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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

05.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/401805.02.2026

Beihilferechtliche Genehmigung des Solarpaket I

der Abgeordneten Katrin Uhlig, Karl Bär, Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Michael Kellner, Sandra Stein und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Solarenergie hat eine tragende Rolle für unsere Stromerzeugung. Im Jahr 2024 haben Photovoltaik-Anlagen in Deutschland 75,4 Mrd. kWh erneuerbaren Strom erzeugt (www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/erneuerbare-energien-in-zahlen#strom). Damit dieser positive Trend weitergeht, beschloss der Deutsche Bundestag im April 2024 das Solarpaket I. Mit diesem Gesetz wurden große und kleine Hürden für die Photovoltaik in Deutschland aus dem Weg geräumt. So wurde zum Beispiel das Teilen von Strom mit der neuen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und Änderungen im Mieterstrom erleichtert, die Nutzung von Steckersolaranlagen entbürokratisiert oder die Anlagenzusammenfassung vereinfacht.

Zudem wurde für bestimmte Photovoltaik-Anlagen eine extra Vergütung geschaffen. Flächenschonende Varianten wie Agri-PV-Anlagen, die die landwirtschaftliche Nutzung und das Produzieren von Solarstrom auf einer Fläche kombinieren, werden damit besonders gefördert. Dafür fehlt jedoch bis heute die beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Laut FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Solarpaket I (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Solarpaket/faq-solarpaket.html) aus April 2025 macht die Europäische Kommission einen Claw-Back-Mechanismus zur Voraussetzung einer beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpaket I. Im selben FAQ schreibt die Bundesregierung, dass sie in engen Austausch mit der Europäischen Kommission stehe und die beihilferechtlichen Verhandlungen höchste Priorität haben würden.

Bis heute wurde allerdings das Solarpaket I nicht beihilferechtlich genehmigt und es besteht keine Klarheit darüber, wann dies endlich geschehen könnte. Mit jedem Monat, den die Bundesregierung verstreichen lässt, ohne diese Mittel in Brüssel loszueisen, werden wichtige Investitionen zurückgestellt, nicht getätigt oder rentieren sich bereits getätigte Investitionen nicht. Das trifft besonders Landwirt*innen und Bürgergenossenschaften hart, aber auch andere Investoren haben sich auf die Bundesregierung verlassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche konkreten Schritte haben Bundesregierung und Europäische Kommission seit dem 1. April 2024 im beihilferechtlichen Notifizierungsverfahren zum Solarpaket I unternommen?

2

Wann rechnet die Bundesregierung mit einem vollständigen Abschluss der Verhandlungen zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpaket I, sodass dieses ihre vollständige Wirkung entfalten kann?

3

Welche Forderungen stellt die Bundesregierung an die EU-Kommission, um die beihilferechtliche Prüfung des Solarpakets I zu beschleunigen und mehr Planungssicherheit für die Betroffenen zu schaffen?

4

Wann plant die Bundesregierung den Claw-Back-Mechanismus im Erneuerbare-Energien-Gesetz verbindlich zu verankern?

5

Nach welchen Kriterien priorisiert die Bundesregierung die verschiedenen beihilferechtlichen Verfahren mit der EU-Kommission?

6

Wieso wurde das Energiepaket aus dem Januar 2025 schneller genehmigt als das Solarpaket I aus dem April 2024?

7

Welche Ressortabstimmungen zwischen BMWE, BMUKN, BMLEH, BMF und ggf. weiteren Ressorts haben zur beihilferechtlichen Genehmigung des Solarpakets I stattgefunden (bitte jeweils Datum, beteiligte Ebenen und Inhalte angeben)?

8

Liegen der Bundesregierung bereits Daten zu negativen Auswirkungen – insbesondere auf Agri-PV-Projekte – durch das Ausbleiben der beihilferechtlichen Genehmigung für das Solarpaket I vor, und wenn ja, welche Maßnahmen möchte sie unternehmen, um diesen entgegenzuwirken und wenn nein, aus welchen Gründen erhebt die Bundesregierung hierzu keine Daten?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen und wirtschaftlichen Schaden für Betreiber und Investoren im Bereich der Photovoltaik durch die Verzögerung der beihilferechtlichen Genehmigung beim Solarpaket I?

10

Welche rechtlichen Alternativen oder Zwischenlösungen werden von der Bundesregierung geprüft, falls die Genehmigung des Solarpakets I erst deutlich verspätet oder gar nicht erteilt wird und bis wann ist mit einer Entscheidung darüber zu rechnen?

11

Wie kommuniziert die Bundesregierung mit Stakeholdern, um über den aktuellen Stand beim Solarpaket I und weitere Schritte zu informieren?

12

Welche rechtlichen Alternativen oder Anpassungsoptionen zur derzeitigen Ausgestaltung des Solarpakets I hat die Bundesregierung geprüft, um eine beihilfekonforme Umsetzung zu ermöglichen?

Berlin, den 28. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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