Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5535
14. Wahlperiode 12. 03. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
9. März 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram,
Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5355 –
Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Programme
Vo r b e m e r k u n g
Die gravierenden Ungleichgewichte am Arbeitsmarkt und der damit verbundene
hohe Stellenwert arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen haben Fragen nach der
Effektivität und nach der Effizienz der aktiven Arbeitsförderung belebt. Angesichts
des hohen Problemdrucks bei knappem Mittelvolumen wird zunehmend die
Frage aufgeworfen, welche Maßnahmen einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit
am wirkungsvollsten entgegenwirken und den Abbau der Arbeitslosigkeit
befördern können. Dies hat auch in Deutschland das Evaluationsbewusstsein gestärkt
und den Weg geebnet für die Weiterentwicklung der Evaluation – innerhalb und
außerhalb der Bundesanstalt für Arbeit. Gegenwärtig werden große
Anstrengungen unternommen, um Datenzugangsprobleme zu lösen. Zudem bedarf es einer
methodischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Evaluationsforschung.
Evaluation muss, um die vielfältigen Zielsetzungen des Arbeitsförderungsrechts
berücksichtigen zu können, auf einem breiten, sich ergänzenden Spektrum
wissenschaftlicher Verfahren, insbesondere sozialwissenschaftlicher und
ökonometrischer Ansätze, basieren. In Deutschland ist es aufgrund der rechtlichen
Rahmenbedingungen nur sehr eingeschränkt möglich, auf experimentelle Ansätze,
wie sie in einigen Ländern erfolgreich eingesetzt werden, zurückzugreifen.
Die Datenlage über die Wirkung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen hat sich in
den letzten drei Jahren erheblich verbessert. Seit 1998 legt jedes Arbeitsamt
jährlich eine Eingliederungsbilanz vor, die im Einzelnen Auskunft gibt über Umfang
und Kosten der Maßnahmen sowie darüber, wie viele der Absolventen sechs
Monate später arbeitslos gemeldet sind (Verbleibsquote). Die Bundesanstalt für
Arbeit arbeitet zurzeit daran, die Verbleibsquote durch die Eingliederungsquote –
nämlich die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – zu
ergänzen. Sie soll zusätzlich über andere Übergänge Auskunft geben, wie z. B.
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Diese Eingliederungsquote kann frühestens
2002 für das Jahr 2000 vorliegen, da Daten für die Absolventen von Maßnahmen
abgeglichen werden müssen mit den Beschäftigten-Daten, diese Beschäftigten-
Daten aber aufgrund der Meldefristen für Arbeitgeber immer nur erheblich
zeitverzögert vorliegen.
Aktive Arbeitsmarktpolitik soll anknüpfend an der Person des einzelnen
Arbeitslosen in erster Linie dessen Integration in reguläre Beschäftigung erleichtern.
Allein darauf darf aber – wie es in der Diskussion über die Eingliederungsquote
jedoch geschieht – die Erfolgsdefinition von Arbeitsmarktpolitik nicht verengt
werden. Vernachlässigt werden strukturpolitische, sozialpolitische,
gesellschaftspolitische Ziel-Dimensionen. Außerdem wird völlig außer Acht gelassen,
in welchem Umfang arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Nachfrage
und zusätzliche Steuerkraft in Problemregionen induzieren.
Die Bundesregierung hat seit dem Regierungswechsel zu allen von ihr initiierten
Sonderprogrammen gleichzeitig mit deren Implementation eine Evaluierung in
Auftrag gegeben. Dies gilt für das Sofortprogramm zum Abbau der
Jugendarbeitslosigkeit, die Modellansätze zur Förderung der Beschäftigung von
Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen sowie die Modellprojekte zur
Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialämtern. Zudem lässt sie
nachträglich die von der vorherigen Bundesregierung gestarteten
Modellprojekte zur Verbesserung der beruflichen Eingliederungschancen durch
kommunale Vermittlungsagenturen untersuchen.
1. Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen bei dem Institut für
Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und dem Zentrum für Europäische
Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) Untersuchungen zur
Evaluation der Arbeitsmarktpolitik in Auftrag gegeben hat?
Ja
2. Wenn ja, trifft es zu, dass in diesem Zusammenhang massive Kritik an der
Datenlage bzw. an der Informationspolitik des Bundesministeriums für
Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesanstalt für Arbeit bezüglich der
Evaluation der Arbeitsmarktpolitik von den Instituten geäußert wurde?
Im Gutachten des IWH wird die vorhandene Datenlage bzw. die
Informationspolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung nicht kritisiert. Im
Gutachten des ZEW wird bedauert, dass trotz Verbesserungen, die mit der neuen
Eingliederungsbilanz der Bundesanstalt für Arbeit erreicht worden sind, der
Wissenschaft in Deutschland bisher nur beschränkt brauchbare Daten zur
Evaluationsforschung zur Verfügung stehen.
3. Trifft es generell zu, dass die unter den in Frage 1 genannten Institute beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bzw. bei der
Bundesanstalt für Arbeit nach Daten bezüglich der Evaluation der
Arbeitsmarktpolitik nachgefragt haben?
Wenn ja, welche Materialien wurden den Instituten zur Verfügung gestellt
und welche gewünschten Materialien wurden ihnen mit welcher
Begründung nicht zur Verfügung gestellt?
Für Evaluationsarbeiten im umfassenderen Sinn hatten die unter der Frage 1
genannten Institute bis vor kurzem keine Anträge auf Übermittlung von
Sozialdaten nach § 75 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) beim
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gestellt. Dies gilt auch hinsichtlich der
vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen, kurzfristig
durchzuführenden Forschungsaufträge.
Ein Antrag des ZEW zur Herausgabe von Daten zum Zwecke der Evaluation von
Qualifizierungsmaßnahmen – der nicht im Zusammenhang mit diesen
Forschungsaufträgen steht – liegt derzeit zur Prüfung vor.
Die Bundesanstalt für Arbeit versorgt die Forschung in erheblichem Umfang mit
Daten. Allerdings gibt es gesetzliche Restriktionen. Aus Datenschutzgründen
schreibt § 75 SGB X vor, dass die Forschungsinstitute ihre Vorhaben gegenüber
dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Einzelnen darlegen
und eine Einzelgenehmigung einholen. Nach dieser Einzelgenehmigung stellt
die Bundesanstalt für Arbeit dann die Daten zur Verfügung. Derartige
Anforderungen sind seit 1995 in jedem Fall bedient worden. Pauschalanforderungen,
z. B. „Alle Einzeldaten zu Förderfällen zur Verfügung stellen“, genügen den
Anforderungen des § 75 SGB X nicht.
Die Bundesanstalt für Arbeit arbeitet gegenwärtig an der Anonymisierung von
Daten. Voraussichtlich werden noch dieses Jahr anonymisierte Datensätze aus
der Beschäftigtenstatistik der Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Im
nächsten Schritt folgt die Anonymisierung der Datensätze aus den
Geschäftsstatistiken der Bundesanstalt für Arbeit.
Für den Bereich der arbeitsmarktpolitischen Statistiken sowie der Arbeitsmarkt-
und Lohnersatzstatistiken wurden verschiedene Anfragen nach aggregierten
Ergebnissen (Tabellen) durch die Bundesanstalt für Arbeit beantwortet. Anfragen
nach personenbezogenen Daten liegen der Bundesanstalt für Arbeit nicht vor.
Für den Bereich der Beschäftigtenstatistik wurden – neben den aggregierten
Daten – von 1995 bis 2001 gut 80 Genehmigungen nach § 75 SGB III durch das
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erteilt, davon knapp 60 %
zugunsten wissenschaftlicher Einrichtungen. Alle Anfragen wurden durch die
Bundesanstalt für Arbeit bedient.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgehensweise der Schweizer
Arbeitsverwaltung, die ihre Daten an 5 Institute übergeben hat, die den
Erfolg der Schweizer Arbeitsmarktpolitik messen sollen (Handelsblatt vom
23. Januar 2001)?
Bei der Datenbereitstellung an Dritte existiert in der Schweiz ein vergleichbares
Verfahren wie in Deutschland. Im Gegensatz zur Schweiz ist es in Deutschland
unter anderem aufgrund der erheblich umfangreicheren Datensätze der
Geschäftsstatistiken und unterschiedlicher statistischer Verfahren in einzelnen
Leistungsbereichen der Bundesanstalt für Arbeit bisher nicht möglich, der
Arbeitsmarktforschung ohne erheblichen zusätzlichen
Datenaufbereitungsaufwand die für Evaluationsarbeiten erforderlichen Basisdaten zeitnah zur
Verfügung zu stellen. Seit einigen Jahren wird an der Umstellung des statistischen
Systems der Bundesanstalt für Arbeit auch mit dem Ziel gearbeitet, ein breites
Spektrum von Information für Evaluationszwecke bereitzustellen.
Demgegenüber ist die schweizerische Arbeitsverwaltung aufgrund der vergleichsweise
niedrigen Arbeitslosenzahlen in der Lage, im Rahmen der Arbeitslosmeldung
ein aufwendiges Assessment-Verfahren durchzuführen, aus dem wiederum eine
Erfassung zahlreicher persönlicher Merkmale resultiert. Solche Daten liegen in
Deutschland nicht vor.
5. Bei welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder
Sonderprogrammen ist seit Beginn der 14. Legislaturperiode eine wissenschaftliche
Evaluierung vorgenommen worden?
Welche dieser Evaluierungen sind bereits beendet, welche dauern noch an
und wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein?
Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung werden
folgende arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Sonderprogramme
wissenschaftlich evaluiert:
– Untersuchung der Wirkungsweise Kommunaler Vermittlungsagenturen, die
über den Haushaltstitel Förderung von Maßnahmen zur Erprobung
zusätzlicher Wege in der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Die Evaluation wird
im Frühjahr 2002 abgeschlossen sein.
– Das Sonderprogramm zur Erprobung von Modellansätzen zur Förderung der
Beschäftigung von Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen wird
voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2005 wissenschaftlich evaluiert.
– Das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wird
voraussichtlich bis zum Jahr 2004 wissenschaftlich evaluiert.
– Zur Evaluierung der Modellvorhaben zur Verbesserung der Zusammenarbeit
von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
Wirkungsforschung gehört zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit. Im
Hinblick auf die im Aufbau befindlichen Eingliederungsbilanzen und die
erwartete routinemäßige Verfügbarkeit von individuellen Datensätzen der
Maßnahmeteilnehmer wurden bis auf ein Pilotprojekt zum Netto-Eingliederungserfolg von
Fortbildung und Umschulung (FuU) in den letzten Jahren keine weiteren
Sonderuntersuchungen über die großen Standardinstrumente des
Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) bzw. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)
durchgeführt.
Auf der Basis der neu erschlossenen und nunmehr zentral verfügbaren
Individualdaten über Maßnahmeteilnehmer wurde Ende letzten Jahres ein Großprojekt
zur Evaluation von Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen
(ABM und SAM „klassisch“) begonnen. Es wird als Kooperationsprojekt mit
dem Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie der Universität Frankfurt/Main
durchgeführt und dient zugleich als Pilotprojekt dem Aufbau einer
instrumentenübergreifenden Maßnahme-Teilnehmer-Grunddatei. Diese wird für
unterschiedliche Evaluationszwecke im IAB genutzt und (nach entsprechenden
Prüfvorgängen unter Beachtung des Datenschutzes) sobald wie möglich externer Forschung
zur Verfügung stehen.
Fortgeführt und neu begonnen wurden weitere Evaluationsprojekte zu
Einzelinstrumenten der Arbeitsförderung (Lohnkostenzuschüsse, Förderung der
beruflichen Weiterbildung, Zuschüsse zu Sozialplanmaßnahmen u. a.) und
instrumentenübergreifend z. B. zu Fragen eines frühzeitigen Maßnahmeeinsatzes (über
formalisiertes „profiling“ und „case-management“) sowie im Umfeld der
Eingliederungsbilanzen: Verbesserungen bei der Evaluation der Arbeitsförderung
lassen sich nur durch gemeinsame Anstrengungen als „joint venture“ von
Wissenschaft und Praxis erzielen.
6. Sieht die Bundesregierung – ebenso wie das Institut für
Wirtschaftsforschung in Halle in seiner Publikation „Wirtschaft im Wandel“ 1/2001 vom
18. Januar 2001 – beträchtlichen Forschungsbedarf bei der Evaluierung
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen?
Wenn ja, für welche konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein aktueller
Evaluierungsbedarf?
Aktive Arbeitsmarktpolitik gehört zu den Politikbereichen, bei denen seit
längerer Zeit Wirkungsforschung betrieben wird. Die Wirkungsforschung zur aktiven
Arbeitsmarktpolitik bedarf des Ausbaus und der Verbesserung, um belastbare
Ergebnisse zur Erreichung der unterschiedlichen Zielsetzungen der
Arbeitsmarktpolitik gewinnen zu können. Dies ist der Bundesregierung ebenso wie der
Bundesanstalt für Arbeit bekannt.
Im 7. Schwerpunktprogramm des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB), das den Zeitraum 2001 bis 2005 umfasst, wurde die
Wirkungsforschung spürbar verstärkt. Aktueller Bedarf an Wirkungsforschung besteht bei
den „großen“ Instrumenten der beruflichen Weiterbildung und der öffentlich
geförderten Beschäftigung (ABM und SAM). Hier wurden vom IAB in
Kooperation mit Wissenschaftlern aus dem Hochschulbereich Evaluationsarbeiten
begonnen, die in Konzeption und Umsetzung hohen Qualitätsansprüchen genügen
werden. (Siehe auch Antwort zu Frage Nr. 5.)
7. Trifft es zu, dass auch andere deutsche Forschungsinstitute die Effizienz
der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung kritisiert haben und
es sogar Konflikte innerhalb des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit (Benchmarking-Gruppe) gibt oder gegeben hat?
Es trifft zu, dass in jüngster Zeit einige vorwiegend wirtschaftswissenschaftlich
ausgerichtete Forschungseinrichtungen, die Evaluation der aktiven
Arbeitsmarktpolitik für sich als Handlungsfeld entdeckt und teilweise Kritik an der
Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhoben haben.
Die Benchmarking-Gruppe des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit hat in zwei Gutachten zur aktiven Arbeitsmarktpolitik in
Deutschland und zum Stand der Evaluierungsforschung Stellung genommen. Sie
kommt zu dem Ergebnis, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik in ihrer Funktion,
eine Brücke zum „ersten Arbeitsmarkt“ zu bilden, noch verbessert werden muss.
Die Anregungen und Vorschläge der Benchmarking-Gruppe sind Gegenstand
der Diskussionen in der Arbeitsgruppe Beschäftigungsförderung – Aktive
Arbeitsmarktpolitik im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bereits
abgeschlossenen Evaluierungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gewonnen und
wie sind diese Erkenntnisse umgesetzt worden bzw. welche Konsequenzen
sollen aus den Ergebnissen der abgeschlossenen Evaluierungen bis zu
welchem Zeitpunkt gezogen werden?
Evaluationsarbeiten des IAB zum Überbrückungsgeld ergeben, dass bei der
Ausgestaltung dieses Instruments kaum grundlegender Änderungsbedarf besteht.
Arbeiten zum Instrument Strukturanpassungsmaßnahmen Ost für
Wirtschaftsunternehmen (SAM OfW) waren ein wesentlicher Impuls dieses Instrument
zielgruppenspezifisch auszurichten.
Das Gutachten des ZEW umfasst Analysen und Empfehlungen zur Steigerung
der Effizienz und Effektivität der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland, dass des
IHW Analysen und Empfehlungen zur Steigerung der Effizienz und Effektivität
der Arbeitsmarktpolitik in den neuen Ländern. Die beiden Gutachten geben
einen Überblick über den Stand der Evaluationsforschung in Deutschland auf
diesem Gebiet. Aufgrund ihrer Konzeption und des Heranziehens von
ausschließlich Sekundärdaten sind die Gutachten hinsichtlich konkreter Empfehlungen zur
Reform des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums nur begrenzt
aussagefähig. Es konnten nur wenige speziell aufbereitete Daten herangezogen werden.
Zudem hat sich mit der grundlegenden Reform des Arbeitsförderungsrechts der
Rechtsstand gegenüber dem Untersuchungszeitraum, in dem von der
seinerzeitigen Bundesregierung keine umfassenden Evaluationsarbeiten veranlasst worden
waren, geändert.
Die Ergebnisse der Gutachten des ZEW und IWH werden im Zusammenhang
mit der anstehenden Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik geprüft. Die
zentrale Erkenntnis, dass die Evaluation der aktiven Arbeitsmarktpolitik einer
grundlegenden Verbesserung bedarf, wird von der Bundesregierung geteilt. Wie
die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 2001 deutlich macht,
wird der Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums künftig
kontinuierlich auf seine Wirksamkeit überprüft. Die Belange der Evaluation sollen bei
der Konzeption arbeitsmarktpolitischer Instrumente bereits in der
Zielformulierung berücksichtigt werden. Die Zusammenarbeit mit externen
Arbeitsmarktforschern wird ausgeweitet. Interessierte Wissenschaftler erhalten einen
verbesserten Zugang zu Daten der Bundesanstalt für Arbeit, sofern diese mit vertretbarem
Aufwand aufbereitet werden können. Damit wird das Ziel verfolgt, neue
Forschungsaktivitäten anzuregen und zugleich das Niveau der Evaluation der
aktiven Arbeitsmarktpolitik spürbar zu verbessern.
9. Welche Kosten sind durch die bisherigen Evaluierungen insgesamt
entstanden und durch wen bzw. durch welche Institute wurden diese
Evaluierungen durchgeführt?
Die durch die Evaluation der Arbeitsmarktpolitik auf Bundesebene oder
insgesamt entstehenden Kosten genau zu berechnen, ist nicht möglich, weil z. B. die
hierfür im IAB und an anderer Stelle zur Verfügung stehenden
Wissenschaftlerkapazitäten nicht separat aufgeschlüsselt und als Kostenstellen ausgewiesen
werden.
Seit dem Regierungswechsel wurden von der Bundesregierung – einschließlich
der laufenden Vorhaben – Aufträge für rd. 14 Mio. DM vergeben.
Mit der Durchführung von Evaluierungsvorhaben wurden folgende Institute
beauftragt:
– Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung, Halle-Leipzig
– Institut Zukunft der Arbeit, Bonn
– Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, Mannheim
– Institut für Wirtschaftsforschung, Halle
– Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, in Kooperation
mit dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung, Bonn
– Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg, in Kooperation
mit dem Institut für Arbeit, Gelsenkirchen und Dr. Kaltenborn, Bonn.
10. Wurden bzw. werden die Aufträge zur Evaluierung der
Arbeitsmarktpolitik öffentlich ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Aufträge zur Evaluierung der Arbeitsmarktpolitik werden in der Regel auf der
Grundlage der Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen nach
der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) öffentlich oder beschränkt
ausgeschrieben. Soweit eine beschränkte Ausschreibung erfolgt, findet ein
vorgelagerter öffentlicher Teilnahmewettbewerb statt.
Der Auftrag zur Evaluierung des Jugendsofortprogramms wurde nicht
ausgeschrieben. Hier wurde wegen des kurzfristigen Beginns des Sofortprogramms
auf eine Ausschreibung verzichtet, um eine begleitende Evaluation zu
ermöglichen.
11. Zu welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen plant die
Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Evaluierung vorzunehmen?
Die Vergabe der Evaluierung der ,Modellvorhaben zur Verbesserung der
Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe‘ – MoZArT – wird
derzeit europaweit ausgeschrieben.
12. Trifft es zu, dass hinsichtlich der Übergangsquote in reguläre Arbeit bei
den Absolventen der verschiedenen Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktspolitik lediglich eine Verbleibsquote im Sinne der
Eingliederungsbilanz vorliegt?
Die Statistik zum Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit liefert
seit dem 1. Januar 2000 hinsichtlich des Verbleibs der Teilnehmer
differenziertere Angaben (Einmündung in den regulären Arbeitsmarkt, anerkannte
Berufsausbildung in einem Betrieb, Teilnahme an weiterer Maßnahme des
Sofortprogramms, Teilnahme an Maßnahmen gemäß SGB III, sonstiger Verbleib, Verbleib
unbekannt) als die Eingliederungsbilanz.
Die Evaluationsarbeiten des IAB zum Überbrückungsgeld weisen nicht nur aus,
wie lange der Existenzgründer seine Selbständigkeit behaupten kann, sondern
auch, wie viele Beschäftigte er im zeitlichen Verlauf einstellt.
Im Übrigen wird die Frage mit „Ja“ beantwortet.
13. Kann mit Hilfe der Verbleibsquote im Sinne der Eingliederungsbilanz
sicher festgestellt werden, wie viele Personen nach Durchführung der
unterschiedlichen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wieder in
reguläre Beschäftigung gekommen sind, oder gibt die Verbleibsquote
lediglich Auskunft darüber, wie viele Personen sich nach Abschluss der
verschiedenen konkreten Maßnahmen nicht wieder arbeitslos gemeldet
haben?
Die Verbleibsquote im Sinne der Eingliederungsbilanz liefert ausschließlich
Aussagen darüber, ob sich ein/e Maßnahmeteilnehmer/in 6 Monate nach
Beendigung der Maßnahme wieder arbeitslos gemeldet hat. Deswegen arbeitet die
Bundesanstalt für Arbeit gegenwärtig daran, die Verbleibsquote durch eine
Eingliederungsquote zu ergänzen. Sie wird jedoch den Nachteil aufweisen, weniger
zeitnah vorzuliegen und durch das Erfolgskriterium der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht alle Instrumente (z. B. Überbrückungsgeld)
abzudecken.
14. Hat die Bundesregierung – im Gegensatz zu ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/2531) von
Anfang 2000 – nun Kenntnisse über Verbleibsquoten in regulärer Arbeit,
über Verweildauer und Abbruchquoten bei den verschiedenen
Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik?
Welche Erkenntnisse gibt es über Verdrängungseffekte zu Lasten der
Wirtschaft?
Im Rahmen der Eingliederungsbilanz sowie der Geschäftsstatistik der
Bundesanstalt für Arbeit liegen sowohl Daten über die Verweildauer als auch
Abbruchquoten für verschiedene Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik vor. Wie
aus der Beantwortung der Fragen 12 und 13 hervorgeht, gilt dies nicht für
„Verbleibsquoten“ in regulärer Arbeit.
Äußerungen über angebliche Verdrängungseffekte der Förderung beziehen sich
vor allem auf ABM und die „klassischen“ Strukturanpassungsmaßnahmen (sog.
zweiter Arbeitsmarkt). Hierzu liegen keine neueren wissenschaftlichen
Informationen vor. Solche Verdrängungseffekte werden aber im Zusammenhang mit
dem neu begonnenen ABM/SAM-Evaluationsprojekt (Kooperation IAB und
Universität Frankfurt) ergänzend untersucht. Sie dürften aber nur in begrenztem
Umfang auftreten, weil die Arbeiten in Arbeitsbeschaffungs- und
Strukturanpassungsmaßnahmen zusätzlich sind und bei Arbeiten im gewerblichen Bereich
grundsätzlich die örtlichen Kammern und Verbände vor Bewilligung der
Maßnahmen eingeschaltet werden oder die Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen
vergeben werden.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die in
dieser Legislaturperiode erfolgten Gesetzesänderungen des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf den Anteil der Langzeitarbeitslosen
und der Arbeitslosen, die länger als 6 Monate bis zur Dauer von einem
Jahr arbeitslos waren, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ausgewirkt
hat?
Mit welchen genauen (Früherkennungs-)Screening-Verfahren will die
Bundesregierung Langzeitarbeitslosigkeit erkennen und präventiv
bekämpfen?
Es liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse darüber vor, wie sich
die in dieser Legislaturperiode erfolgten Gesetzesänderungen des SGB III auf
den Anteil der Langzeitarbeitslosen ausgewirkt haben. Die Vorschriften zur
Änderung des Arbeitsförderungsrechts sind zum 1. August 1999 in Kraft getreten.
Der Beobachtungszeitraum ist damit zu kurz, um valide Aussagen gewinnen zu
können.
Die mit dem 2. SGB III-Änderungsgesetz vorgenommene Flexibilisierung
einiger arbeitsmarktpolitischer Instrumente hat die Bemühungen um die Verhütung
und Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erleichtert. Die
Gesetzesänderungen berücksichtigen die präventive Ausrichtung der Beschäftigungspolitischen
Leitlinien der Europäischen Union. Angestrebt wird, Langzeitarbeitslosigkeit
möglichst nicht eintreten zu lassen. Nicht zuletzt dadurch dürfte der
jahresdurchschnittliche Bestand an langzeitarbeitslosen Arbeitnehmern von rund 1,52
Millionen im Jahre 1998 auf rund 1,37 Millionen im Jahre 2000 zurückgegangen
sein.
Die Bundesanstalt für Arbeit ist verstärkt darum bemüht, dass die Arbeitsämter
möglichst frühzeitig in den Beratungsgesprächen alle Faktoren ermitteln, die auf
ein mögliches Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit hindeuten, damit ggf.
rechtzeitig entsprechende Maßnahmen der Arbeitsförderung eingeleitet werden
können. Zur Entwicklung entsprechender Methoden wird derzeit von der
Bundesanstalt für Arbeit in einigen Arbeitsämtern ein von der Europäischen Union
finanziertes Projekt durchgeführt, mit dessen Hilfe auch ein frühzeitiges
Erkennen des Risikos längerfristiger Arbeitslosigkeit (Profiling) erleichtert werden
soll.
16. Welche Daten bezüglich des in Frage 12 angesprochenen Personenkreises
gibt es hinsichtlich des Anteils von Maßnahmeteilnehmern ohne
Schuloder Berufsabschluss?
Welche Daten liegen der Bundesregierung bezüglich anderer
Benachteiligungsmerkmale wie z. B. Schulden oder Gesundheitsproblemen vor?
Liegen keine Daten vor, auf welcher Grundlage wird die
Zielgruppenorientierung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Programme
kontrolliert?
Die Berücksichtigung besonders förderungsbedürftiger Personengruppen ist die
Umsetzung der Zielgruppenorientierung i. S. d. § 7 Abs. 3 SGB III. Die dort
genannten Langzeitarbeitslosen, Schwerbehinderten, Älteren und
Berufsrückkehrer werden in der Eingliederungsbilanz für den Zugang, den Bestand und den
Abgang an Maßnahme-Teilnehmern, an Arbeitslosen, Vermittlungen und
Verbleibsfällen dargestellt, jeweils differenziert nach Geschlecht. Weitere Gruppen
von Personen, die besonders zu beobachten sind, werden im Rahmen der
jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Statistiken nachgewiesen, soweit sie Zielgruppen
des jeweiligen arbeitsmarktpolitischen Instruments sind. Der gesamte Katalog
der Personenstrukturen der Arbeitslosenstatistik findet sich z. B. in der
Weiterbildungsstatistik.
Zurzeit liegen keine Daten über Personen ohne Schul- bzw. Berufsabschluss
unter den Maßnahmeteilnehmern vor. Die Bundesanstalt für Arbeit entwickelt
gegenwärtig Verfahren, um den Anteil von Personen ohne formalen
Berufsabschluss an den Maßnahmen bereitzustellen. Für Personen ohne Schulabschluss
ist dies nicht geplant. Es ist davon auszugehen, dass zwischen beiden
Personengruppen eine starke Überschneidung besteht.
Die Statistik zum Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit
enthält Informationen zum Schulabschluss der Teilnehmer. Außerdem werden die
Merkmale Behinderung und Benachteiligung ausgewiesen. Weitere
soziodemografische Daten ergeben sich aus der Begleitforschung.
Im Rahmen der Eingliederungsbilanz liegen Daten zur Verbleibsquote, zum
Zugang, zum Abgang und zum Bestand von Langzeitarbeitslosen,
Schwerbehinderten/Gleichgestellten, Berufsrückkehrer/innen und Älteren (ab 50 Jahre) für
die meisten arbeitsmarktpolitischen Instrumente vor.
Die Erfassung von Benachteiligungsmerkmalen, wie z. B. Schulden, erfolgt
nicht im Rahmen der Erhebung von Daten, die in die Geschäftsstatistiken der
Bundesanstalt für Arbeit eingehen. Um solche Merkmale zu erfassen, wären
zusätzliche Erhebungen erforderlich. Solche werden gezielt im Kontext der
Evaluation bestimmter arbeitsmarktpolitischer Instrumente durchgeführt.
17. Hält die Bundesregierung eine verbesserte Zielgruppenorientierung der
Arbeitsmarktpolitik für notwendig und erforderlich?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung künftig eine stärkere
Zielgruppenorientierung erreichen und auf welche Zielgruppen soll sich die
Orientierung erstrecken?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass diejenigen Menschen, die
besonderer arbeitsmarktpolitischer Hilfen bedürfen, diese auch erhalten. Ob eine
möglichst wirkungsvolle Umsetzung dieser Zielsetzung der aktiven
Arbeitsmarktpolitik mit Hilfe des bisherigen Ansatzes der Zielgruppenorientierung oder
mit neuen Ansätzen zu erreichen ist, wird im Zuge der anstehenden Reform der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente geprüft.
18. Welche Überlegung stellt die Bundesregierung an, um
Konnexitätsprobleme zwischen dem Bund und den Ländern/Kommunen derart
abzubauen, dass Sozialtransfers gebündelt in die Verantwortung der
Kommunen übergehen und eine steuerliche Kompensation erfolgt?
Sollen solche Lösungsmodelle bei der Neuordnung des
Länderfinanzausgleichs berücksichtigt werden?
Wenn nein, welche Lösungsalternativen sind möglich und beabsichtigt?
Die Bundesregierung stellt – auch im Zusammenhang mit der vordringlichen
Neureglung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs infolge des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 – zurzeit keine derartigen
Überlegungen an. Grundsätzlich gilt, dass zur Zielverwirklichung einer
zeitgemäßen Sozialpolitik alle staatlichen Ebenen zusammenarbeiten und sich
aufeinander abstimmen müssen.
Eine vom Bundesministerium der Finanzen 1996 eingesetzte
Expertenkommission „Alternative Steuer-Transfer-Systeme“ hat sich mit der Frage der
Bündelung von steuerfinanzierten Sozialtransfers (Bürgergeld) befasst. Sie kommt zu
dem Ergebnis, dass sowohl die Einführung eines Bürgergeldes als auch die
Schaffung eines einheitlichen Steuertransferamtes nicht zu empfehlen sind.
Im Übrigen hat die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2001 dargelegt,
dass sie die Zusammenarbeit der Verwaltung von Sozialämtern und
Arbeitsämtern nachhaltig verbessert. Zu diesem Zweck werden regionale Modellvorhaben
durchgeführt.
19. Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Anregungen aus der
Wissenschaft aufzugreifen, arbeitsmarktpolitische Programme öffentlich
auszuschreiben, um dadurch den Wettbewerb zwischen einzelnen
Projektträgern mit dem Ziel zu stimulieren, eine effektive Arbeitsmarktpolitik zu
erreichen?
Wäre es beispielsweise konkret möglich, die den Arbeitsämtern zur
Verfügung stehenden Mittel verbindlich an bestimmte Vorgaben
(Mindestquoten, Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung) zu koppeln und
die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zu sanktionieren?
Aktive Arbeitsmarktpolitik wird in Deutschland – im Gegensatz zu einigen
anderen Staaten – grundsätzlich nicht in Form von staatlichen Förderprogrammen,
die steuerfinanziert sind, erbracht. Es handelt sich regelmäßig um aus Beiträgen
finanzierte Leistungen der Arbeitsförderung, die am individuellen Hilfebedarf
anknüpfen und in Form einer personenbezogenen Maßnahme durchgeführt
werden. Dabei ist das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten,
wenn einzelne Maßnahmen bzw. Leistungen von Trägern eingekauft werden.
Das kann auch in Form der öffentlichen Ausschreibung erfolgen, falls dies in
bestimmten Fällen zweckmäßig und möglich ist.
In der Antwort zu der Frage 9 der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion zur „Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“
(Bundestagsdrucksache 14/2531) ist darauf hingewiesen worden, dass im
Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III Beauftragungen von
Bildungsträgern und damit Ausschreibungen nur noch im Ausnahmefall erfolgen.
Die Nutzung freier Maßnahmen, d. h. die Nutzung der breiten Palette an
Weiterbildungsangeboten, die die vielfältige Trägerlandschaft zur Verfügung stelle,
biete nach den vorliegenden Erfahrungen u. a. Vorteile hinsichtlich der Wahl des
Weiterbildungsortes und des zeitnahen Beginns der Maßnahmen und müsse
deshalb Vorrang haben vor der Vergabe von Auftragsmaßnahmen.
An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest.
Siehe auch Antwort zu Frage 21.
20. Gibt es in Bezug auf die in Frage 18 aufgezeigte Problematik Vorstöße
der Bundesregierung gegenüber der Selbstverwaltung der Bundesanstalt
für Arbeit oder der Europäischen Union sowie den Bundesländern?
Ja
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie die Leistungen Sozialhilfe und
Arbeitslosenhilfe besser miteinander verzahnt werden können. In diese Prüfung ist
eine vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geleitete Bund-
Länder-Arbeitsgruppe, der auch die Bundesanstalt für Arbeit und die
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände angehören, einbezogen. Erste
gesetzliche Schritte sieht das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von
Arbeitsämtern und Trägern der Sozialhilfe vom 20. November vor. Das Gesetz
beinhaltet insbesondere die Rahmenbedingungen für das vom
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geförderte Modellvorhaben MoZArT (s. auch
Antworten zu 10 und 24), dessen Ergebnisse bei der Prüfung berücksichtigt
werden. Konkrete Entscheidungen über eine bessere Verzahnung oder eine
Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe sind jedoch erst am Ende
eines umfassenden Diskussionsprozesses möglich, in dem alle konzeptionellen,
politischen und finanzverfassungsrechtlichen Fragestellungen hinreichend
Berücksichtigung finden müssen.
21. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass bestehende Anbieter
(z. B. kommunale Beschäftigungsgesellschaften) durch ihre Quasi-
Monopolstellung neue Anbieter verhindern?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass bestehende Anbieter durch
ihre Quasi-Monopolstellung neue Anbieter verhindern.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach dem SGB III keine institutionelle
Förderung von Beschäftigungsgesellschaften zulässig ist.
Siehe auch Antwort zu Frage 19.
22. Liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von
Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/
2531) von Anfang 2000 nun Erkenntnisse vor, wie viel der von den
jeweiligen Bundesländern veranschlagten Mittel für den Titel „Hilfe zur
Arbeit“ nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) öffentlich nach
Effizienzgesichtspunkten ausgeschrieben wurden und welche
Effizienzgesichtspunkte hierbei zugrunde gelegt werden?
Bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage
wurde ausgeführt, dass es nicht Aufgabe der Bundesregierung ist, eine
öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen im Bereich der Hilfe zur Arbeit
sicherzustellen, da die Durchführung des BSHG in der Zuständigkeit der Länder und in
der Selbstverwaltung der Kommunen liegt. Der Bundesregierung liegen daher
nach wie vor keine Untersuchungsergebnisse über die Verwendung und
Ausschreibung der für HzA-Maßnahmen veranschlagten Mittel vor.
23. Liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer Antwort auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von
Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/
2531) von Anfang 2000 nun Erkenntnisse über ausländische Erfahrungen
bezüglich der öffentlichen Ausschreibung von Beschäftigungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen vor?
Wenn ja, welche ausländischen Erfahrungen, z. B. aus den USA oder
Australien beabsichtigt die Bundesregierung zu übernehmen?
Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung solche Erkenntnisse nicht
vor?
Der Diskussionsprozess der letzten Monate über Effektivität und Effizienz der
aktiven Arbeitsmarktpolitik hat als ein wichtiges Ergebnis hervorgebracht, dass
ausländische Konzepte nicht ohne weiteres auf Deutschland zu übertragen sind.
Dies liegt vor allem an der unterschiedlichen Ausgestaltung des jeweiligen
nationalen Arbeitsförderungsrechts und der unterschiedlichen Finanzierungsarten.
Dennoch beobachtet die Bundesregierung die Entwicklung geeigneter
Instrumente im Ausland, z. B. im Rahmen des Diskussionsprozesses im Bündnis für
Arbeit. Sofern sie für deutsche Verhältnisse geeignet erscheinen, leitet die
Bundesregierung Schritte ein, diese Instrumente in Deutschland künftig
anzuwenden; beispielhaft sei hier die Job-Rotation erwähnt.
24. Wie will die Bundesregierung zukünftig „Drehtüreffekte“ (z. B. dadurch,
dass ehemalige Sozialhilfeempfänger durch Beschäftigungsmaßnahmen
lediglich Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung erwerben)
vermeiden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt,
um die gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener Kostenträger
sicherzustellen?
Inwieweit können regionale Finanzierungs-Pools unterstützt werden?
Das SGB III sieht eine enge Zusammenarbeit der örtlichen Arbeitsämter mit
anderen regionalen Akteuren vor. Die Arbeitsämter können z. B. zusammen
mit kommunalen Trägern Projekte fördern. Durch das Gesetz zu Korrekturen
in der Sozialversicherung und zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten vom
19. Dezember 1998 ist die sog. Freie Förderung auch für die Unterstützung von
Projekten geöffnet worden. Damit können die Arbeitsämter Mittel der aktiven
Arbeitsmarktförderung auch bei der Förderung von regionalen Projekten flexibel
einsetzen.
Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit (HzA-Maßnahmen) zielen im Sinne einer
aktivierenden Sozialhilfe ganz wesentlich darauf, dass den Hilfeempfängern/innen
Wege zu einem in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integrierten
selbstbestimmten Leben aufgezeigt und ermöglicht werden. Die Sozialhilfeträger nutzen
hierbei auch die Möglichkeit, im Rahmen der HzA-Maßnahmen
sozialpädagogische Dienste (Schuldnerberatung, Bewerbungstraining), Qualifizierung und
Fortbildung anzubieten und auf diesem Weg für die Betroffenen bessere
Voraussetzungen zur beruflichen Eingliederung zu schaffen.
Die Bundesregierung zielt mit ihren arbeitsmarkt- und
beschäftigungspolitischen Maßnahmen im Rahmen des SGB III und des BSHG darauf ab,
Leistungsbezieher und Hilfeempfänger aus der Hilfebedürftigkeit zu entlassen und
möglichst nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Entsprechend dieser Zielsetzung gibt die Bundesregierung im Rahmen der
Modellvorhaben MoZArT neue Impulse für eine Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen Arbeits- und Sozialämtern. Ziel der Modellvorhaben ist es u. a., durch
eine bessere Zusammenarbeit zwischen beiden Ämtern Synergieeffekte zu
erzielen und so die Eingliederungschancen von Arbeitslosenhilfebeziehern und
erwerbsfähigen Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Bundessozialhilfegesetz in das Erwerbsleben zu verbessern.
Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und
Trägern der Sozialhilfe vom 20. November 2000 sieht vor, dass die Arbeitsämter
und Kommunen im Rahmen von MoZArT das arbeitsmarktpolitische
Instrumentarium von SGB III und BSHG für das Klientel des jeweiligen anderen
Leistungssystems öffnen und nutzbar machen können.
Die kooperierenden Ämter sollen dabei vereinbaren, wie die durch das
Modellvorhaben entstehenden Aufwendungen von ihnen auszugleichen sind.
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