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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Alterseinkünfte deutscher Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung in der Schweiz (G-SIG: 14012187)

Konsequenzen der Rentengesetzveränderung der Schweiz für deutsche und andere Grenzgänger

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

24.07.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/659403. 07. 2001

Alterseinkünfte deutscher Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung in der Schweiz

der Abgeordneten Thomas Dörflinger, Norbert Barthle, Brigitte Baumeister, Meinrad Belle, Peter Götz, Siegfried Hornung, Hans-Peter Repnik, Heinz Seiffert, Dorothea Störr-Ritter, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Durch die 10. Revision der Alters- und Hinterlassenenversicherung/Invalidenversicherung (AHV/IV) in der Schweizer Eidgenossenschaft ergeben sich diverse Benachteiligungen für die rund 156 000 ausländischen Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, zu denen viele der über 30 000 deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in der Schweiz erwerbstätig sind, aber in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben, gehören. Ersten Berechnungen zufolge erhält z. B. ein Grenzgänger, der mit Ehepartner (nicht berufstätig, 3 Kinder) in Deutschland wohnt und in der Schweiz erwerbstätig ist, nach 30 Beitragsjahren, bei einem weit über dem maximal anrechenbaren durchschnittlichen Jahresverdienst (derzeit 74 000 SFrs) liegenden Einkommen, statt bisher ca. 2 100 SFrs nur noch ca. 1 400 SFrs Rente. Eine Besitzstandswahrung ist nicht gegeben, ältere Grenzgänger haben keine Möglichkeit, eine Kompensation für diese Minderung zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wurde die Bundesregierung und das federführende Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) durch die Schweizer Verwaltung über die geplanten Neuerungen im Bereich der AHV/IV informiert und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt geschah dies?

2

Bestand für das BMA die Gelegenheit, gegenüber der Schweizer Verwaltung zu den geplanten Neuerungen im Bereich der AHV/IV Stellung zu nehmen und wenn ja, welchen Inhalts war die Stellungnahme der Bundesregierung?

3

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Stellungnahmen die ebenfalls betroffenen EU-Mitgliedsländer Österreich (ca. 7 300 Grenzgänger nach der Schweiz), Italien (ca. 35 200 Grenzgänger nach der Schweiz) und Frankreich (knapp 80 000 Grenzgänger nach der Schweiz) gegenüber der Schweiz abgegeben haben?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass durch die 10. AHV/IV-Revision in der Schweiz für verheiratete deutsche Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine gravierende Verschlechterung in der Altersvorsorge eingetreten ist, da die Ehepaar-Rente abgeschafft wurde und die eigenständige Rente auf Grund des Splittings nur an Ehepartner ausgezahlt wird, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben?

5

Kann die Bundesregierung beispielhafte Berechnungen darüber vorlegen, wie sich die 10. AHV/IV-Revision für die Altersvorsorge des betroffenen Personenkreises (verheiratete Deutsche, die mit Ehepartner in Deutschland wohnen, von denen aber einer z. B. 20, 30 oder 40 Jahre in der Schweiz erwerbstätig war) auswirkt?

6

Was hat die Bundesregierung unternommen, um den betroffenen Personenkreis über die Veränderungen und die sich daraus ergebenden materiellen Konsequenzen zu unterrichten?

7

Hat die Bundesregierung die einschlägigen Behörden der ebenfalls an die Schweizer Eidgenossenschaft angrenzenden EU-Mitgliedsländer Österreich, Italien und Frankreich in dieser Frage konsultiert?

8

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie Österreich, Italien und Frankreich die dortigen Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach der Schweiz über die Veränderung orientiert haben?

9

Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse über mögliche kompensatorische Entscheidungen, die die ebenfalls betroffenen EU-Mitgliedsländer Österreich, Italien und Frankreich gegenüber ihren Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach der Schweiz bereits getroffen haben oder dies beabsichtigen zu tun?

10

Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Rahmen der weiteren Verhandlungen über die bilateralen Verträge zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der Europäischen Union Kompensationen für die durch die 10. AHV/IV-Revision entstandenen Benachteiligungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu erreichen und wenn ja, in welchem Bereich?

11

Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, dass im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu den bilateralen Verträgen zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der Europäischen Union Verbesserungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht erreicht werden, Kompensationen in eigener Verantwortlichkeit vorzunehmen?

Berlin, den 3. Juli 2001

Thomas Dörflinger Norbert Barthle Brigitte Baumeister Meinrad Belle Peter Götz Siegfried Hornung Hans-Peter Repnik Heinz Seiffert Dorothea Störr-Ritter Peter Weiß (Emmendingen) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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