Grundsicherung für Kinder
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Rosel Neuhäuser, Dr. Christa Luft, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Familien vom 10. November 1998 und der gesetzlichen Regelung des Familienlastenausgleichs ist die Problematik der Kinder- und Familienarmut wieder stärker in die gesellschaftliche Diskussion gerückt. Inhalt dieser sowohl von Parteien als auch von Verbänden geführten Debatte ist nicht nur die Höhe des Kindergeldes, mit der eine nachhaltige Entlastung von Familien erreicht werden kann. Eine wichtige Rolle spielt auch die Frage eines existenzsichernden Kindergeldes bzw. einer Grundsicherung für Kinder. So fordern z. B. mehrere Frauen- und Familienverbände in ihrer gemeinsamen Kampagne „Was sind dem Staat die Kinder wert?“ ein existenzsicherndes Kindergeld, treten die Bundestagsfraktion der PDS sowie Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Grundsicherung für Kinder ein.
Ein wesentliches Ziel des existenzsichernden Kindergeldes und der Grundsicherung gleichermaßen ist die Zahlung eines Kindergeldes in der Höhe, dass Kinder aus der Abhängigkeit von der Sozialhilfe gelöst werden und Eltern nicht mehr aufgrund der Existenz ihrer Kinder Sozialhilfe beantragen müssen. Damit kann ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut geleistet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung das Konzept eines existenzsichernden Kindergeldes bzw. davon ausgehend einer Grundsicherung für ein sinnvolles Instrument, um Sozialhilfeabhängigkeit von Kindern zu vermeiden und damit einen wirksamen Beitrag für die Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut zu leisten?
Wenn nein, welche verfassungsrechtlichen, sozial- sowie finanzpolitischen und weiteren Probleme stehen dem Konzept eines existenzsichernden Kindergeldes bzw. einer Grundsicherung nach Meinung der Bundesregierung entgegen?
Wenn ja, wie hoch müsste nach Einschätzung der Bundesregierung ein existenzsicherndes Kindergeld bzw. eine Grundsicherung sein?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Kindergeld in Höhe von monatlich 600 DM pro Kind existenzsichernd wäre?
Wenn ja, ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Zuschlag von monatlich maximal 200 DM pro Kind zusätzlich zum Kinder- und Wohngeld für Sozialhilfeberechtigte bzw. untere Einkommensgruppen dem Konzept und dem Ziel einer Grundsicherung für Kinder entspräche?
Hält die Bundesregierung eine Zahlung von monatlich maximal 200 DM pro Kind an Sozialhilfeberechtigte bzw. untere Einkommensgruppen zusätzlich zum Kinder- und Wohngeld für verfassungsrechtlich, sozial- und finanzpolitisch machbar?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die für die unter Frage 5 genannte Variante notwendigen Haushaltsmittel kurz- bis mittelfristig zur Verfügung stehen können?