Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/5350
14. Wahlperiode 14. 02. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Februar
2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Hubert Hüppe,
Dr. Maria Böhmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5169 –
Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik
In der rot-grünen Regierungskoalition gibt es nach einem Bericht des
Handelsblattes vom 18. Januar 2001 Meinungsverschiedenheiten über den
künftigen Kurs in der Gentechnik-Politik. Sowohl der Bundeskanzler Gerhard
Schröder, als auch die Parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesministerium für Gesundheit, Gudrun Schaich-Walch, hatten den Meldungen zufolge
unmittelbar nach dem Leitungswechsel im Bundesministerium für Gesundheit
erklärt, für das von der zurückgetretenen Bundesministerin für Gesundheit,
Andrea Fischer, geplante Fortpflanzungsmedizingesetz bestehe kein
Handlungsbedarf.
Am 18. Januar 2001 hat die neu ins Amt der Bundesministerin für Gesundheit
berufene Ulla Schmidt nach Angaben von ddp die Haltung der
Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch unterstützt und betont, dass
auch sie keinen „aktuellen gesetzlichen Handlungsbedarf“ sehe. Die neue
Bundesministerin für Gesundheit hat ferner die Einrichtung eines nationalen
Ethikrates für Fragen der Gentechnik angekündigt.
In einem Interview des „Stern“ vom 11. Januar 2001 distanziert sich
Bundeskanzler Gerhard Schröder von der „Kritik derer, die (ihm) jetzt mit hehrer
Moral kommen“ und warnt vor „einem Bündnis zwischen
Fortschrittsfeindlichkeit in unserer Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus“.
Am 17. Januar 2001 hat der Bundeskanzler in einer Rede in der evangelischen
Akademie in Tutzing gefordert, die Gentechnik-Debatte müsse „ohne
ideologische Scheuklappen“ und Denkverbote geführt werden. Der Bundeskanzler
weiter: Themen, „die uns alle angehen“, dürften nicht stellvertretend an ein
„Gremium von besonders klugen“ oder „besonders moralischen Menschen“
delegiert werden.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und
Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, hat in einem Beitrag
für den TAGESSPIEGEL am 3. Januar 2001 ausgeführt, Menschenwürde sei
„dort angebracht, wo die Voraussetzungen erfüllt sind, dass ein menschliches
Wesen entwürdigt werde, ihm seine Selbstachtung genommen werden kann.
Daher lässt sich das Kriterium der Menschenwürde nicht auf Embryonen
ausweiten.“
Die Bundesministerin der Justiz, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, hat sich laut
Agenturmeldungen vom 18. Januar 2001 gegen einen Kurswechsel bei der
Biopatentierung und des Embryonenschutzes ausgesprochen. Über mögliche
Lücken beim derzeitigen Embryonenschutz, etwa beim Import von
Stammzellen, müsse eine breit angelegte Diskussion geführt werden.
1. Aus welchen Gründen distanziert sich die Bundesregierung von dem von
der ehemaligen Bundesministerin für Gesundheit, Andrea Fischer,
vorgelegten Eckpunktepapier für ein Fortpflanzungsmedizingesetz?
2. Warum hat die Bundesregierung ein aufwendiges und teueres
Fortpflanzungsmedizinsymposium ausgerichtet, wenn sie keinen gesetzgeberischen
Handlungsbedarf erkennt?
Was geschieht mit den dort gefundenen Ergebnissen?
3. Wird das vom Robert-Koch-Institut bearbeitete Projekt der
Kongressdokumentation über das Fortpflanzungsmedizinsymposium weiter verfolgt?
Wann ist mit der Veröffentlichung der Dokumentation zu rechnen?
4. Rückt die Bundesregierung, wie von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch in einem Interview mit der „Financial Times
Deutschland“ angekündigt, von der strikten Ablehnung der
Präimplantationsdiagnostik ab?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Nach welchen Kriterien sind künftig Regelungen bei der
Präimplantationsdiagnostik geplant?
5. Wie will die Bundesregierung künftig mit Stammzellen, insbesondere mit
der Gewinnung embryonaler Stammzellen einschließlich des sog.
therapeutischen Klonens verfahren?
Welche rechtlichen Regelungen erwägt sie hier?
6. Wie steht die Bundesregierung zur Frage des Imports von embryonalen
Stammzellen?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat durch das im Mai 2000 in Berlin
durchgeführte Symposium den notwendigen breiten Dialog zu den aktuellen
medizinischen, ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen der
Fortpflanzungsmedizin und der damit in Zusammenhang stehenden Fragen des
Embryonenschutzes eröffnet. Die Veranstaltung diente der Vorbereitung der
Entscheidungsfindung, ob und inwieweit der Bund von der seit 1994
bestehenden Gesetzgebungskompetenz zu Regelungen auf dem Gebiet der
Fortpflanzungsmedizin Gebrauch machen soll.
Auf dem Symposium wurde der derzeitige Meinungsstand der medizinischen
Wissenschaft und Praxis, der Forschung, Ethik, Rechtswissenschaft und
Sozialwissenschaft zum Thema von den unterschiedlichen Standpunkten aus
dargestellt und kontrovers diskutiert. Das Symposium war der Öffentlichkeit
zugänglich. Die Diskussion hat in einer insgesamt sehr sachlichen Atmosphäre
stattgefunden und eine bemerkenswerte öffentliche Reaktion hervorgerufen, die zeigt,
dass in diesem Bereich viele Probleme angesprochen sind, die in unserer
Gesellschaft die Menschen bewegen. Dabei geht es teilweise um gesellschaftliche
Wertentscheidungen und relevante Grundrechtspositionen. Der umfangreiche
Tagungsband über das Symposium befindet sich zurzeit im Druck; er erscheint in
der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit.
Vor der Entscheidung über gesetzliche Regelungen in diesem Bereich,
insbesondere auch zu den in den Fragen 4 bis 6 angesprochenen Punkten, sollte nach
Auffassung der Bundesregierung die Debatte nunmehr im Bundestag intensiv
fortgesetzt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der
Diskussionsprozess interdisziplinär und fraktionsübergreifend erfolgt und angesichts der
grundlegenden Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen für verschiedene
Grundrechtspositionen der Betroffenen, wie z. B. Schutz des Lebens und der
körperlichen Unversehrtheit, Menschenwürde und Freiheit der Forschung, aber
auch für die Gesellschaft insgesamt, eine sorgfältige und eingehende Diskussion
geboten ist. Die Bundesregierung will den Ergebnissen dieser Diskussion nicht
vorgreifen. Die Einbringung eines Gesetzentwurfs kann erst am Ende dieser
Diskussion stehen.
Bei dem in Frage 1 angesprochenen Eckpunktepapier handelte es sich nicht um
ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept für ein mögliches
Fortpflanzungsmedizingesetz, sondern um ein Positionspapier – als solches war
es auch bezeichnet worden –, das die Meinung der damaligen Bundesministerin
für Gesundheit wiedergab und das die fraktionsübergreifende überparteiliche
Diskussion einleiten sollte.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die therapeutischen Möglichkeiten aus
Nabelschnurblut und Plazenta isolierter Stammzellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Förderung von individuellen
Plazenta-Zellbanken für Neugeborene?
Die Plastizität von Vorläuferzellen aus Nabelschnurblut und Plazenta ist im
Vergleich zum Potential von Vorläuferzellen aus adulten bzw. fötalen Geweben
bisher nicht eindeutig geklärt. Zu diesen Fragestellungen werden weltweit
einschlägige Forschungsarbeiten durchgeführt.
Die Bundesregierung beurteilt die Perspektiven, die sich aus einem erhofften
breiten Einsatz von Stammzellen aus Nabelschnurblut ergeben, als positiv.
Bereits seit 1988 werden Stammzellen aus Nabelschnurblut bei der Behandlung
maligner Erkrankungen des blutbildenden Systems oder angeborener
Defizienzen der blutbildenden Zellen eingesetzt und zwar alternativ zu Stammzellen, die
aus dem Knochenmark oder – nach Mobilisierung aus dem Knochenmark – aus
dem peripheren Blut gewonnen werden. Die Menge an kernhaltigen Zellen bzw.
Stammzellen in einer Nabelschnurblutpräparation reicht in der Regel nur aus,
Kinder zu behandeln. Für den Einsatz bei erwachsenen Patienten müssten die
relevanten Zellen im Laboratorium vermehrt werden, um die notwendige Menge
zuführen zu können. Diese Möglichkeit wird derzeit von verschiedenen
Forschungseinrichtungen erprobt.
Die Vorteile des Nabelschnurblutes werden gegenüber den vorgenannten
Alternativen Knochenmark oder periphere Stammzellen darin gesehen, dass die
Gewinnung ohne Belastungen für den Spender erfolgt, die tiefgefrorenen
Nabelschnurpräparate weltweit aus einem Verbund von Zell- bzw. Blutbanken
abgerufen und versandt werden können, und schließlich die Stammzellen im
Nabelschnurblut eine relative immunologische Unreife aufweisen. Letzteres dürfte zu
einer besseren Akzeptanz der Zellen im Empfänger führen. Eine weitere
Verbesserung der immunologischen Verträglichkeit ergibt sich bei der Verwendung von
Stammzellen aus Nabelschnurblut bei Geschwisterkindern.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten wurden seit 1988 weltweit
ca. 1 500 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen
durchgeführt sowie ca. 500 Transplantationen bei Geschwisterkindern. Die am
häufigsten behandelte Erkrankung ist die akute Leukämie. In Deutschland sind bisher
18 unverwandte Nabelschnurblut-Stammzelltransplantationen bekannt
geworden.
In den vergangenen Jahren haben sich viele Nabelschnurblutbanken europaweit
und auch weltweit zu Verbundsystemen zusammengeschlossen, um
untereinander Präparate auszutauschen und gemeinsame Standards zur Herstellung und
Aufbewahrung von Nabelschnurblut-Stammzellpräparaten festzulegen.
Die Herstellung und die Abgabe der Präparate aus den Nabelschnurblutbanken
unterliegen in Deutschland den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen des
Arzneimittelgesetzes. Dem Paul-Ehrlich-lnstitut, der zuständigen
Bundesoberbehörde, sind acht derartige Einrichtungen bekannt, sechs von ihnen haben
Zulassungsanträge gestellt.
Über die Gewinnung anderer Stammzellen aus Nabelschnurblut als der der
blutbildenden Zellreihen, wie z. B. neuronale Stammzellen oder Vorläuferzellen der
Inselzellen der Bauchspeicheldrüse, wird weltweit geforscht.
Veröffentlichungen sind dazu bisher nicht bekannt geworden. Über die Anwesenheit von sog.
mesenchymalen Stammzellen beispielsweise für die Entwicklung von
Muskulatur oder Bindegewebe ist publiziert worden. Der Stellenwert dieser Projekte wird
hoch eingeschätzt, zumal es sich dabei um einen ethisch unbedenklichen Zugang
zu pluripotenten Stammzellen handelt.
Zellbanken der genannten Art werden bereits von Unternehmen bzw. im
Universitätsbereich an einzelnen Standorten aufgebaut.
8. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele aus in vitro-Fertilisation
entstandene überzählige Embryonen in Deutschland vorhanden sind?
Wie gedenkt die Bundesregierung mit diesen Embryonen zu verfahren?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Informationen über das
Vorhandensein sog. überzähliger Embryonen vor. Eine Anfrage bei den zuständigen
Landesbehörden und den entsprechenden Fachverbänden ist veranlasst.
Eine zuletzt 1996 durchgeführte entsprechende Anfrage sowie immer wieder
durchgeführte Gespräche mit auf diesem Gebiet tätigen Ärzten geben keinen
Anlass für die Annahme, dass in Deutschland eine Kryokonservierung von
Embryonen in nennenswerter Zahl stattfindet. Im Rahmen einer In-vitro-
Fertilisation ist sie nach dem Embryonenschutzgesetz nur in Einzelfällen erlaubt, wenn es
zu Übertragungshindernissen auf die zu behandelnde Frau, etwa infolge einer
Erkrankung, kommt. Die betroffenen Embryonen können dann später übertragen
werden, so dass sie nicht „überzählig“ bleiben.
9. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung bezüglich der Zulässigkeit
von Gentests ein?
Wie steht sie zu ihrer Verwertung durch Sozialversicherungsträger und
Versicherungen?
Für die Verwertung von aus genetischen Tests gewonnenen Erkenntnissen beim
Zugang zu Sozialversicherungen sieht die Bundesregierung keinen Raum. Die
Feststellung der Versicherungspflicht und die ggf. bestehende Berechtigung zur
Sozialversicherung ist unabhängig von derartigen Erkenntnissen.
In der privaten Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung werden Gentests
gegenwärtig nicht als Voraussetzung für den Abschluss von
Versicherungsverträgen verlangt; hierauf haben sich die deutschen Versicherer untereinander
verständigt. Dies bewertet die Bundesregierung positiv.
10. Welche gesellschaftlichen Gruppen meint der Bundeskanzler, wenn er
vor „einem Bündnis zwischen Fortschrittsfeindlichkeit in unserer
Gesellschaft und konservativem Fundamentalismus“ warnt?
11. Was meint der Bundeskanzler, wenn er eine Diskussion „ohne
ideologische Scheuklappen“ fordert?
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, einen umfassenden und kritischen
gesellschaftlichen Dialog über die Chancen, Risiken und ethischen Grenzen gen-
und biotechnologischer Verfahren in Gang zu setzen. Dieser Dialog ist
Voraussetzung dafür, in einem breiten gesellschaftlichen Konsens tragfähige
Entscheidungen zu den Zukunftsfragen, die sich mit diesen Verfahren verbinden, treffen
zu können.
Deshalb hat der Bundeskanzler eine intensive Diskussion dieser Thematik im
Deutschen Bundestages angeregt. Die Absicht ist, unter Hinzuziehung von
Sachverständigen aus den Bereichen Religion, Kultur und Wissenschaft sowie
Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen eine vorurteilsfreie, von
gegenseitigem Respekt vor den verschiedenen vertretenen Positionen geprägte
Auseinandersetzung über die Fraktionsgrenzen hinweg zu ermöglichen.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesministerin für
Gesundheit, Ulla Schmidt, und ihrer Parlamentarischen Staatssekretärin,
Gudrun Schaich-Walch, dass die Einrichtung eines nationalen Ethikrates
für Fragen der Gentechnik sinnvoll ist?
13. Wenn ja, wie ist das mit der Aussage des Bundeskanzlers zu vereinbaren,
Themen, „die uns alle angehen“, dürften nicht stellvertretend an ein
„Gremium von besonders klugen“ oder „besonders moralischen
Menschen“ delegiert werden?
14. Wenn man die in Frage 13 gemachte Aussage des Bundeskanzlers
zugrunde legt, wer soll dann in den nationalen Ethikrat berufen werden?
15. Wann will die Bundesregierung einen nationalen Ethikrat für Fragen der
Gentechnik einrichten?
Was soll dieses Gremium leisten?
16. Wie sieht das Gesamtkonzept aus, in das der Ethikrat eingebunden ist?
17. Welche Kompetenzen soll der Ethikrat haben?
18. Wem soll der Ethikrat zuarbeiten?
Die rapiden Fortschritte in der Gen- und Biotechnologie wie auch in den
Lebenswissenschaften insgesamt bieten unserer Gesellschaft auf der einen Seite große
Chancen. Insbesondere im medizinischen Bereich nähren sie die Hoffnung auf
verbesserte Diagnostik und Therapie bis hin zur Heilung bislang als unheilbar
geltender Krankheiten. Nicht zuletzt verbinden sich mit der Nutzung dieser
neuen Möglichkeiten und Ansätze Hoffnungen auf wirtschaftliches Wachstum
und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite bestehen
Befürchtungen, dass die neuen Technologien nicht beherrschbar sind und ihr Missbrauch zu
Reproduktion und Selektion von Menschen sowie zur Diskriminierung
Einzelner aufgrund ihrer genetischen Disposition führen könnte.
In diesem Spannungsfeld rücken ethische Fragen in den Vordergrund, die Politik
nur in möglichst großer Übereinstimmung mit der Gesellschaft beantworten
kann und darf. Voraussetzung für langfristig tragfähige Entscheidungen ist ein
freier öffentlicher Diskurs. Dieser setzt einen hohen Sachverstand der Experten
und ein breites Wissen in der Bevölkerung voraus. Die umfassende Information
der Bürger soll ihre Teilhabe an diesem Prozess ermöglichen.
Zur Förderung dieses Diskurses wird Bundeskanzler Gerhard Schröder einen
Deutschen Ethikrat berufen. Der Ethikrat soll das nationale Forum des Dialogs
über ethische Fragen werden, die sich durch den Fortschritt in den
Lebenswissenschaften stellen. Er soll die verschiedenen gesellschaftlichen Positionen
widerspiegeln und Impulse in die breite Öffentlichkeit geben.
Mit der Berufung des Rates verbindet sich die Absicht, die bisher segmentierte
Diskussion von Expertenkreisen und gesellschaftlichen Gruppen
zusammenzuführen. Der Deutsche Ethikrat soll den wissenschaftlichen und
gesellschaftlichen Diskurs zu Fragen der Lebenswissenschaften vernetzen und Bürgerinnen
und Bürger zum Dialog einladen.
Zu seinen Aufgaben wird die Bündelung des interdisziplinären Diskurses von
Naturwissenschaften, Theologie, Ethik und Philosophie, Sozial- und
Rechtswissenschaften und die Organisation einer gesellschaftlichen und politischen
Debatte unter Einbeziehung der verschiedenen Gruppen gehören. Er wird Stellung
nehmen zu ethischen Aspekten neuer Entwicklungen auf dem Gebiet der
Lebenswissenschaften sowie zu deren Folgen für Individuum und Gesellschaft.
Ihm werden Expertinnen und Experten der verschiedenen relevanten
Wissenschaftsdisziplinen und Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen
im Willensbildungsprozess angehören.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Staatsminister Prof. Dr.
Julian Nida-Rümelin, dass sich „das Kriterium der Menschenwürde nicht
auf Embryonen ausweiten“ lässt?
20. Wenn ja, wie begründet sie dann die Notwendigkeit eines
Embryonenschutzgesetzes?
21. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Position von
Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Wenn ja, wie begründet sie das?
22. Wenn die Bundesregierung nicht die Auffassung des Staatsministers Prof.
Dr. Julian Nida-Rümelin teilt, warum hat sie sich nicht öffentlich von
seiner Meinung distanziert angesichts eines – nach den Worten des
Bundeskanzlers – für die gesamte Gesellschaft bedeutsamen Themas?
23. Wird der Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin auch in Zukunft
Einfluss auf die Gentechnik-Debatte nehmen?
Wenn ja, in welcher Form?
Die Bundesregierung sieht in den Äußerungen des Staatsministers beim
Bundeskanzler, Herrn Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, einen persönlichen Beitrag zu
der erforderlichen intensiven Debatte der Bio- und Gentechnologie. Herr Prof.
Dr. Nida-Rümelin hat sich seit Anfang der 90er Jahre und zuletzt kurz vor seinem
Amtsantritt als Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der
Kultur und der Medien als Philosoph zu ethischen Fragen der Bio- und
Gentechnologie geäußert. Ethische Argumente sind keine rechtlichen Argumente. In der
internationalen Philosophie werden Begriffe wie z. B. der der Menschenwürde
gelegentlich anders verwendet als im verbindlichen deutschen Verfassungsrecht.
Die Bundesregierung sieht sich in ihrem Handeln auch künftig in der
verfassungsrechtlichen Verpflichtung, die Würde des Menschen, wie sie in der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihren Ausdruck gefunden hat (vgl.
etwa BVerfGE 87, 209, 228; 88, 203, 251), zu achten und zu schützen (Artikel 1
Abs. 1 Satz 2 GG).
24. Wird der Bundeskanzler in Fragen der Gentechnik, insbesondere in der
Humangenetik von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen?
Wenn ja, in welche Richtung soll die Entwicklung gehen?
Welches Konzept liegt den Überlegungen des Bundeskanzlers zugrunde?
Der Bundeskanzler ist der Auffassung, dass tragfähige Entscheidungen zum
Umgang mit Chancen und Risiken der Gen- und Biotechnologie eine breite
öffentliche Debatte voraussetzen. Auf die Antworten zu den Fragen 10 bis 18
wird verwiesen.
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