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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Künftige Sprachförderung von Spätaussiedlern (G-SIG: 14011943)

Bundesmittel, Qualität der Sprachkurse, Funktion des Sprachverbandes e.V., Erkenntnisse über Sprachkursträger, Sprachkursangebote in den Herkunftsgebieten ("mobile Sprachlehrer"),Sprachkurse für Mütter mit Kleinkindern, Lehrpläne, verpflichtende Teilnahme an Sprachkursen, Erfolgskontrolle, Folgen einer Nichtteilnahme

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.06.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/584703. 04. 2001

Künftige Sprachförderung von Spätaussiedlern

der Abgeordneten Eva-Maria Kors, Hartmut Koschyk, Maria Eichhorn, Karl-Josef Laumann, Peter Götz, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Thomas Dörflinger, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Hans-Peter Repnik, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dorothea Störr-Ritter, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mehrfach geäußert, dass sie beabsichtigt, die Sprachförderung für Aussiedler und Spätaussiedler zum Jahresbeginn 2002 neu zu konzipieren. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages liegt ein Gutachten zu einem Gesamtsprachförderkonzept vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Institutionen, Sozialverbände und sonstige Interessenvertretungen erhalten bisher als Träger von Sprachkursen für Aussiedler und Spätaussiedler einerseits und für Ausländer andererseits Mittel der Bundesregierung?

2

Wie hoch waren die im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel für Sprachkursangebote, differenziert nach Aussiedlern/Spätaussiedlern einerseits und Ausländern andererseits, in den Haushaltsjahren 1998, 1999, 2000 und 2001, und wie war die jeweilige Verteilung auf die verschiedenen Haushaltstitel im Einzelnen?

3

Welche Sprachkursträger sollen nach Meinung der Bundesregierung in Zukunft durch Bundesmittel gefördert werden?

4

Wie hoch wird die finanzielle Förderung dieser Kurse in den Folgejahren nach 2002 sein?

5

Wie prüft die Bundesregierung bisher Kompetenz, Zielsetzung, Durchführung, Qualität und Erfolg der Sprachkurse für Aussiedler und Spätaussiedler?

6

Wie soll diese Überprüfung nach Meinung der Bundesregierung in Zukunft aussehen?

7

Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der langfristigen Mittelvergabe künftig die Kriterien der Qualität und Effizienz zu berücksichtigen?

8

Welches Ressort soll die finanzielle, strukturelle und inhaltliche Aufsicht für das Gesamtsprachförderkonzept haben?

Welche Funktion soll dabei nach Meinung der Bundesregierung der Sprachverband e.V. erhalten?

Ist dem Sprachverband e.V. in den Plänen der Bundesregierung eine koordinierende bzw. evaluierende Rolle eingeräumt oder ist daran gedacht, dass der Sprachverband e.V. selber das Gesamtsprachförderkonzept nicht nur erstellt, sondern auch durchführt?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die strukturelle und personelle Zusammensetzung des Sprachverbandes e.V.?

Hat der Sprachverband e.V. nach Meinung der Bundesregierung ausreichende Kompetenz im Bereich der Sprachkurse für Aussiedler und Spätaussiedler?

10

Wie wurden die bisher erfahrenen Sprachkursträger für Aussiedler und Spätaussiedler, wie etwa Arbeits- und Sozialämter, Volkshochschulen, Privatschulen und die Otto-Benecke-Stiftung, in die Entwicklung des Gesamtsprachförderkonzeptes einbezogen?

Wenn nein, aus welchen Gründen?

Wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Sprachkursträger in die Ausführung des Gesamtsprachförderkonzeptes einzubinden?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überschneidung der Sprachkursangebote für Aussiedler und Spätaussiedler, insbesondere im Bereich der Sozial- und Arbeitsverwaltung, vor?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die Sprachkursträger die Sprachförderung für Aussiedler und Spätaussiedler im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Integration, speziell der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung derzeit durchführen, und wie soll dies nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig aussehen?

13

Welche Aufgaben und Kosten sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Kommunen bei der Sprachförderung von Aussiedlern, Spätaussiedlern und anderen für die Integrationsförderung vorgesehenen Personen übernehmen?

14

Wie wird sich nach der Umsetzung der Neukonzeption der Sprachförderung die Zahl der sozialpädagogischen Betreuungsstunden in den verschiedenen Kursarten im Vergleich zum jetzigen Stand entwickeln, und in welcher Weise soll diese Entwicklung den gestiegenen Integrationserfordernissen Rechnung tragen?

15

Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung mit Blick auf Umfang, Inhalt und Dauer der Sprachkurse für Aussiedler und Spätaussiedler?

16

Plant die Bundesregierung auch Änderungen im Bereich der Sprachkursangebote für Aussiedler und Spätaussiedler in den Herkunftsgebieten?

Wenn ja, welche?

17

Soll das Angebot im ländlichen Raum in den Herkunftsgebieten etwa durch zusätzliche „mobile Sprachlehrer“ oder den Einsatz neuer Medien erweitert werden, und welche Mittel sollen dafür zusätzlich im Bundeshaushalt eingestellt werden?

18

Plant die Bundesregierung einen inhaltlichen und formalen Zusammenhang zwischen den Sprachkursen für Aussiedler und Spätaussiedler in den Herkunftsgebieten und in Deutschland herzustellen?

Wenn ja, in welcher Form?

19

Sollen die in einem Sprachkurs im Herkunftsgebiet erworbenen Kenntnisse künftig positiv beim Sprachtest im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler berücksichtigt werden?

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Antragsteller gemäß § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), der seine Sprachkenntnisse in einem Sprachkurs aufgefrischt hat, keine Nachteile beim Sprachtest entstehen?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Konzentration der Mittel für die Sprachförderung von Aussiedlern und Spätaussiedlern in einem Ressort?

Wenn ja, in welchem Ressort?

21

Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Mittelvergabe aus den Haushaltstiteln für Aussiedler und Spätaussiedler, dass die Sprachkurse für Aussiedler und Spätaussiedler künftig möglicherweise auch Ausländern offen stehen?

Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sollen nach Meinung der Bundesregierung in diese neuen Sprachkurse fließen?

22

Plant die Bundesregierung, die Sprachförderung auf alle Angehörigen der Spätaussiedler gemäß § 8 BVFG auszudehnen und dafür zusätzlich Mittel bereitzustellen?

23

Inwieweit wird die Bundesregierung die unterschiedlichen schon vorhandenen Deutschkenntnisse der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen bei dem Angebot der Sprachkurse berücksichtigen?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der Verwendung der Mittel für die Sachkosten der Sprachkurse, speziell seit 1998?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung eine Aufstockung der Sachkostenmittel im Hinblick auf die Einführung bundeseinheitlicher Lernmittel?

26

Beabsichtigt die Bundesregierung eine spezielle Förderung der an den Sprachkursen teilnehmenden Frauen in Form der Erstattung von Fahrt- und Kinderbetreuungskosten, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchem Haushalts titel?

27

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob spezielle Sprachkurse für Mütter und Kleinkinder angeboten werden sollen?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung das Beibehalten der Befreiung von der Umsatzsteuer für die Sprachkurslehrgänge?

29

Sieht die Bundesregierung vor, die Sprachkursteilnehmer durch Gebühren an den Sprachkurskosten zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Form und Höhe?

30

Wie geht die Bundesregierung im Hinblick auf die Vergabe von Finanzmitteln mit Anträgen auf Förderung von Sprachkursen im Rahmen eines „Netzwerkes für Integration“ um?

31

Hat die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Standard ermittelt, nach dem die Sprachkursträger die Ziele der Sprachkurse für Spätaussiedler definieren?

Wenn nicht, sollen diese noch vorgelegt werden, wenn ja, von wem und wann?

32

Wird die Bundesregierung bundesweite Kriterien für die Lehrpläne der Sprachkurse für Spätaussiedler festlegen, und wer wird diese erarbeiten?

Wer wird die Einhaltung dieser Lehrpläne überwachen?

33

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die derzeit angebotenen Sprachkurse angenommen werden und inwieweit der einzelne Spätaussiedler beruflich davon profitiert?

34

Beabsichtigt die Bundesregierung die Zielgruppe des Gesamtsprachförderkonzeptes zur Teilnahme an den Sprachkursen zu verpflichten?

35

Hat die Bundesregierung Pläne für eine Kontrolle der Teilnahme an den Sprachkursen, und wenn ja, welcher Art soll diese Kontrolle sein?

36

Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Erfolgskontrolle, und wenn ja, wie soll diese bundeseinheitlich geregelt werden?

37

Plant die Bundesregierung etwa für die Fälle einer Nichtteilnahme oder einer erfolglosen Teilnahme die Einführung von Sanktionen?

Wenn ja, welcher Art sollen diese Sanktionen sein und welche Institution soll nach den Plänen der Bundesregierung über die Anordnung der Sanktionen entscheiden?

Berlin, den 3. April 2001

Eva-Maria Kors Hartmut Koschyk Maria Eichhorn Karl-Josef Laumann Peter Götz Dr. Sabine Bergmann-Pohl Thomas Dörflinger Dr. Karl-Heinz Hornhues Hans-Peter Repnik Hannelore Rönsch (Wiesbaden) Anita Schäfer Heinz Schemken Dorothea Störr-Ritter Peter Weiß (Emmendingen) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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