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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Export geschützter Zootiere

<span>Import und Export geschützter Wildtiere seit 1990, Käufer, Verfahren gegen Zoos wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz, Sicherstellung der Abgabe nur an Tierschutzstandards beachtende ausländische Einrichtungen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

28.11.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/709812. 11. 2007

Export geschützter Zootiere

der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Ulrike Höfken, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland gibt es Hunderte zoologische Gärten, Tierparks und Safariparks, die Wildtiere zum Zweck der Zurschaustellung, aber auch zum Erhalt vom Aussterben bedrohter Arten halten.

Mit der Richtlinie 1999/22/EG des Rates vom 29. März 1999 über die Haltung von Wildtieren in Zoos (EU-Zoorichtlinie) wurde von Seiten der Europäischen Union der Versuch unternommen, darauf hinzuwirken, dass diese Einrichtungen Aufgaben bei der Arterhaltung, der Aufklärung der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung entsprechend dem Tier- und Artenschutzrecht angemessen erfüllen.

Jüngste Vorfälle in Deutschland, wie die Abgabe von Affen aus einem städtischen Tierpark an ein Tierversuchslabor, die illegale Schlachtung von Zootieren zum Verzehr in Erfurt und die Veräußerung von Tigern an dubiose Zuchtfarmen in China machen deutlich, dass derzeit Verstöße gegen das Tierschutz- und gegen das Artenschutzrecht in deutschen zoologischen Gärten nicht auszuschließen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele wild gefangene Tiere welcher geschützten Arten wurden seit 1990 mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz für welche zoologischen Gärten in Deutschland importiert?

2

a) Für wie viele geschützte Wildtiere (Amphibien, Reptilien, Vögel und Säugetiere), die in deutschen Zoos gezüchtet wurden, hat das Bundesamt für Naturschutz seit 1990 eine Exportgenehmigung ausgestellt?

b) Um wie viele Tiere welcher Arten handelte es sich im Einzelnen?

c) In welche Länder und in welche Einrichtungen wurden sie exportiert, und aus welchen zoologischen Gärten stammten sie?

d) Wie viele dieser Tiere wurden direkt von den zoologischen Gärten und wie viele über private Tierhändler exportiert?

3

Wie viele der in deutschen zoologischen Gärten gezüchteten und seit 1990 mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz exportierten artgeschützten Tiere sind an zoologische Gärten, wie viele an Privatpersonen und wie viele direkt in Auswilderungsprojekte gegangen?

4

a) Wurden seit 1990 gegen zoologische Gärten oder deren Betreiber Verfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet, und kam es zu Verurteilungen?

b) Wenn ja, um welche zoologischen Gärten handelte es sich, und was waren die Gründe?

5

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Zootiere nur an ausländische Einrichtungen abgegeben werden, die den deutschen und EU- Tierschutzstandards entsprechen?

Berlin, den 9. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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