Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6247
14. Wahlperiode 06. 06. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
1. Juni 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Kors, Hartmut Koschyk,
Maria Eichhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5847 –
Künftige Sprachförderung von Spätaussiedlern
Die Bundesregierung hat mehrfach geäußert, dass sie beabsichtigt, die
Sprachförderung für Aussiedler und Spätaussiedler zum Jahresbeginn 2002 neu zu
konzipieren. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages liegt ein
Gutachten zu einem Gesamtsprachförderkonzept vor.
Vo r b e m e r k u n g
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung
am 8. Oktober 1997 die Bundesregierung beauftragt, die Sprachförderung für
Zuwanderer neu zu strukturieren, um damit eine Vereinheitlichung und
Kosteneinsparung zu erreichen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse und Empfehlungen der beiden von der
Bundesregierung in Auftrag gegebenen Studien zur Sprachförderung für
Spätaussiedler bzw. für ausländische Arbeitnehmer legte die Bundesregierung dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 31. Oktober 2000 einen
Bericht mit Eckpunkten zur künftigen Sprachförderung für Ausländer und
Aussiedler vor.
Ziel der Neustrukturierung ist die Zusammenfassung der Sprachförderung für
Ausländer und Aussiedler in einem übergreifenden Konzept mit einheitlichen
Kriterien für eine bedarfsgerechte Integration aller Zuwanderer.
Mit dem Gesamtsprachkonzept soll sichergestellt werden, dass
– in den Sprachkursen die möglichen Höchstteilnehmerzahlen gefördert
werden können;
– für alle Sprachkurse einheitliche Qualitätsstandards und Erfolgskontrollen
erarbeitet werden können, durch die auch die Motivation der Teilnehmer
gestärkt wird;
– in den Sprachkursen homogenere Teilnehmergruppen zusammengestellt
werden können;
– eine Außendifferenzierung nach dem Integrationsbedarf gewährleistet
werden kann, die sich nach dem Integrationsziel im Anschluss an den
Sprachkurs richtet (Berufsausbildung, Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt
u. a.);
– die derzeitige, teilweise unkoordinierte Mehrfach-Förderung nicht mehr
stattfindet;
– die Organisationsstrukturen optimiert, verwaltungstechnische
Vereinfachungen erreicht werden und auf diesem Wege finanzielle Synergieeffekte
realisiert werden können.
1. Welche Institutionen, Sozialverbände und sonstige Interessenvertretungen
erhalten bisher als Träger von Sprachkursen für Aussiedler und
Spätaussiedler einerseits und für Ausländer andererseits Mittel der
Bundesregierung?
An der Förderung von Deutschkursen in Deutschland sind drei Ressorts
beteiligt.
Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA)
Im Zuständigkeitsbereich des BMA werden Sprachkurse auf der Basis des
SGB III und über den Sprachverband-Deutsch für ausländische Arbeitnehmer
e. V. (Sprachverband) gefördert.
1. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Die Sprachförderung nach §§ 419 ff. SGB III ist keine Träger- oder
Projektförderung, sondern eine Individualförderung der Teilnehmer, die bei
Vorliegen der Voraussetzungen durch die Übernahme der durch die Teilnahme
an einem Deutsch-Sprachlehrgang entstehenden Kosten (Lehrgangskosten
einschließlich der Kosten für Lehrmittel, der Kosten für die
sozialpädagogische Betreuung sowie Fahrkosten und ggf. der Kosten für auswärtige
Unterbringung und Kinderbetreuungskosten) gefördert werden.
Die Arbeitsämter fördern die Teilnahme an Deutsch-Sprachlehrgängen, die
vom zuständigen Arbeitsamt anerkannt worden sind. Die Anerkennung
erfolgt unter Zugrundelegung der auch für die Weiterbildungsförderung nach
dem SGB III geltenden Kriterien.
Deutsch-Sprachlehrgänge werden überwiegend von freien Bildungsträgern
durchgeführt, wie z. B. privaten Trägern der beruflichen Weiterbildung,
Sprachschulen, Volkshochschulen, Bildungseinrichtungen der Wirtschaft
und der Gewerkschaften, der Industrie- und Handelskammern, der Kirchen,
der Jugendsozialarbeit, die zum Teil bundesweit, teilweise auch nur regional
tätig sind. Außerdem bieten auch eingetragene Vereine, deren Vereinszweck
die Integration und/oder interkulturelle Kommunikation ist,
Sprachlehrgänge an.
2. Sprachverband-Deutsch für ausländische Arbeitnehmer e. V.
Das BMA fördert über den Sprachverband Deutsch-Sprachkurse für
ausländische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige aus
– EU-Mitgliedsstaaten,
– den ehemaligen Anwerbestaaten Türkei, Marokko, Tunesien und
ehemaligen Jugoslawien und
– für ehemalige Vertragsarbeitnehmer der früheren DDR aus Angola,
Mosambik und Vietnam.
Ca. 420 Träger in verschiedenen Trägergruppen führen für den
Sprachverband Deutsch-Sprachkurse durch. Das sind z. B. die Arbeiterwohlfahrt,
ausländische Organisationen, deutsch-ausländische Organisationen,
Bildungswerke/-stätten, evangelische Trägergruppen, katholische Trägergruppen,
Initiativgruppen, der Internationale Bund; Sprach-/Fachschulen;
Volkshochschulen, kommunale Einrichtungen betriebliche/überbetriebliche Aus- und
Fortbildungsstätten.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Aus Mitteln des „Garantiefonds-Schul- und Berufsbildungsbereich“ (GF-SB)
fördert das BMFSFJ die sprachliche Integration der bis zu 27-jährigen
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie der ausländischen Flüchtlinge
(Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge).
Die Mittel werden gegenwärtig über die Länder den kommunalen
Bewilligungsstellen zur Bewirtschaftung nach Maßgabe der Garantiefondsrichtlinien
zugewiesen. Diese wählen nach durchgeführtem Teilnahmewettbewerb
geeignete Sprachkursträger aus, die entweder selbst Zuwendungsempfänger werden
oder sich die Ansprüche der Sprachkursteilnehmer abtreten lassen.
Im GF-SB sind ca. 348 Sprachkursträger tätig, die in den unterschiedlichsten
Rechtsformen organisiert sind (private Träger, Volkshochschulen,
Wohlfahrtsverbände usw.)
Aus Mitteln des „Garantiefonds-Hochschulbereich (GF-H)“ fördert das
BMFSFJ die sprachliche Integration der bis zu 30-jährigen Spätaussiedlerinnen
und Spätaussiedler sowie der ausländischen Flüchtlinge zur Vorbereitung auf
einen Hochschulabschluss. Die Mittel werden der Otto-Benecke-Stiftung zur
Weiterleitung an Sprachkursträger zugewiesen. Im GF-H sind 9
Sprachkursträger tätig.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Für eine geringe Zahl von Spätaussiedlern mit Hochschulabschluss fördert das
BMBF im Rahmen des „Akademikerprogramms“ spezielle Fachsprachkurse,
die von der generellen Neuordnung der Sprachförderung für Spätaussiedler und
Ausländer nicht betroffen werden. Diese Fachsprachkurse sollen die
zugewanderten Akademiker dazu befähigen, die beruflichen Anforderungen in der für
sie neuen Gesellschaft optimal zu erfüllen.
2. Wie hoch waren die im Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel für
Sprachkursangebote, differenziert nach Aussiedlern/Spätaussiedlern
einerseits und Ausländern andererseits, in den Haushaltsjahren 1998, 1999,
2000 und 2001, und wie war die jeweilige Verteilung auf die verschiedenen
Haushaltstitel im Einzelnen?
In den Haushaltsjahren 1998, 1999, 2000 und 2001 standen bzw. stehen folgende
Mittel für die Sprachförderung zur Verfügung:
I. Mittel aus dem Bundeshaushalt, die Bestandteil des künftigen
Gesamtsprachförderkonzepts sein werden:
Bereich BMA (EP11 Kapitel 1112) für Spätaussiedler, Asylberechtigte und
Kontingentflüchtlinge (SGB III):
Auf die Sprachförderung nach dem SGB III besteht ein Rechtsanspruch. Das
aufgewandte Mittelvolumen richtete sich nach der jeweiligen
Inanspruchnahme.
1998: 249,7 Mio. DM im Titel 681 12
1999: 256,3 Mio. DM im Titel 681 12
2000: 281,7 Mio. DM im Titel 681 12
2001: 240,0 Mio. DM im Titel 681 12 (Planzahl)
Bereich BMA (EP 11 Kapitel 1109) für ausländische Arbeitnehmer und ihre
Familienangehörigen:
1998: 26,998 Mio. DM im Titel 684 02
1999: 28,411 Mio. DM im Titel 684 02
2000: 33,997 Mio. DM im Titel 684 02
2001: 34,000 Mio. DM im Titel 684 02 (Planzahl)
Bereich des BMFSFJ (EP 17) für jugendliche Spätaussiedler,
Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge:
1998: 48,089 Mio. DM im Titel 652 11
1999: 45,827 Mio. DM im Titel 685 11
2000: ca. 45,000 Mio. DM im Titel 685 11 (statistische Erfassung liegt noch
nicht vor)
2001: ca. 45,000 Mio. DM im Titel 686 11 (Planzahl)
II. Mittel aus dem Bundeshaushalt, die nicht in dem künftigen
Gesamtsprachförderkonzept aufgehen werden, jedoch weiterhin für Sprachförderung zur
Verfügung stehen werden:
Bereich des BMFSFJ (EP 17) für jugendliche Spätaussiedler,
Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge, die ein Hochschulstudium aufnehmen
möchten:
1998: 42,571 Mio. DM im Titel 652 11
1999: 36,920 Mio. DM im Titel 685 11
2000: 31,560 Mio. DM im Titel 685 11
2001: 33,500 Mio. DM im Titel 686 11 (Planzahl)
Bereich BMBF (EP 30) für junge Spätaussiedler, Asylberechtigte und
Kontingentflüchtlinge, mit Hochschulabschluss (Kurskosten, keine
Teilnehmer-Stipendien):
1998: 529.000 DM im Titel 681 02
1999: 518.000 DM im Titel 681 02
2000: 632.000 DM im Titel 681 02
2001: 640.000 DM im Titel 681 02 (Planzahl)
3. Welche Sprachkursträger sollen nach Meinung der Bundesregierung in
Zukunft durch Bundesmittel gefördert werden?
Der Sprachverband wird einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb zur
Durchführung von Sprachkursen ausschreiben. In diesem Verfahren sollen die
zukünftigen Sprachkursträger unter Einbeziehung der Erfahrungen von Ländern,
Kommunen und Arbeitsämtern ermittelt werden. Zur Teilnahme an diesem
Wettbewerb werden u. a. auch die bewährten Träger aus den bisherigen
Systemen aufgefordert.
4. Wie hoch wird die finanzielle Förderung dieser Kurse in den Folgejahren
nach 2002 sein?
Für das neue Konzept ab 2002 werden insgesamt rd. 340 Mio. DM p. a. aus
Bundesmitteln zur Verfügung stehen (davon 319 Mio. DM für die
Sprachförderung und 20,625 Mio. DM für die Übernahme der Kinderbetreuungskosten).
5. Wie prüft die Bundesregierung bisher Kompetenz, Zielsetzung,
Durchführung, Qualität und Erfolg der Sprachkurse für Aussiedler und
Spätaussiedler?
Gemäß § 421 Abs. 3 SGB III sind die Vorschriften über die Förderung der
beruflichen Weiterbildung entsprechend anzuwenden, soweit Besonderheiten der
Sprachförderung nicht entgegenstehen.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung richtet sich nach §§ 77 bis 95
SGB III und der nach § 96 in Verbindung mit § 376 Abs. 1 Satz 1 SGB III vom
Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA) erlassenen Anordnung über
die Förderung der beruflichen Weiterbildung (A FbW).
§ 86 SGB III legt die Kriterien für die Anerkennung von Maßnahmen für die
Weiterbildungsförderung fest. § 3 A FbW ergänzt die qualitativen
Anforderungen des § 86; § 3 Abs. 1 Satz 1 A FbW stellt sicher, dass eine
Bildungsmaßnahme grundsätzlich nur dann anerkannt werden darf, wenn der Träger den
Anforderungskatalog der BA an Bildungsträger und Maßnahmen in der jeweiligen
Fassung anerkennt und erfüllt.
Die Bildungsträger müssen anhand differenzierter Erhebungsunterlagen z. B.
Auskünfte über die Ausbildung und Berufserfahrungen der Lehrkräfte, über die
Gestaltung des Lehrplans, die Unterrichtsmethode und die Qualität der zum
Einsatz vorgesehenen Lehr- und Lernmittel, zu den Unterrichtsräumen und zur
Ausstattung, zu Lernerfolgskontrollen/Prüfungen und zu den Kosten geben.
Das Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Maßnahme durchgeführt wird, prüft
anhand der Erhebungsunterlagen, ob die entsprechenden Kriterien für die
Anerkennung der Maßnahme erfüllt sind und spricht ggf. die Anerkennung aus.
Für Deutsch-Sprachlehrgänge wurden mit den Durchführungsanweisungen zu
§ 419 SGB III speziellere – auf den Maßnahmetyp abgestimmte Regelungen –
getroffen. So hat der Sprachkursträger beispielsweise am Ende des Lehrgangs
den Kenntnisstand der Teilnehmer in geeigneter Weise zu dokumentieren und
die Beratungs- und Vermittlungskräfte des Arbeitsamtes zu informieren.
Die Garantiefonds-Richtlinien geben einen Qualitäts- und Kostenrahmen vor,
dessen Einhaltung von den Ländern überwacht wird. Entsprechend werden von
den zuständigen obersten Landesbehörden Erfolgskontrollen durchgeführt. Die
Handhabung in den Ländern ist unterschiedlich.
6. Wie soll diese Überprüfung nach Meinung der Bundesregierung in Zukunft
aussehen?
Die inhaltliche Ausgestaltung der Sprachkurse, deren Qualitätskriterien und der
Kostenrahmen sollen in einer Förderrichtlinie zur Sprachförderung vorgegeben
werden. Der Sprachverband soll stichprobenartig bei den Sprachkursträgern die
Einhaltung des Qualitätsrahmens prüfen und Erfolgskontrollen durchführen.
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung bei der langfristigen Mittelvergabe
künftig die Kriterien der Qualität und Effizienz zu berücksichtigen?
Nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung erfolgt durch die Bundesregierung
für die institutionelle Förderung und für die Projektförderung eine jährliche
Mittelvergabe. Mit der jährlichen Vorlage des Verwendungsnachweises und
eines Geschäftsberichtes durch den Sprachverband wird eine ständige Qualitäts-
und Kostenkontrolle gewährleistet.
8. Welches Ressort soll die finanzielle, strukturelle und inhaltliche Aufsicht
für das Gesamtsprachförderkonzept haben?
Welche Funktion soll dabei nach Meinung der Bundesregierung der
Sprachverband e.V. erhalten?
Ist dem Sprachverband e.V. in den Plänen der Bundesregierung eine
koordinierende bzw. evaluierende Rolle eingeräumt oder ist daran gedacht,
dass der Sprachverband e.V. selber das Gesamtsprachförderkonzept nicht
nur erstellt, sondern auch durchführt?
Um die Belange der unterschiedlichen Zielgruppen in besonderer Weise zu
berücksichtigen, erfolgt eine Aufteilung der Zuständigkeiten auf BMA und
BMFSFJ. Das Akademikerprogramm des BMBF läuft weiterhin außerhalb des
Gesamtsprachkonzepts.
Das Gesamtsprachkonzept wurde von der Bundesregierung erarbeitet und dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt.
Auf der Grundlage einer Förderrichtlinie, die derzeit von der Bundesregierung
erarbeitet wird, sollen dem Sprachverband in Zusammenarbeit mit dem Goethe-
Institut die Aufgaben der Organisation der Sprachkurse und des
Qualitätsmanagements übertragen werden. Das Goethe-Institut hat die Aufgabe, zur
einheitlichen Durchführung der Sprachkurse einen Einstufungstest, eine
Zwischen- und Abschlussprüfung zu entwickeln und regelmäßig die
Qualifizierung von Kursleitern für Sprachkurse des Sprachverbandes durchzuführen.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die strukturelle und
personelle Zusammensetzung des Sprachverbandes e.V.?
Hat der Sprachverband e.V. nach Meinung der Bundesregierung
ausreichende Kompetenz im Bereich der Sprachkurse für Aussiedler und
Spätaussiedler?
Der Sprachverband wurde 1974 auf Initiative des BMA gegründet und wird
seither institutionell vom BMA gefördert. Auf der Grundlage eines jährlich zu
erstellenden Wirtschaftsplanes wird die strukturelle und personelle
Zusammensetzung zwischen BMA, BMF und Sprachverband e. V. verbindlich geregelt.
Seit mehr als 25 Jahren fördert der Sprachverband Deutsch-Sprachkurse für in
Deutschland lebende ausländische Arbeitnehmer und deren
Familienangehörige. Mit einer Trägerstruktur von inzwischen mehr als 420 Trägern bietet der
Sprachverband heute flächendeckend Deutsch-Sprachkurse an. Darüber hinaus
wurde er vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein beauftragt,
Deutsch-Sprachkurse für in Schleswig-Holstein lebende Flüchtlinge,
Spätaussiedler und mit Deutschen verheirateten Ausländer im Alter ab 15 Jahren
durchzuführen.
Im engem Zusammenwirken mit dem Goethe-Institut hat sich der
Sprachverband als Organisator der Sprachförderung bewährt. Er vereint administrative
und inhaltlich-fachliche Arbeit. Eine ganz wesentliche Aufgabe des
Sprachverbands ist dabei die Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der
Träger und Lehrkräfte bei der Durchführung der Sprachkursarbeit.
Die Bundesregierung hat ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Im
Ergebnis ist festgestellt worden, dass der Sprachverband gemeinsam mit dem
Goethe-Institut unter vier Bewerbern über die höchste Kompetenz verfügt und
am besten zur Organisation der Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen
geeignet ist.
10. Wie wurden die bisher erfahrenen Sprachkursträger für Aussiedler und
Spätaussiedler, wie etwa Arbeits- und Sozialämter, Volkshochschulen,
Privatschulen und die Otto-Benecke-Stiftung, in die Entwicklung des
Gesamtsprachförderkonzeptes einbezogen?
Wenn nein, aus welchen Gründen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung diese Sprachkursträger in die
Ausführung des Gesamtsprachförderkonzeptes einzubinden?
Die Erkenntnisse und Erfahrungen der Sprachkursträger wurden im Rahmen
von Anhörungen in die Entwicklung des neuen Konzepts mit einbezogen. Es
wurde eine Arbeitsgruppe von Sprachkursträgern gebildet, die gemeinsam mit
dem Sprachverband und dem Goethe-Institut an der Umsetzung des
Gesamtsprachkonzepts arbeitet.
Bei der Auswahl des zukünftigen Sprachkursträgerpools werden Länder,
Kommunen und Arbeitsämter beteiligt.
Die Otto-Benecke-Stiftung e. V. wird die Sprachförderung für den
Hochschulbereich des BMFSFJ und das „Akademikerprogramm“ des BMBF wie bisher
kontinuierlich außerhalb des Gesamtsprachkonzepts fortsetzen. Eine
grundsätzliche Änderung ist hier nicht vorgesehen.
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Überschneidung der
Sprachkursangebote für Aussiedler und Spätaussiedler, insbesondere im
Bereich der Sozial- und Arbeitsverwaltung, vor?
Vor dem Hindergrund, dass Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge
einen Rechtsanspruch auf Sprachförderung nach dem SGB III haben und das
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) die Leistung „Sprachförderung“ nicht explizit
vorsieht, sind Überschneidungen im Bereich des BMA kaum vorstellbar.
Die dem BMFSFJ vorliegenden Erkenntnisse zu Überschneidungen im Bereich
der Garantiefonds-Sprachkurse mit denen der Arbeitsverwaltung sind bei der
Neufassung der letzen GF-SB-Richtlinie vom 19. Januar 1998 berücksichtigt
worden.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der Arbeitsverwaltung vom 19. Mai 1998
können jugendliche Aussiedler, die einen Förderanspruch gemäß §§ 419, 420
SGB III haben, in Intensivsprachkursen nach dem GF-SB insgesamt 10 Monate
gefördert werden, wobei die Finanzierung der ersten 6 Monate durch die
Arbeitsverwaltung erfolgt.
Wenn bereits ein Sprachkurs nach SGB III absolviert wurde, ist die Förderung
eines Intensivsprachkurses aus dem Garantiefonds nur noch für 4 Monate
möglich.
Die Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung läuft in den meisten
Kommunen reibungslos.
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die
Sprachkursträger die Sprachförderung für Aussiedler und Spätaussiedler
im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Integration, speziell der
beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung derzeit durchführen,
und wie soll dies nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig
aussehen?
Ausreichende Deutschkenntnisse sind ein entscheidender Schlüssel zur
Integration, insbesondere in die Arbeits- und Berufswelt.
Soweit es die nach § 419 SGB III auf längstens 6 Monate begrenzte
Maßnahmedauer zulässt, soll die Vermittlung spezieller berufsbezogener
Deutschkenntnisse vorgesehen werden. Damit soll die sprachliche Diskrepanz bei Aufnahme
einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierung
verringert werden.
Der Personenkreis der Spätaussiedler wird, soweit es im Einzelfall für die
berufliche Eingliederung notwendig ist und die individuellen
Fördervoraussetzungen erfüllt sind, in die aktive Arbeitsförderung (z. B. der beruflichen
Weiterbildung, Trainingsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) nach dem
SGB III einbezogen.
Sofern die Wohlfahrtsverbände bzw. die Träger der Jugendsozialarbeit
gleichzeitig auch Sprachkursträger sind, erfolgen sprachliche Förderung und
sozialpädagogische Begleitung aus einer Hand. Dies gilt auch weiterhin. Die
Förderrichtlinie zum Gesamtsprachkonzept regelt darüber hinaus zukünftig die
Kooperation von Sprachkursträgern und Migrationsdiensten.
Das „Akademikerprogramm“ des BMBF bietet mit Haushaltsmitteln in Höhe
von rd. 11 Mio. DM/Jahr ein umfassendes, integriertes Förderkonzept für 30- bis
49-jährige Akademiker unter den Spätaussiedlern und den
Kontingentflüchtlingen. Orientierungsmaßnahmen, Aufbau-, Ergänzungs- und Fortbildungsstudien,
Anpassungspraktika und Fachsprachkurse bieten ein umfassendes Angebot zur
beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Durchschnittlich 80 % der
Teilnehmer am „Akademikerprogramm“ haben ein Jahr nach Abschluss einer
Fördermaßnahme eine angemessene berufliche Position erreicht. Rund ein
Drittel der antragstellenden Aussiedler und Kontingentflüchtlinge können in die
Förderung aufgenommen werden.
13. Welche Aufgaben und Kosten sollten nach Auffassung der
Bundesregierung die Kommunen bei der Sprachförderung von Aussiedlern,
Spätaussiedlern und anderen für die Integrationsförderung vorgesehenen
Personen übernehmen?
Im Rahmen des neuen Gesamtsprachkonzepts trägt der Bund im Rahmen des
vorgesehenen Kostenrahmens die Ausgaben für die Basissprachförderung
sowie für die Aufbauförderung für Jugendliche bzw. Spätaussiedler über 27 Jahre.
Die Erörterungen der künftigen föderalen Zuständigkeitsabgrenzung in der
Sprachförderung sind noch nicht zum Abschluss gekommen. Es ist zu erwarten,
dass die Zuwanderungskommission sich mit diesem Thema auseinandersetzen
wird.
14. Wie wird sich nach der Umsetzung der Neukonzeption der
Sprachförderung die Zahl der sozialpädagogischen Betreuungsstunden in den
verschiedenen Kursarten im Vergleich zum jetzigen Stand entwickeln, und in
welcher Weise soll diese Entwicklung den gestiegenen
Integrationserfordernissen Rechnung tragen?
Eine sozialpädagogische Begleitung wird nicht in allen Sprachkursen
garantiert.
Nach derzeitiger Sprachförderung kann eine sozialpädagogische Begleitung
angeboten werden
– für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge nach dem
SGB III im Umfang von 14 Stunden,
– für junge Spätaussiedler, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
bis zu 50 % der Unterrichtsstunden,
– für ausländische Arbeitnehmer aus EU, ehemaligen Anwerbestaaten,
ehemalige Vertragsarbeitnehmer der früheren DDR aus Angola, Mosambik und
Vietnam sowie ihre Familienangehörigen bis zu 50 % der Unterrichtsstunden
(auch als Teamteaching).
Nach der Neukonzeption ist eine sozialpädagogische Begleitung für Basiskurse
und Aufbaukurse für Jugendliche von je 75 Stunden vorgesehenen. Diese
sozialpädagogische Begleitung ist dann ausreichend, wenn eine enge Kooperation
mit den Migrationsdiensten erfolgt. Die genaue Ausgestaltung der
sozialpädagogischen Begleitung wird in der Richtlinie geregelt.
15. Welche konkreten Änderungen plant die Bundesregierung mit Blick auf
Umfang, Inhalt und Dauer der Sprachkurse für Aussiedler und
Spätaussiedler?
Die derzeitige Sprachförderung umfasst:
– für Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge nach dem
SGB III 903 Stunden,
– für junge Spätaussiedler, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
im Rahmen des Garantiefonds – Schule und Berufsschulbereich
Sprachförderung bis zu 2000 Unterrichtsstunden,
– für ausländische Arbeitnehmer aus EU, ehemaligen Anwerbestaaten,
ehemalige Vertragsarbeitnehmer der früheren DDR aus Angola, Mosambik und
Vietnam sowie ihre Familienangehörigen bis zu 640 Unterrichtsstunden.
Die an der Entwicklung der Eckpunkte beteiligten Ressorts des Bundes
verständigten sich auf ein Sprachkurskonzept mit Basis- und Aufbaukursen.
Alle Zuwanderer (Aussiedler und Ausländer) unabhängig vom Alter mit auf
Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus sollen eine Basisförderung erhalten, die
zum Erwerb eines Grundwortschatzes dient und folgende Förderung umfasst:
– bis zu 600 Stunden Sprachunterricht
entweder in Vollzeitunterricht mit max. 25 Wochenstunden in bis zu
6 Monaten
oder als Teilzeitunterricht verteilt auf bis zu 24 Monate
– mit 20 Teilnehmern pro Kurs
– mit 75 Stunden sozialpädagogischer Betreuung (12,5 % des
Sprachunterrichts).
In den Basiskursen sollen homogene Gruppen zusammengestellt werden, die
sich zum einen nach den Vorkenntnissen der Teilnehmer richten, zum anderen
eine Differenzierung nach dem Alter und sonstigen spezifischen Bedingungen
zulassen, soweit dies einer ortsnahen und wirtschaftlichen Zusammensetzung
der Sprachkurse nicht entgegensteht.
Junge Zuwanderer (Aussiedler und Ausländer) bis zu 27 Jahren ohne
ausreichende berufliche Ausbildung bzw. Qualifikation sollen darüber hinaus eine
Aufbauförderung erhalten.
Die Aufbaukurse für Jugendliche sollen folgende Förderung umfassen:
– 300 Stunden Sprachunterricht in 3 Monaten
– mit 75 Stunden sozialpädagogischer Betreuung (25 % des
Sprachunterrichts), um eine Ausbildungs- und Berufsorientierung zu ermöglichen.
Eine Aufbauförderung (als Kompensation für die Reduzierung der Förderung
nach SGB III) sollen die erwachsenen Spätaussiedler erhalten, die nach der
Basisförderung nicht den Sprung in den Arbeitsmarkt schaffen und auf
Sozialhilfe angewiesen sind. Dabei handelt es sich um jährlich etwa 30 000 Personen
(ca. 2/3 der an der Sprachförderung teilnehmenden 50 000 erwachsenen
Spätaussiedler).
Die Aufbauförderung umfasst:
– 300 Stunden Sprachunterricht ohne sozialpädagogische Betreuung
in Vollzeitunterricht mit max. 25 Wochenstunden in 3 Monaten
oder Teilzeitunterricht bis zu 12 Monaten
– mit 20 Teilnehmern pro Kurs
– oder ergänzender Sprachunterricht zu Angeboten anderer Stellen von
mindestens 100 Stunden, im Bedarfsfall zuzüglich Sozialbetreuung im
Kostenrahmen von 300 Stunden.
Eine einmalige Wiederholung eines Moduls im Rahmen der Basisförderung bei
Nichtbestehen des neu einzuführenden Abschlusstests ist im vorgegebenen
Kostenrahmen möglich.
Die vorgesehenen neuen Qualitätsstandards und Qualitätskontrollen in den
Kursen sollen eine maßgebliche Verbesserung der Qualität des Unterrichts im
Vergleich zu den bisherigen Kursen gewährleisten. Die Absenkung der
Wochenstundenzahl von bis zu 36 bis 40 auf max. 25 Stunden bei gleich bleibender
Kursdauer folgt den pädagogischen Empfehlungen und eröffnet gleichzeitig
den Spielraum, um dem Bedarf entsprechend mehr Kurse anbieten zu können.
Zum Erwerb solider Grundsprachkenntnisse wird eine Sprachkursdauer von bis
zu 9 Monaten mit maximal 900 Unterrichtsstunden – auch aus Sicht der
Experten für Deutschsprachvermittlung – als ausreichend erachtet.
16. Plant die Bundesregierung auch Änderungen im Bereich der
Sprachkursangebote für Aussiedler und Spätaussiedler in den Herkunftsgebieten?
Wenn ja, welche?
Nein.
Für die in ihren Herkunftsgebieten in Russland und Kasachstan verbleibenden
Russlanddeutschen werden vom Bundesministerium des Innern (BMI)
finanzierte außerschulische Sprachkurse im Rahmen gemeinschaftsfördernder
Maßnahmen (sog. Breitenarbeit) durchgeführt. Die Breitenarbeit stellt mit den
Sprachkursen, der Jugendarbeit sowie beruflichen Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen einen Kernbereich der Bleibehilfen dar, um den Deutschstämmigen vor
Ort eine dauerhafte Lebensperspektive zu eröffnen. Das BMI fördert
gegenwärtig in der Russischen Förderation ca. 2 500 Deutschkurse und in Kasachstan
ca. 600. Dieses Kursangebot richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die
Deutschkurse unterstützen die Pflege sozialer Kontakte und dienen in erster
Linie dazu, die kulturelle und sprachliche Identität der Russlanddeutschen als in
der Vergangenheit unterdrückter Minderheit zu stärken und ihre
Identitätsfindung zu fördern. Die Kurse stehen allen offen, also auch Ausreisewilligen, und
werden von diesen ebenfalls rege besucht. Die dem Erhalt oder der
Wiedergewinnung der Sprachkenntnisse dienenden Kurse werden aus sozialen Gründen
kostenlos durchgeführt. Die Kurse werden vor allem dort angeboten, wo die
Russlanddeutschen überwiegend leben, also im ländlichen Bereich. Der vom
BMI durchgeführten Spracharbeit ist auch eine gewisse Stabilisierung des
abnehmenden Stellenwerts der deutschen Sprache in den Herkunftsgebieten zu
verdanken, etwa dadurch, dass Lehrmaterialien und Ausstattungen beschafft
und Tausende von Kursleitern fortgebildet wurden, die weiterhin als
Multiplikatoren zur Verfügung stehen und nicht in andere Berufe abwanderten. Die Kurse
wurden seit Beginn der Förderung 1996 qualitativ verbessert und von 80 auf
eine Dauer von nunmehr 160 Stunden erhöht, wodurch sprachliche
Grundkenntnisse vermittelt werden. Hierzu wurde unter fachlicher Beteiligung des Goethe-
Instituts ein auf die speziellen Bedürfnisse der deutschen Minderheiten in den
Herkunftsgebieten zugeschnittenes Lehrbuch („Hallo, Nachbarn!“) entwickelt.
Die Sprachvermittlung, noch dazu für eine benachteiligte Minderheit, ist
allerdings ein langwieriger Prozess, der in den ländlich geprägten Gebieten unter
z. T. schwierigen Rahmenbedingungen durchgeführt wird.
Zusätzlich zu den erwähnten außerschulischen Sprachkursen im Rahmen der
Breitenarbeit war auch geplant, Intensivsprachkurse für aussiedlungsberechtigte
Russlanddeutsche (Inhaber von Aufnahmebescheiden) und ihre
miteinreiseberechtigten Familienangehörigen in Russland und in Kasachstan durchzuführen.
Ziel sollte die Verbesserung bzw. Vermittlung (für die Angehörigen) von
Kenntnissen der deutschen Sprache sowie von landeskundlichen Informationen über
die Lebensumstände in Deutschland sein, um die Integration nach Einreise nach
Deutschland zu beschleunigen. Die Ergebnisse einer Erprobungsphase an vier
Standorten in Kasachstan liegen zwischenzeitlich vor und werden zurzeit
ausgewertet.
17. Soll das Angebot im ländlichen Raum in den Herkunftsgebieten etwa
durch zusätzliche „mobile Sprachlehrer“ oder den Einsatz neuer Medien
erweitert werden, und welche Mittel sollen dafür zusätzlich im
Bundeshaushalt eingestellt werden?
Siehe Antwort zu Frage 16.
In den Herkunftsgebieten der Russlanddeutschen, die – wie erwähnt –
überwiegend im ländlichen Raum siedeln, gibt es an vielen Orten ein außerschulisches
Deutschkursangebot. Das – begrenzte – Potential qualifizierter Deutschlehrer
im ländlichen Raum konnte durch die Fördermaßnahmen des BMI in seinem
Beruf gehalten werden. Viele Kursleiter üben seit Jahren ihre Lehrtätigkeit an
mehreren Orten aus. Soweit sinnvoll und finanzierbar, werden auch neue
Medien eingesetzt (z. B. Nutzung des deutschsprachigen Fernsehangebots, von
Videofilmen und des Angebots im Internet). Die im Rahmen der mittelfristigen
Finanzplanung für Hilfen für die deutschen Minderheiten in den
Herkunftsgebieten bereitgestellten Mittel werden wie bisher schwerpunktmäßig für ein
breites Sprachangebot verwandt.
18. Plant die Bundesregierung einen inhaltlichen und formalen
Zusammenhang zwischen den Sprachkursen für Aussiedler und Spätaussiedler in
den Herkunftsgebieten und in Deutschland herzustellen?
Wenn ja, in welcher Form?
Nein.
Ein inhaltlicher und formaler Zusammenhang zwischen Sprachkursen für die
deutschen Minderheiten in ihren Herkunftsgebieten und Kursen für Aussiedler
und Spätaussiedler in Deutschland wird nicht für sinnvoll erachtet. Zum einen
muss die Sprachförderung auf fremdem Hoheitsgebiet die dort gegebenen
spezifischen, insbesondere politischen Gegebenheiten in besonderer Weise
berücksichtigen. Zum anderen steht die Sprachförderung deutscher Minderheiten
in einem engen inhaltlichen und organisatorischen Zusammenhang mit der
sonstigen Förderung der Minderheiten, insbesondere mit anderen
gemeinschaftsfördernden Maßnahmen. Auch die Unterschiedlichkeiten der
Zielsetzungen der jeweiligen Maßnahmen und etwa auch unterschiedliche Lehrtraditionen
oder Verwendung unterschiedlichster Lehrmaterialien lassen es nicht sinnvoll
erscheinen, über die in der Natur des Spracherwerbs liegende Verknüpfung der
Sprachförderung einen darüber hinausgehenden methodisch-didaktischen
Zusammenhang – unter großem Aufwand – zu suchen. Aber selbst wenn eine
solche Verknüpfung technisch und finanziell möglich wäre, würde sie nur in
eingeschränktem Maße eine spürbare Verbesserung der Sprachkompetenz der
Aussiedler insgesamt bewirken (so das Ergebnis einer von der Bundesregierung
in Auftrag gegebener Studie zur Sprachförderung der Firma Social Consult, zu
der die Bundesregierung gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages am 12. Oktober 2000 Stellung genommen hat).
19. Sollen die in einem Sprachkurs im Herkunftsgebiet erworbenen
Kenntnisse künftig positiv beim Sprachtest im Rahmen des
Aufnahmeverfahrens für Spätaussiedler berücksichtigt werden
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass dem Antragsteller
gemäß § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), der seine Sprachkenntnisse
in einem Sprachkurs aufgefrischt hat, keine Nachteile beim Sprachtest
entstehen?
Deutsche Sprachkenntnisse müssen von einem Spätaussiedlerbewerber
muttersprachlich von den Eltern, einem Elternteil oder anderen Verwandten
grundsätzlich bis zur Selbständigkeit erworben sein. Werden die Sprachkenntnisse
ausschließlich in einem Sprachkurs erworben, erfüllt der Aufnahmebewerber
nicht die gesetzlichen Voraussetzungen des muttersprachlichen Erwerbs. Die
Auffrischung bzw. Verbesserung muttersprachlich erworbener
Deutschkenntnisse in einem Sprachkurs steht einer Aufnahme nicht entgegen
20. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Konzentration der Mittel für die
Sprachförderung von Aussiedlern und Spätaussiedlern in einem Ressort?
Wenn ja, in welchem Ressort?
Die Zuständigkeit für die Sprachförderung wurde zwischen BMA und BMFSFJ
aufgeteilt (siehe auch Antwort zu Frage 8). Auf dieser Grundlage erfolgt auch
die Mittelverteilung.
21. Wie berücksichtigt die Bundesregierung bei der Mittelvergabe aus den
Haushaltstiteln für Aussiedler und Spätaussiedler, dass die Sprachkurse
für Aussiedler und Spätaussiedler künftig möglicherweise auch
Ausländern offen stehen?
Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sollen nach Meinung der
Bundesregierung in diese neuen Sprachkurse fließen?
Für das neue Sprachförderkonzept (inklusive der Übernahme der
Kinderbetreuungskosten) stehen im Rahmen des Bundeshaushalts rd. 340 Mio. DM zur
Verfügung. Aufgrund der Umstrukturierung der Sprachförderung können mit
diesen Mitteln mehr Zuwanderer gefördert werden als im bisherigen System.
22. Plant die Bundesregierung, die Sprachförderung auf alle Angehörigen der
Spätaussiedler gemäß § 8 BVFG auszudehnen und dafür zusätzlich Mittel
bereitzustellen?
Im Rahmen des neuen Gesamtsprachkonzepts (Finanzrahmen siehe Fragen
4 und 21) ist es möglich, neben den schon bisher aus Mitteln des Garantiefonds
geförderten jugendlichen Angehörigen eines Spätaussiedlers auch die sonstigen
Familienangehörigen von Spätaussiedlern gemäß § 8 Abs. 2 BVFG über
27 bzw. 30 Jahre in die Förderung einzubeziehen.
23. Inwieweit wird die Bundesregierung die unterschiedlichen schon
vorhandenen Deutschkenntnisse der Spätaussiedler und ihrer
Familienangehörigen bei dem Angebot der Sprachkurse berücksichtigen?
Die Sprachkursträger sollen homogene, an den Bedürfnissen der Teilnehmer
orientierte Kurse zusammenstellen (z. B. vorhandene deutsche Sprachkenntnisse
der Teilnehmer, Bildungsniveau der Teilnehmer, Bedarf an Kinderbetreuung
u. a.). Dadurch soll gewährleistet werden, dass die unterschiedlichen
Eingangsvoraussetzungen der Zuwanderer Berücksichtigung finden können.
Die Eingangsvoraussetzungen sollen durch einen Einstufungstest bei einem
Sprachkursträger festgestellt werden. Aufgrund dieses Tests soll der
Sprachverband über die Einstufung des Zuwanderers in das Sprachkurssystem
entscheiden. Der Zuwanderer kann dann anhand einer Liste der in Frage kommenden
Sprachkursträger in seiner Wohnnähe entscheiden, bei welchem Träger er den
Sprachkurs absolvieren möchte.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Verwendung der Mittel für die Sachkosten der Sprachkurse, speziell seit
1998?
Für Maßnahmekosten (Sachkosten) im Rahmen der Sprachförderung nach
§§ 419 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch wurden 1998 rd. 249,7 Mio. DM,
1999 rd. 256,3 Mio. DM und im Jahr 2000 rd. 281,7 Mio. DM aufgewendet.
25. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Aufstockung der
Sachkostenmittel im Hinblick auf die Einführung bundeseinheitlicher Lernmittel?
Das neue Konzept sieht eine Erstattung von Sachkosten in Höhe von 10 DM
pro Unterrichtsstunde vor. Der Sprachverband kann bereits vorhandene
Materialien der Sprachkursträger, soweit sie den neuen Qualitätskriterien entsprechen,
anerkennen. Von einer bundeseinheitlichen Einführung einheitlicher Lehr- und
Lernmittel wird abgesehen
Eine Aufstockung der Sachkostenmittel im Hinblick auf die Einführung
bundeseinheitlicher Lernmittel wird daher nicht nötig werden.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung eine spezielle Förderung der an den
Sprachkursen teilnehmenden Frauen in Form der Erstattung von Fahrt-
und Kinderbetreuungskosten, und wenn ja, in welcher Höhe und aus
welchem Haushaltstitel?
Zur Förderung der Teilnahme von Frauen mit Kindern an den Sprachkursen,
beabsichtigt die Bundesregierung, zu den Sprachkursmitteln in Höhe von
319 Mio. DM weitere 20,625 Mio. DM für Kinderbetreuungsmaßnahmen zur
Verfügung zu stellen.
Die Kinderbetreuung für die vom BMA geförderten Sprachkurse in Höhe von
13,125 Mio. DM werden aus Kapitel 1109 Titel 684 04 finanziert. Die Mittel
vom BMFSFJ in Höhe von 7,5 Mio. DM aus Kapitel 1701 Titel 686 11
finanziert.
27. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob spezielle Sprachkurse
für Mütter und Kleinkinder angeboten werden sollen?
Im Rahmen des Sprachkurssystems mit Basis- und Aufbaukursen sollen die
Sprachkursträger homogene, an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientierte
Kurse zusammenstellen. Spezielle Kurse für Mütter mit Kleinkindern werden
in diesem Rahmen je nach Bedarf vorgesehen.
28. Beabsichtigt die Bundesregierung das Beibehalten der Befreiung von der
Umsatzsteuer für die Sprachkurslehrgänge?
Zurzeit gibt es keine Überlegungen, § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu
ändern.
29. Sieht die Bundesregierung vor, die Sprachkursteilnehmer durch
Gebühren an den Sprachkurskosten zu beteiligen, und wenn ja, in welcher Form
und Höhe?
Die Diskussion um die Frage der Eigenbeteilung der Teilnehmer
(Teilnehmergebühren bzw. Übernahme der Fahrt- und Lehrmittelkosten) ist noch nicht
abgeschlossen.
30. Wie geht die Bundesregierung im Hinblick auf die Vergabe von
Finanzmitteln mit Anträgen auf Förderung von Sprachkursen im Rahmen eines
„Netzwerkes für Integration“ um?
Die Durchführung von Sprachkursen soll Trägern übertragen werden, die die
festgelegten Anforderungen des Qualitäts- und Kostenrahmens erfüllen.
Grundsätzlich können sich Einrichtungen innerhalb eines „Netzwerkes für
Integration“ am vorgesehenen öffentlichen Teilnehmerwettbewerb des
Sprachverbandes zur Durchführung von Sprachkursen beteiligen. Die Bundesländer
und die Arbeitsämter sollen an der Auswahl der Sprachkursträger beratend
beteiligt werden.
31. Hat die Bundesregierung einen bundeseinheitlichen Standard ermittelt,
nach dem die Sprachkursträger die Ziele der Sprachkurse für
Spätaussiedler definieren?
Wenn nicht, sollen diese noch vorgelegt werden, wenn ja, von wem und
wann?
Im Gegensatz zu den bisherigen Kursen in unterschiedlichen Systemen, sollen
für das neue Kurssystem, das nicht mehr nach der Herkunft und dem
Rechtsstatus von Zuwanderern mit Daueraufenthalt differenziert, bundesweit
einheitliche Qualitätsstandards vorgegeben werden. Die Bundesregierung hat diese,
auf der Grundlage der vorgelegten Studien zur Sprachförderung und von
Expertengesprächen, in den Eckpunkten der künftigen Sprachförderung
vorgegeben.
Das sind:
– Einstufungs-, Zwischen- und Abschlusstests,
– harmonisierte und binnendifferenzierte Sprachkurse,
– modularer Aufbau,
– vom Sprachverband anerkannte Lehr- und Lernmittel,
– einheitliche Qualitätsstandards und Qualitätskontrolle,
– Abschlusszertifikate.
Im Weiteren ist zu prüfen, inwieweit Qualitätsverbesserungen auch durch
weitere Maßnahmen wie eine Orientierungsphase, Erstellung eines individuellen
Eingliederungsplanes und den Einsatz moderner Sprachvermittlungstechnik
(Fernkurse, Bildungsfernsehen) erreicht werden können.
32. Wird die Bundesregierung bundesweite Kriterien für die Lehrpläne der
Sprachkurse für Spätaussiedler festlegen, und wer wird diese erarbeiten?
Wer wird die Einhaltung dieser Lehrpläne überwachen?
In einer Förderrichtlinie sollen einheitliche Qualitätsstandards für die
Sprachkurse vorgegeben werden. Bundesweite Kriterien für Lehrpläne sind dabei
nicht vorgesehen.
33. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie die
derzeit angebotenen Sprachkurse angenommen werden und inwieweit der
einzelne Spätaussiedler beruflich davon profitiert?
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge nehmen die Sprach-
Lehrgänge nach dem SGB III fast ausnahmslos an (siehe auch Antwort zu Frage 12).
Nach den dem BMFSFJ vorliegenden Erkenntnissen sind jedoch Jugendliche
häufig unmotiviert und eher bereit, den Kurs abzubrechen als zum Beispiel
junge Erwachsene über 27 Jahren, die bereits über eine Berufsausbildung
verfügen und schnell die deutsche Sprache erlernen möchten.
Um die jugendlichen Spätaussiedler zu motivieren, sind Praktika – wie sie im
Bereich der Integrationssprachkurse mit berufsorientierenden Bestandteilen
nach dem Garantiefonds angeboten werden – besonders hilfreich. Der
Übergang in Ausbildungsplätze sowie in den Arbeitsmarkt wird hierdurch häufig
erleichtert.
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ISSN 0722-8333
34. Beabsichtigt die Bundesregierung die Zielgruppe des
Gesamtsprachförderkonzeptes zur Teilnahme an den Sprachkursen zu verpflichten?
Nach derzeitiger Planung ist das nicht vorgesehen.
35. Hat die Bundesregierung Pläne für eine Kontrolle der Teilnahme an den
Sprachkursen, und wenn ja, welcher Art soll diese Kontrolle sein?
Es ist beabsichtigt, dass der Sprachverband auf den Namen des Teilnehmers
ausgestellte Berechtigungsschecks (für die Kursmodule) zur Teilnahme an
einem entsprechenden Sprachkurs ausgibt, die beim Sprachkursträger eingelöst
werden sollen. Damit soll eine optimale Auslastung der angebotenen
Sprachkurse, ein evtl. notwendiger Sprachkursträgerwechsel durch die Teilnehmer,
eine teilnehmerbezogene Förderung und Abrechnung sowie eine Kontrolle der
Teilnahme an den Sprachkursen gewährleistet werden.
36. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Erfolgskontrolle,
und wenn ja, wie soll diese bundeseinheitlich geregelt werden?
Eine Erfolgskontrolle der Sprachkurse für Spätaussiedler und Ausländer soll
künftig durch die Einführung von Abschlusstests zum Abschluss des
Basiskurses flächendeckend gewährleistet werden. Je nach Ergebnis, erhält der
Teilnehmer entweder ein Abschlusszertifikat entsprechend seiner Niveaustufe, oder die
Möglichkeit zur einmaligen Wiederholung eines Kursmoduls.
Das Goethe-Institut ist beauftragt worden, einen bundesweit einheitlichen
Abschlusstest zu entwickeln.
Die Erfolgskontrolle soll der Sprachverband durchführen.
37. Plant die Bundesregierung etwa für die Fälle einer Nichtteilnahme oder
einer erfolglosen Teilnahme die Einführung von Sanktionen?
Wenn ja, welcher Art sollen diese Sanktionen sein und welche Institution
soll nach den Plänen der Bundesregierung über die Anordnung der
Sanktionen entscheiden?
Nein]