Kann man Stromimport verbieten – was ist „schmutziger“ Strom?
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Gunnar Uldall, Dagmar Wöhrl, Dr. Peter Paziorek, Franz Obermeier, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Peter Rauen, Dr. Christian Ruck, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Jürgen Gehb, Georg Girisch, Ernst Hinsken, Klaus Hofbauer, Ulrich Klinkert, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Elmar Müller (Kirchheim), Bernd Neumann (Bremen), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Thomas Rachel, Christa Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Dietmar Schlee, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Max Straubinger, Andrea Voßhoff, Matthias Wissmann, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung scheint fest entschlossen, den Import von „schmutzigem“ Strom, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, zu unterbinden. Gemeint ist in erster Linie die Kernenergie. Anlässlich der Jahrestagung des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 3. November 2000 führte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, zum ersten Mal vor einem großen Teilnehmerforum den Begriff des „schmutzigen“ Stroms ein, ohne ihn jedoch exakt zu definieren. Er appellierte an die deutsche Stromwirtschaft, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung auf den Import von „schmutzigem“ Strom zu verzichten, kündigte allerdings gleichwohl eine gesetzliche Regelung für ein Verbot des Imports von „schmutzigem“ Strom aus Mittel- und Osteuropa an. Hierzu soll eine Verordnungsermächtigung in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden. Dieses Vorgehen widerspricht den bisherigen Aussagen zur juristischen Machbarkeit und technischen Durchführbarkeit eines solchen Verbots, das bereits im Zuge der Kernenergieausstiegs-Verhandlungen mehrfach diskutiert worden ist.
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Gründungsstaat integraler Bestandteil der EU und hat sich mit der vollständigen Öffnung der Energiemärkte in die Spitze des Liberalisierungsprozesses begeben. Die Bundesrepublik Deutschland befürwortet die EU-Osterweiterung. Insbesondere der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, und der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, haben sich mehrfach positiv für die Öffnung der mittel- und osteuropäischen Märkte ausgesprochen. Ein Teilausschluss, insbesondere der mittel- und osteuropäischen Staaten, aus dem liberalisierten europäischen Strommarkt ist mit diesen Bekenntnissen nicht vereinbar und widerspricht den Grundsätzen des freien Warenverkehrs. Mit der Absicht, den Strommarkt abzuschotten und Importstrom aus Kernenergie zu verbieten, beschneidet die Bundesregierung die Aktivitäten der deutschen Wirtschaft und kappt insbesondere die Verbindungen zu den mittel- und osteuropäischen Wirtschaftspartnern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Was ist unter dem Begriff „schmutziger“ Strom zu verstehen bzw. wie wird dieser definiert?
Ist mit dem Begriff „schmutziger“ Strom ausschließlich Kernenergiestrom gemeint?
Welchen Prozentsatz nimmt die als „schmutziger“ Strom definierte Energie am gesamten deutschen Energieverbrauch ein und welcher investive Aufwand ist für dessen Substitution durch „sauberen“ Strom erforderlich?
Gibt es international gültige Kriterien für „schmutzigen“ Strom?
Gibt es – und wenn ja, welche – technische Instrumente, die die Herkunft und die Klassifizierung als „schmutzigen“ Strom anzeigen können?
Ist es technisch angesichts des europäischen Netzverbundes möglich, zu verhindern, dass „schmutziger“ Strom im deutschen Stromnetz fließt?
Trifft es zu, dass die „schmutzigen“ Stromimporte über eine verschärfte Schutzklausel, deren Inkrafttreten im Rahmen des ersten Änderungsgesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes geplant ist, verhindert werden sollen?
Ist ein solches Importverbot mit der Europäischen Kommission/ Generaldirektion Energie und Verkehr (TREN) abgestimmt?
Ist eine derartiges Importverbot mit geltendem EU-Recht, insbesondere mit den Grundsätzen des freien Warenverkehrs, vereinbar?
Wie ist in der derzeitigen Phase der Europäisierung und der Liberalisierung der Stromversorgung das Vorhaben des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Werner Müller, zu verstehen, der als Hüter der sozialen Marktwirtschaft und der Ordnungspolitik den Wettbewerb und die freien Märkte fördern soll?
Wie wirkt sich ein solches Importverbot auf die Wettbewerbssituation in der deutschen Energiewirtschaft und auf deutsche Arbeitsplätze aus?
Inwieweit ist ein Importverbot von „schmutzigem“ Strom aus Mittel- und Osteuropa mit den WTO/GATT-Regelungen (WTO: World Trade Organisation; GATT: General Agreement on Tariffs and Trade), insbesondere Anhang 1 A des WTO-Übereinkommens ebenso wie mit dem Energiechartavertrag, der den Transit von Energieträgern ausdrücklich erleichtern soll, vereinbar?
Soll sich ein etwaiges Importverbot nur gegen Strom aus Mittel- und Osteuropa richten oder sind auch die anderen europäischen Länder, z. B. Frankreich, von dieser Neuregelung betroffen?
Welche Auswirkungen wird das Importverbot auf die wirtschaftliche Entwicklung der mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten haben, die den Stromexport in ihre wirtschaftlichen Entwicklungskonzepte einbezogen haben?
Wird die Bundesregierung die Förderung von Energieprojekten in Mittel- und Osteuropa fortführen, wenn die dabei gewonnene Energie aus anderen als erneuerbaren Energiequellen stammt?
Welcher Ausgleich soll den betroffenen Staaten anderenfalls zur Kompensation angeboten werden?
Soll auch der Import von Strom aus Ländern verboten werden, die ihrerseits „schmutzigen“ Strom importieren, und falls nicht, wie will die Bundesregierung dann eine Umgehung des Importverbots für „schmutzigen“ Strom verhindern?