Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
06. 10. 2000
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 29. September 2000 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter,
Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3994 –
Umweltverträglichkeit deutscher Entwicklungshilfeprojekte
Die Bundesregierung unterstützt finanziell diverse Projekte u. a. in Afrika, die
zum Teil aus ökologischer Sicht umstritten sind. Hierzu gehören neben
Projekten, die Trophäenjagd auf geschützte Tierarten einschließen, die Förderung
von Projekten, die zumindest mittelbar in die Problematik des so genannten
Buschfleischhandels in West- und Zentralafrika involviert sind. Erst durch
EU- bzw. deutsche Gelder wurden Straßenbauprojekte möglich, die auch
abgelegene Waldgebiete zugänglich machten und damit das Abschlachten
seltener Affen- und anderer Tierarten befördern. Neben anderen europäischen
Unternehmen sind auch deutsche Holzfirmen an der Abholzung der Regenwälder
maßgeblich beteiligt, wobei Europa immer noch einen riesigen Absatzmarkt
darstellt.
Bereits im März 1996 unterzeichneten Mitglieder des Europäischen
Parlaments im Rahmen des AKP-EU-Jahrestreffens (Versammlung von EU und
afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten) in Namibia eine
Resolution bezüglich der Jagd auf Menschenaffen und der Zerstörung der tropischen
Regenwälder in Zentral- und Westafrika, die u. a. die EU auffordert, den
betroffenen afrikanischen Staaten finanzielle Hilfe bei der Realisierung von
Schutzmaßnahmen zuzusagen.
I. Fragen zur „Buschfleischproblematik“ in Zentralafrika
1. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die EU zur Wahrnehmung
ihrer Aufgaben zu bewegen, die sich aus der genannten AKP-EU-
Resolution ergeben?
Die deutsche Bundesregierung hat auf die EU seit 1996 nachdrücklich
eingewirkt, Maßnahmen des Forderungskatalogs der AKP-EU-Entschließung von
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März 1996 umzusetzen. Die EU hat als Ergebnis der Diskussionen ein
Sonderprogramm zum Schutz tropischer Wälder in Entwicklungsländern aufgelegt.
Die Bundesregierung hat sich aktiv für eine umfassende Evaluierung dieser
EU-Fördermaßnahmen im Umwelt- und Tropenwaldbereich (1995 bis 1998)
eingesetzt sowie für eine konsequente Umsetzung der daraus gewonnenen
kritischen Erkenntnisse und Empfehlungen, u. a. auch im Rahmen der
Mitwirkung im EEF-Ausschuss.
Die Bundesregierung setzt sich im Rat der EU-Entwicklungsminister/-innen
nachdrücklich dafür ein, dass Belange der Umwelt und der nachhaltigen
Entwicklung systematischer in der europäischen Entwicklungszusammenarbeit
verankert werden. Der Rat hat in diesem Sinne im November 1999 eine
entsprechende Strategie verabschiedet, die (bis Mitte 2001) mit zeitlichen
Vorgaben und der Festlegung von Erfolgsindikatoren weiter konkretisiert wird.
2. Berücksichtigt der Haushaltsplan des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 30) für das
Jahr 2001 die Vergabe eigener Gelder für die finanzielle Unterstützung des
Umweltschutzvollzugs in Zentral- und Westafrika?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Bei den im Haushaltsplan enthaltenen Ansätzen für die einzelnen Länder West-
und Zentralafrikas handelt es sich in der Mehrzahl um Zweijahreszusagen für
2000/2001.
Für den Zweijahreszeitraum 2000/2001 wurden für Maßnahmen des Umwelt-
und Ressourcenschutzes für die Länder West- und Zentralafrikas 57,5
Millionen DM zugesagt bzw. vorgesehen.
3. Sind der Bundesregierung bezüglich der o. g. Resolution von 1996, in der
die EU aufgefordert wird, die jeweiligen Holzfirmen ihrer Mitgliedsländer
dazu zu bewegen, jegliche Beteiligung am Buschfleischhandel abzulehnen,
entsprechende Initiativen anderer Mitgliedsländer bekannt?
Wenn ja, welche?
Entsprechende Initiativen anderer EU-Mitgliedsländer sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
Die EU-Kommission vermeidet in ihren Programmen solche Aktivitäten, die
den Buschfleischhandel begünstigen könnten. Sie versucht im Gegenteil, durch
Kontrollen und Sensibilisierungsmaßnahmen dieser Einnahmequelle
entgegenzusteuern.
4. Inwieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf die in West- und
Zentralafrika tätigen Holzfirmen im Hinblick auf ihre Beteiligung am
Buschfleischhandel (als Transporteur, Konsument von Buschfleisch bzw.
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sogar durch eigene Jagdtätigkeiten) Einfluss zu nehmen bzw. inwieweit hat
dies die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits getan?
Die Bundesregierung bezieht in ihren entwicklungspolitischen Maßnahmen
zum Erhalt des tropischen Regenwaldes grundsätzlich die beteiligten
Interessengruppen, zu denen auch Holzfirmen gehören können, ein. Im Rahmen eines
kritischen Dialogs und zum Teil durch Schulungsmaßnahmen wird versucht,
auf Holzfirmen dahin gehend einzuwirken, dass durch ihre Aktivitäten der
Buschfleischhandel nicht begünstigt wird.
Im Rahmen von Entwicklungsprojekten zum Tropenwaldschutz und zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt werden Überwachungs- und Kontrollaktivitäten
sowie Maßnahmen zur Wildereibekämpfung mit dem Ziel durchgeführt,
Buschfleischhandel aufzudecken und zu unterbinden. Dabei werden bereits im
Planungsstadium ausreichend große Gebiete von der Holzausbeutung
ausgenommen, um seltenen Wildtierarten Rückzugs- und Schutzgebiete zu belassen.
Bei der Gestaltung von nationalen Naturschutzprogrammen wirkt die
Bundesregierung im Rahmen von Regierungsberatung auf eine Verbesserung
rechtlicher Rahmenbedingungen und der Optimierung von Überwachungsaktivitäten
hin.
5. Hat die Bundesregierung bereits einen entsprechenden Dialog mit
deutschen Holzfirmen (z. B. der K. D. AG in Reutlingen) im Hinblick auf
deren Beteiligung am Buschfleischhandel aufgenommen?
Im Rahmen einer von der Bundesregierung finanzierten und von World
Conservation Union (IUCN) erstellten Studie zu Holzkonzessionen im Norden
Kongos wurden Gespräche mit betroffenen Vertretern der deutschen Holzwirtschaft
geführt, bei denen auch die Verantwortung deutscher Holzkonzessionäre in
Bezug auf den Buschfleischhandel betont wurde.
6. Sieht die Bundesregierung Ansatzpunkte für eine Zusammenarbeit mit den
deutschen Holzfirmen, z. B. bei der Erarbeitung eines Verhaltenskodex für
Konzessionsbetreiber?
Die Bundesregierung unterstützt die Einführung von Verfahren zur
Zertifizierung von Unternehmen der Holzwirtschaft gemäß internationaler Standards,
die entsprechende ökologische Leitlinien und Vorgaben enthalten.
7. Wie setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass auch die
Regierungen der anderen EU-Mitgliedstaaten (z. B. Frankreich und die
Niederlande) in ihren Ländern die zentrale Verantwortung der
entsprechenden Holzfirmen thematisieren?
Die Bundesregierung setzt sich bei der EU-Kommission sowie in den
zuständigen EU-Gremien und in der European Tropical Forestry Advisory Group
(ETFAG) für eine Berücksichtigung des Themas Wildtiernutzung und eine
Sensibilisierung anderer Mitgliedstaaten ein.
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8. Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus einer bereits 1997
fertiggestellten und nun in überarbeiteter Form veröffentlichten Studie im
Auftrag der Europäischen Kommission („Increased Investment and Trade
by Transnational Logging Companies in Africa, the Caribbean and the
Pacific“) ziehen, die die verheerenden Folgen der unkritischen Vergabe
von Fördergeldern im Zusammenhang mit der Zerstörung tropischer
Regenwälder untersuchte und dabei auch Deutschland als mitverantwortlich
nennt?
In der derzeit in Arbeit befindlichen Aktualisierung des Tropenwaldkonzeptes
des BMZ werden auch die Erkenntnisse aus der zitierten Studie reflektiert
werden. Insbesondere wird auch das Instrument des Public Private Partnership
(PPP) berücksichtigt werden, über das das BMZ die Privatwirtschaft, z. B.
deutsche Firmen, die in der afrikanischen Forst- und Holzwirtschaft tätig sind,
in das entwicklungspolitische Oberziel nachhaltiger Entwicklung stärker
einbinden will.
9. War der Bundesregierung bereits die erste Version dieser Studie dem
Inhalt nach bekannt oder ist sie erst seit der nun erfolgten Veröffentlichung
über diese Studie informiert?
Die Bundesregierung wurde über das Ergebnis der von WWF-International und
Europäischer Kommission in Auftrag gegebenen Studie durch deren
Veröffentlichung informiert.
10. Wird sich die Bundesregierung der Empfehlung der Autoren anschließen,
Entwicklungshilfe in finanzieller, materieller und beratender Form
bevorzugt an Länder zu geben, die ein vorläufiges Moratorium für
Abholzungsaktivitäten realisieren, bis die ökologischen Folgen zuverlässig
abgeschätzt sind?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, ein Moratorium für
Abholzungsaktivitäten zu einer neuen Konditionalität für Entwicklungszusammenarbeit zu
erklären. Ein solches Vorgehen wäre rechtlich problematisch und vermutlich ähnlich
kontraproduktiv wie der Anfang der 90er Jahre propagierte Tropenholz-
Boykott.
Die Bundesregierung unterstützt hingegen aktiv internationale und nationale
Ansätze forstlicher Zertifizierung als ein Instrument zur Umstellung auf
nachhaltige Wirtschaftsweisen in den zertifizierten Betrieben und zur Verbesserung
der Voraussetzungen für Waldschutz und nachhaltiger Waldwirtschaft.
11. Erwägt die Bundesregierung darüber hinaus, die Förderung von
Projekten, deren Unbedenklichkeit (Environmental Impact Assessments) nicht
zweifelsfrei erwiesen ist, vollständig einzustellen, bis die ökologischen
und sozioökonomischen Rahmenbedingungen erfüllt sind?
Alle von der Bundesregierung geförderten Projekte der
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung
unterzogen. Es werden lediglich solche Projekte gefördert, die im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung tragbar sind. Bei Projekten, bei denen negative Um-
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weltauswirkungen zu erwarten sind, trägt die UVP dazu bei, geeignete
Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Umwelt einzuleiten. Ökologisch oder
sozioökonomisch bedenkliche Projekte werden nicht gefördert. Es wird nicht
erwogen, diese Grundsätze künftig zu ändern.
12. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Projekte alternativer
Einkommenserwirtschaftung gemeinsam mit der Bevölkerung vor Ort zu
konzipieren und umzusetzen; gibt es dahin gehende Überlegungen oder
werden solche an die Bundesregierung herangetragen?
Für die lokale Bevölkerung werden im Rahmen von Naturschutzvorhaben und
Projekten der ländlichen Entwicklung eine Reihe alternativer Formen der
Einkommenserwirtschaftung gefördert, von denen nachhaltige Forstwirtschaft,
Agroforstwirtschaft, Nutzung von Nicht-Holzprodukten, nicht-konsumtive
Wildtierbewirtschaftung, Systematische Erkundung von Tier- und Pflanzenarten
nach neuen Ausgangssubstanzen für kommerziell nutzbare genetische und
biochemische Ressourcen (Pharmazie, Landwirtschaft, Industrie) und nachhaltige
Tourismusformen die wesentlichsten sind.
Diese Bewirtschaftungsformen zielen darauf ab, die lokale Bevölkerung von
Anfang an durch Einbeziehung in das Management der Gebiete, Respektierung
ihres traditionellen Wissens und ihrer kulturellen Werte sowie an
wirtschaftlichen Gewinnen umfassend zu beteiligen.
II. Fragen zur Förderung von Projekten zur konsumtiven
Wildtiernutzung
13. Hält die Bundesregierung die Etablierung oder Ausweitung der Bejagung
von Wildtierbeständen durch ausländische Trophäenjäger grundsätzlich
für einen positiven und gewollten Ansatz?
Die meisten Entwicklungsländer verfügen nicht über die finanziellen Mittel,
um den Schutz und die Erhaltung von Biodiversität und Natur zu
gewährleisten. Die begrenzte und streng kontrollierte Zulassung von Bejagung kann in
einigen Fällen eine Möglichkeit sein, den Schutz und die Erhaltung von Natur zu
finanzieren. Wenn Bejagung auf populationsökologischen Parametern basiert
und wenn die lokalen, sozialen, kulturellen und ökonomischen Bedingungen
berücksichtigt sind und ebenso internationale und nationale Natur- und
Tierschutz-rechtliche Bestimmungen befolgt werden, kann Bejagung in
begrenztem Umfang eine Form der nachhaltigen Ressourcennutzung sein.
14. Welche konkreten Projekte zur konsumtiven Nutzung von
Wildtierbeständen im Rahmen von so genannten Community Based Resources
Management Programmes oder Integrated Conservation and Development
Programmes, bei denen organisierte Trophäenjagd durch ausländische
Jagdgäste eine Rolle spielt oder zukünftig spielen soll, werden zurzeit
oder wurden seit 1983 durch Maßnahmen der Finanziellen und/oder
Technischen Zusammenarbeit seitens der Bundesregierung unterstützt?
(Beispiele sind u. a. „Selous Conservation Programme“ – SCP in
Tansania, CAMPFIRE in Simbabwe, ADMADE in Sambia sowie Projekte in
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Pakistan wie „Torghar Conservation Project“ – TCP, „Chitral
Conservation Hunting Project“ – CCHP und „Bar Valley Project“ – BVP.)
Nur in Tansania gibt es vier Projekte, bei denen die Wildtiernutzung eine Rolle
spielt, Erfahrungen liegen aber nur aus dem Selous Conservation Programme
vor, bei den anderen Projekten ist Wildtiernutzung geplant, aber noch nicht
realisiert.
In den Projekten werden die tansanischen Partner unterstützt, ihre Aufgaben
der Managementplanung, der Wildereibekämpfung, Überwachung und des
ökologischen Monitorings beim Wildtiermanagement unter den bei Frage 13
erwähnten Rahmenbedingungen effektiver und effizienter zu erfüllen.
Die Einnahmen aus dem Jagdtourismus finanzieren zu einem erheblichen Teil
die Naturschutzmaßnahmen der tansanischen Regierung außerhalb der
Nationalparks.
Das Projekt „Campfire“ wurde in den Jahren 1993 bis 1995 nach einer extrem
langen Trockenperiode unterstützt. Ziel war die „Nothilfe“ für Wildtiere nach
der extremen Trockenheit.
In Wildnutzungsprojekten in Pakistan war und ist die deutsche TZ nicht
engagiert.
15. In welcher Höhe werden bzw. wurden Projekte dieser Art gefördert
(Aufschlüsselung der Fördermittel jeweils nach Verwendungszweck und Art
der Förderung – FZ und TZ)?
Insgesamt vier Projekte dieser Art werden in Tansania gefördert. Die
Gesamtsumme der Förderung für den Zeitraum 1987 bis 2003 beträgt 30,6 Mio. DM
TZ und 12,6 Mio. DM FZ.
16. Welche Anträge zur Förderung von Projekten zur konsumtiven Nutzung
von Wildtierbeständen unter anderem durch ausländische Trophäenjäger
liegen der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) oder der
Kreditanstalt für Wiederaufbau zurzeit zur Prüfung vor?
Derzeit liegt nur ein Antrag für ein FZ-Vorhaben mit einer Komponente zur
Erhaltung von Wildtierbeständen vor, bei dem durch die Verbindung von drei
Reservaten – Kruger Nationalpark (RSA), Coutada 16 (Mosambik) und
Gonarezhou (Zimbabwe) – ein ökologisch wertvoller, zusammenhängender
Naturraum nachhaltig unter Schutz gestellt werden soll. Im Verlauf der
Projektprüfung werden auch Möglichkeiten für eine nicht-komsumtive Nutzung von
Wildtieren in der Projektregion und der Einschränkung der Subsistenz-Jagd
untersucht werden. Das geplante Gesamtfördervolumen des Projektes beträgt
5,0 Mio. DM.
17. Beabsichtigt die Bundesregierung, derartige Projekte, die die konsumtive
Nutzung von Wildtieren fördern, weiterhin mittelbar oder unmittelbar zu
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fördern, und wenn ja, mit welchen Summen (aufgeschlüsselt nach
Projekten und Verwendungszwecken)?
Die Projekte in Tansania werden entsprechend der ursprünglichen Planung
fortgeführt bzw. abgeschlossen. Anträge auf ähnliche Projekte liegen mit
Ausnahme des unter Frage 16 genannten derzeit nicht vor.
18. Ist die Bundesregierung in der Lage und willens, detailliert zu prüfen, ob
die Förderung bestimmter Maßnahmen im Rahmen solcher Projekte
direkt oder indirekt zur Durchführung von Trophäenjagden beiträgt, z. B.
indem Verwaltungsstrukturen und/oder Infrastrukturen (z. B.
Erschließung schwer zugänglicher Regionen) etabliert werden?
Alle Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen derartiger Projekte unterliegen einer
strengen Umweltverträglichkeitsprüfung, bei der auch die Auswirkungen auf
Wildtierbestände und das Ökosystem geprüft werden. Der Aufbau bzw. die
Unterstützung von Verwaltungsstrukturen in solchen Projekten hat immer den
Schutz und die Erhaltung von Wildtierbeständen bzw. der Biodiversität zum
Ziel.
19. Erwägt die Bundesregierung, in Zukunft anstelle von Projekten, die die
hochgradig selektive Bejagung von Wildtieren durch ausländische
Jagdgäste propagieren, vermehrt Projekte zu unterstützen, die eine nicht-
konsumtive Nutzung von Wildtieren beinhalten?
Im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit werden zurzeit in über 185
Projekten Partnerländer in der ganzen Welt von deutscher Seite in ihren Bemühungen
unterstützt, die Natur zu schützen und nachhaltig zu nutzen. Der Gesamtwert
dieser Maßnahmen liegt bei 1,76 Mrd. DM.
Von diesem Gesamtvolumen werden insgesamt lediglich vier tansanische
Naturschutzprojekte in einem Gesamtumfang von 43,2 Mio. DM (unter 2,5 % des
Gesamtwertes) unterstützt, die im Rahmen der Maßnahmen zur
Wildtierbewirtschaftung auch Bejagung als ein Element miteinschließen. Im Übrigen ist
jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die konsumtive oder die nicht-konsumtive
Nutzung von Wildtierbeständen hinsichtlich ihrer ökologischen
Gesamtauswirkung günstiger zu bewerten ist.
20. Welche derartigen Projekte einer konsumtiven Nutzung von Wildtieren
werden nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in welcher Höhe
durch die Europäische Union (Europäische Kommission, DG VIII)
gefördert und mit welchem jeweiligen Finanzvolumen?
Mit dem Ziel, die illegale Wilderei einzudämmen, fördert die EU-Kommission
im Rahmen des Programmes ECOFAC (Programm zur Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung der Ökosysteme Tropenwald in Zentralafrika) auch die Haltung
und die Zucht von Wildtieren in Gabun. In diesem Programm werden vor allem
Nagetiere, aber auch Antilopen und wildschweinartige Tiere gezüchtet, die den
traditionellen Nahrungsgewohnheiten der in der Region lebenden Bevölkerung
entsprechen und deren Haltung zur Erzielung von Einkommen interessant ist.
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Dieser Projektansatz soll in der nächsten Zeit auch auf Kamerun ausgeweitet
werden. Diese Projekte sollen den Druck auf den Tropenwald reduzieren und
dienen damit der Erhaltung der Artenvielfalt dieses Ökosystems.
21. Liegen der Bundesregierung mittlerweile die Angaben über die
Einnahmen des SCP aus der Großwild- und Trophäenjagd im Selous
Wildreservat und seinen Randgebieten in Tansania sowie über die Verteilung und
Verwendung dieser Einnahmen vor, welche bei der Beantwortung der
Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12. November 1996
(Bundestagsdrucksache 13/6083) noch nicht bekannt waren und ohne die eine
objektive Einschätzung des Projekterfolges nicht möglich sein dürfte?
Das SCP erzielt keine Erlöse aus der Trophäenjagd. Die Einnahmen aus dem
Jagdtourismus werden von der tansanischen Regierung zentral erhoben. Die
Lizenzvergabe findet auf zentraler Ebene statt und die Einnahmen aus dem
Jagdtourismus werden vom Partner verwaltet. Die Höhe dieser Einnahmen für das
Finanzjahr 1998/99 wurden kürzlich von der Ministerin für Natürliche
Ressourcen und Tourismus auf 9,13 Mio. US-$ beziffert.
Die Einnahmen aus dem Selous Wildreservat sind während der Projektlaufzeit
kontinuierlich gewachsen. In den letzten 5 Jahren wurden ca. 12 Mio. US-$
erwirtschaftet, von denen 2 Millionen auf den Fototourismus entfallen. 1998/99
betrugen die jährlichen Einnahmen des Ministeriums aus dem Selous
Wildreservat durchschnittlich 3,6 Mio. US-$.
22. Ist mittlerweile bekannt, inwieweit die Erlöse aus diesem SCP in den
Artenschutz fließen und welcher Anteil der touristischen Einnahmen des
Reservates diesem direkt zugute kommen?
Von den im Selous Wildreservat erwirtschafteten Einnahmen verbleiben 50 %
im Selous und stehen so unmittelbar für Naturschutzmaßnahmen zur
Verfügung. Dieser Betrag lag im vergangenen Finanzjahr bei ca. 1,8 Mio. US-$. Dies
ist ausreichend, um die laufenden Kosten der Reservatsverwaltung und nötige
Reinvestitionen zu finanzieren. Weitere ca. 10 % der Einnahmen werden über
die Distrikte an die Dörfer ausgeschüttet.
Des Weiteren hat sich Tansania verpflichtet, einen Teil der steuerlichen
Einnahmen aus der Trophäenjagd über die Distrikte den Gemeinden, die Ernteschäden
durch Wildtiere erleiden, zur Verfügung zu stellen, um so die Akzeptanz des
Wildtierschutzes zu erhöhen. Im Selous-Gebiet betrug diese Zuwendung von
1996 bis 1999 ca. 436 000 US-$.
23. Kann die Bundesregierung inzwischen nachweisen, wofür die von ihr zur
Verfügung gestellten 17 Mio. DM im SCP verwendet wurden?
Die in das SCP geflossenen Mittel wurden gemäß der Vereinbarung mit der
tansanischen Regierung für die Rehabilitierung und die Verbesserung des
Managements des Selous-Ökosystems verwendet.
Der Naturschutz wird von der Selous-Verwaltung effizient durchgeführt. Als
Indikator hierfür können die neuesten Wildzählungsdaten gelten. Die Wildzäh-
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lung vom Oktober 1998 hat eine weitere Steigerung der Elefantenzahlen im
Ökosystem auf 57 500 ergeben. Andere Schlüsseltierarten haben sich
stabilisiert oder haben ebenfalls zugenommen. Gewilderte Elefanten wurden nicht
beobachtet.
Zweiter wesentlicher Bestandteil des SCP ist die Zusammenarbeit mit den an
das Reservat angrenzenden Dörfern. Die kommunale Wildbewirtschaftung zielt
darauf ab, den Wildtieren in den Augen der Bevölkerung einen Wert
zuzumessen, der sie zum aktiven Schutz der Wildtiere und des Schutzgebietes motiviert.
Damit wird der Erfolg der Naturschutzmaßnahmen abgesichert. Inzwischen
wird mit 49 Dörfern in der kommunalen Wildbewirtschaftung und in der
Selbsthilfeförderung zusammengearbeitet.
24. Wie begründet die Bundesregierung, dass dem SCP trotz offensichtlich
mangelnder Transparenz der Mittelverwendung bzw. mangelnder
Evaluierungsmöglichkeit des Projekterfolgs nach sozioökonomischen und
ökologischen Gesichtspunkten auch nach 1998 weitere Mittel zur Verfügung
gestellt wurden?
Das Projekt wurde wiederholt evaluiert und als erfolgreich beurteilt. Deshalb
sind nach 1998 weitere Mittel in Höhe von 4,275 Mio. DM für eine weitere
4-Jahres-Periode bereitgestellt worden. Von mangelnder Transparenz der
Mittelverwendung und mangelnder Evaluierungsmöglichkeit des SCP kann daher
keine Rede sein.
25. Wie hoch waren jeweils die im Rahmen der mit deutschen Steuergeldern
geförderten Wildtiernutzungsprojekte erzielten Gesamteinnahmen, wie
entwickelten sie sich im Verlauf der Projektdurchführung, und welche
Anteile entfallen auf die einzelnen Nutzungsformen (einschließlich
Trophäenjagd) und sonstigen Einnahmequellen (z. B. staatliche/
institutionelle Unterstützung)?
Nur in Tansania gibt es vier Projekte, bei denen die nachhaltige
Wildtierbewirtschaftung eine Rolle spielt, Erfahrungen liegen aber nur aus dem Selous
Conservation Programme vor, bei den anderen Projekten ist nachhaltige
Wildtierbewirtschaftung als eine Teilkomponente geplant, aber noch nicht realisiert.
Die GTZ-Projekte erzielen, wie bereits oben ausgeführt, keine Einnahmen.
Vielmehr wird der Partner in Naturschutzfragen, auch bei Einnahmeerzielung
und -verwendung aus Naturschutzgebieten beraten.
Im Selous Wildreservat entfallen derzeit ca. 80 % der Einnahmen der
Regierung auf die Trophäenjagd, ca. 20 % werden mit anderen Tourismusformen
erzielt.
26. Wie hoch waren die Einnahmen, die die lokale Bevölkerung jeweils aus
diesen Projekten erhielt (Aufschlüsselung der Einkommensanteile nach
verschiedenen Einnahmequellen, in absoluten Zahlen nach beteiligten
Haushalten, in Prozentwerten in Bezug auf das Gesamtvolumen des
jeweiligen Projektes)?
Das SCP nimmt kein Geld ein, verteilt auch keins. Die Bevölkerung erhält nach
dem tansanischen Konzept der „Community Based Conservation“ Manage-
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mentverantwortung und Nutzungsrechte für ihre natürlichen Ressourcen und
damit Einnahmequellen, die sie in eigener Verantwortung ausschöpfen.
Die Bevölkerung erhält aus den geförderten Projekten keine Einnahmen, da
dies dem entwicklungspolitischen Ansatz der Bundesregierung widersprechen
würde. Der Grundgedanke dieses Ansatzes ist, dass die Dorfbevölkerung nur
bei Einbeziehung in das Management ihrer natürlichen Ressourcen
Verantwortung für deren Schutz zu übernehmen bereit ist.
Tansania reformiert derzeit den „Wildlife Conservation Act“. Im neuen Gesetz
wird festgelegt, wie die lokale Bevölkerung in Zukunft vom Jagdtourismus
profitieren soll. Bisher erhalten Distrikte als Treuhänder für die Kommunen
schon 25 % der Einnahmen. In Zukunft soll dieser Anteil bei 70 bis 80 %
liegen.
Zuzüglich zu den 25 % erhalten die Gemeinden im Vorgriff auf die neue
gesetzliche Regelung freiwillige Zuwendungen der Jagdfirmen, die auf ihrem
Gebiet jagen. Derzeit schützen die Kommunen mit eigenen Wildlife Management-
Gebieten das Wild durch ihre Dorfwildhüter und ziehen über Fleischquoten
und Tourismus Nutzen aus dem Wildtiermanagement. Die Höhe dieser
Einnahmen ist vom Potenzial des jeweiligen Wildgebietes abhängig, kann aber
erheblich zum Einkommen der Gemeinden beitragen.
27. Wie groß waren im Vergleich hierzu jeweils die Beträge, die an
Jagdreiseveranstalter, Institutionen, Behörden und involvierte
Nichtregierungsorganisationen gingen (absolut und prozentual)?
Es gibt keine Zuwendungen aus dem Staatshaushalt an Jagdveranstalter und
Nichtregierungsorganisationen. Zu den Staatseinnahmen siehe Antwort zu
Frage 21.
28. Sehen die Maßnahmen der Bundesregierung zur
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eine festgelegte finanzielle und inhaltliche
Mindestbeteiligung der Bevölkerung an dem jeweiligen Projekt vor und wenn ja, wie
hoch ist diese?
Gemäß den entwicklungspolitischen Vorgaben wird eine breite Beteiligung der
Bevölkerung in der Durchführung von Naturschutzmaßnahmen, die von
deutscher Seite gefördert werden, angestrebt. Im Bereich des Selous schützen
derzeit 46 Dörfer ihre Wildressourcen durch ihre Dorfwildhüter. Durch die
Einnahmen aus der Fleischquote finanzieren sie die Patrouillen ihrer Wildhüter
und Entwicklungsprojekte in den Kommunen. Eine finanzielle
Mindestbeteiligung der Dorfbevölkerung an der Durchführung der Projektmaßnahmen gibt es
nicht.
29. Wie schätzt die Bundesregierung die Aussichten ein, dass sich die (zum
Teil seit 12 Jahren) geförderten Projekte zukünftig selbst tragen?
Die Unterstützung der Bundesregierung im Naturschutz zielt darauf ab, dem
Partner bei der Entwicklung von Rahmenbedingungen und dem Aufbau von
Organisationsstrukturen auf eine Art zu unterstützen, die ihn in die Lage verset-
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zen, sowohl in Schutzgebieten als auch in nicht geschützen Gebieten die
biologische Vielfalt zu erhalten und die Ressourcen nachhaltig zu nutzen.
In allen Projekten zum Schutz von Natur und biologischer Vielfalt strebt die
Bundesregierung ein möglichst hohes Maß an wirtschaftlicher Selbständigkeit
an und unterstützt Maßnahmen zur Einnahmesteigerung. Das Streben nach
finanzieller Unabhängigkeit der Projekte darf jedoch nicht dem Schutzziel
zuwiderlaufen. Daher wird es nur in Ausnahmefällen möglich sein, eine
vollständige Selbstfinanzierung von Schutzgebieten zu erreichen.
In Fällen, bei denen der monetäre Gegenwert der von Schutzgebieten
erbrachten ökologischen Serviceleistungen den Naturschutzprojekten unmittelbar zur
Verfügung gestellt wird, kann deren vollständige Selbstfinanzierung weitaus
eher erreicht werden. Die Diskussion hierüber befindet sich aber auch in
Deutschland erst in der Anfangsphase.
30. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Rahmen von EZ-Projekten
die einheimische Bevölkerung umgesiedelt wird, z. B. um in wildreichen
Gebieten Platz für die Trophäenjagd zu schaffen, wie im Rahmen des
CAMPFIRE-Projekts (z. B. im Hurungwe-Distrikt, Simbabwe)
geschehen?
Bei der Prüfung aller Projekte der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere
im Bereich Naturschutz, wird darauf geachtet, dass das geplante Projekt keine
Nachteile für die lokale Bevölkerung zur Folge hat. Im Rahmen von EZ-
Projekten gab es daher bisher keine Umsiedlungsmaßnahmen einheimischer
Bevölkerung. Darüber hinaus wird den Partnern grundsätzlich von
Umsiedlungsmaßnahmen abgeraten, als Beispiel hierfür ist das Korup-Projekt (Kamerun) zu
nennen.
31. Wie viele Wildtiere welcher Arten wurden im Rahmen der geförderten
Wildnutzungsprojekte in den vergangenen fünf Jahren erlegt –
aufgeschlüsselt nach Nutzungsformen (z. B. Trophäenjagd, organisiertes
„Cropping“, Ernährungsjagd)?
Im Rahmen des Selous Conservation Programme wird keine Trophäenjagd
durchgeführt. Die vom SCP betreuten Dörfer führen Jagd in ihren
Wildgebieten durch, wo die Wildbestände solche Entnahmen erlauben. Diese
Jagdaktivitäten, aus deren Erlöse unter anderem der Naturschutz auf Dorfebene finanziert
wird, sind nicht Bestandteil des Projektes.
32. Auf welchen wissenschaftlichen Grundlagen basierend kann die
Bundesregierung gewährleisten, dass die Trophäenjagd im Rahmen der
geförderten Projekte die bejagten Bestände weder in ihrer Größe noch in ihrer
natürlichen Alters- und Geschlechtszusammensetzung oder ihrer
Sozialstruktur beeinträchtigt sowie dass die Jagd die Rolle der Population im
Ökosystem mittel- und langfristig nicht negativ beeinflusst?
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren mehrere Wildzählungen in
Tansania mitfinanziert und bei der Durchführung geholfen. Es werden regelmäßig
in Zusammenarbeit mit der Frankfurter Zoologischen Gesellschaft
Wildzählungen aus der Luft durchgeführt, die Rückschlüsse auf die Nachhaltigkeit der
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Trophäenjagd geben können. Im Falle von Warnsignalen, z. B. des
signifikanten Rückgangs einer Tierart, beraten die Projekte den Partner bei der
Anpassung oder Streichung der Quote. Diese im Rahmen des ökologischen
Monitorings erhobenen Daten sollen Auswirkungen auf die Jagdquoten haben, die von
der tansanischen Wildschutzbehörde selbständig nach Maßgabe der
Wildzählungen festgelegt werden.
33. Achten die Bundesregierung und die zuständigen Körperschaften bei der
Prüfung und während der Durchführung von Projekten darauf, dass die
laufende Überprüfung der Auswirkungen der Wildtiernutzung durch
quantitatives und qualitatives Monitoring (intraspezifische,
interspezifische und ökosystembezogene Änderungen) sowie die laufende
Anpassung von Nutzungsquoten an entsprechende Erkenntnisse in
ausreichendem Maße verwirklicht werden?
In welchem Umfang wurden und werden Fördergelder unmittelbar für die
Durchführung solcher Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen
eingesetzt?
In allen Umwelt- und Ressourcenschutzprojekten wird ein ökologisches
Wirkungsmonitoring vorgenommen. In Projekten, bei denen Wildtiernutzung eine
Rolle spielt, ist die Entwicklung eines Monitoringsystems in der Regel eine
zentrale Aktivität, die bis zu 10 % des Gesamtbudgets ausmachen kann. Die
eigentliche Durchführung des Monitorings ist dann Aufgabe der Partner. Häufig
werden aber auch internationale Nichtregierungsorganisationen (z. B. WWF)
oder Forschungsinstitute daran beteiligt.
Die Bundesregierung fördert seit 1991 projektbegleitende
entwicklungspolitische Forschungsarbeiten, die die Risiken und Potenziale der Wildtiernutzung
untersuchen (z. B. Averbeck/Impalas in Uganda, Refisch/Primaten im Tai-Park/
Cote d’Ivoire, Caspari/Bushmeat in Cote d’Ivoire, Caspari et al./
Wildtiernutzung in der Bafing-Schutzzone in Mali, Nuding/Potenziale der
Wildtierbewirtschaftung in der EZ, Zeiss/Nutzungspotenziale von Leoparden in Namibia,
Hofmann et al./Wildtierfleisch (v. a. Ducker) in Westafrika u. a. ...).
Aus den Ergebnissen wurden für die ‚begleiteten‘ Projekte vor Ort
Empfehlungen für die Änderung/Neugestaltung lokaler Jagdgesetze abgeleitet und
Grundlagen für eine nachhaltige Nutzung auf Basis kommunaler Verantwortlichkeit
geschaffen.
Weitere Forschungsmaßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
dienten der Erforschung der Ökologie und dem Wert als ‚Bioindikator‘ z. B.
von Fledermäusen, Fischottern, Vögeln oder Ameisen. Die Ergebnisse führten
unter anderem dazu, daß zwei Otterarten in Indonesien unter Schutz gestellt
wurden, die bis dahin als ‚Schädlinge‘ im Nassreisanbau und der Fischzucht
galten.
34. Inwiefern kann die Bundesregierung die These, dass die Trophäenjagd im
Rahmen der geförderten Projekte „dem Überleben dieser Arten
förderlich“ ist, mit wissenschaftlichen Fakten aus den Projekten belegen
(Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Bestandsentwicklung und
Projektmaßnahmen mit genauem Zahlenmaterial)?
Ein Kausalzusammenhang zwischen Bestandsentwicklungen und
Projektmaßnahmen kann nicht hergestellt werden. Feststellbar und überprüfbar ist aber,
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dass mit einer zunehmend besser organisierten Jagd die Bestände vieler Arten
im Selous zugenommen haben und gleichzeitig die Wilderei beständig
abnimmt, da durch die geregelte Jagd und das sich durch die Projektaktivitäten
zunehmende Interesse der örtlichen Bevölkerung am Wildtierschutz eine
bessere Überwachung gegeben ist.
35. Welche und wie viele Tiere der in den Anhängen A-D der EU-
Artenschutzverordnung (Verordnung [EG] Nr. 338/97) enthaltenen Arten
wurden in den vergangenen fünf Jahren als Jagdtrophäe nach Deutschland
eingeführt (genaue Auflistung nach Anzahl erlegter Tiere pro Art,
Ursprungsland und Jahr)?
Anhand der im Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit 1996 geführten
Datenbank wurden die Einfuhren von Jagdtrophäen ausgewertet. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass der Bezug zu den Anhängen A bis D erst ab dem Jahr 1998
gewählt wurde, da die VO (EG) 338/97 erst am 1. Juni 1997 in Kraft trat. Für die
Jahre 1996 und 1997 werden die Daten auf der Grundlage der Anhänge I bis III
des Washingtoner Artenschutzabkommens erhoben.
Die Einfuhr von Jagdtrophäen wird je Einfuhrjahr in den Anlagen 1 bis 5 genau
nach Anzahl der Trophäen, Tierart und Ursprungsland ausgewiesen. Die
Zahlen in der Spalte „eingeführte Menge“ beziehen sich nicht auf die Anzahl der
Tiere, sondern auf die Anzahl der Jagdtrophäen. Gemäß der CITES Guidelines
für die Erstellung von Jahresberichten werden Trophäenein- und -ausfuhren
durch die Nutzung bestimmter Warenbeschreibungen statistisch erfasst. Diese
Warenbeschreibungen werden auch auf den CITES Dokumenten für Trophäen
verwendet.
Daher kann aus den aufgeführten Jagdtrophäen nicht genau auf die Zahl der
erlegten Tiere geschlossen werden. Sofern es sich bei den Trophäen um Schädel
oder Felle handelt, belegen diese jeweils allein betrachtet ein Tier. In den
meisten Fällen handelt es sich um dasselbe Tier oder aber in Einzelfällen kann es
sich auch um zwei unterschiedliche Tiere handeln. Oft werden neben Schädel
und Fell auch noch andere Teile eines Tieres als Trophäe eingeführt.
In die Auswertung nicht einbezogen wurden Einfuhren von jagdrelevanten
Arten des Anhanges B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aus den USA und Kanada
zu kommerziellen Zwecken, da diese Exemplare nicht unter den Begriff
„Jagdtrophäe“ fallen.
III. Generelle Fragen zu den Voraussetzungen für die Förderung von
Projekten durch die Bundesregierung
36. Anhand welcher konkreter Kriterien wird das BMZ bei der zukünftigen
Vergabe von Fördergeldern für Entwicklungshilfeprojekte deren
Umweltverträglichkeit prüfen?
Die Kriterien zur Prüfung der Umweltverträglichkeit sind detailliert im vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
herausgegebenen „Umwelt-Handbuch – Materialien zur Erfassung und Bewertung
von Umweltwirkungen“ behandelt. Das Umwelt-Handbuch ist wesentlicher
Teil des UVP-Instrumentariums zur Berücksichtigung von Umweltbelangen
bei der Projektplanung und -durchführung. Es wird laufend durch die Auf-
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nahme zusätzlicher Umweltkataloge ergänzt, um den fachlichen
Anforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung von EZ-Projekten gerecht zu werden.
37. Inwieweit gehen die Anforderungen der Bundesregierung dabei über die
Umweltverträglichkeitskriterien des Umweltaktionsplans hinaus, die die
Weltbank bei Kreditvergaben berücksichtigt?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die Weltbank bisher einen
Umweltaktionsplan für ihre Kreditvergaben zu Grunde gelegt hätte. Bei
Umweltaktionsplänen, die auch von der Weltbank unterstützt werden, handelt es
sich in der Regel um nationale Pläne zur Umsetzung von umweltpolitisch
wirksamen Maßnahmen. Kriterien der Umweltverträglichkeit sind im
„Environmental Assessment Sourcebook“ der Weltbank beschrieben. Das Sourcebook
der Weltbank erfüllt eine ähnliche Funktion wie das Umwelthandbuch des
BMZ, ist mit diesem aufgrund der unterschiedlichen Formen der
Zusammenarbeit und der Projekttypen von Weltbank und BMZ jedoch nicht direkt
vergleichbar.
38. Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Haushaltsplanung für das
Jahr 2001 und die Folgejahre die finanzielle Förderung umstrittener
Projekte wie z. B. dem Selous-Projekt oder der Förderung von
Straßenbauprojekten in ökologisch sensiblen Gebieten (siehe Buschfleisch-
Problematik) kritisch überdenken und ggf. ihre bisherigen Förderschwerpunkte
korrigieren?
Siehe Antwort zu Frage 11.
39. Wie sieht konkret die Zusammenarbeit zwischen dem BMZ und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) bei der Beurteilung von Entwicklungshilfeprojekten aus?
BMU und BMZ arbeiten vertrauensvoll zusammen. Zu den hier genannten
Themen bestehen enge Arbeitsbeziehungen. Das Bundesamt für Naturschutz
hat im Auftrag des BMU 1999 und in diesem Jahr zwei Seminare zur
nachhaltigen konsumtiven Wildtiernutzung organisiert.
Als wichtigstes Ergebnis der beiden Seminare, die enger Abstimmung mit
BML und BMZ unter breiter Einbeziehung von Naturschutz- und
Nutzerverbänden stattgefunden haben, wird derzeit mit der Erarbeitung eines Kriterien-
und Maßnahmekataloges zur nachhaltigen konsumtiven Wildtiernutzung
begonnen. Dieser Kriterien- und Maßnahmekatalog soll auch als
Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung von Projekten zum Schutz der biologischen
Vielfalt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dienen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]