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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Umstellung der Finanzierung der Großforschungseinrichtungen von einer institutionellen auf eine programmorientierte Förderung (G-SIG: 14011842)

Alternativen zur programmorientierten Förderung nach Vorschlägen der Helmholtz-Gemeinschaft (HGF), Herstellung von Wettbewerb, Zusammenarbeit mit den Hochschulen, sozialverträgliche Gestaltung des Übergangs zur programmorientierten Förderung, Privatisierungsmöglichkeiten, Programmkoordination

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

28.03.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag14/550606. 03. 2001

Umstellung der Finanzierung der Großforschungseinrichtungen von einer institutionellen auf eine programmorientierte Förderung

der Abgeordneten Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Thomas Rachel, Ilse Aigner, Dr. Maria Böhmer, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Norbert Hauser (Bonn), Dr.-Ing. Rainer Jork, Steffen Kampeter, Werner Lensing, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Dr. Erika Schuchardt, Bärbel Sothmann, Angelika Volquartz, Heinz Wiese (Ehingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 19. Januar 2001 hat der Wissenschaftsrat seinen Bericht zur Systemevaluation der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) verabschiedet. Die 16 Großforschungseinrichtungen sind mit 25 000 Mitarbeitern und einem Jahresetat von rund 4 Mrd. DM die größte Säule der mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungseinrichtungen in Deutschland. Der Wissenschaftsrat bescheinigt diesen Einrichtungen in seinem Gutachten, dass sie sich in den letzten 10 Jahren erfolgreich weiter entwickelt haben. Sie verfügen über ein differenziertes Begutachtungssystem und haben mit großem Erfolg Forschungsgelder aus der Wirtschaft sowie der EU eingeworben; ihre Kooperation mit den Hochschulen ist gut, aber verbesserungswürdig.

Allerdings stellt der Wissenschaftsrat auch fest, dass in den Großforschungseinrichtungen noch Leistungsreserven liegen, die vor allem auf zu geringe wettbewerbliche Anreize und mangelnde Vernetzung innerhalb der HGF zurückzuführen sind.

Die frühere Bundesregierung hatte bereits 1997 einen Strategiefonds eingerichtet, um mehr Effizienz durch mehr Wettbewerb der Zentren untereinander zu stimulieren. Nach Auffassung des Wissenschaftsrates kommt diesem Strategiefonds „Signalcharakter“ zu. Die zentrenübergreifende Zusammenarbeit wurde stimuliert. Jetzt fordert der Wissenschaftsrat eine bessere Vernetzung mit der Wirtschaft und mit den Hochschulen sowie eine stärkere Konzentration auf strategisch wichtige Themenfelder.

Diese Defizite sollten aus der Sicht des Wissenschaftsrates durch neue Impulse beseitigt werden. Eine Möglichkeit besteht in der von der Bundesregierung beabsichtigten Einführung einer programmorientierten Finanzierung. Hierzu stellt der Wissenschaftsrat fest, dass in der Ausgestaltung dieses Weges noch viele Fragen offen sind.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen31

1

Hat die Bundesregierung zusammen mit der HGF und den Ländern Alternativen zu einer programmorientierten Finanzierung geprüft, um den Wettbewerb der Zentren untereinander anzuregen?

2

Wenn ja, welche Alternativen waren dies und warum wurden sie verworfen?

3

Wie beabsichtigt die Bundesregierung der Forderung des Wissenschaftsrates, die Definition der Programmbereiche in einem breiten Diskussionsprozess mit Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft vorzunehmen, Rechnung zu tragen? Welches sind konkret die entscheidenden Schritte zur Entscheidungsfindung und welche Gremien sind daran beteiligt?

4

Stehen die künftigen Programmbereiche bereits fest, wie viele und welche sind geplant, und in welchen Zeitabständen wird über neue Programmbereiche verhandelt?

5

Werden die einzelnen Programmbereiche mit einem jeweils festgelegten Finanzvolumen ausgestattet oder sollen die Programmbereiche untereinander in Konkurrenz treten? Wie hoch sollen die Finanzvolumina sein, und werden die Fördermittel jährlich oder für einen längeren Zeitraum bereitgestellt?

6

Welches Mitspracherecht sollen Bundesregierung und Länder im Senat der HGF bei der Auswahl der im Rahmen eines Programms zu fördernden Projekte erhalten?

7

Welchen Einfluss hat die Verlagerung von Aufgaben und Haushaltsmitteln auf andere HGF-Zentren auf den Finanzierungsanteil der für den Sitz der betroffenen Zentren zuständigen Länder?

8

Wie wird die Bundesregierung Anreize für die engere Zusammenarbeit der Großforschungseinrichtungen mit den Hochschulen schaffen und welche Rolle sollen die Bundesländer dabei spielen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Forderung des Wissenschaftsrates umzusetzen, auch Einrichtungen außerhalb der HGF zum Wettbewerb zuzulassen, wenn Programmziele voraussichtlich außerhalb der HGF besser erreicht werden können?

10

Wie hat sich die finanzielle Ausstattung der Großforschungseinrichtungen seit 1990 entwickelt (Aufgliederung nach Zentren)? Welchen Anteil hatten dabei öffentliche Mittel?

11

Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für den Bundeshaushalt bei einer Umstellung auf die programmorientierte Förderung?

12

In welcher Höhe wird die Bundesregierung den Zentren für die Weiterentwicklung ihrer Kernkompetenzen und für neue Forschungsansätze Haushaltsmittel ohne inhaltliche Bindung zur Verfügung stellen?

13

Was wird aus der Sicht der Bundesregierung mit den Forschergruppen der Zentren geschehen, die im Wettbewerb keine Mittel aus der Programmfinanzierung für ihre Arbeit einwerben können, wenn man der Forderung des Wissenschaftsrates folgt, dass eine „Quersubventionierung“ ausgeschlossen werden soll?

14

In welchem Umfang wurden in den Zentren der HGF in den letzten Jahren bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln Instrumente der Flexibilisierung und der Pauschalierung eingeführt? In welcher Höhe (absolut und Anteil am Gesamthaushalt der Zentren) waren Haushaltsmittel der Zentren davon betroffen? Teilen die Zuwendungsgeber den Standpunkt des Wissenschaftsrates, dass der verstärkte Wettbewerb eine weitere Deregulierung der Haushalte notwendig macht, und wie soll dem Rechnung getragen werden?

15

Wie soll der Übergang von der institutionellen zu der programmorientierten Förderung für die Beschäftigten in den Zentren sozialverträglich gestaltet werden?

16

Beabsichtigt die Bundesregierung, im Zusammenhang mit der anstehenden Dienstrechtsreform mit den Gewerkschaften über einen leistungsbezogenen Wissenschaftstarifvertrag zu verhandeln, der auch in den Großforschungseinrichtungen Anwendung findet, wie es der Wissenschaftsrat fordert?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung den Großforschungseinrichtungen weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten beim Personalmanagement – insbesondere beim öffentlichen Tarifrecht – zu gewähren?

18

Hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den anstehenden Reformen in den Großforschungseinrichtungen die Möglichkeit einer Privatisierung von Verwaltungs- und technischen Bereichen der Zentren geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung der Empfehlung des Wissenschaftsrates zu folgen und für vergleichbare Zentren gemeinsame oder personell identische Aufsichtsgremien zu bestellen?

20

Sieht die Bundesregierung die Gefahr von Interessenkollisionen, wenn Programmkoordinatoren gleichzeitig ein Zentrum oder ein Institut leiten bzw. im Rahmen ihres Programms in einem Zentrum aktiv in der Forschung arbeiten?

21

Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Dauer die Selbständigkeit der Zentren zu erhalten, oder teilt sie die Meinung des Wissenschaftsrates, dass diese in 5 bis 8 Jahren erneut überprüft werden muss?

22

Teilt die Bundesregierung den Standpunkt des Wissenschaftsrates, dass es im Interesse der notwendigen Flexibilität erforderlich wird, beim grundfinanzierten wissenschaftlichen Personal den Anteil der befristet Beschäftigten auf bis zu 50 % anzuheben? Können unter dieser Voraussetzung ausreichend hochqualifizierte Wissenschaftler gewonnen werden, nachdem die Zahl der Hochschulabsolventen in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern zurückgegangen ist?

23

Hat die Bundesregierung das Konzept der programmorientierten Förderung mit Vertretern der Wirtschaft erörtert und wie haben sich diese geäußert?

24

Stimmt der Vorwurf im Bericht der „Süddeutsche Zeitung“ vom 23. Januar 2001, die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, habe mit ihrer Behauptung, die Arbeitsgemeinschaft der Personal- und Betriebsräte (AGBR) hätte ihrem Vorschlag der Programmsteuerung zugestimmt, die Unwahrheit gesagt?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Betriebsräte des Forschungszentrums Jülich, des Forschungszentrums Karlsruhe und des Deutschen Krebsforschungszentrums, in der die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, vorgelegten Pläne zur Programmsteuerung abgelehnt werden, und wie wird sie auf die von den Betriebsräten vorgetragenen Kritikpunkte eingehen?

26

Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme der Vereinigung der Wissenschaftlich-Technischen Räte der HGF, die in der geplanten Programmsteuerung die Effizienz und Freiheit der Forschung gefährdet sehen?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) geäußerte Sorge vor einer zu starken Zentralisierung durch die Programmsteuerung und die Sorge, nicht mehr unmittelbar und eigenverantwortlich auch Programmkooperationen mit Partnern auf der Ebene der EU eingehen zu können?

28

Mit welchen Entscheidungskompetenzen kann ein „Programmkoordinator“ ausgestattet werden, solange die Vorstände der Zentren für die Folgen aller Entscheidungen haften, da die Programmsteuerung es notwendig macht, Forschungseinheiten in verschiedenen Zentren, die Projekte im Rahmen eines Programms durchführen, zu koordinieren?

29

Wenn der Programmkoordinator nur Empfehlungen abgeben kann: Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Vorstände der Zentren notwendige Maßnahmen auch dann durchsetzen, wenn dies z. B. zu einer Verlagerung von Aufgaben und Ressourcen in andere Zentren führt?

30

Wie will die Bundesregierung die nach Auffassung des Wissenschaftsrates „anspruchsvolle Gestaltungsaufgabe“ erfüllen, nämlich „Kooperationsstrukturen“ zu schaffen, in denen Kompetenzen klar abgegrenzt sind?

31

Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Einführung der Programmsteuerung mit dem Handelsrecht (GmbH-Recht) und dem Betriebsverfassungsgesetz in Einklang steht, und welche Gutachten belegen das?

Berlin, den 6. März 2001

Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen) Thomas Rachel Ilse Aigner Dr. Maria Böhmer Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land) Norbert Hauser (Bonn) Dr.-Ing. Rainer Jork Steffen Kampeter Werner Lensing Erich Maaß (Wilhelmshaven) Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn) Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke) Dr. Erika Schuchardt Bärbel Sothmann Angelika Volquartz Heinz Wiese (Ehingen) Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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