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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Belastungen des deutschen Mittelstands durch eine Zentralisierung von Patentverletzungsstreitigkeiten in Europa (G-SIG: 14011836)

Verhandlungen zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens, Pläne zur Errichtung eines europäischen Patentgerichts, fehlendes gemeinschaftliches Prozess- und Zivilrecht, Ausgestaltung eines deutschen Patentgerichts als europäisches Patentgericht

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

26.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/549506. 03. 2001

Belastungen des deutschen Mittelstands durch eine Zentralisierung von Patentverletzungsstreitigkeiten in Europa

der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Dr. Norbert Röttgen, Norbert Geis, Gunnar Uldall, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Dr. Jürgen Gehb, Dr. Wolfgang Götzer, Volker Kauder, Ulrich Klinkert, Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Ronald Pofalla, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Karl-Heinz Scherhag, Dr. Rupert Scholz, Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten, Max Straubinger, Dr. Susanne Tiemann, Andrea Voßhoff, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

1. Für die mittelständischen Unternehmen in Deutschland sind Patente sehr häufig ein Hauptvermögensgegenstand. Sie sind darauf angewiesen, in Patentverletzungsstreitigkeiten vor einem bewährten deutschen Gericht in deutscher Sprache mit überschaubaren finanziellen Belastungen klagen zu können. An 80 Prozent der Patentverletzungsklagen sind mittelständische Unternehmen beteiligt, die – anders als große Unternehmen – nicht über große Patentportfolios und entsprechende Verhandlungsmacht verfügen.

2. Der große Anteil mittelständischer Unternehmen an Patentverletzungsprozessen in Deutschland ist möglich, weil Patentverletzungsstreitigkeiten hierzulande – anders als beispielsweise in Großbritannien oder den Niederlanden – relativ kostengünstig, relativ schnell und nach allgemeinem Urteil durch erfahrene, technikkundige Richter gut entschieden werden. Diese in Deutschland für die mittelständische Wirtschaft günstige Lage wäre gefährdet, wenn die Pläne zur Zentralisierung von Patentverletzungsstreitigkeiten in Europa verwirklicht würden, die gegenwärtig diskutiert werden.

3. Zwei Arbeitsgruppen der Revisionskonferenz zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) unter dem Vorsitz von Deutschland und der Schweiz erarbeiten gegenwärtig ein Protokoll zum EPÜ, mit dem im Rahmen der Europäischen Patentorganisation ein erst- und zweitinstanzliches Patentverletzungsgericht geschaffen werden soll, das bei Streitigkeiten über die vom Europäischen Patentamt (EPA, München) erteilten „Europäischen Patente“ tätig werden soll. Bei den Europäischen Patenten handelt es sich um ein Bündel nationaler Patente, das aufgrund einer einheitlichen Prüfung geschaffen wird.

4. Parallel dazu arbeitet die EU-Kommission an einer Gemeinschaftspatent-Verordnung, durch die sie ein gemeinschaftsweit geltendes Patentrecht auf der Grundlage der Patenterteilung durch das EPA schaffen will. Auch im bereits vorliegenden Entwurf dieser Gemeinschaftspatent-Verordnung ist ein zentrales Gericht vorgesehen. Nachdem anfänglich nur über ein zweitinstanzliches zentrales Gericht für Gemeinschaftspatente debattiert wurde, hat die EU-Kommission nun ein zentrales erstinstanzliches europäisches Patentverletzungsgericht vorgeschlagen.

5. Da es auf Gemeinschaftsebene noch kein Prozessrecht und Zivilrecht gibt, wäre eine Lösung vollständig ausreichend, wonach nur und allein über die Patentverletzung und die Gültigkeit des Patents von einem europäischen Gericht entschieden werden würde (Option 1). Diese Zentralisierungsaufgabe könnte der Europäische Gerichtshof, und zwar dort eine Spezialkammer des Gerichts erster Instanz, übernehmen.

Will man einen Schritt weiter gehen, kommt eine Zentralisierung der Fragen der Patentverletzung und der Gültigkeit des Patents in einer zweiten Instanz nach einer nationalen ersten Instanz in Betracht (Option 2). Alle prozessualen und materiellen Fragen – insbesondere alle Fragen des Schadensersatzes – werden bei dieser Option von den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten entschieden.

Eine vollständige Zentralisierung des Patentverletzungsrechtsstreits in zweiter Instanz (Option 3) setzt die Schaffung eines übernationalen (EPA-Gericht) oder europäischen (Gemeinschafts-Patentgericht) Prozess- und Zivilrechts voraus und erscheint daher unrealistisch. In diese Richtung gingen aber die bisherigen Überlegungen der EU-Kommission.

Für die mittelständische Wirtschaft in Deutschland inakzeptabel wäre die noch weitergehende, nunmehr von der EU-Kommission und einer Gruppe von EPÜ-Staaten erwogene Lösung, wonach ein erstinstanzliches zentralisiertes Gericht für Patentverletzungsstreitigkeiten zuständig sein soll (Option 4). Hier ergeben sich nicht nur die Probleme des fehlenden gemeinschaftlichen Prozess- und Zivilrechts. Hinzu kommt, dass ein solches Gericht mit den zu erwartenden 1 000 bis 1 500 jährlichen Patentverletzungsfällen vollständig überlastet und mit Sicherheit wesentlich kostenträchtiger wäre als die bisherigen Verfahren, insbesondere in Deutschland.

6. Es spricht aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU viel dafür, für die erste Instanz den „Wettbewerb der Systeme“ beizubehalten, der gegenwärtig eindeutig zugunsten der deutschen Gerichtsbarkeit ausgeht: In Deutschland werden schätzungsweise 700 bis 800 Patentverletzungsstreitigkeiten pro Jahr entschieden, in Großbritannien etwa 10 bis 20, in den Niederlanden 50 bis 60. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich in Großbritannien und den Niederlanden meist um Rechtsstreitigkeiten zwischen Großunternehmen handelt, die die Kosten der dortigen Verfahren zu tragen bereit und in der Lage sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welchen Standpunkt vertritt die Bundesregierung im Rahmen der Revision des Europäischen Patentübereinkommens und im Rahmen der Verhandlungen über die Gemeinschaftspatent-Verordnung im Hinblick auf eine europäische Patentgerichtsbarkeit?

2

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche Mehrbelastungen sich für die mittelständische Wirtschaft bei Realisierung der unterschiedlichen Optionen ergeben werden?

3

Wie gedenkt die Bundesregierung die berechtigten Interessen der deutschen mittelständischen Wirtschaft in den laufenden Verhandlungen zu vertreten?

4

Welche andere Möglichkeit als den Verweis auf das EPÜ gibt es aus Sicht der Bundesregierung, um die Sprachenfrage kostengünstig und praxisgerecht zu lösen und wie stehen die Chancen für eine Umsetzung?

5

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Positionen der übrigen EU-Mitgliedstaaten vor?

6

Hat die Bundesregierung bereits den Dialog mit den Betroffen gesucht oder wann gedenkt sie dies – beispielsweise im Rahmen eine Anhörung – zu tun?

7

Wie ist der momentane Stand der Beratungen über den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission (KOM (2000)412 endgültig)?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem des fehlenden gemeinschaftlichen Prozess- und Zivilrechts?

9

Welche laufenden Kosten für den Bundeshaushalt und den Haushalt der Europäischen Union erwartet die Bundesregierung bei Errichtung eines zentralen erstinstanzlichen europäischen Patentgerichts?

10

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei Schaffung eines europäischen Patentgerichts Richter mit besonderer technischer Qualifikation tätig werden?

11

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass ein bereits anerkanntes deutsches Patentgericht, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf, als europäisches Patentgericht ausgestaltet wird?

Berlin, den 6. März 2001

Hartmut Schauerte Dr. Norbert Röttgen Norbert Geis Gunnar Uldall Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Hansjürgen Doss Erich G. Fritz Dr. Jürgen Gehb Dr. Wolfgang Götzer Volker Kauder Ulrich Klinkert Elmar Müller (Kirchheim) Friedhelm Ost Ronald Pofalla Dr. Bernd Protzner Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Karl-Heinz Scherhag Dr. Rupert Scholz Dr. Wolfgang Freiherr von Stetten Max Straubinger Dr. Susanne Tiemann Andrea Voßhoff Matthias Wissmann Dagmar Wöhrl Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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