Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Programme
der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen und Programme
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Trifft es zu, dass das Bundesministerium der Finanzen bei dem Institut für Wirtschaftsforschung in Halle (IWH) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim (ZEW) Untersuchungen zur Evaluation der Arbeitsmarktpolitik in Auftrag gegeben hat?
Wenn ja, trifft es zu, dass im diesem Zusammenhang massive Kritik an der Datenlage bzw. an der Informationspolitik des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bzw. der Bundesanstalt für Arbeit bezüglich der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik von den Instituten geäußert wurde?
Trifft es generell zu, dass die unter den Frage 1 genannten Institute beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bzw. bei der Bundesanstalt für Arbeit nach Daten bezüglich der Evaluation der Arbeitsmarktpolitik nachgefragt haben?
Wenn ja, welche Materialien wurde den Instituten zur Verfügung gestellt und welche gewünschten Materialien wurden ihnen mit welcher Begründung nicht zur Verfügung gestellt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorgehensweise der Schweizer Arbeitsverwaltung, die ihre Daten an 5 Institute übergeben hat, die den Erfolg der Schweizer Arbeitsmarktpolitik messen sollen (Handelsblatt vom 23. Januar 2001)?
Bei welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen oder Sonderprogrammen ist seit Beginn der 14. Legislaturperiode eine wissenschaftliche Evaluierung vorgenommen worden?
Welche dieser Evaluierungen sind bereits beendet, welche dauern noch an und wann werden diese voraussichtlich abgeschlossen sein?
Sieht die Bundesregierung – ebenso wie das Institut für Wirtschaftsforschung in Halle in seiner Publikation „Wirtschaft im Wandel“ 1/2001 vom 18. Januar 2001 – beträchtlichen Forschungsbedarf bei der Evaluierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen?
Wenn ja, für welche konkreten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein aktueller Evaluierungsbedarf?
Trifft es zu, dass auch andere deutsche Forschungsinstitute die Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung kritisiert haben und es sogar Konflikte innerhalb des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit (Benchmarking-Gruppe) gibt oder gegeben hat?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus den bereits abgeschlossenen Evaluierungen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen gewonnen und wie sind diese Erkenntnisse umgesetzt worden bzw. welche Konsequenzen sollen aus den Ergebnissen der abgeschlossenen Evaluierungen bis zu welchem Zeitpunkt gezogen werden?
Welche Kosten sind durch die bisherigen Evaluierungen insgesamt entstanden und durch wen bzw. durch welche Institute wurden diese Evaluierungen durchgeführt?
Wurden bzw. werden die Aufträge zur Evaluierung der Arbeitsmarktpolitik öffentlich ausgeschrieben?
Wenn nein, warum nicht?
Zu welchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Evaluierung vorzunehmen?
Trifft es zu, dass hinsichtlich der Übergangsquote in reguläre Arbeit bei den Absolventen der verschiedenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik lediglich eine Verbleibsquote im Sinne der Eingliederungsbilanz vorliegt?
Kann mit Hilfe der Verbleibsquote im Sinne der Eingliederungsbilanz sicher festgestellt werden, wie viele Personen nach Durchführung der unterschiedlichen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik wieder in reguläre Beschäftigung gekommen sind, oder gibt die Verbleibsquote lediglich Auskunft darüber, wie viele Personen sich nach Abschluss der verschiedenen konkreten Maßnahme nicht wieder arbeitslos gemeldet haben?
Hat die Bundesregierung – im Gegensatz zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/2531) von Anfang 2000 – nun Kenntnisse über Verbleibsquoten in regulärer Arbeit, über Verweildauer und Abbruchquoten bei den verschiedenen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik?
Welche Erkenntnisse gibt es über Verdrängungseffekte zu Lasten der Wirtschaft?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die in dieser Legislaturperiode erfolgten Gesetzesänderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf den Anteil der Langzeitarbeitslosen und der Arbeitslosen, die länger als 6 Monate bis zur Dauer von einem Jahr arbeitslos waren, in arbeitmarktpolitischen Maßnahmen ausgewirkt hat?
Mit welchen genauen (Früherkennungs-)Screening-Verfahren will die Bundesregierung Langzeitarbeitslosigkeit erkennen und präventiv bekämpfen?
Welche Daten bezüglich des in Frage 12 angesprochenen Personenkreises gibt es hinsichtlich des Anteils von Maßnahmeteilnehmern ohne Schuloder Berufsabschluss?
Welche Daten liegen der Bundesregierung bezüglich anderer Benachteiligungsmerkmale wie z. B. Schulden oder Gesundheitsproblemen vor?
Liegen keine Daten vor, auf welcher Grundlage wird die Zielgruppenorientierung der verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Programme kontrolliert?
Hält die Bundesregierung eine verbesserte Zielgruppenorientierung der Arbeitsmarktpolitik für notwendig und erforderlich?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung künftig eine stärkere Zielgruppenorientierung erreichen und auf welche Zielgruppen soll sich die Orientierung erstrecken?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Überlegung stellt die Bundesregierung an, um Konnexitätsprobleme zwischen dem Bund und den Ländern/Kommunen derart abzubauen, dass Sozialtransfers gebündelt in die Verantwortung der Kommunen übergehen und eine steuerliche Kompensation erfolgt?
Sollen solche Lösungsmodelle bei der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs berücksichtigt werden?
Wenn nein, welche Lösungsalternativen sind möglich und beabsichtigt?
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Anregungen aus der Wissenschaft aufzugreifen, arbeitsmarktpolitische Programme öffentlich auszuschreiben, um dadurch den Wettbewerb zwischen einzelnen Projektträgern mit dem Ziel zu stimulieren, eine effektive Arbeitsmarktpolitik zu erreichen?
Wäre es beispielsweise konkret möglich, die den Arbeitsämtern zur Verfügung stehenden Mittel verbindlich an bestimmte Vorgaben (Mindestquoten, Verpflichtung zur öffentlichen Ausschreibung) zu koppeln und die Nichteinhaltung dieser Vorgaben zu sanktionieren?
Gibt es in Bezug auf die in Frage 18 aufgezeigte Problematik Vorstöße der Bundesregierung gegenüber der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit oder der Europäischen Union sowie den Bundesländern?
Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass bestehende Anbieter (z. B. kommunale Beschäftigungsgesellschaften) durch ihre Quasi-Monopolstellung neue Anbieter verhindern?
Liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/2531) von Anfang 2000 nun Erkenntnisse vor, wie viel der von den jeweiligen Bundesländern veranschlagten Mittel für den Titel „Hilfe zur Arbeit“ nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) öffentlich nach Effizienzgesichtspunkten ausgeschrieben wurden und welche Effizienzgesichtspunkte hierbei zugrunde gelegt werden?
Liegen der Bundesregierung im Gegensatz zu ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU zur „Effizienz von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen“ (Bundestagsdrucksache 14/2531) von Anfang 2000 nun Erkenntnisse über ausländische Erfahrungen bezüglich der öffentlichen Ausschreibung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vor?
Wenn ja, welche ausländischen Erfahrungen, z. B. aus den USA oder Australien beabsichtigt die Bundesregierung zu übernehmen?
Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung solche Erkenntnisse nicht vor?
Wie will die Bundesregierung zukünftig „Drehtüreffekte“ (z. B. dadurch, dass ehemalige Sozialhilfeempfänger durch Beschäftigungsmaßnahmen lediglich Ansprüche gegenüber der Arbeitslosenversicherung erwerben) vermeiden?
Welche konkreten Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die gegenseitige Deckungsfähigkeit verschiedener Kostenträger sicherzustellen?
Inwieweit können regionale Finanzierungs-Pools unterstützt werden?