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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
05.03.2026
Antwortdauer
27 Tage
Aktualisiert
11.03.2026
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT21/402706.02.2026
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4027
21. Wahlperiode 06.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig,
Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Lisa Paus, Julia Schneider, Marlene
Schönberger, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin am 3. Januar 2026 gab es
in Teilen des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf einen Stromausfall. Fast
50 000 Haushalte und mehr als 2 000 Betriebe waren ohne Strom; erst am
fünften Tag war die Stromversorgung wieder vollständig hergestellt. Die
Auswirkungen für die vom Stromausfall Betroffenen waren drastisch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zum Stromausfall in Berlin in einem
schriftlichen Bericht vom 13. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie dargestellt (Ausschussdrucksache 21(9)159). Es werden beispielhaft
sechs Maßnahmen aufgezählt, die zurzeit geprüft werden, um die Sicherheit der
Stromversorgung zu erhöhen. Unklar bleibt, ob diese Maßnahmen eine
Reaktion auf den Anschlag vom 3. Januar 2026 oder bereits auf den Anschlag vom
10. September 2025 darstellen. Am 10. September 2025 führte ein Anschlag
auf zwei Strommasten in Adlershof zu einem Stromausfall von bis zu 35
Stunden für rund 50 000 Kunden.
Weiterhin ist unklar, ob die Bundesregierung über die in dem Bericht genannten
Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen plant und, trifft dies zu, wie diese
konkret ausgestaltet sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf zwei Strommasten in Adlershof am 10. September 2025 vor?
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das
(n–1)-Kriterium erfüllt?
2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 vor?
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das
(n–1)-Kriterium erfüllt?
3. Waren nach dem Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof am
10. September 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das
Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile
bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
4. Waren nach dem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde
am 3. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das
Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile
bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
5. Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für die Vorhaltung der
notwendigen Ersatzteile und Personalressourcen für einen Krisenfall, und
sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf?
6. Welche Schlussfolgerungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus
dem Anschlag vom 10. September 2025 gezogen?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die
Sicherheit der Stromnetze zu erhöhen?
b) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
durch Dritte eingeleitet, um die Sicherheit des Stromnetzes zu
erhöhen?
7. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 das Stromsystem auf Schwachstellen gegenüber
physischen Angriffen untersucht, vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung laut dem Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom
13. Januar 2026 nunmehr Schwachstellenanalysen für das Stromsystem
insbesondere auf Ebene der Verteilnetze als zu prüfende Maßnahme
bezeichnet, wenn ja, was waren die Ergebnisse zu diesem Zeitraum, und
wenn nein, wieso sind entsprechende Untersuchungen nach dem 10.
September 2025 nicht erfolgt?
8. War der Bundesregierung und bzw. oder den ihr nachgeordneten
Behörden die angegriffene Kabelbrücke vor dem 3. Januar 2026 als
Schwachstelle des Stromnetzes bereits bekannt, wenn ja, wer hat wann die
Bundesregierung in welcher Form auf diese Gefährdung hingewiesen, und was
wurde, ggf. auch durch Dritte, unternommen, um dieser Gefährdung
entgegenzuwirken?
9. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 Maßnahmen zur Vorhaltung von Ersatzteilen und
Personalressourcen für eine schnelle Wiederversorgung der Kunden im Falle eines
Ausfalls geprüft, wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn nein,
wieso nicht?
10. Wurde die Einhaltung des (n–1)-Prinzip zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 im Hinblick auf physische Angriffe nach
Kenntnis der Bundesregierung überprüft, wenn ja, durch wen, was waren
nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Ergebnisse, und wenn
nein, wieso nicht?
11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 die Veröffentlichungs- bzw.
Transparenzpflichten bei Stromnetzdaten dahin gehend überprüft, ob sie zur
öffentlichen Preisgabe sensibler Daten der Strominfrastruktur führen, wenn ja,
durch wen, was waren die konkreten Ergebnisse, und wenn nein, wieso
nicht?
12. Welche Regelungen zu Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflichten sind
von der Überprüfung erfasst, die das BMWE im Bericht an den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 als zu prüfende
Maßnahme genannt hat (bitte die Regelung möglichst genau, zum Beispiel mit
Verweis auf Gesetze und Verordnungen und die entsprechenden
Paragrafen, angeben)?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 Maßnahmen ergriffen, um die „Roadmap
Systemstabilität“ zu beschleunigen, wenn ja, welche, und durch wen
konkret, und wenn nein, wieso ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht geschehen?
14. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsstand der
folgenden Prozesse der „Roadmap Systemstabilität“
a) V1. Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen des Systems
in einem Branchenprozess,
b) V9. Ermöglichung netzbildender Eigenschaften im Verteilnetz,
c) B2. Prüfung bzw. Weiterentwicklung (und ggf. Vereinheitlichung) des
(n–1)-Prinzips,
d) NVWA4. Festlegung Zielvorstellung „Verteilnetzinseln“ im Hinblick
auf Anwendungsfälle begleitet durch Potenzialstudien?
15. Hatte die Bundesregierung schon vor dem 3. Januar 2026 beschlossen, die
Einrichtung eines Innovationszentrums „Resiliente Energieversorgung“
sowie eines Reallabors als Testfeld für eine inselnetzfähige
Stromversorgung zu prüfen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso wurde dies erst
nach dem 3. Januar 2026 beschlossen?
16. Wann plant das BMWE, die Prüfung der im Bericht vom 13. Januar 2026
genannten Maßnahmen abzuschließen, wann sollen erste Ergebnisse durch
wen präsentiert werden, und wann sollen welche konkreten Maßnahmen
von der Bundesregierung beschlossen und konkret umgesetzt werden?
17. Prüft bzw. entwickelt die Bundesregierung zurzeit über die genannten
Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der
Energieinfrastruktur, wenn ja, welche konkret, und wann werden diese
durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Drohnenangriffe auf
kritische Energieinfrastruktur, wenn ja, welche, und wann werden diese durch
wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
19. Prüft die Bundesregierung die Forderung des Hauptgeschäftsführers des
Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, vom 10. Januar 2026
(https://rp-online.de/politik/deutschland/stromausfall-in-berlin-staedte-for
dern-blackout-reserve_aid-141999445), mobile Kraftwerke vorzuhalten,
damit diese bei einem Stromausfall eingesetzt werden können, wenn ja,
wann ist mit einem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht?
20. Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung, der
Bundesnetzagentur (BNetzA) und bzw. oder anderen nachgeordneten Stellen bzw.
Behörden mit der Ukraine zur Sicherung von Energieinfrastruktur, wenn ja,
welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für die Sicherung
der deutschen Energieinfrastruktur, und wie ist vorgesehen, diese
Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen zur Sicherung der deutschen
Energieinfrastruktur einzusetzen?
21. Wie waren die beiden am 10. September 2025 in Adlershof angegriffenen
Strommasten nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen
Anschläge gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung des Entwurfs für ein KRITIS-
Dachgesetz konkret an diesen Vorgaben ändern?
22. Wie war die am 3. Januar 2026 angegriffene Kabelbrücke in Lichterfelde
nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen Anschläge gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem
vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf des KRITIS-
Dachgesetzes konkret an diesen Vorgaben ändern?
23. Wie viele vollendete physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie viele der
Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung am Übergang
zwischen einem Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer
Freileitung?
24. Wie viele versuchte physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der versuchten Angriffe erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie
viele dieser versuchten Angriffe erfolgten am Übergang zwischen einem
Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer Freileitung?
25. Wie hoch ist laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 10. September 2025?
26. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch Stromnetz
Berlin nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 10. September 2025?
27. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 3. Januar 2026?
28. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch „Stromnetz
Berlin“ nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 3. Januar 2026?
29. Welche Anforderungen bestehen zurzeit auf Bundesebene für Betreiber
von Stromnetzen (Übertragungs- und Verteilnetze) hinsichtlich der
Überprüfung auf vulnerable Stellen, sieht die Bundesregierung hier
gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret?
30. Gibt es ein bundesweites Monitoring, mit dem frühzeitig Ausfälle im
Stromnetz erkannt werden?
Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Informationsaustausch zwischen den Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern und den
zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, sieht die
Bundesregierung hier Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret,
beispielsweise hinsichtlich der Erstellung gemeinsamer Lagebilder?
31. Hält das BMWE den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf
des KRITIS-Dachgesetzes für geeignet, den Schutz vor Anschlägen auf
Stromnetze wie die vom 10. September 2025 und vom 3. Januar 2026 in
Zukunft zu erhöhen?
32. Gibt es hinsichtlich der Bewertung, ob das KRITIS-Dachgesetz geeignet
ist, identifizierte Missstände bei der Sicherheit der Energienetze zu
beseitigen, einen Dissens zwischen verschiedenen Ressorts, wenn ja, zwischen
welchen Ressorts und bezüglich welcher Fragen konkret, und welche
bundesweiten Programme und Maßnahmen existieren oder sind geplant, um
den Ausbau von Redundanzen in Verteilnetzen zu fördern?
33. Inwiefern berücksichtigt der „Maßnahmenkatalog Netzwiederaufbauplan“
der vier Übertragungsnetzbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung
Risiken durch gezielte physische Angriffe auf das Stromnetz?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
BT21/457205.03.2026
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4027 - Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4572
21. Wahlperiode 05.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Konstantin
von Notz, Dr. Irene Mihalic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4027 –
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin am 3. Januar 2026 gab
es in Teilen des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf einen Stromausfall. Fast
50 000 Haushalte und mehr als 2 000 Betriebe waren ohne Strom; erst am
fünften Tag war die Stromversorgung wieder vollständig hergestellt. Die
Auswirkungen für die vom Stromausfall Betroffenen waren drastisch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zum Stromausfall in Berlin in einem
schriftlichen Bericht vom 13. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Energie dargestellt (Ausschussdrucksache 21(9)159). Es werden
beispielhaft sechs Maßnahmen aufgezählt, die zurzeit geprüft werden, um die
Sicherheit der Stromversorgung zu erhöhen. Unklar bleibt, ob diese Maßnahmen
eine Reaktion auf den Anschlag vom 3. Januar 2026 oder bereits auf den
Anschlag vom 10. September 2025 darstellen. Am 10. September 2025 führte ein
Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof zu einem Stromausfall von bis
zu 35 Stunden für rund 50 000 Kunden.
Weiterhin ist unklar, ob die Bundesregierung über die in dem Bericht
genannten Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen plant und, trifft dies zu, wie diese
konkret ausgestaltet sind.
1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf zwei Strommasten in Adlershof am 10. September 2025 vor?
Anhand der Informationen in der Vorbemerkung der Fragesteller geht die
Bundesregierung davon aus, dass die Frage auf die Brandstiftung an zwei
Hochspannungsmasten am 9. September 2025 in Berlin-Treptow abzielt, infolge
derer es zu einem großflächigen Stromausfall in mehreren Stadtteilen Berlins
kam. Am 9. September 2025 veröffentlichten anonyme Verfassende ein mit der
Tat korrespondierendes Schreiben auf der Internetseite „de.indymedia.org“. Mit
Wirkung vom 12. September 2025 wurde das Ermittlungsverfahren von der
Generalstaatsanwaltschaft Berlin (GenStA Berlin) übernommen. Aufgrund der
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
4. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern äußert sich die
Bundesregierung nicht zu Ermittlungsverfahren, die in der Zuständigkeit der Länder
geführt werden.
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das (n–
1)-Kriterium erfüllt?
Das n-1 Kriterium bezieht sich nur auf einzelne Netzbetriebsmittel (z. B.
einzelnes Kabel). Es war im konkreten Fall aufgrund der vorhandenen
Parallelleitungen der Trasse erfüllt.
2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 vor?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 sowie 7 bis
10 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/4308 verwiesen.
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das (n–
1)-Kriterium erfüllt?
Das n-1 Kriterium bezieht sich nur auf einzelne Netzbetriebsmittel (z. B.
einzelnes Kabel). Es war im konkreten Fall aufgrund der vorhandenen
Parallelleitungen auf der Kabelbrücke erfüllt.
3. Waren nach dem Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof am
10. September 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um
das Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche
Ersatzteile bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand konnte der Netzbetreiber mit
angemessenen Ressourcen die Reparatur des Stromnetzes sicherstellen.
4. Waren nach dem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde
am 3. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das
Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile
bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand konnte der Netzbetreiber mit
angemessenen Ressourcen die Reparatur des Stromnetzes sicherstellen.
5. Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für die Vorhaltung der
notwendigen Ersatzteile und Personalressourcen für einen Krisenfall, und
sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen
Nachjustierungsbedarf?
Bei Krisenfällen obliegen die Bedarfsermittlung und die Vorhaltung von
Ersatzteilen und zusätzlichen Personalressourcen dem Netzbetreiber. Das ergibt
sich aus seiner Verantwortung nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetzes
(EnWG) zum Betrieb eines sicheren und zuverlässigen Stromnetzes. Die
Vorgaben werden mit den sich aus dem KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)
ergebenden Prozessen sektorübergreifend formalisiert werden.
6. Welche Schlussfolgerungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung
aus dem Anschlag vom 10. September 2025 gezogen?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die
Sicherheit der Stromnetze zu erhöhen?
b) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
ggf. durch Dritte eingeleitet, um die Sicherheit des Stromnetzes zu
erhöhen?
Die Fragen 6 bis 6b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht kontinuierlich im Austausch mit den Netzbetreibern,
um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber einen möglichst umfassenden Schutz
ihrer Betriebsmittel sicherstellen.
7. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 das Stromsystem auf Schwachstellen gegenüber
physischen Angriffen untersucht, vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung laut dem Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom
13. Januar 2026 nunmehr Schwachstellenanalysen für das Stromsystem
insbesondere auf Ebene der Verteilnetze als zu prüfende Maßnahme
bezeichnet, wenn ja, was waren die Ergebnisse zu diesem Zeitraum, und
wenn nein, wieso sind entsprechende Untersuchungen nach dem 10.
September 2025 nicht erfolgt?
Gesetzlich verantwortlich für die Sicherheit und Zuverlässigkeit des
Stromversorgungssystems sind die Betreiber der Stromübertragungs- und -verteilernetze
in Deutschland. Diese treffen nach den Regelungen im EnWG die notwendigen
Maßnahmen für die Gewährleistung eines sicheren Stromsystembetriebs. Das
schließt eine kontinuierliche Systembeobachtung sowie ggf. die Analyse von
Schwachstellen mit ein.
8. War der Bundesregierung und bzw. oder den ihr nachgeordneten
Behörden die angegriffene Kabelbrücke vor dem 3. Januar 2026 als
Schwachstelle des Stromnetzes bereits bekannt, wenn ja, wer hat wann die
Bundesregierung in welcher Form auf diese Gefährdung hingewiesen, und
was wurde, ggf. auch durch Dritte, unternommen, um dieser Gefährdung
entgegenzuwirken?
Der Bundesregierung wurde die am 3. Januar 2026 angegriffene Kabelbrücke
nicht im Vorfeld als Schwachstelle des Stromnetzes angezeigt.
9. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 Maßnahmen zur Vorhaltung von Ersatzteilen und
Personalressourcen für eine schnelle Wiederversorgung der Kunden im Falle
eines Ausfalls geprüft, wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn
nein, wieso nicht?
Die Bundesregierung steht kontinuierlich im Austausch mit den
Stromnetzbetreibern (vgl. Antwort zu Frage 6). Wie bereits dargelegt, obliegen die
Bedarfsermittlung und die Vorhaltung von Ersatzteilen und zusätzlicher
Personalressourcen dem Netzbetreiber im Rahmen seiner Verantwortung nach § 11 EnWG
zum Betrieb eines sicheren und zuverlässigen Stromnetzes. Sie werden mit den
sich aus dem KRITIS-Dachgesetz ergebenden Prozessen sektorübergreifend
formalisiert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Wurde die Einhaltung des (n–1)-Prinzip zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 im Hinblick auf physische Angriffe nach
Kenntnis der Bundesregierung überprüft, wenn ja, durch wen, was waren
nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Ergebnisse, und wenn
nein, wieso nicht?
Hinsichtlich der Einhaltung des (n-1) Prinzips wird auf die Antwort zu den
Fragen 1b und 2b verwiesen. Hinsichtlich einer Überprüfung des (n-1)-Prinzips
wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 die Veröffentlichungs- bzw.
Transparenzpflichten bei Stromnetzdaten dahin gehend überprüft, ob sie zur
öffentlichen Preisgabe sensibler Daten der Strominfrastruktur führen, wenn ja,
durch wen, was waren die konkreten Ergebnisse, und wenn nein, wieso
nicht?
Dem Beirat der Bundesnetzagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE) wurde eine Darstellung und Abwägung der
Transparenzpflichten übermittelt. Die dort enthaltenen Vorschläge zur Abschaffung bzw.
Abschwächung einzelner Transparenzpflichten befinden sich derzeit in Prüfung
und müssen mit anderen Ressorts abgestimmt werden. Bei der Überprüfung
sind die verschiedenen Gefahrenlagen und pragmatische Ausschöpfung der zur
Verfügung stehenden gesetzlichen Ausnahmetatbestände und
Ermessensspielräume zur Vermeidung der Veröffentlichung sensibler Daten zu
berücksichtigen. (vgl. auch Antwort zu Frage 12).
12. Welche Regelungen zu Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflichten
sind von der Überprüfung erfasst, die das BMWE im Bericht an den
Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 als zu
prüfende Maßnahme genannt hat (bitte die Regelung möglichst genau, zum
Beispiel mit Verweis auf Gesetze und Verordnungen und die
entsprechenden Paragrafen, angeben)?
Das BMWE prüft aktuell die Handlungsbedarfe, um den Schutz und die
Resilienz der kritischen Infrastruktur wo nötig zu verbessern. Dazu gehört auch die
Überprüfung von Veröffentlichungs-/Transparenzpflichten bei Stromnetzdaten,
die durch verschiedene gesetzliche Regelungen auch jenseits des
Energiewirtschaftsrechts und ihre praktizierte Auslegung im Einzelfall bestimmt werden.
Zu den möglichen Lösungsansätzen im Bereich Transparenzpflichten tauscht
sich das BMWE mit Branchenvertretern und den zuständigen Ressorts aus.
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10.
September 2025 und dem 3. Januar 2026 Maßnahmen ergriffen, um die
„Roadmap Systemstabilität“ zu beschleunigen, wenn ja, welche, und durch wen
konkret, und wenn nein, wieso ist dies nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht geschehen?
Das BMWE führt zusammen mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein
fortlaufendes Monitoring der Umsetzung aller 51 Prozesse der Roadmap
Systemstabilität durch. In diesem Rahmen findet ständig ein Überprüfen und Nachjustieren
innerhalb der einzelnen Prozesse statt.
14. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsstand der
folgenden Prozesse der „Roadmap Systemstabilität“
a) V1. Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen des Systems
in einem Branchenprozess,
Im Prozess „V1 – Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen des
Systems in einem Branchenprozess“ erfolgt zusammen mit den Stakeholdern die
Bedarfsermittlung für übergeordnete Resilienzanforderungen. Hier wurden
bereits erste Bereiche identifiziert, beispielsweisedie Ermittlung von
bedarfsdimensionierenden Fällen für die Beherrschung von Großstörungen sowie der
Netz- und Versorgungswiederaufbau. Im nächsten Schritt werden diese
Bereiche weiter konkretisiert und anschließend Leitlinien und Vorgaben,
insbesondere für Netzbetreiber, erarbeitet.
b) V9. Ermöglichung netzbildender Eigenschaften im Verteilnetz,
Im Rahmen des Prozesses „V9 – Ermöglichung netzbildender Eigenschaften im
Verteilnetz“ wurde insbesondere der VDE FNN-Hinweis „Technische
Anforderungen an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von
Momentanreserve“ veröffentlicht, siehe www.vde.com/de/fnn/aktuelles/netzbilden
de-eigenschaften.
c) B2. Prüfung bzw. Weiterentwicklung (und ggf. Vereinheitlichung) des
(n–1)-Prinzips,
Im Prozess „B2 – Prüfung/Weiterentwicklung (und ggf. Vereinheitlichung) des
(n-1)- Prinzips“ arbeiten die beiden Prozesskoordinatoren,
Übertragungsnetzbetreiber und VDE FNN, sowie die Verteilnetzbetreiber an einem Papier zu einer
möglichen Weiterentwicklung des (n-1)-Prinzips. Dieses soll voraussichtlich
2026 finalisiert werden.
d) NVWA4. Festlegung Zielvorstellung „Verteilnetzinseln“ im Hinblick
auf Anwendungsfälle begleitet durch Potenzialstudien?
Im Rahmen des Prozesses „NVWA4 – Festlegung Zielvorstellung
„Verteilnetzinseln“ in Hinblick auf Anwendungsfälle begleitet durch Potenzialstudien“
erfolgen aktuell Arbeiten zur Untersuchung von Inselnetzen im Hoch- und
Mittelspannungsnetz inklusive unterlagerter Netzebenen. Dabei werden
verschiedene Möglichkeiten der Inselnetzbildung untersucht, zum einen mit Hilfe von
schwarzstartfähigen Anlagen, zum anderen die Möglichkeit des Fangens von
Anlagen im Eigenbedarfsinselnetzbetrieb.
15. Hatte die Bundesregierung schon vor dem 3. Januar 2026 beschlossen,
die Einrichtung eines Innovationszentrums „Resiliente
Energieversorgung“ sowie eines Reallabors als Testfeld für eine inselnetzfähige
Stromversorgung zu prüfen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso wurde dies
erst nach dem 3. Januar 2026 beschlossen?
Im Rahmen der Roadmap Systemstabilität wurden bereits in den Vorjahren
Ideen zur Einrichtung von Reallaboren für eine inselnetzfähige
Stromversorgung in der Branche besprochen. Grundsätzlich ist die Förderung von
Reallaboren und von Vorhaben zu Resilienz der Energieversorgung im Rahmen der
Energieforschungsförderung der Bundesregierung möglich. Eingehende
Vorschläge stehen dabei untereinander in regem Wettbewerb um verfügbare
Haushaltsmittel. Vorab kann zu noch ausstehenden Förderentscheidungen
hinsichtlich eingegangener Projektskizzen in der Energieforschung keine Information
erfolgen.
16. Wann plant das BMWE, die Prüfung der im Bericht vom 13. Januar 2026
genannten Maßnahmen abzuschließen, wann sollen erste Ergebnisse
durch wen präsentiert werden, und wann sollen welche konkreten
Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen und konkret umgesetzt
werden?
Zur Umsetzung der im Bericht genannten Maßnahmen führt das BMWE einen
intensiven Austausch mit Branchenvertretern und weiteren zuständigen
Ressorts. Die Prüfung dauert an.
17. Prüft bzw. entwickelt die Bundesregierung zurzeit über die genannten
Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der
Energieinfrastruktur, wenn ja, welche konkret, und wann werden diese
durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
Die im Bericht vom 13. Januar 2026 genannten Maßnahmen wurden im
BMWE identifiziert, um den Schutz und die Resilienz der kritischen
Infrastruktur wo nötig und so schnell wie möglich zu verbessern. Dafür kommen
grundsätzlich weitere, auch eher mittel- und langfristig umsetzbare Maßnahmen in
Betracht. Auch hier dauert die Prüfung an.
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Drohnenangriffe auf
kritische Energieinfrastruktur, wenn ja, welche, und wann werden diese
durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
Das BMWE prüft aktuell die Handlungsbedarfe, um den Schutz der kritischen
Infrastruktur vor Drohnenüberflügen zu verbessern. Sie reichen von der
Gründung von konkreten Sicherheitspartnerschaften vor Ort bis hin zu geeigneten
technischen Lösungen für die Detektion, Bewertung und Abwehr von Drohnen.
Der bessere Schutz vor Drohnen erfordert eine Abstimmung mit den
zuständigen Bundesressorts. Die Prüfung dauert an.
19. Prüft die Bundesregierung die Forderung des Hauptgeschäftsführers des
Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, vom 10. Januar 2026
(https://rp-online.de/politik/deutschland/stromausfall-in-berlin-staedte-fo
rdern-blackout-reserve_aid-141999445), mobile Kraftwerke vorzuhalten,
damit diese bei einem Stromausfall eingesetzt werden können, wenn ja,
wann ist mit einem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht?
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Netzbetreiber und der Länder als
Katastrophenschutzbehörden, die notwendigen Mittel für Stromausfälle vorzuhalten.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob im Wege eines Resilienzfonds hier auch
ein stärkeres Engagement des Bundes möglich ist. Diese Prüfung, die fachliche
und haushalterische Fragestellungen umfasst, dauert an. Darüber hinaus arbeitet
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) derzeit
durch zweckgebundene Zurverfügungstellung von Bundesmitteln an die Länder
daran, über die kommenden Jahre eine nationale Reserve „Blackout“
aufzubauen. Ziel ist es, kriegsbedingt ausgefallene Kapazitäten der Strom- und
Notstromversorgung mithilfe zusätzlicher mobiler Netzersatzanlagen zumindest
teilweise auszugleichen und damit den Resilienzaufbau der Länder im Rahmen
ihrer Zuständigkeit zu unterstützen.
20. Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung, der
Bundesnetzagentur (BNetzA) und bzw. oder anderen nachgeordneten Stellen bzw.
Behörden mit der Ukraine zur Sicherung von Energieinfrastruktur, wenn
ja, welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für die
Sicherung der deutschen Energieinfrastruktur, und wie ist vorgesehen, diese
Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen zur Sicherung der deutschen
Energieinfrastruktur einzusetzen?
Der Wissenstransfer zwischen Bundesnetzagentur und ukrainischen Stellen
dient zur Unterstützung der Ukraine und deren notleidender Bevölkerung. Die
Unterstützung dient insbesondere auch der Wiederherstellung oder dem Ersatz
der durch russische Kriegsführung zerstörten Infrastruktur; sie erfolgt im
Wesentlichen über die ÜNB.
Im Rahmen der Mitarbeit in CEER pflegt die Bundesnetzagentur Kontakte mit
dem ukrainischen Energieregulierer (NEURC). Seit dem russischen Angriff auf
die Ukraine bestehen regelmäßige Kontakte. Beispielsweise empfing das
CEER-Sekretariat eine ukrainische Delegation von NEURC im vergangenen
Jahr, um über aktuelle Themen zu sprechen (Integration Erneuerbarer Energien,
regulatorische Unabhängigkeit, Verbraucherprioritäten). Außerdem wurde
vergangenes Jahr ein Twinning Projekt mit NEURC geplant.
21. Wie waren die beiden am 10. September 2025 in Adlershof
angegriffenen Strommasten nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen
Anschläge gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach
dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung des Entwurfs für ein
KRITIS-Dachgesetz konkret an diesen Vorgaben ändern?
Über die öffentlich berichteten Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. Etwaige Veränderungen der Rechtslage
aufgrund des KRITIS-DachG werden abhängig sein von den nationalen
Risikoanalysen und Risikobewertungen und von denen der Betreiber sowie von den
zu erarbeitenden sektorenübergreifenden Mindestanforderungen sowie
etwaigen branchenspezifischen Resilienzstandards.
22. Wie war die am 3. Januar 2026 angegriffene Kabelbrücke in Lichterfelde
nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen Anschläge
gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach
dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf des
KRITIS-Dachgesetzes konkret an diesen Vorgaben ändern?
Über die öffentlich berichteten Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung hierzu keine Informationen vor. Etwaige Veränderungen der Rechtslage
aufgrund des KRITIS-DachG werden abhängig sein von den nationalen
Risikoanalysen und Risikobewertungen und von denen der Betreiber sowie von den
zu erarbeitenden sektorenübergreifenden Mindestanforderungen sowie
etwaigen branchenspezifischen Resilienzstandards.
23. Wie viele vollendete physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie viele der
Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung am Übergang
zwischen einem Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer
Freileitung?
24. Wie viele versuchte physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der versuchten Angriffe erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie
viele dieser versuchten Angriffe erfolgten am Übergang zwischen einem
Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer Freileitung?
Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt übermittelt
und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Das Definitionssystem Politisch
motivierte Kriminalität (PMK) stellt das tatauslösende politische Element in
den Mittelpunkt. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den
Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
„Themenfeldern“ zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“
abgebildet. Darüber hinaus wird das Objekt (Ort, Sache, Institution,
Veranstaltung oder Person), welches aufgrund der festgestellten oder sich aus dem
Phänomenbereich und ggf. Themenfeld ergebenden Motivation heraus direkt und/
oder inhaltlich angegriffen wurde, als Angriffsziel genannt (z. B.
Unterangriffsziel „Energieversorgungseinrichtung“ zum Oberangriffsziel „Infrastruktur“.
Eine automatisierte Beauskunftung zu den beiden Fragen ist nicht möglich.
Stattdessen werden die Zahlen der Fälle mit Nennung des Unterangriffsziels
„Energieversorgungseinrichtung“ zur Verfügung gestellt. Dieses
Unterangriffsziel wurde im Jahr 2022 im KPMD-PMK eingeführt. Es werden die bundesweit
abgestimmten Jahresfallzahlen (Stichtag: 31. Januar des Folgejahres) sowie die
weiterhin vorläufigen Fallzahlen des Jahres 2025 (Stichtag: 31. Dezember
2025) zur Verfügung gestellt. Welche Energieversorgungseinrichtung Ziel einer
politisch motivierten Straftat war, ist in der Fallzahlenanwendung des BKA
automatisiert nicht auszuwerten.
Tatjahr Fälle davon Versuche
2022 121 3
2023 173 5
2024 151 1
2025 (vorläufig) 146 6
Die Bundesregierung weist zudem darauf hin, dass die Fallzahlen PMK aus
dem Jahr 2025 vorläufigen Charakter haben und durch Nach-/
Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.
25. Wie hoch ist laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 10. September
2025?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu wirtschaftlichen
Schäden vor.
26. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch Stromnetz
Berlin nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 10. September 2025?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu Kosten der
Wiederherstellung vor.
27. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 3. Januar 2026?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu wirtschaftlichen
Schäden vor.
28. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch „Stromnetz
Berlin“ nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 3. Januar 2026?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Erkenntnisse zu Kosten der
Wiederherstellung vor.
29. Welche Anforderungen bestehen zurzeit auf Bundesebene für Betreiber
von Stromnetzen (Übertragungs- und Verteilnetze) hinsichtlich der
Überprüfung auf vulnerable Stellen, sieht die Bundesregierung hier
gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret?
Sowohl Übertragungsnetzbetreiber (alle zwei Jahre) als auch
Verteilernetzbetreiber (auf Anforderung) müssen eine Schwachstellenanalyse nach § 13
Absatz 9, § 14 Absatz 1 EnWG durchführen. Die Analysen sollen dazu dienen,
dass etwaige Schwachstellen identifiziert und rechtzeitig beseitigt oder
Vorkehrungen dafür getroffen werden, dass potentielle Schwachstellen in einem
Gefährdungs- oder Störungsfall zeitnah mit den verfügbaren Maßnahmen
ausgeglichen werden können (vgl. Begründung zum Gesetzentwurf auf
Bundestagsdrucksache 15/3917, S. 57). Das KRITIS-DachG erfordert perspektivisch eine
Risikoanalyse und -bewertung der Betreiber, welche auf einem
Allgefahrenansatz basiert, im Zuge derer die nach KRITIS-DachG erforderlichen
Maßnahmen identifiziert werden. Die auf Grundlage einer bereits durchgeführten
Schwachstellenanalyse i. S. v. § 13 Absatz 9, § 14 Absatz 1 EnWG
vorgenommenen Maßnahmen können auch nach Kritis-DachG anerkannt werden.
30. Gibt es ein bundesweites Monitoring, mit dem frühzeitig Ausfälle im
Stromnetz erkannt werden?
Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Informationsaustausch zwischen den Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern und den
zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, sieht die
Bundesregierung hier Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret,
beispielsweise hinsichtlich der Erstellung gemeinsamer Lagebilder?
Die Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber sind im Rahmen ihrer
Systemverantwortung verpflichtet, die Transportfähigkeit des Stromnetzes sicherzustellen
und durch den sicheren und zuverlässigen Betrieb des Netzes einen Beitrag zur
Versorgungssicherheit zu leisten. Dafür ist es u. a. notwendig, kontinuierlich
eine Vielzahl von Parametern zu monitoren, um in Echtzeit Auffälligkeiten im
Stromnetz zu erkennen.
Die Bundesregierung kann keine Fragen zum Informationsaustausch zwischen
Netzbetreibern einerseits und Ländern und Kommunen andererseits
beantworten. Das können nur die Länder und Kommunen selbst. Innerhalb der
Bundesregierung liegt die Zuständigkeit für das Stromnetz v. a. beim BMWE. Als
zuständiges Ressort steht das BMWE in kontinuierlichem, vertrauensvollem
Austausch mit den Stromübertragungsnetzbetreibern und -verteilernetzbetreibern.
Dieser Austausch findet teilweise direkt mit den Netzbetreibern statt, teilweise
indirekt, z. B. über Verbände. Je nach Thema existieren zahlreiche
unterschiedliche Gesprächs- und Austauschformate.
Die Bundesnetzagentur hat zudem eine 24/7 Rufbereitschaft eingerichtet und
verfügt über einen ständigen Gesprächskreis mit den
Übertragungsnetzbetreibern zu Sicherheitsfragen, sodass von den Netzbetreibern identifizierte
Gefahren zeitnah von der Bundesnetzagentur behandelt werden können.
Auf Basis von Zulieferungen aus Bund und Ländern wird seit März 2022 das
„KRITIS-Lagebild“ erstellt. Es entsteht im Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe. Das KRITIS-Lagebild schafft eine Informationsbasis,
die als Entscheidungsgrundlage für die strategische Ebene dient. Es trägt dazu
bei, dass zielgerichtete Maßnahmen in Bezug auf die Versorgungssicherheit in
Deutschland getroffen werden können.
Die meldenden Stellen geben Lageinformationen und -bewertungen für die in
ihrem Aufgabenbereich liegenden KRTIS-Branchen ab. Die Behörden der
Länder melden bezogen auf die Lage im jeweiligen Land, Bundesbehörden nehmen
eine bundesweite Perspektive ein.
Das KRITIS-Lagebild ist übergreifend und ganzheitlich ausgerichtet.
Meldungen können sich also auf alle Gefährdungen, Einschränkungen, Störungen und
Ausfälle beziehen, die die Versorgungssicherheit mit kritischen
Dienstleistungen in den jeweiligen Branchen in Mitleidenschaft ziehen können (All-
Gefahren-Ansatz).
31. Hält das BMWE den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf
des KRITIS-Dachgesetzes für geeignet, den Schutz vor Anschlägen auf
Stromnetze wie die vom 10. September 2025 und vom 3. Januar 2026 in
Zukunft zu erhöhen?
Das KRITIS-DachG setzt erstmalig einen generellen und
branchenübergreifenden Rahmen für die Erhöhung des physischen Schutzes kritischer
Infrastrukturen und stellt damit einen wichtigen ersten Schritt dar. Unter anderem werden
Betreiber kritischer Infrastrukturen, nicht nur im Energiebereich, danach
verpflichtet, auf der Basis von Risikoanalysen und Risikobewertungen
Resilienzpläne zu erarbeiten. Diese umfassen neben Maßnahmen für einen physischen
Schutz und zur Überwachung der Anlagen auch organisatorische und
technische Vorkehrungen zur besseren Bewältigung von Krisen. Die
Bundesnetzagentur wird damit beauftragt, die Einhaltung dieser Anforderungen im Sektor
Energie zu überwachen.
Zudem werden noch im Nachgang weitere branchenspezifische Standards u. a.
über Verordnungen geregelt werden.
32. Gibt es hinsichtlich der Bewertung, ob das KRITIS-Dachgesetz geeignet
ist, identifizierte Missstände bei der Sicherheit der Energienetze zu
beseitigen, einen Dissens zwischen verschiedenen Ressorts, wenn ja,
zwischen welchen Ressorts und bezüglich welcher Fragen konkret, und
welche bundesweiten Programme und Maßnahmen existieren oder sind
geplant, um den Ausbau von Redundanzen in Verteilnetzen zu fördern?
Zur den ersten beiden Teilfragen: Die Bundesregierung hat einen geeinten
Gesetzentwurf zum KRITIS-DachG im Kabinett beschlossen, der sich im
parlamentarischen Verfahren befindet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 31 verwiesen.
Zur zweiten Teilfrage: Aus den Planungsgrundsätze des Forums Netztechnik/
Netzbetrieb im VDE (FNN) ergibt sich, dass Stromnetze grundsätzlich n-1-
sicher zu planen sind. Die Vorgaben zielen dabei auf den Ausfall eines
einzelnen Netzbetriebsmittels ab und sind nicht auf einen lückenlosen Schutz
gegenüber Anschlägen ausgerichtet. Vor dem Hintergrund des Berliner Stromausfalls
stellt sich die Frage, ob das n-1-Prinzip in seiner aktuellen Auslegung noch
zeitgemäß ist. So wird unter dem Stichwort „Georedundanz“ die räumliche
Trennung eines Betriebsmittels von seiner Redundanz verstanden, um bei
einem äußeren Störereignis den gleichzeitigen Ausfall beider Betriebsmittel zu
verhindern. Eine mögliche Erweiterung des Redundanzbegriffs wird derzeit
geprüft. Die Bundesregierung befindet sich hierzu im Austausch mit
Branchenvertretern und der Bundesnetzagentur.
33. Inwiefern berücksichtigt der „Maßnahmenkatalog
Netzwiederaufbauplan“ der vier Übertragungsnetzbetreiber nach Kenntnis der
Bundesregierung Risiken durch gezielte physische Angriffe auf das Stromnetz?
Der „Maßnahmenkatalog Netzwiederaufbauplan“ der
Übertragungsnetzbetreiber regelt insbesondere, welche neuen Maßnahmen von den beteiligten
Akteuren zu ergreifen sind, um einen erfolgreichen Wiederaufbau des Stromnetzes
nach einem Schwarzfall zu gewährleisten. Beim Netzwiederaufbau kommt es
insbesondere darauf an, Erzeugung und Last in auf einander abgestimmter
Weise wieder hochzufahren. Schwarzfallfester bzw. schwarzfallrobuster
Kommunikation kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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