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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Sinnhaftigkeit der Ökosteuer in Zeiten der Rezession? (G-SIG: 14012535)

Auswirkungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf die Energiepreise, Beitrag der Ökosteuer zur Rentenversicherung, Umfang von Ausnahmeregelungen, Auswirkungen der Belastung stromintensiver Betriebe auf die Verbraucher, Ausgleich für die Wirtschaft

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

24.01.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/787711. 12. 2001

Sinnhaftigkeit der Ökosteuer in Zeiten der Rezession?

der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Kurt-Dieter Grill, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Leo Dautzenberg, Hansjürgen Doss, Klaus Francke, Erich G. Fritz, Jochen-Konrad Fromme, Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach), Ulrich Klinkert, Hans Michelbach, Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Norbert Schindler, Diethard Schütze (Berlin), Wolfgang Schulhoff, Gerhard Schulz, Dorothea Störr-Ritter, Max Straubinger, Klaus-Peter Willsch, Matthias Wissmann, Dagmar Wöhrl, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 1. Januar 2002 wird eine weitere Erhöhung der Ökosteuer umgesetzt. Die Mineralölsteuer steigt um 6 Pfennige pro Liter bei Benzin und Diesel. Dazu kommt die seit 1. November 2001 neu eingeführte Schwefelsteuer mit 3 Pfennigen pro Liter Benzin und Diesel. Die Stromsteuer wird um weitere 0,5 Pfennige auf 3,5 Pf./kWh angehoben. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer entsprechend ansteigt.

Damit ist zu erwarten, dass die Einnahmen aus Energiesteuern direkt und indirekt die 200-Mrd.-DM-Grenze 2002 zum ersten Mal übersteigen.

Die EU-Kommission hat das System der Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe als nicht EU-konform kritisiert, eine Fortsetzung dieser Regelung ist offensichtlich nur zeitlich klar begrenzt möglich. Das bedeutet, dass erhebliche Belastungen auf die bisher freigestellten Betriebe bei Fortführung der Ökosteuer zukämen. Dies bedeutet eine massive Verstärkung der negativen Wachstumsfaktoren in einer ökonomisch schwierigen Phase der Volkswirtschaft und eine massive Gefährdung von Arbeitsplätzen.

Im Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist bereits das Ende der Ökosteuer verkündet worden. Es wird aber auch generell klarer, dass die Energiepreise, bedingt durch die Ökosteuer, negative ökonomische und damit auch soziale Folgen haben. Der Produktionsstandort Deutschland ist gefährdet. Außerdem wird dadurch die Konsumkraft der Deutschen erheblich geschwächt.

Unbeschadet der grundsätzlichen Kritik an der Ausnahmeregelung plant die Bundesregierung bzw. die sie tragenden Koalitionsfraktionen eine Übertragung auf das geplante Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) und eine entsprechende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), weil diese direkt auf alle Stromverbraucher durchschlagen und bei ungebremster Fortsetzung schon heute zu einer Gefährdung von Arbeitsplätzen in bestimmten Branchen führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie hoch sind die Belastungen aus dem EEG und dem KWK-Gesetz 2002 für die Kilowattstunde bei den Tarifkunden?

2

Wie hoch werden die absoluten Belastungen aus dem EEG und dem KWK-Gesetz im Jahre 2002 sein?

3

In welchem Maße werden die spezifischen und die absoluten Belastungen jährlich von 2003 bis 2010 wachsen?

4

Wie hoch sind die absoluten Einnahmen aus der Ökosteuer 2002 angesetzt und welche Anteile hiervon fließen in die gesetzliche Rentenversicherung zur Absenkung der Beitragspunkte und welche Einnahmen fließen in andere Maßnahmen?

5

Wie hoch ist der Anteil der Ökosteuer an einem Beitragspunkt der Rentenversicherung und um wie viele Beitragspunkte wird der Rentenversicherungsbeitrag jährlich ab 2002 bis 2010 gesenkt?

6

Wie hoch ist das auf die höheren Steuern zu entrichtende Mehrwertsteueraufkommen?

7

Kann die Bundesregierung eine Aussage darüber treffen, wie hoch die Ausgaben für Investitionen in Erneuerbare Energien in den Jahren 1999 bis 2002 in jährlichen Beträgen sind?

8

In welcher Höhe werden Einnahmen aufgrund der Ausnahmeregelung bei der Ökosteuer nicht erhoben?

9

In welchem Umfang werden Belastungen von stromintensiven Betrieben auf alle anderen Verbraucher verlagert, wenn im KWK-Gesetz vergleichbare Ausnahmeregelungen gemacht werden?

10

Welchen Umfang soll die angekündigte vergleichbare Regelung im EEG haben?

11

Wird eine entsprechende Novelle des EEG bereits vorbereitet?

12

Wie hoch ist die Belastung des Kleinverbrauchers im Vergleich zum Großverbraucher?

13

Von welchen Vergütungen geht die Bundesregierung beim Ausbau der Offshore-Windenergie in einer Größenordnung von 85 TWh aus?

14

Wie hoch sind die geschätzten Investitionskosten?

15

Wann soll damit begonnen werden und wann soll das Ziel erreicht sein?

16

Liegt schon ein konkretes Ergebnis aus den Verhandlungen mit der EU-Kommission zur zeitlich befristeten Fortsetzung der Ausnahmeregelung im Ökosteuersystem vor und wenn ja, wie sieht dieses aus?

17

Kann es gleiche Probleme mit den Ausnahmeregelungen im KWK-Gesetz geben und wie gedenkt die Bundesregierung diese zu lösen?

18

Welche konkreten Pläne gibt es für die Zeit nach 2004?

19

Plant die Bundesregierung einen Ausgleich für die Wirtschaft, sofern diese sich im Rahmen des Ökosteuergesetzes einer Selbstverpflichtung unterwirft?

Berlin, den 11. Dezember 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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