[Deutscher Bundestag Drucksache 14/7359
14. Wahlperiode 07. 11. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. November
2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid),
Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/7199 –
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus
und die Konsequenzen für die bundesdeutsche Gesundheitspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York und das
Pentagon in Washington wächst weltweit die Angst, dass Terroristen vor dem
Einsatz von Massenvernichtungswaffen oder von zu Massenvernichtungswaffen
umfunktionierten, kerosingefüllten Flugzeugen sowie biologischer oder
chemischer Kampfstoffe nicht zurückschrecken. Nach den jüngsten Milzbrand-
Fällen in den USA und nach den Fällen von falschem Milzbrand-Alarm in
Deutschland sind die Menschen verunsichert und fragen, ob der Katastrophen-
und Zivilschutz auf mögliche Terroranschläge hinreichend vorbereitet ist.
Der Zivilschutz ist beim Bundesministerium des Innern (BMI) und beim
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) angesiedelt. Die Forschung im
biologischen Abwehrbereich ressortiert beim BMVg. Der Katastrophenschutz
obliegt den Ländern. Einzelne Länder könnten jedoch mit der Bewältigung
bislang ungeahnter Ausmaße von Katastrophen, die durch terroristische
Anschläge ausgelöst werden, überfordert sein. Auch bundespolitisch muss
deshalb über verschiedene Fragestellungen nachgedacht werden.
Experten warnen verstärkt vor der Gefahr, die vom Einsatz biologischer oder
chemischer Kampfstoffe ausgehen könnte (Süddeutsche Zeitung: „Strategie
gegen die unsichtbaren Waffen“, 14. September 2001, S. 6). Die
Generalsekretärin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gro Harlem Brundtland sagte
anlässlich eines Treffens mit Gesundheitsministern, man müsse auf die
Möglichkeit vorbereitet sein, „dass Menschen durch den vorsätzlichen Einsatz von
biologischen oder chemischen Kampfstoffen zu Schaden kommen“
(Pressemitteilung der WHO vom 24. September 2001). Es wird spekuliert, dass
einige terroristische Vereinigungen bereits über derartige Kampfmittel verfügen
(Neue Zürcher Zeitung: „Angst vor Terror mit B-Waffen in den USA“,
21. September 2001, S. 3). Terroristische Anschläge mit biologischen
Kampfstoffen würden sich grundlegend von solchen mit konventionellen Waffen
unterscheiden. Die zerstörerische Wirkung eines Anschlags würde unter
Umständen nicht sofort sicht- oder spürbar werden. Stattdessen könnten
Epidemien ausgelöst werden, die sich nur schleichend ausbreiten und
eventuell erst nach tage- oder wochenlanger Latenzzeit evident werden. Während der
Latenzzeit könnte eine Epidemie, wenn sie unentdeckt bleibt, sich durch
moderne Transportmittel und Tourismus auch auf Gebiete ausbreiten, die
geographisch weit vom Anschlagsort entfernt liegen. Milzbrand, Pocken,
Botulismus, Pest, Tularämie oder Ebola – Gefahren, die durch moderne Medizin und
hohen Lebensstandard bereits überwunden schienen – werden so wieder zur
Bedrohung für breite Bevölkerungskreise. Je früher die Gefahr einer
möglichen Epidemie erkannt wird, umso besser sind die Chancen, deren Ausbruch
zu verhindern. Es ist deshalb wichtig, dass die ersten Erkrankungsfälle richtig
und frühzeitig diagnostiziert werden. Dazu bedarf es der Fachkenntnisse von
Medizinern sowie geeigneter Diagnoseverfahren. Für viele der genannten
Erreger gibt es Impfstoffe. Weil Mutationen auftreten können, muss aber auch
möglichst schnell festgestellt werden, ob es wirksame neue Antibiotika bzw.
Antikörper gegen die identifizierten Erreger gibt. Schließlich gilt es auch zu
bedenken, dass Erreger gentechnisch verändert werden können. So kann man
Erreger durch Einbau von Genen in ihr Genom antibiotikaresistent machen.
Außerdem können harmlose Bakterien durch den Transfer einzelner Gene zu
gefährlichen Erregern werden.
Spätestens seit dem Giftanschlag der Aum-Sekte in der Tokioter U-Bahn ist
bekannt, dass sich auch chemische Kampfstoffe für terroristische Attentate
verwenden lassen. Da hierbei weniger Faktoren berücksichtigt werden müssen
als bei der Verwendung biologischer Kampfstoffe, sind sie leichter zu
handhaben. Allerdings haben sie einen begrenzten Wirkungsradius. Die
Möglichkeiten, sich von medizinischer Seite auf mögliche Katastrophenfälle durch den
Einsatz chemischer Kampfstoffe vorzubereiten, sind sicher geringer als bei
konventionellen und biologischen Waffen. Dennoch sollte die
Gesundheitspolitik sich auch dieser Herausforderung stellen.
Klaus Becher vom International Institute for Strategic Studies gab zu
bedenken: „Die Europäer haben die Gefahr eines existenziellen Terrorismus bisher
nicht wirklich ernst genommen. Wir sind daher schlecht auf einen möglichen
Katastrophenfall vorbereitet.“ (DER TAGESSPIEGEL: „Die Angst vor der
Biobombe“, 20. September 2001, S. 5). Hier muss im Interesse der Sicherheit
der Bürger dringend Abhilfe geschaffen werden. Es bedarf präventiver und
reaktiver Maßnahmen, mit denen der Staat auf eventuelle Bedrohungen der
allgemeinen Gesundheit durch den internationalen Terrorismus adäquat und
effizient antworten kann.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beschreibt Bedrohungsszenarien durch terroristische
Anschläge unter Verwendung von biologischen und chemischen Kampfstoffen.
Die terroristischen Anschläge am 11. September 2001 in den USA haben dieses
existierende Bedrohungspotential und seine möglichen Ausmaße allen
politischen Kräften deutlich gemacht. Auch nach dem Ende des kalten Krieges
bedarf es tragfähiger Strukturen des Zivil- und Katastrophenschutzes zur
Bewältigung von Gefahrenlagen, seien deren Ursache nun Naturereignisse,
Unfälle oder Anschläge.
Für die Bundesregierung hat es höchste Priorität, die Gesundheit der
Bevölkerung gegen die geschilderten Bedrohungspotentiale wirksam zu schützen.
Deshalb wurde schon am Abend des 11. September 2001 im Bundesministerium
für Gesundheit (BMG) ein Krisenstab eingerichtet, der unverzüglich
Ansprechpartner in den Ressorts und auf Länderebene kontaktiert hat. Ebenso schnell
wurde angesichts der neuen Lage eine erste Analyse dahin gehend durchgeführt,
welche Gefährdungsbereiche im Gesundheitswesen bestehen und wie die
Versorgungsmöglichkeiten im Krisenfall sind und darüber Gespräche auf
Ressortebene und mit den Ländern geführt. Dabei wurde von Beginn an die Expertise
der nachfolgenden Behörden des BMG – Robert-Koch-Institut (RKI) und Paul-
Ehrlich-Institut (PEI), Bundesamt für Sera- und Impfstoffe, – einbezogen.
Katastrophenschutz ist Aufgabe der Länder, während der Zivilschutz Aufgabe
des Bundes mit Ausführung durch die Länder ist. Bei großflächigen
länderübergreifenden Katastrophensituationen setzt das Bundesministerium des Innern
(BMI) einen interministeriellen Koordinierungsstab ein. Bei
Großschadensereignissen des Ausmaßes, das die terroristischen Anschläge von New
York hatten, kommt es darauf an, alle verfügbaren Sicherheits- und
Rettungskräfte von Bund und Ländern zu vernetzen, um optimale Einsatzbedingungen
und damit schnelle Hilfe zu gewährleisten.
In Anbetracht der Milzbrand-Erkrankungen in den USA hat das BMG
Gefährdungsbereiche und Versorgungsmöglichkeiten überprüft. Mit den Ländern
wurde über diese Fragen gesprochen, um das effektive Zusammenwirken der
jeweils zuständigen Ebenen und Ressorts sicherzustellen.
Um Infektionskrankheiten zu bekämpfen, müssen auftretende Verdachtsfälle –
die in Deutschland bisher nicht vorgekommen sind – kontinuierlich überwacht
und detailliert analysiert werden. Der Bundesregierung steht für diese Aufgabe
das RKI als nachgeordnete Behörde zur Seite, dessen Aufgabe sowohl die
Beobachtung des Auftretens von Krankheiten und relevanten Gesundheitsgefahren
in der Bevölkerung als auch das Ableiten und wissenschaftliche Begründen der
erforderlichen Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung ist. Infolge des neuen Infektionsschutzgesetzes, das am 1. Januar
2001 in Kraft trat, wurde am RKI ein Zentrum für Infektionsepidemiologie
eingerichtet, das zugleich die Umsetzung des neuen Gesetzes optimieren und die
infektionsepidemiologische Kompetenz bei RKI bündeln soll. Dazu gehört
auch die Entwicklung erforderlicher diagnostischer, experimenteller oder
epidemiologischer Methoden, die nicht anderweitig verfügbar sind, sowie die
Bewertung gentechnischer Arbeiten und umweltmedizinischer Einflüsse und
Methoden. Das BMG unterstützt gemeinsam mit dem RKI die Länder bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben mit strategischen Konzepten und
Weiterbildungsangeboten im Hinblick auf die Infektionsepidemiologie.
Die am RKI eingerichtete Kommission für Infektionsepidemiologie hat in den
vergangenen Jahren systematisch den Bedarf an zusätzlich benötigter Expertise
außerhalb des RKI analysiert. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden vom
BMG durch die Berufung von mittlerweile 13 Nationalen Referenzzentren
(NRZ) auf Vorschlag dieser Kommission umgesetzt.
Gleichzeitig wurde seitens des BMG die Mitarbeit in Gremien der EU
intensiviert und die Voraussetzung geschaffen, dass das RKI beim Aufbau eines
europäischen Netzwerkes zu Infektionskrankheiten und im Frühwarnsystem der EU
gut integriert werden konnte. Das Netzwerk erlaubt schnelle Informations- und
Kompetenzvermittlung beim Auftreten gefährlicher Erreger (z. B. Nennung
spezialisierter diagnostischer Einrichtungen), unabhängig von den
Hintergründen der Gefährdung.
BMG und RKI besitzen keine direkte operative Verantwortung, sondern stehen
auf der Ebene der infektiologischen Expertise allen Verantwortlichen schnell
und effizient zur Seite. In diesem Sinne ist die Einrichtung der
Bundesinformationsstelle für biologische Kampfstoffe als Informationszentrale beim RKI zu
verstehen. Auch in dieser Funktion stellt das RKI Expertenwissen zur
Verfügung und kann darüber hinaus im Rahmen seiner Aufgaben im Bund-Länder-
Informationsverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz koordinierende
Aufgaben übernehmen. Im Bereich der Diagnostik kann außer dem RKI auch das
PEI Sachverstand vermitteln oder eigene Untersuchungen durchführen. Das
PEI ist außerdem die für die Zulassung und Sicherheit der Impfstoffe,
Blutprodukte und Hochrisikodiagnostika zuständige Bundesoberbehörde. Das Institut
trägt wesentlich zu der Expertise für die Erforschung, Entwicklung und
Beschaffung dieser Arzneimittel und Diagnostika bei.
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um der
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus für die Gesundheit und
Unversehrtheit der Bürger entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung hat nach den Ereignissen in den USA umgehend reagiert
und auf der Ebene der Bundesministerien eine interministerielle
Koordinierungsgruppe gebildet, die – auch im Dialog mit den Ministerien der Länder –
die aktuelle Situation laufend diskutiert und die erforderlichen Vorbeugungs-
und Schutzmaßnahmen einleitet.
Mit speziellem Bezug zu den in den USA aufgetretenen Milzbrandfällen
wurden unverzüglich Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen. Bund und
Länder haben auf der Sondersitzung des Arbeitskreises V
(„Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“) der
Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren am 24. September 2001
beschlossen, die Planungen im Zivil- und Katastrophenschutz bezogen auf den
Gesundheitsschutz zu überprüfen und Gespräche des Bundes mit Ländern,
Kommunen und Hilfsorganisationen aufgenommen.
Lagerung und Transport gefährlicher Güter sind umfassend gesetzlich geregelt
und unterliegen einem ausgefeilten Schutzsystem. Zur schnellen Weitergabe
von Warnhinweisen ist ein Satelliten-Kommunikations-System
zwischenzeitlich in Betrieb genommen worden. Zur Vorbeugung gegen chemische Angriffe
stellt der Bund den Ländern spezielle Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Unter
Beteiligung von Bundesministerium des Inneren (BMI), Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Bundeskriminalamt
(BKA) und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) existiert die Zentrale
Untersuchungsgruppe des Bundes (ZUB), die u. a. mit Unterstützung durch den
Bundesgrenzschutz (BGS) Strahlenmessungen aus der Luft vornehmen kann.
Parallel dazu haben die EU-Generaldirektoren für Zivilschutz Anfang dieses
Monats eine enge Zusammenarbeit bei Terrorismusbekämpfung vereinbart und
Maßnahmen zum Gesundheitsschutz abgestimmt. Deutschland hat eine EU-
weite Arzneimittelbevorratung vorgeschlagen.
Die Akademie für Notfallvorsorge und Zivilverteidigung (AkNZ) wird in enger
Abstimmung mit den Ländern zu einem Kompetenzzentrum für das Bund-
Länder-Krisenmanagement sowie zu einem Forum für wissenschaftlichen
Austausch und zu einer Begegnungsstätte für Experten aus dem In- und Ausland
weiterentwickelt werden.
Die Bundesregierung hat – im Wesentlichen unter Federführung des BMG –
seit dem 11. September 2001 beispielsweise folgende Maßnahmen ergriffen:
– Angesichts ersten Fälle von Milzbrand in den USA wurde am 15. Oktober
2001 eine Bundesinformationsstelle für biologische Kampfstoffe am RKI
eingerichtet. Sie hat zwischenzeitlich u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Empfehlung zum Umgang mit verdächtigen Proben,
Informationsveranstaltungen für Poststellen zum Umgang mit verdächtigen Sendungen.
– Am 18. Oktober 2001 erfolgte eine Besprechung mit den
Gesundheitsressorts der Länder und den betroffenen Bundesressorts sowie dem RKI zum
Thema Zusammenarbeit mit der Bundesinformationsstelle für biologische
Kampfstoffe. Das RKI wird eine Erhebung zur Laborkapazität in den
Ländern durchführen, um Kapazitäten zu ermitteln und anschließend die Länder
über die Ergebnisse informieren. Die Länder haben eine zeitnahe Zuarbeit
zugesagt.
– Ebenfalls am 18. Oktober 2001 wurde mit den Ländern die Problematik der
Erreichbarkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) außerhalb der
Dienstzeiten besprochen. Die Thematik ist in den Ländern, die für den ÖGD
zuständig sind, unterschiedliche geregelt. Bei den aktuell in Frage stehenden
Problemen des Umgangs mit verdächtigen Briefen etc. handelt es sich um
eine Frage des Gefahrenabwehr. Die dafür zuständigen Polizei- und
Sicherheitsbehörden der Länder sind rund um die Uhr erreichbar. Die
Probennahme erfolgt durch die Feuerwehr mit Schutzanzügen. Der ÖGD wird bei
Bedarf hinzugezogen.
– Zur Sensibilisierung der Ärzteschaft und des ÖGD im Hinblick auf eine
frühe Entdeckung eines Ausbruchs infolge eines bioterroristischen
Anschlags hat das BMG bzw. das RKI die Bundesärztekammer bzw. die
obersten Landesgesundheitsbehörden frühzeitig kontaktiert und Hilfestellung
geleistet.
– Das BMI hat einen Leitfaden „Katastrophenmedizin“ herausgegeben, der
von der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern verfasst wurde
und beim Bundesverwaltungsamt bezogen werden kann.
– Weiterhin erfolgte eine Sensibilisierung der Apothekerschaft durch
Schreiben des BMG vom 11. Oktober 2001 an die Bundesapothekerkammer.
Apotheken und deren Personal wurden über die Fachpresse am 18. Oktober 2001
(Pharmazeutische Zeitung, Deutsche Apotheker Zeitung) informiert.
– Fortbildungsveranstaltungen für die obersten Landesgesundheitsbehörden
sowie den ÖGD werden seitens des BMI (Akademie für Notfallvorsorge und
Zivilverteidigung) in Kooperation mit dem RKI initiiert.
– Das BMG fördert mit 19 Mio. DM eine Neubaumaßnahme beim Bernhard-
Nocht-Institut in Hamburg, die ein modernes und leistungsfähiges neues
Hochsicherheitslabor (so genanntes L-4-Labor) beinhaltet, und plant so
schnell als möglich den Bau eines weiteren Hochsicherheitslabors beim RKI
zu realisieren.
– Schließlich wird das BMG darauf hinwirken, dass zur Verbesserung der
ärztlichen Ausbildung die neue Approbationsordnung für Ärzte zügig in
Kraft gesetzt wird und den besonderen Anforderungen an die Ausbildung
der Ärzte bezüglich eventueller Gefahren durch Bioterrorismus Rechnung
getragen wird.
Die Bundesregierung hat veranlasst, dass die Objektschutzmaßnahmen bei
allen kerntechnischen Einrichtungen entsprechend der Lagebewertung durch die
zuständigen Sicherheitsbehörden intensiviert wurden. Sie hat darüber hinaus
die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden aufgefordert, das gesamte Personal in
kerntechnischen Einrichtungen einer erneuten Zuverlässigkeitsüberprüfung
nach § 12b Atomgesetz unter Verwendung eines vom BKA erstellten
Prüfrasters zu unterziehen, als vorsorgliche Maßnahme gegen „schlafende“ Innentäter;
dieses Personal wird auch in die laufenden Rasterfahndungen der
Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz auf der Grundlage der
Polizeigesetze der Länder einbezogen. Weiterhin hat die Bundesregierung die
Voraussetzungen für eine zeitweilige vorsorgliche Abschaltung von Kernkraftwerken
als Sofortmaßnahme ermittelt. Eine umfassende Überprüfung der
Sicherheitsreserven bei kerntechnischen Anlagen und Nukleartransporten im Falle eines
solchen Szenarios wurde in Zusammenarbeit mit den fachkundigen
Sachverständigen und Beratungsgremien begonnen.
Innerhalb des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft (BMVEL) sind Ansprechpartner für den Krisenfall sowohl für
Sicherheitsfragen allgemein als auch für den Bereich der Ernährungsvorsorge,
der Lebensmittelsicherheit und der Tierseuchenbekämpfung benannt worden.
Ferner hat das BMVEL aktualisierte Informationen zu den Bereitschaftsdiensten
der Nationalen Referenzlaboratorien an die für das Veterinärwesen und die für
die Lebensmittelüberwachung zuständigen obersten Veterinärbehörden
kurzfristig übermittelt.
2. Existieren Einsatzpläne und Koordinationsstellen der Bundesregierung,
welche die medizinische Versorgung der Opfer auch über Ländergrenzen
hinweg sicherstellen können?
Bejahendenfalls, wie sehen die Einsatzpläne konkret aus?
Wo sind die Koordinationsstellen in der Bundesregierung angesiedelt?
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein gut ausgebautes, integriertes
Hilfeleistungssystem zur Bewältigung aller Gefahrenlagen, in dem Bund, Länder
und Hilfsorganisationen eng zusammen arbeiten. Der Bund ist nach Artikel 73
Nr. 1 Grundgesetz (GG) ausschließlich für den Schutz der Zivilbevölkerung im
Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig. Hierzu ergänzt er die Potentiale
der für die alltägliche Gefahrenabwehr und den Katastrophenfall zuständigen
Länder. Bei Katastrophen mit überregionalen Auswirkungen, die auch unter
Inanspruchnahme der üblichen Amtshilfe nicht mehr bewältigt werden können,
kann beim Bundesminister des Innern eine interministerielle
Koordinierungsgruppe aus Bund und Ländern zur Koordinierung einer abgestimmten
Entscheidungsfindung der Bundesressorts und der Beratung und Unterstützung der
Länder eingerichtet werden. Ergänzend hierzu wird derzeit im
Bundesverwaltungsamt bei der Zentrale für Zivilschutz (ZfZ) eine Informationszentrale des
Bundes für großflächige Gefahrenlagen, einschließlich des deutschen
Notfallvorsorge-Informationssystems (deNIS) zur übergreifenden Verknüpfung,
Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen für das Management von
Großkatastrophen aufgebaut.
3. Wie viele Spezialkliniken gibt es bundesweit (z. B. für Verbrennungen,
Rauchvergiftung)?
Können diese eine Versorgung der Verletzten auch bei hoher Opferzahl
gewährleisten?
Die Sicherstellung der Krankenhausversorgung ist eine öffentliche Aufgabe der
Länder. Den Ländern obliegt auch die Abstimmung im Falle einer notwendigen
Behandlung von Verletzten in Krankenhäusern verschiedener Bundesländer bei
hoher Opferzahl aufgrund eines Großschadensereignisses.
38 Krankenhäuser in 12 Ländern halten Betten für Schwerbrandverletzte vor;
in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland sind
entsprechende Kapazitäten nicht vorhanden. Die Gesamtbettenzahl beträgt 169.
Nur 7 Krankenhäuser halten mehr als 5 Betten vor (bis maximal 12 Betten:
Unfallkrankenhaus Berlin). Die Aufgaben der zentralen Anlaufstelle für die
Vermittlung von Betten für Schwerbrandverletzte werden von der
Einsatzzentrale und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg für das gesamte
Bundesgebiet durchgeführt.
Für eine Spezialversorgung von Verletzten auch bei hoher Opferzahl stehen
insbesondere die Krankenhäuser der Maximalversorgung zur Verfügung, zu denen
insbesondere die 35 Universitätskliniken und große kommunale Krankenhäuser
zählen, sowie 9 berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken.
4. Ist die Versorgung der Verletzten mit Blutkonserven im Katastrophenfall
auch bei sehr großem Bedarf sichergestellt?
Die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, die etwa 80 % der
Versorgung mit Blutkonserven sicherstellen, verfolgen das Ziel, eine
Mindestreichweite an Blutkonserven zur Gewährleistung der Blutversorgung, incl.
Katastrophenreserve, von 3 Tagen zu erreichen. Die Bevorratung ist Schwankungen
unterworfen. So wurden im August 2001 eine Reserve für 1,8 Tage, im
September 2001 für 2,7 Tage und im Oktober 2001 für 2,41 Tage vorgehalten. Der
2,4-Tage-Vorrat umfasst etwa 30 000 bis 40 000 Erythrozytenkonzentrate.
Damit können im Katastrophenfall 5 000 bis 10 000 Personen unverzüglich
versorgt werden. Parallel dazu könnte die verbrauchte Reserve durch die erhöhte
Spendebereitschaft in der Bevölkerung ersetzt werden, so dass die Lücke
zwischen akutem Bedarf und der Freigabe neuer Spenden (etwa 24 Stunden) rasch
geschlossen werden kann. Das Zugunglück von Eschede und auch der
Terroranschlag in New York haben gezeigt, dass die spontane Spendebereitschaft der
Bevölkerung die notwendige Versorgung gewährleistet.
Die staatlichen und kommunalen Bluttransfusionsdienste, die etwa 20 % der
Versorgung mit Blutkonserven sicherstellen, haben ebenfalls eine
Bevorratungsreserve, die etwa 2 Tage beträgt, im Einzelfall auch 3 Tage. Bei
Engpässen sind diese Spendedienste in der Lage, rasch ihre Spender zu mobilisieren,
um Versorgungslücken zu schließen. Die Blutspendeeinrichtungen sind nach
§ 3 Abs. 2 des Transfusionsgesetzes verpflichtet, sich im Falle des Auftretens
von Versorgungsengpässen gegenseitig zu unterstützen. Eine langfristige
Bevorratung mit Blutkonserven ist wegen der nur kurzfristigen Haltbarkeit
(4 bis 5 Wochen) nicht möglich.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
Bereitschaft der Bevölkerung Blut zu spenden – etwa durch geeignete
bundesweite Kampagnen – zu erhöhen?
Die Notwendigkeit, möglichst viele Mitbürger zur Blutspende zu motivieren,
wird nicht nur im Lichte möglicher Krisenfälle gesehen. Der Ausschluss von
Spendern wegen Krankheiten oder anderer Risikofaktoren ist ein Dauerthema
im Blutspendewesen. Vor allem, die Vorsichtsmaßnahmen gegen eine
Verbreitung der Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit führen zu einem
zusätzlichen Verlust an dringend benötigten Spendern. Diese Entwicklung und die
Notwendigkeit zur vorausschauenden Erhöhung des Spendenaufkommens wurde
in dem für das BMG erarbeiteten und kürzlich veröffentlichten Bericht des PEI
und des RKI „Gesamtstrategie Blutversorgung angesichts vCJK“ ausführlich
dargelegt.
Seit 1998 führt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Auftrag
des BMG und unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin für Gesundheit,
Ulla Schmidt, eine Motivationskampagne in der Bevölkerung für die Blut- und
Plasmaspende unter dem Motto „Blut- und Plasmaspende – Jeder Tropfen hilft“
durch. Diese Motivationskampagne ist dezentral angelegt und hilft den
engagierten Bemühungen der Blutspendedienste, auf regionaler wie überregionaler
Ebene Spender zu werden. Für die Kampagne stehen 1,3 Mio. DM jährlich aus
dem Titel 686 03 des BMG zur Verfügung. Die Kampagne wird mit den am
Blutspendewesen beteiligten Kooperationspartnern durchgeführt. Das sind die
Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes, die Arbeitsgemeinschaft der
Ärzte staatlicher und kommunaler Bluttransfusionsdienste, die
Arbeitsgemeinschaft der Plasmaderivate herstellenden Unternehmen, die Arbeitsgemeinschaft
Plasmapherese, die Bundesärztekammer und die Deutsche
Hämophiliegesellschaft als Patientenverband.
Es sind in Abstimmung mit den Kooperationspartnern Materialien wie
Broschüren, Eindruckplakate, Handzettel, zur Verwendung bei Blutspendeterminen
entwickelt und hergestellt worden. Darüber hinaus sind zwei Kinospots
produziert worden, die in etwa 500 Kinos verteilt über die Bundesrepublik
Deutschland geschaltet werden. Eine sehr ansprechend gestaltete Homepage der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist zur Information der
Bevölkerung über alle wichtigen Aspekte der Blut- und Plasmaspende
eingerichtet worden.
6. Ist die medizinische Unbedenklichkeit der Blutkonserven (HIV, Hepatitis)
auch bei zunehmender Zahl von Blutspenden gewährleistet?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und Verfahren?
Auch bei einem sprunghaften Anstieg der Anzahl von Blautspenden gelten die
Sicherheitsanforderungen, wie sie generell für Blutkonserven vorgesehen sind.
Die Sicherheit bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten, wie z. B.
AIDS, Hepatitis B und Hepatitis C, wird in Deutschland gewährleistet durch
– eine sorgfältige Spenderauswahl nach den in den „Richtlinien zur
Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von
Blutprodukten (Hämotherapie)“ der Bundesärztekammer und des PEI definierten
Kriterien,
– die Testung aller Spender auf Antikörper gegen HIV-1, HIV-2 und HCV, auf
das HBV-Oberflächenantigen HBsAg und auf das HCV-Genom,
– die hohen Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der HIV-,
HBsAg-, HCV-Screeningteste im Zulassungsverfahren.
Die Bevorratung der einzelnen Blutspendeeinrichtungen mit Testmaterialien ist
auf Zeiträume bis zu vier Wochen ausgelegt, so dass bei kurzfristigen,
spontanen Hilfskampagnen ausreichend Teste zur Verfügung stehen. Das gilt auch für
die Verfügbarkeit von Blutbeuteln. Für den Fall, dass durch eine
Katastrophensituation die ausreichende Belieferung mit Testkombinationen z. B. aus den
USA unterbrochen würde, könnten auch ausschließlich in Europa ansässige
Diagnostika-Hersteller die deutschen Blutspendeeinrichtungen mit Testkits für
die Testung aller Blutspenden versorgen.
7. Auf welche Art und Weise wird der Bewältigung von
Katastrophensituationen in der Aus- und Weiterbildung von medizinischem Fachpersonal
Platz eingeräumt?
In der Approbationsordnung für Ärzte ist als Prüfungsstoff für den „Zweiten
Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ vorgesehen: „Erkennung und Behandlung
akutlebensbedrohender Zustände und Reanimation. Ärztliche Versorgung bei
einem Massenanfall von Kranken und Verletzten.“ Die Schaffung des
erforderlichen mikrobiologischen und infektionsepidemiologischen Grundwissens,
u. a. auch über Erreger, die potenziell als biologische Kampfstoffe in Frage
kommen, ist Bestandteil der studentischen Ausbildung für Ärztinnen und Ärzte
in Deutschland. Darüber hinaus ist im ärztlichen Bildungswesen die
„Fachkunde Rettungsdienst“ fest etabliert, die als Zusatzbezeichnung, Ärztekammer-
Diplom bzw. Fortbildungszertifikat der Ärztekammern in einem definierten
Bildungsgang angeboten wird. Diese Qualifikation stellt auf medizinische
Behandlungsmaßnahmen für ein oder mehrere Notfallpatienten ab. Für Situationen
mit Massenanfall Verletzter und akut Erkrankter oder bei besonderen
Gefahrenlagen existiert die Qualifikationsebene „Leitender Notarzt“. Die Aufgabe des
„Leitenden Notarztes“ ist es, unter den gegebenen Bedingungen möglichst
umgehend eine suffiziente präklinische, notfallmedizinische Erstversorgung
vorzubereiten, um möglichst vielen Patienten ein Überleben zu sichern und
Folgeschäden auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Er hat alle
sanitätsdienstlichen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu
überwachen.
Durch die bundesgesetzlich geregelten Ausbildungen wird den Angehörigen
der Gesundheitsfachberufe medizinisches Grundlagenwissen vermittelt. Dieses
bildet die Basis, um bei der Bewältigung von Krisensituationen mitwirken zu
können. Außerdem sehen die in Verbindung mit dem jeweiligen Berufsgesetz
(z. B. Krankenpflegegesetz, MTA-Gesetz) erlassenen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnungen neben den relevanten berufsspezifischen Inhalten das Fach
„Erste Hilfe“ mit mindestens 30 Stunden theoretischem und praktischem
Unterricht vor. Die darin festgelegten inhaltlichen Mindestanforderungen
umfassen u. a. Verhalten bei Notfällen, Erstversorgung von Verletzten und deren
Transport, Maßnahmen bei Schockzuständen und Wiederbelebung, Versorgung
von Wunden etc. Darüber hinaus stehen den ausbildenden Schulen im Rahmen
der festgelegten Gesamtstundenzahl für den theoretischen und praktischen
Unterricht der jeweiligen Ausbildungen mindestens 100 Stunden zur Verfügung,
um ggf. auf aktuelle Erfordernisse reagieren zu können.
Mit dem bundesrechtlich geregelten Beruf der Rettungsassistentin/des
Rettungsassistenten existiert außerdem ein eigens für die Versorgung von
Notfallpatienten geschaffener Fachberuf. Die Ausbildung beinhaltet allgemeines und
spezielles notfallmedizinisches Wissen und Können sowie die Organisation
und Einsatztaktik des Rettungsdienstes einschließlich der Einbindung des
Rettungsdienstes in den Katastrophenschutz.
Die auf die berufliche Erstausbildung aufbauenden Weiterbildungen fallen in
die Zuständigkeit der Länder.
8. Sind Impfstoffe gegen Krankheiten mit Seuchenpotential, die oft schon vor
einigen Jahrzehnten entwickelt wurden, heute noch wirksam oder bedarf es
hier neuer Forschungsarbeiten?
Der Zeitpunkt der Entwicklung ist für die Wirksamkeit von Impfstoffen nicht
entscheidend. In der Regel sind Impfstoffe (und Impfstoffkonzepte), deren
Wirksamkeit in der Vergangenheit etabliert wurde, auch heute wirksam, da sich
die zu Grunde liegenden immunologischen Mechanismen nicht verändern. So
sind bereits seit langem wirksame und gut verträgliche Impfstoffe gegen
Diphtherie und Poliomyelitis verfügbar, die nach wie vor angewendet werden.
9. An welchen neuen Impfstoffen wird geforscht?
Die Forschung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Impfstoffen, auf die hier im
Einzelnen nicht eingegangen werden kann.
Hinsichtlich der von den „Centers for Disease Control“ (CDC) als Kategorie A
eingestuften Erreger ergibt sich folgende Situation:
1. Bei Milzbrand werden unterschiedliche Kombinationen der Exotoxine PA,
LF und EF untersucht, auch in Verbindung mit verschiedenen Adjuvantien.
Ebenso befinden sich gentechnisch hergestellte Impfstoffe im Stadium der
präklinischen Prüfung. Erst kürzlich wurde im Mausmodell die
Schutzwirkung eines DNA-Impfstoffs gegen eine Infektion mit Milzbranderregern
beschrieben.
2. Die Arbeiten zu Pockenimpfstoffen konzentrieren sich auf die
Neuentwicklung von Vaccinia-Lebendimpfstoffen aus Zellkulturen. Neben den bereits
früher eingesetzten Vaccinia-Stämmen, wird auch der mögliche Einsatz des
stärker attenuierten MVA-Stammes geprüft. Die Wirksamkeit eines solchen
Impfstoffes muss in entsprechenden klinischen Studien untersucht werden.
3. Die Arbeiten bei Pest streben vor allem einen verbesserten Impfstoff an, der
auch gegen die gefährliche und kontagiöse Lungenpest schützt. Untersucht
wurden Totimpfstoffe aus rekombinanten Untereinheiten (F1, V-Antigen),
virosomale Formulierungen und auch attenuierte Lebensimpfstoffe. Die
Studien wurden in Tiermodellen durchgeführt. Über klinische Studien ist nichts
bekannt.
4. Impfstoffe gegen die hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren wie Ebola-,
Marburg- und Lassavirus befinden sich in der präklinischen Entwicklung.
Über klinische Versuche ist nichts bekannt.
10. Welche Forschungsaktivitäten betreibt die Bundeswehr im Bereich der
B-Waffen-Schutzforschung an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in
München, am Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologie in
Munster sowie an anderen Instituten der Bundeswehr?
12. Welche Forschungsaktivitäten unerstützt die Bundeswehr im Bereich der
B-Waffen-Schutzforschung bei zivilen Forschungseinrichtungen?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterhält ein Programm zur
Weiterentwicklung unserer Fähigkeiten zum Schutz vor biologischen Waffen.
Im Institut für Mikrobiologie der Sanitätsakademie der Bundeswehr und an
dem Wehrwissenschaftlichen Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz
werden innerhalb der Bundeswehr Vorhaben zu diesem Zweck durchgeführt.
Darüber hinaus vergibt die Bundeswehr in den zivilen Bereich, hier
vorzugsweise an Universitäten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Inhalt
und das Ziel sämtlicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unter anderem
auch des medizinischen B-Schutzes werden im Internet unter der Adresse
www.bundeswehr.de veröffentlicht.
11. Sollen die Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten auch für die
Zivilbevölkerung nutzbar gemacht werden?
Wenn ja, wie soll das geschehen?
Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht möglich?
Die Forschung der Bundeswehr im Bereich des B-Schutzes ist grundsätzlich
offen. Dies wird durch eine umfassende Offenlegung gegenüber Fachkreisen,
durch Publikationen in Fachzeitschriften oder auf entsprechenden Tagungen
und wissenschaftlichen Kongressen dokumentiert. Somit stehen die Ergebnisse
dieses Forschungsprogramms auch dem zivilen Bereich zur weiteren Nutzung
offen.
13. Wie sind diese Forschungseinrichtungen gegen Spionage geschützt?
Die Bundeswehr betreibt im B-Schutz keine Geheimforschung, sondern
veröffentlicht die Ergebnisse der Forschungen. Ein besonderer Schutz gegen
Spionage erübrigt sich daher.
14. In welchen Forschungsbereichen der Bundeswehr wird auch mit
gentechnischen Methoden gearbeitet?
Das BMVg informiert den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages
regelmäßig über Forschungsvorhaben mit gentechnischen Arbeitsmethoden.
Die letzte Information ergfolgte am 17. Mai 2001. Wegen der
weltanschaulichideologisch geprägten Diskussion der vergangenen Monate in den Medien über
die Anwendung gentechnischer Arbeitsmethoden in Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben des BMVg hat am 20. September 2001 eine gesonderte
Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Verteidigungsausschusses des
Deutschen Bundestages an der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München
stattgefunden, auf der sich Abgeordnete und Vertreter der Medien vor Ort über
diese Thematik umfassend informieren konnten.
15. Wie beurteilt die Bundesregierung den dual-use-Charakter von
Impfstoffen zum Schutz vor biologischen Waffen?
Die Bundesregierung ist sich der kontroversen und zum Teil
weltanschaulichideologisch geprägten Diskussion um eine „Dual-Use-Problematik“ bewusst.
Biotechnologische Grundfertigkeiten und Fachwissen ermöglichen
grundsätzlich jedem, der über die notwendigen Mittel verfügt, z. B. gentechnologische
Forschungen missbräuchlich einzusetzen. Eine rechtsstaatliche Ordnung mit
genehmigenden und überwachenden Stellen, die Offenlegung und Diskussion
der Forschungsprogramme in Fachkreisen und gegenüber dem Parlament und
der völkerrechtlich verbindliche Verzicht Deutschlands auf ein aktives B-
Waffen-Programm sind zusammen ein starker Garant gegen jede Form des
Missbrauchs. Offensive B-Waffen-Forschung wurde und wird von der
Bundesregierung nicht gefördert.
16. Gibt es ein Ersuchen der Bundesregierung an die USA und
Großbritannien, Deutschland im Fall eines terroristischen Anschlages mit
biologischen Waffen Impfstoffe zur Verfügung zu stellen?
Der Einsatz von Impfstoffen nach einem terroristischen Anschlag mit
biologischen Waffen ist nur sehr begrenzt möglich. Bei den meisten in Frage
kommenden Erregern steht die therapeutische Behandlung mit Antibiotika oder
Antiseren bzw. Antitoxinen im Vordergrund, so z. B. bei Milzbrand, Pest, Tularämie
oder dem Einsatz von Botulinum-Toxin.
Auf Expertenebene innerhalb der zuständigen NATO-Arbeitsgruppen ist durch
Vertreter des BMVg im Juni 2001 bei den US-Streitkräften die Verfügbarkeit
von Impfstoffen gegen Milzbranderreger angefragt worden. Es wird derzeit auf
beiden Seiten die Möglichkeit einer Lizenzproduktion des US-amerikanischen
Impfstoffes in Deutschland geprüft. Im August wurde durch das BMVg die
Beschaffung von Impfstoffen gegen Milzbranderreger bei den zuständigen
britischen Stellen geprüft. Es stellte sich im Rahmen dieser Prüfung heraus, dass die
britische Produktion bis Mitte 2002 für die britischen Streitkräfte verplant war.
17. Welche Konsequenzen hätte die Ablehnung des Gesuches für die
Sicherheit der deutschen Zivilbevölkerung und der deutschen Soldaten?
Wie oben ausgeführt, sind über die in Rede stehenden Impfstoffe zu wenig
Informationen verfügbar, um eine gründliche Risiko-Nutzen-Abwägung zu
ermöglichen. Darüber hinaus soll nochmals betont werden, dass, wie ja auch
die derzeitige Situation in den USA zeigt, die antibiotische Therapie im
Vordergrund steht.
Bund und Länder stimmen derzeit die Konzeption einer
Arzneimittelbevorratung zur Bewältigung der Folgen von terroristischen Anschlägen für die
Gesundheit der Zivilbevölkerung ab. Für den Bereich der Bundeswehr wird auf
die Beantwortung der Fragen 19 und 20 verwiesen.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatzfähigkeit von ABC-
Spürpanzern (Fuchs) vor dem Hintergrund eines fehlenden Impfschutzes der
deutschen Soldaten?
Der Spürpanzer Fuchs verfügt über ein Sammelschutzsystem, das die
Besatzung vor den Wirkungen biologischer und chemischer Kampfstoffe umfassend
schützt. Der Impfstatus der Besatzung hat keine Auswirkung auf die
Einsatzfähigkeit des Waffensystems.
19. Steht ausreichend Impfstoff gegen potentielle B-Waffen-Erreger zur
Verfügung?
20. Steht dieser Impfstoff ausschließlich für den Schutz deutscher Soldaten
bei Auslandseinsätzen zur Verfügung oder kann er im Katastrophenfall in
vollem Umfang auch zum Schutz der Zivilbevölkerung bereitgestellt
werden?
In Deutschland sind Impfstoffe gegen die Erreger von Milzbrand, Pest und
Pocken nicht zugelassen und nicht kurzfristig verfügbar (vgl. Pressemitteilung
des RKI und PEI vom 11. Oktober 2001). Bezüglich der Bedeutung der
Impfstoffe siehe auch Antwort zu den Fragen 16 und 17.
Die Abwehrmaßnahmen der Bundeswehr gegen biologische Kampfstoffe
bestehen aus einem ausgewogenen und abgestimmten Konzept verschiedener
Schutzmaßnahmen. Medizinische Gegenmaßnahmen, wie die Immunisierung
von betroffenen Personengruppen, sind Bestandteil dieser Schutzmaßnahmen.
Die Verfügbarkeit von Impfstoffen allein ist nicht ausschlaggebend für die
Einsatzfähigkeit der Streitkräfte.
Der Umfang der Zurverfügungstellung von Impfstoffen durch die Streitkräfte
richtet sich danach, was im Einzelfall verfügbar ist und nicht durch den
originären Auftrag der Bundeswehr gebunden ist.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Vorräte an Impfstoffen gegen
potentielle B-Waffen-Erreger aufzustocken?
Die Bundesregierung prüft derzeit gemeinsam mit den für die
Gesundheitsvorsorge zuständigen Ländern die vorhandenen Bestände an Impfstoffen gegen
potentielle biologische Kampfstoffe.
Entsprechende Maßnahmen zur Bevorratung von Pockenimpfstoffen werden
zurzeit eingeleitet. Es bestehen bereits Kontakte zu Impfstoffproduzenten.
Trotz der Dringlichkeit dieses Vorhabens ist sicherzustellen, dass eingelagerte
Impfstoffe eine gute Wirksamkeit und Verträglichkeit aufweisen.
22. Reicht die Ausbildung der Mediziner im Bereich Epidemiologie und
Virologie aus, um eine schnelle, sichere Diagnose von Erkrankungen durch
biologische Kampfstoffe sicherzustellen?
Epidemiologie und Virologie sind Gegenstand der ärztlichen Ausbildung. So
sind „Grundlagen, Anwendungsbereiche und Untersuchungsmethoden der
medizinischen Bakteriologie, Virologie und Parsitologie. Epidemiologie,
Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ Gegenstand des „Ersten
Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“. Die Epidemiologie wird nochmals im
„Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ geprüft.
Um eine schnelle, sichere Diagnose von Erkrankungen durch biologische
Kampfstoffe sicherzustellen, reicht die Ausbildung sicher nicht aus. Dazu
bedarf es zusätzlich einer entsprechenden Fortbildung. Hierfür sind allein die
Länder, insbesondere die Ärztekammern, zuständig.
Im Rahmen der Weiterbildung – und in diesem Zusammenhang von
besonderem Interesse – ist die Möglichkeit, sich in verschiedenen Fachgebieten
spezialisieren zu können. Zurzeit gibt es in Deutschland
– im Gebiet Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie mehr als 820,
– in der Pharmakologie und Toxikologie mehr als 665,
– in der Hygiene und Umweltmedizin mehr als 430,
– in der Arbeitsmedizin mehr als 3 500,
– in der Laboratoriumsmedizin mehr als 1 200,
– im Gebiet „Öffentliches Gesundheitswesen“ mehr als 1 500
Fachärzte und Fachärztinnen.
Darüber hinausgehend verfügt die Bundeswehr über speziell ausgebildete
Einheiten im Umgang mit biologischen Kampfstoffen.
23. Unterstützt die Bundesregierung Forschungsprojekte, die sich mit der
Entwicklung von leistungsfähigen, effizienten Testverfahren
beschäftigen, welche eine Erkrankung durch Erreger mit Seuchenpotential bereits
während der Inkubations- oder Latenzzeit feststellen können?
Wenn ja, von wem werden diese durchgeführt?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert den
Aufbau von „Infektionsepidemiologischen Forschungsnetzwerken“ mit rund
12 Mio. DM. Diese Maßnahme zielt auf den Aufbau einer leistungsfähigen
Infektionsepidemiologie in Deutschland nach dem Vorbild des „Centers of
Disease Control“ in den USA. Die intensivierte Zusammenarbeit zwischen
Forschung und Gesundheitswesen leistet einen Beitrag zu einer effektiven
Bekämpfung von Infektionskrankheiten.
Projekte zur frühzeitigen Diagnostik von Erkrankungen durch Erreger mit
Seuchenpotential werden von BMVg gefördert. Dazu wird auf die Beantwortung
der Frage 12 hingewiesen.
24. Gibt es ausreichend Laboratorien, die über schnelle, moderne
Diagnoseverfahren zur Feststellung von Erkrankungen mit Seuchenpotential
verfügen?
Wenn ja, wo sind diese angesiedelt?
Entsprechende Laboratorien (L2 und L3) sind an diversen Universitätskliniken,
großen außeruniversitären Kliniken, im Bereich der Bundeswehr sowie im
privaten Laborbereich vorhanden. Eine Liste dieser Laboratorien wird derzeit von
den Ländern erstellt.
Das Bernhard-Nocht-Institut (BNI) und die Universität Marburg verfügen
darüber hinaus über ein Hochsicherheitslabor der Stufe L4. Das L4-Labor am BNI
wird zurzeit vom Land Hamburg und vom BMG für zusammen 38 Mio. DM
durch ein neues, hochmodernes L4-Labor ersetzt. Für eine Vielzahl von
Erregern existieren so genannte Nationale Referenzzentren (NRZ). Diese werden
vom BMG ernannt und gefördert. Ergänzt werden diese NRZ durch die
ebenfalls vom BMG ernannten Konsiliarlaboratorien. Diese spezialisierten
Laboratorien umfassen auch Erreger mit Seuchenpotential wie Milzbrand, Erreger
hämorrhagischer Fieber und Pest. Die aktuelle Liste der NRZ und
Konsiliarlaboratorien ist auf der Homepage des RKI (ww.rki.de) und des Bundesinstituts
für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin einzusehen. In
Kürze werden mehrere neue NRZ ernannt, darunter auch ein NRZ für virale
tropische Erreger wie z. B. Lassa- und Ebola-Viren.
25. Wie schnell und flexibel können Wissenschaft und Forschung auf das
Auftreten neuer Mutationsformen von bekannten Erregern reagieren?
Wie schnell können im Katastrophenfall neue wirksame Antibiotika oder
Antikörper bereitgestellt werden?
Die Veränderung des Genoms von Krankheitserregern durch Mutationen ist ein
Prozess, der in der Natur laufend vorkommt und immer wieder die
Eigenschaften von Infektionserregern verändert. Neue Mutationsformen bekannter Erreger
sind insbesondere dann für den Menschen gefährlich, wenn dadurch das
pathogene oder infektiöse Potenzial des Erregers erhöht wird, bzw. Resistenz gegen
Therapeutika erlangt wird. Diese Prozesse werden von einer Vielzahl von
Faktoren beeinflusst, die erst zum Teil verstanden sind. Aussagen zur Reaktionszeit
von Wissenschaft und Forschung können daher nur fallspezifisch erfolgen. Das
Influenzavirus ist ein Beispiel für einen menschlichen Krankheitserreger,
dessen Pathogenitätspotenzial sich durch natürlich auftretende neue genetische
Varianten laufend ändert. Wissenschaft und Gesundheitswesen haben sich auf
diesen Prozess eingestellt.
Das vom BMBF geförderte Kompetenznetzwerk „GenoMik –
Genomforschung an Mikroorganismen für die menschliche Gesundheit“ zielt auch auf die
Entwicklung neuer Antibiotika. Die dort betriebene Grundlagenforschung ist
jedoch nicht auf die kurzfristige Bereitstellung neuer Antibiotika ausgelegt.
Weiterhin werden im Rahmen der Förderaktivität „Proteomik“
Pathogenitätsmechanismen identifiziert, die einen Beitrag zur Entwicklung neuer
Therapeutika leisten können.
26. Stehen im Katastrophenfall ausreichend Quarantänemöglichkeiten,
Antibiotika, Desinfektionsmittel etc. zur Verfügung?
Für die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall sind grundsätzlich die Länder
zuständig.
27. Welche Rolle spielt das Problem der zunehmenden Antibiotikaresistenz
von Erregern in diesem Zusammenhang?
Gibt es hier Forschungsprojekte, die von der Bundeswehr oder dem
BMVg betrieben werden?
Bejahendenfalls, welche Ergebnisse haben diese?
Antibiotikaresistenzen können zu einem Versagen herkömmlicher Therapien
führen. Prinzipiell unterliegen die wichtigsten Erreger für bioterroristische
Attentate nur einem geringen Selektionsdruck durch Antibiotika, so dass dadurch
bedingte Resistenzen nicht häufig sind. Treten solche Resistenzen trotzdem auf,
betreffen sie bei den in Frage kommenden Erregern in der Regel nur wenige
Antibiotika.
Die Bundesregierung beobachtet das zunehmende Auftreten von
antibiotikaresistenten Erregern bei der medizinischen Versorgung von Patienten.
Insbesondere die Zunahme der Anzahl und Schwere von Infektionen mit Methicillin
resistenten Staphylokokkus aureus-Stämmen stellt eine Herausforderung für
das Gesundheitswesen dar. Das BMVg unterhält keine Forschungsvorhaben,
die sich mit einer zunehmenden Antibiotikaresistenz beschäftigen.
28. Wie kann man sich gegen gentechnisch veränderte Erreger schützen?
Die für den Schutz gegen gentechnisch veränderte Erreger notwendigen
Maßnahmen unterscheiden sich prinzipiell nicht von den Maßnahmen, die zum
Schutz vor anderen bekannten Erregern von gefährlichen menschlichen
Krankheiten eingeleitet werden müssen. Allerdings können gezielte gentechnische
Veränderungen so vorgenommen werden, dass sich die Ausbreitung, das
pathogene Potenzial, die Wirksamkeit von Schutzimpfungen, die
Therapiemöglichkeiten und die Pathogenität der Erreger verändern.
29. Verfügen medizinische Einrichtungen über
Dekontaminationsvorrichtungen zur Erstversorgung der Opfer nach Angriffen mit Hautkampfstoffen
(Loste, Arsenverbindungen)?
Im Rahmen der derzeit laufenden Bestandsaufnahme zur gesundheitlichen
Vorsorge, werden auch Dekontaminationsvorrichtungen zur Erstversorgung von
Opfern nach Angriffen mit Hautkampfstoffen bei medizinischen Einrichtungen
überprüft. Darüber hinaus werden zurzeit durch ein Forschungsvorhaben zum
Zivilschutz, Verfahren der Dekontamination Vergifteter und Verletzter im
Katastrophenschutz entwickelt.
30. Ist eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Atropin als
wichtigstem Gegenmittel für Nervengifte wie Tabun, Sarin, Soman oder VX
im Katastrophenfall sichergestellt?
Denkt die Bundesregierung über eine prophylaktische Verteilung von
Atropin oder anderen Gegenmitteln an die Bevölkerung nach, wie dies
etwa in Israel geschieht?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Atropin prophylaktisch an die
Bevölkerung auszugeben. Atropin ist als gängiges Arzneimittel im Rahmen der
üblichen medizinischen Notfallvorsorge flächendeckend vorhanden und
jederzeit in Apotheken und im Arzneimittelhandel in Deutschland erhältlich.
Der Geschäftsbereich des BMVg verfügt über ausreichende Bestände an
Atropin in verschiedenen Zubereitungsformen zur Therapie von
Nervenkampfstoffvergiftungen. Diese Bestände können nach dem Subsidiaritätsprinzip auf
Anforderung dem zivilen Bereich zur Verfügung gestellt werden, wie dies bereits
in der Vergangenheit geschehen ist. Das BMVg hat dem Auswärtigen Amt im
Jahre 1998 5 000 ATROPEN-Autoinjektoren für eine Versorgung von
Botschaftspersonal und deutschen Staatsangehörigen in der Golfregion zur
Verfügung gestellt. Bei Überlegungen zu einer Ausgabe von stark wirksamen
Medikamenten zur Behandlung von Vergiftungen an große Bevölkerungsteile
muss der Schaden einer missbräuchlichen Anwendung dieser Medikamente
durch Laien gegen die Gefährdungslage durch Nervenkampfstoffe abgewogen
werden.
31. Fördert die Bundesregierung neurologische Studien, welche die
Wirkungsweise von Nervengiften auf das zentrale und periphere
Nervensystem erforschen und damit die Grundlage für die Entwicklung wirksamer
Therapiemittel sind?
Wenn ja, in welchem Rahmen?
Wer führt diese Forschungsvorhaben aus?
Das BMVg fördert in seinem Forschungsprogramm auch Arbeiten zur
Verbesserung einer antikonvulsiven Therapie von Nervenkampfstoffen. Nähere
Angaben zu diesen Forschungsvorhaben sind im Internet unter
www.bundeswehr.de
zu finden.
Das BMVg praktiziert seit Jahren einen sorgsamen Umgang mit den
persönlichen Daten der Vertragspartner bei Forschungs- und Entwicklungsverträgen im
Bereich des Med ABC-Schutzes, um sie vor persönlichen Diffamierungen und
möglicherweise Schlimmeren zu schützen. Daher nimmt das BMVg davon
Abstand, Namen und Anschrift der Forscher zu nennen.
32. Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, wie
Rehabilitationsmaßnahmen für Spät- und Folgeschäden von Opfern terroristischer
Anschläge, bei denen biologische und chemische Kampfstoffe eingesetzt
wurden, aussehen könnten?
Die Bundesregierung plant gemeinsam mit den Ländern auf der Grundlage der
bereits vorhandenen oder noch zu erschließenden Betreuungspotenziale den
Aufbau eines bundesweiten Netzwerks zur psychologischen Nachbetreuung
von Opfern und Helfern in Großschadenslagen.
33. Ist im Katastrophenfall ein Zusammenwirken von Zivilschutz und
Bundeswehr bei der Bergung, der medizinischen Erstversorgung und beim
Transport der Verletzten gewährleistet?
Wenn ja, wie und durch welche Maßnahmen?
Katastrophenschutz ist Länderangelegenheit. Die Bundeswehr kann im
Katastrophenfall subsidiär herangezogen werden.
Die generelle Zuständigkeit der Länder oder der von den Landesregierungen
beauftragten Behörden wird davon nicht berührt. Eine Hilfeleistung durch die
Bundeswehr erfolgt nur solange, bis zivile Einrichtungen und Organisationen
(z. B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk – THW –, Rotes Kreuz) zur
Durchführung eine ausreichenden Hilfe einsatzbereit sind und die Ablösung erfolgt ist
(Regelungen zu Hilfeleistungen der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder
besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Nothilfe
gemäß VMBL 1988 und Änderungen hierzu VMBL 1991). Ein Einsatz der
Bundeswehr im Katastrophenfall ist also immer eine Einzelfallentscheidung.
Der Umfang des möglichen Zusammenwirkens richtet sich danach, welche
Kräfte der Bundeswehr im Einzelfall verfügbar, also nicht durch den originären
Auftrag der Bundeswehr gebunden sind.
Im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) wird ein
erfolgreiches Zusammenwirken von Zivil- und Katastrophenschutz und Bundeswehr im
Krisenfall durch planerische Maßnahmen und regelmäßige Übungen
gewährleistet. Die bisher gemachten Erfahrungen der Zusammenarbeit zwischen der
Bundeswehr und dem zivilen Katastrophenschutz waren durchweg positiv
(z. B. Oderbruch, Eschede).
34. Denkt die Bundesregierung daran, auch Nichtregierungsorganisationen
wie das Deutsche Rote Kreuz u. a. in die Koordination der medizinischen
Katastrophenbewältigung miteinzubeziehen?
Wenn ja, auf welche Weise soll dies geschehen?
Nach § 20 des Zivilschutzgesetzes (ZSG) wirken die privaten
Hilfsorganisationen nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften für den
Katastrophenschutz im Zivil- und Katastrophenschutz mit. Nach diesen Vorschriften werden
sie darüber hinaus im Rahmen der zur Koordination der Abwehrmaßnahmen
eingerichteten Führungsstäbe auf der für den Katastrophenschutz jeweils
zuständigen Verwaltungsebene als medizinische Fachberater beteiligt.
35. Tauscht die Bundesregierung relevante Informationen zur medizinischen
Behandlung, von Prophylaxe und Rehabilitation bei Erkrankungen, die
durch biologische und chemische Kampfstoffe verursacht wurden, mit
solchen Staaten aus, die über mehr Erfahrungen mit derartigen
Kampfstoffen verfügen?
Wenn ja, auf welcher Ebene und wie?
Die bundesseitig zuständigen Stellen stehen in engem Informationsaustausch
mit den entsprechenden Gremien und Einrichtungen der NATO und der
Europäischen Union. Auf NATO-Ebene sind insbesondere das Joint Medical
Committee (JMC) und das Zentrum für Massenvernichtungswaffen (WMD-Centre)
mit seiner Datenbank für den Informationsausstausch für
Katastrophenschutzzwecke bedeutsam, an deren Aufbau und Strukturierung Deutschland
maßgeblich beteiligt war.
Unter den Gesundheitsdiensten der Außenministerien der westlichen Welt
findet regelmäßig ein fachlicher Austausch statt. So finden alle zwei Jahre Treffen
der Leiter der Gesundheitsdienste statt. Das letzte Treffen war im Mai 2001 in
Berlin, wo auch Informationen und Erfahrungen betreffend den Bioterrorismus
ausgetauscht wurden. Hervorzuheben ist, dass ein fachlich guter Kontakt zu
dem Gesundheitsdienst des Außenressorts der USA besteht.
Die Bundesregierung unterhält vielfältige Kontakte zu verbündeten oder
befreundeten Staaten sowie internationalen Organisationen, um die
Schutzmaßnahmen gegen biologische oder chemische Kampfstoffe zu verbessern.
36. Werden gesundheitspolitische Maßnahmen auch mit den europäischen
Partnern abgesprochen?
Wenn ja, auf welcher Ebene und wie?
Die Zusammenarbeit auf EU-Ebene ist Gegenstand von Erörterungen sowohl
auf politischer Ebene wie auch auf Arbeitsebene. Der Europäische Rat hat sich
bei seinem Treffen in Gent am 19. Oktober 2001 mit der möglichen
terroristischen Bedrohung mit biologischen und chemischen Mitteln beschäftigt und
eine adäquate Reaktion vonseiten jedes Mitgliedstaats und der Europäischen
Union verlangt. Der Europäische Rat hat den Rat und die Kommission ersucht,
„ein Programm auszuarbeiten, das einer besseren Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedstaaten in den Bereichen Risikobewertung, Gefahrenwarnung und
Intervention, Lagerung von Einsatzmitteln sowie Forschung dient. Dieses
Programm muss sowohl auf die Erkennung und Bestimmung infektiöser und
toxischer Wirkstoffe als auch auf die Prävention und die Behandlung von
chemischen oder biologischen Aggressionen abstellen. Die Ernennung eines
europäischen Koordinators für Katastrophenschutzmaßnahmen wird Teil dieses
Programms sein.“
Auf politischer Ebene ist ferner unter Berücksichtigung des Europäischen Rats
von Gent (19. Oktober 2001) vorgesehen, dass das Thema im Rahmen des
nächsten Gesundheitsministerrats am 15. November 2001 besprochen wird mit
dem Ziel, Konsens über mögliche gemeinsame Aktionen zu erreichen.
Auf Arbeitsebene ist insbesondere ein Treffen des Netzwerkausschusses „Netz
für die epidemiologische Überwachung und Kontrolle übertragbarer
Krankheiten“ am 29./30. Oktober 2001 in Luxemburg zu nennen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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