für das Jahr 2024 eingestellt (bitte
Einzelplan, Titel und Kapitel benennen)?
c) Von wem sollen die Beratungen in den vom Bund finanzierten oder
bezuschussten Beratungsstellen durchgeführt werden?
75. Besteht innerhalb Bundesregierung Einigkeit, dass – wie im
Koalitionsvertrag postuliert – die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen in
vollem Umfang von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
übernommen werden sollen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, warum wurde bislang kein Vorschlag seitens der
Bundesregierung vorgelegt?
c) Wenn ja, wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor?
d) Wenn ja, warum wurde ein diesbezüglicher Gesetzentwurf nicht
gemeinsam mit dem Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht?
e) Wenn ja, warum sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen
Handlungsbedarf in Bezug auf die Gesundheitsversorgung von
Transmenschen?
f) Wenn ja, mit welchen Mehrkosten für die GKV kalkuliert die
Bundesregierung, und wie sollen diese Mehrkosten in der GKV
gegenfinanziert werden?
76. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die aktuell geltenden
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Kosten
geschlechtsangleichender Maßnahmen von der GKV übernommen werden, abgesenkt
werden, und wenn ja, warum?
77. Sollen nach Auffassung der Bundesregierung auch nach der von der
Bundesregierung geplanten Neuregelung der Gesundheitsversorgung von
Transmenschen weiterhin mehrere medizinische Gutachten erforderlich
sein, damit die GKV die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen
übernimmt, und wenn nein, warum nicht?
78. Beabsichtigt die Bundesregierung nach wie vor, das im Koalitionsvertrag
angekündigte Vorhaben, für trans- und intergeschlechtliche Personen, die
aufgrund früherer Gesetzgebung von Körperverletzungen oder
Zwangsscheidungen betroffen sind, einen Entschädigungsfonds einzurichten,
noch in dieser Legislatur umzusetzen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchen Kosten kalkuliert die Bundesregierung für
dieses Vorhaben?
79. Welche neuen Förderprogramme wurden seit Beginn der
Legislaturperiode vom BMFSFJ gestartet, und welche Förderprogramme wurden
beendet bzw. nicht fortgeführt oder weiterentwickelt (bitte jeweils
Programmtitel mit Programmziel, Programmlaufzeit, Fördermittel konkret
benennen)?
a) Wie erfolgt die transparente und nachvollziehbare Vergabe der
Fördermittel, und welche Kriterien werden dabei berücksichtigt?
b) Gibt es bereits konkrete Pläne für die Fortsetzung oder Ausweitung
bestimmter Förderinitiativen in den kommenden Jahren (bitte
auflisten)?
Berlin, den 1. Februar 2024
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung
CDU/CSU15.06.2023
Aufnahmeprogramme Afghanistan
CDU/CSU15.05.2023
Aktueller Stand Ausbauverpflichtung und Einbauverbot kritischer Komponenten chinesischer Hersteller im deutschen Mobilfunknetz
CDU/CSU17.05.2023
Zertifizierung eines Produktes für 5G-Mobilfunkausrüstung des chinesischen Telekommunikationsunternehmens Zhong Xing Telecommmunication Equipment
CDU/CSU31.03.2023