Zur Entlastung der Strafrechtspflege durch Änderung des Berufungsverfahrens
der Abgeordneten Norbert Geis, Ronald Pofalla, Wolfgang Bosbach, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Hans-Peter Repnik, Norbert Röttgen, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Lage, Entwicklung und Zukunft der Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (LT-Drucksache 12/4578, S. 87) für den Bereich der Strafrechtspflege u. a. Folgendes ausgeführt: „Die Landesregierung wird ihr Bemühen fortsetzen, weitergreifende gesetzliche Änderungen auf Bundes- und Landesebene voranzutreiben, um die an der Leistungsgrenze arbeitende Strafjustiz nachhaltig zu entlasten. Dabei wird der geplanten Reform der Rechtsmittel in Strafsachen besondere Bedeutung zukommen.“
Ob eine Rechtsmittelreform dies leisten kann, hängt entscheidend von ihrer Ausgestaltung ab. Hierzu sind die Ergebnisse des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens des Max-Planck-Institutes zur Rechtswirklichkeit und Effizienz des deutschen Rechtsmittelsystems im Strafrecht unter Berücksichtigung des internationalen Standards von Bedeutung. In diesem Gutachten wird ausgeführt, „dass es sich bei der Berufung im gegenwärtigen System um ein hocheffizientes Rechtsmittel handelt. Die wenigen Fälle, die nicht bereits am Amtsgericht zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden können, bieten den Berufungsgerichten auch häufig Anlass zu Korrekturen. … Bei der Einführung eines die bisherigen Korrekturmöglichkeiten verkürzenden Einheitsrechtsmittels müsste daher, um die gleiche Effizienz zu gewährleisten und die Fehlerquote zu verringern, sichergestellt sein, dass die Verfahren vor den Amtsgerichten weniger summarisch ablaufen, als dies bisher der Fall ist. … Es ist aber fraglich, ob dieser Aufwand gerechtfertigt ist, wenn man sich vor Augen führt, dass die meisten Verfahren am Amtsgericht auch nach der gegenwärtigen Vorgehensweise befriedigend und schnell erledigt werden.“
In der Süddeutschen Zeitung vom 26./27. Februar 2000 (S. 6) hat der Journalist Helmut Kerscher hieraus den Schluss gezogen, dass damit den Reformüberlegungen der Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, zunächst die Grundlage entzogen sei.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen3
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Reform der Rechtsmittel in Strafsachen primär darauf abzielen sollte, die an der Leistungsgrenze arbeitende Strafjustiz nachhaltig zu entlasten?
Wenn nein: Welche anderen Ziele verfolgten die Bundesregierung mit der angekündigten Rechtsmittelreform?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei der Berufung nach geltendem Recht um ein hoch effizientes Rechtsmittel handelt, dessen Einschränkung zu einer Mehrbelastung der Justiz führen würde, weil dann die Verfahren vor dem Amtsgericht mit größerem Aufwand durchgeführt werden müssten?
Welche Schlussfolgerungen für die geplante Rechtsmittelreform in Strafsachen zieht die Bundesregierung hieraus?