Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
Drucksache
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14. Wahlperiode
18. 05. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom
16. Mai 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karl-Josef Laumann,
Birgit Schnieber-Jastram, Brigitte Baumeister, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/5715 –
Gemeinsame Erklärung des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Wettbewerbsfähigkeit zu den Ergebnissen des 7. Spitzengesprächs am 4. März 2001
Vo r b e m e r k u n g
Die Überwindung der hohen Arbeitslosigkeit stellt die größte Herausforderung
für Politik und Gesellschaft dar. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine
dauerhafte Zusammenarbeit und enge Abstimmung zwischen Staat, Gewerkschaften
und Wirtschaft erforderlich. Daher hat die Bundesregierung bereits im
Dezember 1998 mit den Vertretern der Wirtschaftsverbände und der Gewerkschaften
das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ins Leben
gerufen. Leitgedanke des Bündnisses ist es, dass die große gesellschaftliche
Kraftanstrengung, wie sie der nachhaltige Abbau der Arbeitslosigkeit verlangt, nur
im Konsens der volkswirtschaftlichen Akteure bewältigt werden kann. Die
zahlreichen, in den Gemeinsamen Erklärungen der bisherigen
Spitzengespräche des Bündnisses von allen beteiligten Bündnispartnern vereinbarten
Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zeigen, dass dies der richtige Weg ist.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts eines Wirtschaftswachstums
von 3,0 Prozent im vergangenen Jahr die Entwicklung der
Erwerbslosenzahlen?
Die Zahl der Arbeitslosen ist im Jahr 2000 im Jahresdurchschnitt um rd.
211 000 gesunken. Die Bundesregierung bewertet diese Entwicklung positiv,
auch weil es sich um den stärksten Rückgang der Arbeitslosigkeit seit der
Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt.
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2. Wie beurteilt die Bundesregierung als Teilnehmer an den Gesprächen am
4. März 2001 die Aussage der Gemeinsamen Erklärung, anstelle „einer
vorzeitigen Ausgliederung aus dem Erwerbsleben sollte künftig die
verstärkte Beschäftigung älterer Arbeitnehmer vorrangiges Ziel
arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen sein“ vor dem Hintergrund, dass der
Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, noch im Dezember 1999
Vorschläge zu einer „Rente mit 60“ ohne Abschläge vertreten hat?
Bei dem im Jahr 1999 diskutierten Vorschlag einer „vorgezogenen Tarifrente“
und dem von der Bundesregierung, den Gewerkschaften und der Wirtschaft im
Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit beschlossenen
Paradigmenwechsel bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer handelt es sich zwar um grundlegend verschiedene, sich jedoch
aufgrund der unterschiedlichen Zeithorizonte nicht gegenseitig ausschließende
Politikansätze. Durch Ersteres wurde eine kurzfristige Entlastung des
Arbeitsmarktes durch die tarifvertraglich zu vereinbarende Möglichkeit des
frühzeitigen Ausscheidens für den Personenkreis langfristig Beschäftigter ohne
Belastung der gesetzlichen Rentenversicherung angestrebt. Der im Bündnis für
Arbeit am 4. März 2001 gefasste Beschluss zur Verbesserung der
Beschäftigungschancen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer trägt langfristigen
demographischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung. Darin
haben sich die Bündnispartner verständigt, zukünftig die Beschäftigungsfähigkeit
von Arbeitnehmern durch „lebensbegleitendes Lernen für alle“, altersgerechte
Arbeitsbedingungen und Anpassungen der sozialrechtlichen
Rahmenbedingungen zu stärken.
3. Auf welche genauen Aussagen oder Dokumente bezieht sich die Äußerung
in der Gemeinsamen Erklärung, dass „die sinkende Erwerbsquote älterer
Arbeitnehmer in Deutschland auf europäischer Ebene bereits seit einigen
Jahren deutlich kritisiert“ wird?
Nach Art. 128 Abs. 4 EGV unterzieht der Europäische Rat die Durchführung
der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten im Lichte der
beschäftigungspolitischen Leitlinien jährlich einer Prüfung. Dabei kann er auf Vorschlag der
Europäischen Kommission Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten, wenn
er dies aufgrund der Ergebnisse der Prüfung für angebracht hält. Darüber
hinaus erstellen der Rat und die Kommission nach Art. 128 Abs. 5 EGV auf der
Grundlage der Ergebnisse der genannten Prüfung einen gemeinsamen
Jahresbericht über die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft.
In den vergangenen Jahren haben der Rat und die Kommission in beiden
Dokumenten wiederholt die niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer in
Deutschland erwähnt. So erfolgte im Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2000
(KOM (2000) 551(01)) der Hinweis auf die seit 1997 stetig sinkende
Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer in Deutschland. Auch in der Empfehlung des
Rates vom 21. Januar 2001 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der
Mitgliedstaaten (ABl. L22 v. 24. Januar 2001, S. 27 ff.) wurde erneut der
geringe Anteil von Erwerbstätigen in der Altersgruppe zwischen 55 und 64 Jahren
als ein Defizit in der Beschäftigungsleistung Deutschlands bezeichnet.
Deutschland wird in der Empfehlung aufgefordert, „Hindernisse und negative Faktoren,
die einer Erwerbsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer
Arbeitnehmer, möglicherweise entgegenstehen“, weiterhin zu prüfen.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung „Eine
konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes“ (KOM (99) 347
endg. vom 14. Juli 1999) die wechselseitige Beziehung zwischen der niedrigen
Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer und dem Druck auf die
Sozialschutzsysteme festgehalten. Sie fordert, „der in vielen Mitgliedstaaten üblichen Praxis,
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Vorruhestandsregelungen und sonstige Sozialschutzmaßnahmen, die ein
frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt prämiieren, als Instrumente
einzusetzen, um das Arbeitskräfteangebot zu verringern“, entgegenzuwirken.
4. Womit beabsichtigt die Bundesregierung ihren Anteil an der Forderung der
Gemeinsamen Erklärung umzusetzen, auch „Änderungen bei den
Arbeitsbedingungen, der Arbeitsorganisation und den sozialrechtlichen
Rahmenbedingungen müssen einen wichtigen Beitrag leisten, damit ältere
Menschen länger erwerbstätig bleiben“?
Zur Beantwortung wird auf die im Februar 2001 erfolgte Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur
Demographischen Entwicklung und Erwerbstätigkeit älterer Menschen –
Bundestagsdrucksache 14/5352 – verwiesen.
5. Unterstützt die Bundesregierung den in der Gemeinsamen Erklärung
vorgebrachten Vorschlag, die Bundesanstalt für Arbeit solle sich
vorübergehend an den Weiterbildungskosten von älteren Arbeitnehmern über
50 Jahre in kleineren Unternehmen beteiligen?
Wenn ja, hat die Bundesregierung bereits Vorstellungen, wie dieses
Vorhaben über die Bundesanstalt für Arbeit umgesetzt werden kann, gibt es
innerhalb der Bundesregierung bereits einen Zeitplan für die Umsetzung des
Vorhabens und sind der Bundesregierung die ungefähren Kosten dieses
Vorhabens bekannt?
Die Bundesregierung unterstützt den in der Frage geschilderten Vorschlag.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollten durch die Bundesanstalt
für Arbeit die unmittelbaren Kosten der Weiterbildung übernommen werden,
während der Beschäftigungsbetrieb für die Zeit der Weiterbildung weiterhin
das Gehalt zahlt. Die Realisierung dieses Vorschlages erfordert eine Änderung
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), die im Rahmen der
vorgesehenen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente umgesetzt werden und
dann zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll.
Welche Kosten durch diese zusätzlichen Förderungsmöglichkeiten entstehen,
hängt maßgeblich vom Umfang der Inanspruchnahme des
Förderungsinstruments und der im Einzelnen gewählten Weiterbildungsmaßnahmen ab. Wegen
der Finanzierung der vorgesehenen Leistungen aus den den Arbeitsämtern zur
eigenständigen Bewirtschaftung zuzuweisenden Haushaltsmitteln des
Eingliederungstitels ist nicht mit nennenswerten Mehrausgaben zu rechnen, zumal die
Option einer dauerhaften Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern tendenziell
gesteigert wird und dementsprechend auch die Bemühungen zum Abbau der
Frühverrentung unterstützt werden.
6. Unterstützt die Bundesregierung den in der Gemeinsamen Erklärung
vorgebrachten Vorschlag, die Altersgrenze bei den Eingliederungszuschüssen
als befristete gesetzliche Regelung von 55 auf 50 Jahre herabzusetzen?
Wenn ja, gibt es innerhalb der Bundesregierung bereits einen Zeitplan für
die Umsetzung des Vorhabens und sind der Bundesregierung die
ungefähren Kosten dieses Vorhabens bekannt?
Wie viele Arbeitnehmer ab 55 Jahre werden bislang mit
Eingliederungszuschüssen gefördert?
Die Bundesregierung unterstützt den in der Gemeinsamen Erklärung
vorgebrachten Vorschlag, die Altersgrenze bei den Eingliederungszuschüssen als be-
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fristete gesetzliche Regelung von 55 auf 50 Jahre herabzusetzen. Die
Umsetzung soll im Rahmen der geplanten Reform der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente zum 1. Januar 2002 erfolgen.
Die bis zum Jahr 2006 vorgesehene Befristung der Herabsetzung der bisherigen
Altersgrenze von 55 auf 50 Jahre beim Eingliederungszuschuss für ältere
Arbeitnehmer wird nicht zu Belastungen des Bundeshaushaltes und nicht zu
Mehrbelastungen des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit führen, da das
Förderinstrument aus dem Eingliederungstitel finanziert wird.
Im Jahresdurchschnitt 2000 wurden für 21 740 Arbeitnehmer ab 55 Jahren
Eingliederungszuschüsse erbracht.
7. Stimmt die Bundesregierung mit der in der Gemeinsamen Erklärung
aufgestellten Feststellung überein, der „hohe Anteil struktureller
Arbeitslosigkeit, darunter viele Langzeitarbeitslose, Ältere und Arbeitslose mit
Qualifikationsdefiziten, sowie der partielle Fachkräftemangel in einigen Branchen
und Regionen Westdeutschlands stellen ebenso wie die anhaltend hohe
Arbeitslosigkeit in weiten Teilen Ostdeutschlands die zentralen Probleme
auf dem Arbeitsmarkt dar“?
Ja.
8. Was hat die Bundesregierung bislang für den Abbau der
Langzeitarbeitslosigkeit getan, und wie hat sich die Quote der Langzeitarbeitslosen in der
Gesamtzahl der Erwerbslosen während ihrer Regierungszeit entwickelt
(bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze (2. SGB III-Änderungsgesetz) wurden bereits im Jahr
1999 wichtige Änderungen umgesetzt, die dazu beitragen, dass die
arbeitsmarktpolitischen Instrumente stärker als bisher auf Problemgruppen des
Arbeitsmarktes ausgerichtet werden und damit zielgenauer und effizienter
eingesetzt werden können. Neben einer Erweiterung der Gruppe der
Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer führte das Änderungsgesetz
insbesondere dazu, dass ältere Arbeitslose und von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitslose wieder schneller in das Arbeitsleben integriert werden können.
Wesentliche Punkte sind:
erleichterte Vergabepraxis bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Öffnung der Zugangsvoraussetzungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
erweiterte Einsatzfelder bei Strukturanpassungsmaßnahmen
Vereinfachungen beim „Überbrückungsgeld für Selbständige“
Erleichterungen der Förderbedingungen beim Eingliederungszuschuss für
ältere Arbeitnehmer
Möglichkeit der Teilnahme von Nichtleistungsempfängern an
Trainingsmaßnahmen.
Mit diesen Änderungen wurde gleichzeitig auch ein wichtiger Beitrag zur
Umsetzung der „Beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union“
geleistet. Diese empfehlen den Mitgliedstaaten u. a., drohende
Langzeitarbeitslosigkeit mit geeigneten Mitteln frühzeitig zu verhindern.
Die Quote der Langzeitarbeitslosen bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen
(Basis: Bezugsgröße der Bundesanstalt für Arbeit) hat sich in Westdeutschland
im Jahresdurchschnitt von rd. 3,4 % in 1998 auf rd. 2,8 % im Jahr 2000 ver-
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ringert. In Ostdeutschland ist diese Quote im Jahresdurchschnitt von rd. 6 %
im Jahr 1998 auf rd. 5,8 % im Jahr 2000 gesunken.
9. Was hat die Bundesregierung bislang für den Abbau der Arbeitslosigkeit
der Arbeitslosen mit Qualifikationsdefiziten getan, und wie hat sich die
Quote der Erwerbslosen mit Qualifikationsdefiziten während ihrer
Regierungszeit entwickelt (bitte getrennt nach alten und neuen Bundesländern)?
Die Bundesregierung misst insbesondere der beruflichen
Weiterbildungsförderung für den Personenkreis ohne abgeschlossene Berufsausbildung besondere
Bedeutung bei. Im vergangenen Jahr sind 171 568 Personen ohne
abgeschlossene Berufsausbildung neu in geförderte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
eingetreten; dies entspricht einem Anteil von 31,1 % an allen Neueintritten des
Jahres 2000.
Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 1999 das Sofortprogramm zum Abbau
der Jugendarbeitslosigkeit JUMP ins Leben gerufen, um ausbildungssuchenden
und arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren die Chance für einen
Ausbildungsabschluss, für zusätzliche Qualifizierungsmöglichkeiten und – den damit
verbundenen besseren Eingliederungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt zu
geben.
Die Schwerpunkte des Sofortprogramms liegen in den Bereichen Ausbildung
und Qualifizierung. Vorrang hat dabei der Erwerb eines anerkannten
Berufsabschlusses, sei es in Form einer betrieblichen, einer außerbetrieblichen
Ausbildung oder durch eine berufliche Nachqualifizierung. Weiterhin wird der Erwerb
des fehlenden Hauptschulabschlusses zur Beseitigung schulischer
Bildungsdefizite angeboten. Arbeitslosen Jugendlichen, die bereits über einen
Berufsabschluss verfügen, können Zusatzqualifikationen vermittelt werden, die ihre
bereits erworbenen Kenntnisse erweitern und damit die berufliche
Eingliederung erleichtern. Darüber hinaus sind Qualifizierungselemente integrativer
Bestandteil spezieller Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Jugendliche.
Seit Einführung nahmen über 268 000 Jugendliche an dem Sofortprogramm
teil. Rd. 73 % von ihnen waren vorher arbeitslos.
Die Zahl der Arbeitslosen ohne Berufsabschluss ist im Gleichklang mit dem
Rückgang der allgemeinen Arbeitslosigkeit gesunken. Die Quote der
Arbeitslosen ohne Berufsabschluss bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (Basis:
Bezugsgröße der Bundesanstalt für Arbeit) hat sich in Westdeutschland nach
Daten der Strukturanalyse der Bundesanstalt für Arbeit von September 1998 zu
September 2000 von rd. 4,1 % auf rd. 3,3 % verringert. In Ostdeutschland ist
diese Quote im gleichen Zeitraum bei rd. 3,7 % konstant geblieben.
10. In welchen Branchen und Regionen Westdeutschlands ist bislang
Facharbeitermangel aufgetreten, seit wann ist die Bundesregierung über diese
Entwicklung informiert und was hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Frage nicht nur auf den
Facharbeitermangel im engeren Sinn bezieht, sondern auf einen etwaigen
Fachkräftemangel. Im Zuge des Strukturwandels haben sich sowohl in der Industrie
als auch in den Dienstleistungsbranchen die Anforderungen an die
Qualifikation der Beschäftigten erhöht. Laut einer vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung in Auftrag gegebenen Studie zur technologischen
Leistungsfähigkeit Deutschlands wird deutlich, dass in wichtigen Bereichen des
Arbeitsmarktes für hoch qualifiziertes Personal gegenwärtig Nachfrageüberschüsse
erkennbar sind. Dies betrifft die naturwissenschaftlich ausgebildeten Akademiker
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ebenso wie die ingenieurwissenschaftlichen Disziplinen, besonders aber den
IT-Bereich. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass der Bedarf der
Unternehmen an akademisch Qualifizierten weiter ansteigen wird. Nach den
Berechnungen des IAB konnten von den im ersten Halbjahr 2000 offenen Stellen für
Akademiker im produzierenden Gewerbe insgesamt ein reichliches Viertel nicht
besetzt werden. Im Dienstleistungsbereich erwies sich ein knappes Viertel der
Akademikerstellen als nicht zu besetzen. Besonders hoch war der Anteil der
nicht besetzten Stellen bei den Informatikern, Ingenieuren und Mathematikern.
Gleichzeitig waren jedoch nach den Daten der Strukturanalyse der
Bundesanstalt für Arbeit Ende September 2000 176 000 Akademiker, darunter auch
51 000 Ingenieure, arbeitslos gemeldet.
Um die Wirtschaft bei der Bewältigung ihrer personellen Engpässe zu
unterstützen und die Chancen der Arbeitslosen im Hinblick auf eine
Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu erhöhen, hat die Bundesregierung eine Vielzahl
von Maßnahmen ergriffen:
Um die nachhaltige Verfügbarkeit von Fachkräften im IT-Bereich zu
gewährleisten, hat die Bundesregierung schon frühzeitig die „Offensive zum Abbau
des IT-Fachkräftemangels“, das „Sofortprogramm der Bundesregierung und
IT-Wirtschaft zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs in Deutschland“ und
zahlreiche andere Maßnahmen im Rahmen des Handlungskonzepts „Anschluss
statt Ausschluss – IT in der Bildung“ aufgelegt, durch die bis zum Jahr 2005
ein Gesamtwachstum des Fachkräfteangebots für qualifizierte IT-Fachaufgaben
von 250 000 Personen erreicht werden soll. In der Gemeinsamen Erklärung des
Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom 10. Juli
2000 hat die Wirtschaft zugesagt, die Zahl der Ausbildungsplätze in den IT-
und Medienberufen bis zum Jahr 2003 auf 60 000 zu erhöhen. Im
Hochschulbereich haben die angelaufenen Maßnahmen des Sofortprogramms zur
Weiterentwicklung des Informatikstudiums an den Hochschulen in Deutschland
(WIS) sowie die Länderaktivitäten jetzt schon positive Auswirkungen auf die
Ausbildungskapazitäten, die Ausbildungsbedingungen und die Qualität der
Ausbildung. Mit diesem gemeinsamen Bund-Länder-Programm und den
Länderaktivitäten kann deshalb die dringend benötigte erhebliche Ausweitung der
Zahl von Informatik-Absolventen schon bald erreicht werden.
Flankierend hat die Bundesanstalt für Arbeit die Maßnahmen zur Förderung
der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen im IT-Bereich kurzfristig stark
ausgeweitet. Im Jahr 2000 nahmen durchschnittlich rund 46 500 Arbeitnehmer,
10 000 mehr als ein Jahr zuvor, an diesen Maßnahmen teil.
Um die Diskrepanz zwischen der einerseits hohen Nachfrage nach Ingenieuren
und der andererseits hohen Zahl arbeitslos gemeldeter Ingenieure abzubauen,
haben die Arbeitsämter spezielle Maßnahmen zur Weiterbildung von
Ingenieuren eingerichtet, so dass eventuell entstandene Qualifikationsdefizite behoben
werden können. Aktuell befinden sich ca. 14 000 Ingenieure der
verschiedensten Fachrichtungen in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen speziell für
Ingenieure.
Abgesehen vom Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften wird zeitweise auch
ein Mangel an Pflegekräften beklagt. Hier lässt sich jedoch kein bundesweiter
Mangel feststellen. Vielmehr sind sowohl im Bereich der Kranken- als auch der
Altenpflege bundesweit mehr Arbeitssuchende als offene Stellen zu
verzeichnen. Auch bezogen auf die einzelnen Bundesländer ist festzustellen, dass die
Zahl der Arbeitslosen signifikant über der Zahl der gemeldeten offenen Stellen
liegt. Lediglich in Bayern übersteigt die Zahl der Arbeitslosen die der offenen
Stellen geringfügig.
Um die Vermittlungssituation speziell für den bayerischen Raum und auch
gerade für die Pflegeberufe positiv zu beeinflussen, sind eine Reihe von Arbeits-
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marktpartnerschaften eingerichtet worden, z. B. München/Berlin, München/
Chemnitz sowie Freising/Bautzen. Im Rahmen dieser Partnerschaften finden
mehrmals jährlich Berufsbörsen/Vermittlungsbörsen statt. Auch besteht seit
Frühjahr 2000 für Arbeitgeber aus dem gesamten süddeutschen Raum die
Möglichkeit, kostenlos Stellenanzeigen in der regionalen Ausgabe der Bild-
Zeitung im Landesarbeitsamtsbezirk Sachsen-Anhalt-Thüringen zu schalten.
Ansprechpartner für diese Aktion ist das Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt-
Thüringen, bei dem die Koordination liegt.
Die Förderung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nimmt auch
hinsichtlich der Ausbildung von Pflegekräften einen bedeutenden Stellenwert
bei der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs ein. Im Bereich des
Gesundheitswesens und der Sozialpflege traten von Januar 2000 bis Dezember 2000
rund 18 650 Teilnehmer in von der Bundesanstalt für Arbeit geförderte
Maßnahmen zum Nachholen eines Berufsabschlusses in einem anerkannten
Ausbildungsberuf ein, davon rund 8 000 im Bereich der Altenpflege. Es kann davon
ausgegangen werden, dass ein erheblicher Teil des Arbeitskräftebedarfs in der
Branche durch Absolventen der von den Arbeitsämtern geförderten
Maßnahmen abgedeckt wird.
11. Was hat die Bundesregierung bislang für den Abbau der anhaltend hohen
Arbeitslosigkeit in weiten Teilen Ostdeutschlands getan und wie hat sich
die Erwerbslosenquote in den neuen Ländern während ihrer
Regierungszeit entwickelt?
Trotz erheblicher staatlicher Förderung ist es der Wirtschaft in den neuen
Ländern bisher nicht gelungen, in ausreichendem Maße
Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote in den neuen
Bundesländern betrug in den Jahren 1998 18,2 %, 1999 17,6 % und 2000
17,4 %.
Die Bundesregierung hat in ihrer Regierungszeit den strukturellen Wandel in
den neuen Ländern mit ihrer Arbeitsmarktpolitik sozial flankiert sowie
zahlreiche strukturverbessernde Maßnahmen durchgeführt und damit eine
Trendwende auf dem Arbeitsmarkt eingeleitet. Der anhaltende Schrumpfungsprozess
in der Baubranche und im öffentlichen Dienst hat jedoch eine spürbarere
Verbesserung am Arbeitsmarkt nicht zugelassen und auch die positiven Trends in
der Industrie und den unternehmensnahen Dienstleistungen in den neuen
Ländern überlagert.
Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode bereits wichtige
Schritte unternommen, damit in allen politischen Bereichen die staatlichen
Rahmenbedingungen möglichst beschäftigungsfördernd ausgestaltet werden.
Mit der verabschiedeten Steuerreform ist der Stärkung der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage sowie einer dauerhaften Verbesserung der
Investitionsbedingungen Rechnung getragen worden. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wurde auf
hohem Niveau verstetigt und die frühere Berg- und Talfahrt in der
Arbeitsmarktpolitik beendet. Unmittelbar nach ihrem Amtsantritt hat die
Bundesregierung mit dem „Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit“ eine
Offensive zum beschleunigten Abbau der Jugendarbeitslosigkeit gestartet.
Angesicht der immer noch erheblich höheren Arbeitslosigkeit in den neuen
Ländern ist es auch weiter erforderlich, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
dort deutlich überproportional einzusetzen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik wird
auch im Jahr 2001 auf hohem Niveau fortgesetzt. Insgesamt stehen im BA-
Haushalt rund 43,4 Mrd. DM (davon für die neuen Länder: 20,5 Mrd. DM) für
die aktive Arbeitsförderung zur Verfügung, das sind ca. 43 % der
Gesamtausgaben und etwa 2,6 Mrd. DM mehr als im Jahr 2000.
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12. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen oder beabsichtigt sie
zu unternehmen, um die in der Gemeinsamen Erklärung aufgestellte
Forderung nach „Modernisierung der Arbeitsvermittlung zur frühzeitigen
Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit“ umzusetzen?
Die Bundesregierung hält es für notwendig, dass die Bemühungen um die
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt möglichst frühzeitig, unmittelbar nach
der Arbeitslosmeldung des Betroffenen, einsetzen. Nach dem derzeitigen Stand
der Überlegungen sollen die Arbeitsämter verpflichtet werden, schon zu
Beginn der Arbeitslosigkeit eine gründliche Bestandsaufnahme vorzunehmen,
und dabei bereits das Risiko einer möglichen Langzeitarbeitslosigkeit
identifizieren (Profiling). In einem Eingliederungsplan soll die Vermittlungsstrategie
festgehalten werden. Dazu gehört auch, dass, sofern es nach den Feststellungen
des Arbeitsamtes notwendig ist, Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung
eingesetzt werden können, ohne dass schematische Wartezeiten, wie sie bisher
vorgeschrieben sind, eingehalten werden müssen.
13. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen oder beabsichtigt sie
zu unternehmen, um eine „Neuorientierung und größere Transparenz von
Fördermaßnahmen“ zu erreichen?
Bereits mit dem Zweiten Änderungsgesetz zum Dritten Buch
Sozialgesetzbuch, das zum 1. August 1999 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung ein
Umsteuern in der Arbeitsmarktpolitik eingeleitet. Mit diesem Gesetz wurde vor
allem die Zielsetzung verfolgt, weniger Langzeitarbeitslosigkeit entstehen zu
lassen. In einem ersten Schritt sollten die arbeitsmarktpolitischen Instrumente
zielgenauer und effizienter eingesetzt, soziale Härten beseitigt und die
Verwaltung von bürokratischen Hürden entlastet werden. In einem weiteren Schritt
stehen nunmehr alle arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf dem Prüfstand.
(Siehe auch Antwort zu Frage 22.)
14. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen oder beabsichtigt sie
zu unternehmen, um einen „verbesserten Zugang von Frauen zur
Arbeitsförderung“ zu gewährleisten?
Bei einem Anteil von 47,2 % an den Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2000
lag der Anteil der Frauen an den wichtigsten Maßnahmen der aktiven
Arbeitsförderung (ABM, SAM, Förderung der beruflichen Weiterbildung,
Trainingsmaßnahmen, Eingliederungszuschüsse) bei 50,3 %. Im Rahmen der derzeit
erfolgenden Überarbeitung des SGB III ist in verschiedenen Bereichen eine
weitere Verbesserung des Zugangs von Frauen zu den Leistungen der
Arbeitsförderung vorgesehen.
15. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen oder beabsichtigt sie
zu unternehmen, um eine „Verbesserung der Evaluation der Maßnahmen
der aktiven Arbeitsmarktpolitik“ zu gewährleisten?
Um eine Verbesserung der Evaluation aktiver Arbeitsmarktpolitik zu erreichen,
sind bisher folgende Maßnahmen ergriffen worden:
– Alle arbeitsmarktpolitischen Programme dieser Bundesregierung werden
von Beginn an evaluiert. Auch verschiedene Ansätze, die von der alten
Bundesregierung zwar in Auftrag gegeben, aber nie ausgewertet wurden,
wie Kommunale Entwicklungsagenturen, werden jetzt nachträglich
untersucht.
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– Der Dialog zwischen Arbeitsmarktforschern und Politik zum Thema
Verbesserung der Evaluationsforschung wird durch regelmäßigen
Erfahrungsaustausch intensiviert. In diesem Kontext sind Workshops mit dem Ziel der
Feststellung der notwendigen Handlungsbedarfe zur Erhöhung von
Effektivität und Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik durchgeführt worden:
Auf Initiative des IAB im November 1999 mit nationalen und
internationalen Arbeitsmarktforschern, auf Anregung der Arbeitsgruppe Effizienz und
Effektivität arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen der Selbstverwaltung der
BA im Juli 2000 und auf Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und
Sozialordnung im Oktober 2000 mit nationalen Experten.
– Die Wirkungsforschung wurde als ein Arbeitsschwerpunkt im 7.
Mittelfristigen Schwerpunktprogramm des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) der BA für den Zeitraum 2001 bis 2005 aufgenommen.
– Die Steigerung der Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Instrumente sowie
die grundlegende Verbesserung der Evaluation sind Bestandteil der
anstehenden Reform des Arbeitsförderungsrechts.
16. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung als
Teilnehmer an den Gesprächen am 4. März 2001 für die Auffassung des IG-
Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel, das Treffen sei unter dem Aspekt der
Beschäftigung „kein ausreichender Erfolg“ gewesen?
Die Bundesregierung bewertet die beim Bündnistreffen vom 4. März 2001
erzielten Ergebnisse als Erfolg. Die Bundesregierung, die Gewerkschaften und
die Wirtschaft haben im Bündnis für Arbeit vielfältige Maßnahmen vereinbart,
die dazu beitragen, dass die Möglichkeiten für Neueinstellungen und einen
langfristigen Beschäftigungsaufbau genutzt werden. Die Vereinbarungen zur
Durchführung einer Qualifikationsoffensive, zur Stärkung der
Beschäftigungsaussichten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zur Modernisierung
der Arbeitsvermittlung und zur Arbeit in der Informationsgesellschaft sind
zukunftsweisend. Die Anerkennung der Chancen durch die neuen gesetzlichen
Möglichkeiten zur kapitalgedeckten Altersvorsorge für die betriebliche Säule
der Altersvorsorge unterstreicht die breite gesellschaftliche Akzeptanz der
durch die Bundesregierung in Angriff genommenen Reformen. Dennoch sind
zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit weiterhin große gesellschaftliche
Anstrengungen zu leisten. Das Bündnis für Arbeit bietet hierfür den geeigneten
Rahmen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von IG-Metall-Chef
Klaus Zwickel, den Überstunden-Abbau zu einem zentralen Thema bei
den Gesprächen des „Bündnisses für Arbeit“ zu machen?
Das Thema „Abbau von Überstunden“ ist seit Beginn des Bündnisses für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ein wichtiges Thema in den
Bündnisgesprächen und wird dies auch in Zukunft sein. Die Bündnispartner, u. a. der
1. Vorsitzende der IG-Metall Klaus Zwickel, haben das Thema „Abbau von
Überstunden“ am 4. März 2001 erneut aufgegriffen und vereinbart, dass die in
einigen Bereichen zurzeit anfallende hohe Zahl von regelmäßig geleisteten
Überstunden zugunsten zusätzlicher Beschäftigung reduziert werden muss. Sie
fordern daher in ihrer Gemeinsamen Erklärung die Tarif- und Betriebsparteien
auf, alle vorhandenen Instrumente (Neueinstellungen, flexibilisierte
Arbeitszeitpolitik, Jahres-, Langzeit- und Lebensarbeitszeitkonten, investive
Arbeitszeitpolitik, Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverhältnisse) zu nutzen, um in den
kommenden Jahren dieses Ziel zu erreichen. Über die Entwicklung der Einstel-
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lungsoffensive will sich das Bündnis regelmäßig unterrichten lassen und
Initiativen und Maßnahmen verabreden, die zur Erreichung des genannten Zieles
beitragen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Reuters-
Nachrichtenagentur verbreitete Äußerung von IG-Metall-Chef Klaus Zwickel, dass wenn
beim nächsten Bündnisgespräch keine weiter gehende
Verhandlungslösung über die Instrumente zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit erzielt
werde, eine „schwierige oder möglicherweise explosive“ Tarifrunde
bevorstehe?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich die Bündnispartner dem
gemeinsamen Bekenntnis einer beschäftigungsorientierten und längerfristigen
Tarifpolitik aus der Gemeinsamen Erklärung des Bündnisses für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit vom 9. Januar 2000 – gestützt auf die BDA-
DGB-Erklärung vom 6. Juli 1999 – und des sich daraus ergebenden Ziels eines
nachhaltigen Beschäftigungsaufbaus weiterhin verpflichtet fühlen. Die
Bundesregierung wird sich ihrerseits für die weitere Verbesserung der
gesamtwirtschaftlichen, arbeits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen einsetzen.
19. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung als
Teilnehmer an den Gesprächen am 4. März 2001 für die Auffassung von
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, die Gemeinsame Erklärung sei ein
„2:0-Erfolg für uns“?
Die Bundesregierung sieht ihre Rolle im Bündnis nicht als die eines
Schiedsrichters an.
20. Welche gesamtwirtschaftlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen
haben sich seit Dezember 1998, als der damalige Bundesminister der
Finanzen, Oskar Lafontaine, bis zum Ende der 14. Legislaturperiode eine
Reduzierung der Arbeitslosenzahl auf unter 3 Millionen angekündigt hat,
bis zur Gegenwart, in der der Bundeskanzler Gerhard Schröder lediglich
eine Reduzierung der Arbeitslosenzahl bis zum Ende der 14.
Legislaturperiode auf unter 3,5 Millionen für wahrscheinlich hält, geändert?
Die wirtschafts- und finanzpolitischen Weichenstellungen der
Bundesregierung, insbesondere die Steuerreform, haben die gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen erheblich verbessert. Dies zeigt sich darin, dass das
Wirtschaftswachstum im vergangenen Jahr mit einem Anstieg von real 3,0 %
erstmals deutlich über dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 1999 von 1,4 %
lag. Auch für dieses und nächstes Jahr wird ein Wirtschaftswachstum oberhalb
des bisherigen Wachstumstrends erwartet.
Schon in der mittelfristigen Vorausschätzung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1999 hat die
Bundesregierung einen Rückgang der Zahl der Arbeitslosen auf rund 3,4 Mio. im Jahr
2003 unterstellt (siehe „Finanzbericht 2000“ vom 9. August 1999, S. 86,
Abs. 1.7). Dieses Ziel scheint auch aus heutiger Sicht erreichbar. In ihrer
jüngsten mittelfristigen Vorausschätzung vom Mai 2001 geht die Bundesregierung
von 3,3 Mio. Arbeitslosen in 2003 aus.
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21. Welche Faktoren könnten nach Auffassung der Bundesregierung die
Prognose von Bundeskanzler Gerhard Schröder, die Arbeitslosenzahl
werde bis Ende der Legislaturperiode auf unter 3,5 Millionen sinken,
gefährden?
In der Frühjahrsprojektion hat die Bundesregierung ihre Erwartung bekräftigt,
dass die Zahl der Arbeitslosen im Jahr 2002 unterhalb von 3,5 Mio. liegen
dürfte. Diese Einschätzung wird auch von den Forschungsinstituten in ihrem
Frühjahrsgutachten geteilt. Dieser Projektion liegt ein erwartetes BIP-
Wachstum von real rund 2 % in diesem und rund 2
1
/
4
% im Jahr 2002 zugrunde.
Bei den Projektionen der Bundesregierung handelt es sich allerdings um
bedingte Prognosen, d. h., es werden Entwicklungen beschrieben, die unter
Berücksichtigung der Ausgangslage und unter den getroffenen Annahmen und
Hypothesen aus gegenwärtiger Sicht für erreichbar gehalten werden. Die
zugrunde gelegten Annahmen und Bedingungen sind üblicherweise mit Risiken
behaftet, ihre konkrete Festlegung erfolgt nach Abwägung aller relevanten
Einflussgrößen. Ändern sich eine oder mehrere solcher Bestimmungsgrößen, dann
werden in der Regel auch die Ergebnisse der Projektion tangiert.
22. Beabsichtigt die Bundesregierung (auch in ihrer Eigenschaft als
Verwaltungsratsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit), zur Senkung der
Arbeitslosenzahl bis Ende der Legislaturperiode unter 3,5 Millionen auch eine
Ausweitung oder grundlegende Umgestaltung der
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vorzunehmen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Arbeitsmarktpolitik durchgreifend zu
verbessern. Mit einer Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente soll die
unterstützende Funktion der aktiven Arbeitsförderung ausgebaut und aktiviert
werden, um besser als bisher die Anstrengungen der Wirtschafts-, Finanz- und
Tarifpolitik zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu flankieren, Arbeitslose so
schnell wie möglich wieder in das Erwerbsleben zu integrieren und den
gesellschaftlichen Wandel sozialpolitisch zu begleiten. Die bislang vorwiegend
reaktive Ausrichtung des Arbeitsförderungsrechts soll deshalb durch präventive
Ansätze der Maßnahmen ersetzt werden. Die Änderungen sollen insgesamt
dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wirksamer und flexibler als bisher
wirkt und damit zu einer konsequenten Nutzung der
Beschäftigungsmöglichkeiten beiträgt. Auf diese Weise ist ein kontinuierlicher und nachhaltiger
Abbau der Arbeitslosigkeit möglich.
Die Bundesregierung selbst ist nicht Mitglied der Selbstverwaltung der
Bundesanstalt für Arbeit. Sie hat das Recht, sieben Personen als Mitglied für den
Verwaltungsrat und eine Person als Mitglied des Vorstands vorzuschlagen. Die
Mitglieder der triparitätisch zusammengesetzten Selbstverwaltungsorgane üben
ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten
unternehmen alle Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane erhebliche
Anstrengungen, zu einem möglichst effizienten und effektiven Einsatz des
arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums beizutragen.
23. Welche konkreten Anregungen hat die Bundesregierung als Teilnehmer
der Gespräche des „Bündnisses für Arbeit“ vor dem Hintergrund der
Äußerung von SPD-Generalsekretär Franz Müntefering, das Bündnis
mache keine Gesetze, sondern solle nur Anregungen geben, bislang
gegeben?
Im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit ist es gelungen,
z. B. in den Gesprächen der Arbeitsgruppen eine vertrauensvolle
Gesprächskultur zu schaffen, die es möglich macht, eingefahrene Pfade zu verlassen und
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Reformprozesse anzustoßen. Dabei ist es unwichtig, ob die jeweiligen
Anregungen dazu von Seiten der Bundesregierung oder der Sozialpartner ausgehen.
Von Bedeutung ist vielmehr, dass die Bündnispartner ihrem Reformwillen in
Gemeinsamen Erklärungen Ausdruck verleihen. Die Ergebnisse dieser
Diskussionsprozesse sind in den Gemeinsamen Bündniserklärungen dokumentiert.
24. Welche Vereinbarungen im Rahmen des „Bündnisses für Arbeit“ hätten
nach Einschätzung der Bundesregierung nicht getroffen werden können,
wenn sich die Tarifpartner ohne Beteiligung der Bundesregierung zu
bilateralen Gesprächen getroffen hätten?
Einschätzungen über Beschlüsse, welche Bündnispartner auch bilateral hätten
treffen können, wären rein hypothetisch.
25. Wann soll das Thema Mitarbeiterbeteiligung nach Auffassung der
Bundesregierung im „Bündnis für Arbeit“ behandelt werden?
Warum ist das bisher trotz wiederholter Ankündigungen der
Bundesregierung noch nicht geschehen?
Das Thema ist bereits mehrfach im Bündnis behandelt worden:
Nach der gemeinsamen Erklärung vom 7. Dezember 1998 streben die am
Bündnis beteiligten Seiten einen Ausbau der Möglichkeiten für
Vermögensbildung und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer an.
Im Spitzengespräch am 10. Juli 2000 haben sich die Bündnispartner darauf
geeinigt, Zeit-Wert-Papiere als Einstieg in Lebensarbeitszeitkonten zu
fördern.
In der gemeinsamen Erklärung vom 4. März 2001 wurden die Chancen der
neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur kapitalgedeckten Altersvorsorge für
die betriebliche Altersvorsorge und die Vermögensbildung in
Arbeitnehmerhand begrüßt.
Die Bundesregierung hat mit dem Altersvermögensgesetz die
Rahmenbedingungen für die Vermögensbildung und Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer
zum Zwecke der Alterssicherung verbessert. Die Koalitionsvereinbarung wird
umgesetzt, wonach eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am
Produktivkapital und am Gewinn der Unternehmen als neue (zweite und dritte) Säule der
Alterssicherung vorgesehen ist. Zu den geförderten Anlageformen gehören
auch Investmentfonds. Die Sozialpartner sind am Zug, die
Rahmenbedingungen durch konkrete tarifliche Vereinbarungen aufzufüllen. Die konkrete
Ausgestaltung und Fortentwicklung der Möglichkeiten liegt in der
Regelungskompetenz der Tarifvertragsparteien und der Betroffenen in den Betrieben. Die
Bundesregierung und die Bündnispartner werden diesen Prozess beobachten,
analysieren und positiv begleiten.
26. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass
Investivlohnvereinbarungen einen Beitrag zur Entlastung der Tarifpolitik leisten können und
insofern positive beschäftigungspolitische Impulse von solchen
Vereinbarungen ausgehen?
Wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur
Forcierung solcher Vereinbarungen auf den Weg zu bringen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Investivlohnvereinbarungen eine
wichtige Ergänzung zur Tarifpolitik darstellen. Eine beschäftigungsfördernde
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Lohnpolitik kann durch Investivlohnpolitik flankiert werden, so dass
Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien leichter geschlossen werden können.
Gleichzeitig werden die Arbeitnehmereinkommen über Teilhabe an
Gewinneinkommen gefördert. Unmittelbar ist es die Aufgabe der Tarifvertragsparteien,
hier geeignete Wege zu finden und umzusetzen, um eine Verbesserung der
Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital zu
erreichen. Insbesondere anhand der Ergebnisse aus dem Bündnis für Arbeit wird
die Bundesregierung prüfen, wie sie flankierend politische und ggf.
gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen kann, um hier Unterstützung zu leisten.
Investivlohnvereinbarungen reichen über die Tarifpolitik hinaus, sie sind Teil
der allgemeinen Sozialpolitik. So steht die Alterssicherung auf drei Säulen: auf
der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der
privaten Altersvorsorge. Investivlohnvereinbarungen können wertvolle
Bestandteile der zweiten und dritten Säule sein, also in die betriebliche und
private Altersvorsorge integriert werden. Die Bundesregierung stellt fest, dass in
diesem Bereich während der letzten zwei Jahrzehnte vergleichsweise wenig
geschehen ist und ist bemüht, hier neue Anstöße zu geben.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die auch von der
Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer einmütig erhobene Forderung, die
steuerliche Belastung auf Arbeitnehmer-Aktienoptionen zu senken?
Die Einführung einer geringeren Besteuerung von Arbeitnehmer-
Aktienoptionen stößt bei verschiedenen Bündnispartnern auf Vorbehalte. Die
Bundesregierung hält eine Sonderregelung für die Besteuerung von Lohnbestandteilen,
die aus der Ausübung von Aktienoptionen herrühren, für nicht unbedenklich.
Zur näheren Begründung wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 der
Kleinen Anfrage der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Bartholomäus Kalb,
Karl-Josef Laumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU –
Bundestagsdrucksache 14/4677 – vom 17. November 2000 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]