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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
05.03.2026
Aktualisiert
11.03.2026
BT21/402706.02.2026
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4027
21. Wahlperiode 06.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic,
Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig,
Andreas Audretsch, Dr. Moritz Heuberger, Lisa Paus, Julia Schneider, Marlene
Schönberger, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stärkung der kritischen Energieinfrastruktur
Nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin am 3. Januar 2026 gab es
in Teilen des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf einen Stromausfall. Fast
50 000 Haushalte und mehr als 2 000 Betriebe waren ohne Strom; erst am
fünften Tag war die Stromversorgung wieder vollständig hergestellt. Die
Auswirkungen für die vom Stromausfall Betroffenen waren drastisch.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat seine
Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zum Stromausfall in Berlin in einem
schriftlichen Bericht vom 13. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie dargestellt (Ausschussdrucksache 21(9)159). Es werden beispielhaft
sechs Maßnahmen aufgezählt, die zurzeit geprüft werden, um die Sicherheit der
Stromversorgung zu erhöhen. Unklar bleibt, ob diese Maßnahmen eine
Reaktion auf den Anschlag vom 3. Januar 2026 oder bereits auf den Anschlag vom
10. September 2025 darstellen. Am 10. September 2025 führte ein Anschlag
auf zwei Strommasten in Adlershof zu einem Stromausfall von bis zu 35
Stunden für rund 50 000 Kunden.
Weiterhin ist unklar, ob die Bundesregierung über die in dem Bericht genannten
Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen plant und, trifft dies zu, wie diese
konkret ausgestaltet sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf zwei Strommasten in Adlershof am 10. September 2025 vor?
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das
(n–1)-Kriterium erfüllt?
2. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Brandanschlag
auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde am 3. Januar 2026 vor?
b) Inwiefern hat das Hochspannungsnetz vor dem Brandanschlag das
(n–1)-Kriterium erfüllt?
3. Waren nach dem Anschlag auf zwei Strommasten in Adlershof am
10. September 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das
Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile
bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
4. Waren nach dem Anschlag auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde
am 3. Januar 2026 nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichende
Ersatzteile und Personalressourcen beim Netzbetreiber vorhanden, um das
Netz eigenständig wiederherzustellen, und wenn nein, welche Ersatzteile
bzw. Personalressourcen haben dem Netzbetreiber gefehlt?
5. Welche gesetzlichen Anforderungen gibt es für die Vorhaltung der
notwendigen Ersatzteile und Personalressourcen für einen Krisenfall, und
sieht die Bundesregierung hier gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf?
6. Welche Schlussfolgerungen und Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus
dem Anschlag vom 10. September 2025 gezogen?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die
Sicherheit der Stromnetze zu erhöhen?
b) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf.
durch Dritte eingeleitet, um die Sicherheit des Stromnetzes zu
erhöhen?
7. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 das Stromsystem auf Schwachstellen gegenüber
physischen Angriffen untersucht, vor dem Hintergrund, dass die
Bundesregierung laut dem Bericht an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie vom
13. Januar 2026 nunmehr Schwachstellenanalysen für das Stromsystem
insbesondere auf Ebene der Verteilnetze als zu prüfende Maßnahme
bezeichnet, wenn ja, was waren die Ergebnisse zu diesem Zeitraum, und
wenn nein, wieso sind entsprechende Untersuchungen nach dem 10.
September 2025 nicht erfolgt?
8. War der Bundesregierung und bzw. oder den ihr nachgeordneten
Behörden die angegriffene Kabelbrücke vor dem 3. Januar 2026 als
Schwachstelle des Stromnetzes bereits bekannt, wenn ja, wer hat wann die
Bundesregierung in welcher Form auf diese Gefährdung hingewiesen, und was
wurde, ggf. auch durch Dritte, unternommen, um dieser Gefährdung
entgegenzuwirken?
9. Hat die Bundesregierung zwischen dem 10. September 2025 und dem
3. Januar 2026 Maßnahmen zur Vorhaltung von Ersatzteilen und
Personalressourcen für eine schnelle Wiederversorgung der Kunden im Falle eines
Ausfalls geprüft, wenn ja, was waren die Ergebnisse, und wenn nein,
wieso nicht?
10. Wurde die Einhaltung des (n–1)-Prinzip zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 im Hinblick auf physische Angriffe nach
Kenntnis der Bundesregierung überprüft, wenn ja, durch wen, was waren
nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Ergebnisse, und wenn
nein, wieso nicht?
11. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 die Veröffentlichungs- bzw.
Transparenzpflichten bei Stromnetzdaten dahin gehend überprüft, ob sie zur
öffentlichen Preisgabe sensibler Daten der Strominfrastruktur führen, wenn ja,
durch wen, was waren die konkreten Ergebnisse, und wenn nein, wieso
nicht?
12. Welche Regelungen zu Veröffentlichungs- bzw. Transparenzpflichten sind
von der Überprüfung erfasst, die das BMWE im Bericht an den Ausschuss
für Wirtschaft und Energie vom 13. Januar 2026 als zu prüfende
Maßnahme genannt hat (bitte die Regelung möglichst genau, zum Beispiel mit
Verweis auf Gesetze und Verordnungen und die entsprechenden
Paragrafen, angeben)?
13. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem 10. September
2025 und dem 3. Januar 2026 Maßnahmen ergriffen, um die „Roadmap
Systemstabilität“ zu beschleunigen, wenn ja, welche, und durch wen
konkret, und wenn nein, wieso ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht geschehen?
14. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsstand der
folgenden Prozesse der „Roadmap Systemstabilität“
a) V1. Festlegung übergeordneter Resilienzanforderungen des Systems
in einem Branchenprozess,
b) V9. Ermöglichung netzbildender Eigenschaften im Verteilnetz,
c) B2. Prüfung bzw. Weiterentwicklung (und ggf. Vereinheitlichung) des
(n–1)-Prinzips,
d) NVWA4. Festlegung Zielvorstellung „Verteilnetzinseln“ im Hinblick
auf Anwendungsfälle begleitet durch Potenzialstudien?
15. Hatte die Bundesregierung schon vor dem 3. Januar 2026 beschlossen, die
Einrichtung eines Innovationszentrums „Resiliente Energieversorgung“
sowie eines Reallabors als Testfeld für eine inselnetzfähige
Stromversorgung zu prüfen, wenn ja, wann, und wenn nein, wieso wurde dies erst
nach dem 3. Januar 2026 beschlossen?
16. Wann plant das BMWE, die Prüfung der im Bericht vom 13. Januar 2026
genannten Maßnahmen abzuschließen, wann sollen erste Ergebnisse durch
wen präsentiert werden, und wann sollen welche konkreten Maßnahmen
von der Bundesregierung beschlossen und konkret umgesetzt werden?
17. Prüft bzw. entwickelt die Bundesregierung zurzeit über die genannten
Maßnahmen hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit der
Energieinfrastruktur, wenn ja, welche konkret, und wann werden diese
durch wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen Drohnenangriffe auf
kritische Energieinfrastruktur, wenn ja, welche, und wann werden diese durch
wen veröffentlicht, beschlossen und konkret umgesetzt?
19. Prüft die Bundesregierung die Forderung des Hauptgeschäftsführers des
Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt, vom 10. Januar 2026
(https://rp-online.de/politik/deutschland/stromausfall-in-berlin-staedte-for
dern-blackout-reserve_aid-141999445), mobile Kraftwerke vorzuhalten,
damit diese bei einem Stromausfall eingesetzt werden können, wenn ja,
wann ist mit einem Ergebnis dieser Prüfung zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht?
20. Gibt es einen Austausch zwischen der Bundesregierung, der
Bundesnetzagentur (BNetzA) und bzw. oder anderen nachgeordneten Stellen bzw.
Behörden mit der Ukraine zur Sicherung von Energieinfrastruktur, wenn ja,
welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung daraus für die Sicherung
der deutschen Energieinfrastruktur, und wie ist vorgesehen, diese
Erkenntnisse in konkrete Maßnahmen zur Sicherung der deutschen
Energieinfrastruktur einzusetzen?
21. Wie waren die beiden am 10. September 2025 in Adlershof angegriffenen
Strommasten nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen
Anschläge gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem
Kabinettsbeschluss der Bundesregierung des Entwurfs für ein KRITIS-
Dachgesetz konkret an diesen Vorgaben ändern?
22. Wie war die am 3. Januar 2026 angegriffene Kabelbrücke in Lichterfelde
nach Kenntnis der Bundesregierung physisch gegen Anschläge gesichert?
Welche der ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen waren nach geltender
Rechtslage verpflichtend, welche freiwillig, und was würde sich nach dem
vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf des KRITIS-
Dachgesetzes konkret an diesen Vorgaben ändern?
23. Wie viele vollendete physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie viele der
Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung am Übergang
zwischen einem Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer
Freileitung?
24. Wie viele versuchte physische Angriffe auf das Stromsystem sind der
Bundesregierung für den Zeitraum der letzten zehn Jahre bekannt (bitte
die Angaben für die Jahre von 2016 bis 2026 einzeln aufschlüsseln), wie
viele der versuchten Angriffe erfolgten nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils auf Trafostationen, Leitungen oder Strommasten, und wie
viele dieser versuchten Angriffe erfolgten am Übergang zwischen einem
Erdkabel und einem oberirdischen Kabel bzw. einer Freileitung?
25. Wie hoch ist laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 10. September 2025?
26. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch Stromnetz
Berlin nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 10. September 2025?
27. Wie hoch ist nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung der
wirtschaftliche Schaden durch den Stromausfall ab dem 3. Januar 2026?
28. Wie hoch waren laut Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die
Kosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung durch „Stromnetz
Berlin“ nach dem Anschlag auf das Stromnetz am 3. Januar 2026?
29. Welche Anforderungen bestehen zurzeit auf Bundesebene für Betreiber
von Stromnetzen (Übertragungs- und Verteilnetze) hinsichtlich der
Überprüfung auf vulnerable Stellen, sieht die Bundesregierung hier
gesetzgeberischen Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret?
30. Gibt es ein bundesweites Monitoring, mit dem frühzeitig Ausfälle im
Stromnetz erkannt werden?
Wie verläuft nach Kenntnis der Bundesregierung der
Informationsaustausch zwischen den Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern und den
zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen, sieht die
Bundesregierung hier Nachjustierungsbedarf, und wenn ja, welchen konkret,
beispielsweise hinsichtlich der Erstellung gemeinsamer Lagebilder?
31. Hält das BMWE den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf
des KRITIS-Dachgesetzes für geeignet, den Schutz vor Anschlägen auf
Stromnetze wie die vom 10. September 2025 und vom 3. Januar 2026 in
Zukunft zu erhöhen?
32. Gibt es hinsichtlich der Bewertung, ob das KRITIS-Dachgesetz geeignet
ist, identifizierte Missstände bei der Sicherheit der Energienetze zu
beseitigen, einen Dissens zwischen verschiedenen Ressorts, wenn ja, zwischen
welchen Ressorts und bezüglich welcher Fragen konkret, und welche
bundesweiten Programme und Maßnahmen existieren oder sind geplant, um
den Ausbau von Redundanzen in Verteilnetzen zu fördern?
33. Inwiefern berücksichtigt der „Maßnahmenkatalog Netzwiederaufbauplan“
der vier Übertragungsnetzbetreiber nach Kenntnis der Bundesregierung
Risiken durch gezielte physische Angriffe auf das Stromnetz?
Berlin, den 28. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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