Personalveränderungen im Bundeskanzleramt
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Eckart von Klaeden, Hans-Peter Repnik, Meinrad Belle, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Dr. Joseph-Theodor Blank, Sylvia Bonitz, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Norbert Hauser (Bonn), Martin Hohmann, Hartmut Koschyk, Beatrix Philipp, Dr. Klaus Rose, Dietmar Schlee, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Hans-Peter Uhl, Hans-Otto Wilhelm (Mainz) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit Übernahme der Regierungsverantwortung durch SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sind von der Bundesregierung im Bundeskanzleramt erhebliche Personalveränderungen vorgenommen worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie bringt die Bundesregierung die von ihr vorgenommenen Personalveränderungen im Bundeskanzleramt in Übereinstimmung mit den Ausführungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich der Amtsübergabe im Bundeskanzleramt am 27. Oktober 1998 zwischen Bundeskanzler a. D. Dr. Helmut Kohl und Bundeskanzler Gerhard Schröder, die u. a. lauteten: „Diejenigen, die hier arbeiten, davon bin ich überzeugt, sind in erster Linie dem Land verpflichtet und dann ihren persönlichen, politischen oder parteipolitischen Überzeugungen. Ich möchte gerne, dass dieses Klima der Offenheit, des Vertrauens so lange herrscht, bis Vertrauen enttäuscht worden ist. Wenn es enttäuscht wird, dann muss man entscheiden. Aber erst mal gehört Vertrauen investiert. Das will ich so haben. Und die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses werden danach verfahren, dessen können Sie sicher sein“?
Trifft es zu, dass bereits am Tag nach der Amtsübergabe Gespräche mit Beschäftigten des Bundeskanzleramtes, die nicht dem Leitungsbereich angehörten, über eine andere dienstliche Verwendung geführt wurden?
Wenn ja, wie steht dies insbesondere in Übereinstimmung mit der Äußerung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder: „Aber erst mal gehört Vertrauen investiert. Das will ich so haben.“?
Bestanden bereits zum Zeitpunkt der Amtsübergabe Absichten und Pläne, Beschäftigte unterhalb der Ebene der Abteilungsleiter in andere dienstliche Verwendungen zu bringen?
Wie viele Abteilungsleiter wurden in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder in andere Verwendungen umgesetzt, versetzt oder abgeordnet?
Welche Gründe waren für diese Umsetzungen, Versetzungen oder Abordnungen ausschlaggebend?
Haben diese Mitarbeiter das Vertrauen des Bundeskanzlers enttäuscht?
Wenn ja, wodurch bzw. auf welche Art und Weise?
Wie viele Beschäftigte (bitte jeweils getrennt nach Gruppenleitern, Referatsleitern, Referenten und Sachbearbeitern) wurden bis heute in andere Verwendungen eingesetzt?
Wie viele der zu Frage 6 genannten Beschäftigten (bitte jeweils getrennt nach Gruppenleitern, Referatsleitern, Referenten und Sachbearbeitern) wurden
a) innerhalb des Bundeskanzleramtes umgesetzt,
b) in andere Ressorts versetzt oder abgeordnet,
c) zu anderen, nicht unter a. und b. genannten Behörden oder Institutionen versetzt oder abgeordnet?
Bei wie vielen der zu Frage 7 genannten Gruppenleiter (ohne Besoldung nach Besoldungsgruppe B 6 oder vergleichbarer Vergütung) wurde der Funktionsstatus als Gruppenleiter nicht gewahrt?
Wie begründet die Bundesregierung die vorgenannten Personalmaßnahmen im Bundeskanzleramt in Anbetracht von Artikel 33 Grundgesetz, § 8 Bundesbeamtengesetz und § 1 der Bundeslaufbahnverordnung, wonach bei Einstellung, Anstellung, Übertragung von Dienstposten, Beförderung und Aufstieg der Beamten nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen zu entscheiden ist?
Wie viele Beschäftigte (bitte getrennt nach Gruppenleitern, Referatsleitern, Referenten und Sachbearbeitern) wurden seit dem 27. Oktober 1998 neu in das Bundeskanzleramt eingestellt oder dorthin versetzt oder abgeordnet?