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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft"
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Datum
19.02.2026
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
03.03.2026
ThemenBildung & Forschung
BT21/401605.02.2026
Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4016
21. Wahlperiode 05.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke,
Dr. Anja Reinalter, Julian Joswig, Misbah Khan und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung für eine „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“
Forschung und Wissenschaft in Deutschland sind international erfolgreich und
höchst anerkannt. Beim Transfer von Forschungsergebnissen, also ihrer
Anwendung und wirtschaftliche Nutzung, besteht hingegen deutlicher
Verbesserungsbedarf. Die letzte Bundesregierung hatte deshalb für mehr
Transferexzellenz die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DA-
TI) beschlossen. Diese sollte agil und praxisnah die Breite der Akteure in den
Blick nehmen, weshalb auch ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt und
umfangreiche Pilotprojekte durchgeführt wurden. Besonders wichtig ist für
eine Stärkung des Transfers in Deutschland die gute Zusammenarbeit mit den
Bundesländern, um Synergien zu erreichen.
Die jetzige Bundesregierung hat sich gegen die Fortführung der DATI
ausgesprochen und in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigt, „eine Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ mit drei
Säulen“ zu schaffen, welche wie folgt aussehen solle: „(1) Die Programme ZIM
[Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand], IGF [Industrielle
Gemeinschaftsforschung] und INNO-KOM [Innovationskompetenz mit
gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen], (2) „Transferbooster“ mit den Transfer-
Programmen des BMBF [damaliges Bundesministerium für Bildung und
Forschung] inklusive DATI Pilot unter Konsortialführerschaft der HAW [
Hochschule für angewandte Wissenschaften], (3) „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG) mit den Programmen „Forschen an HAW“ und
„FH Personal“. Die DAFG [Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft]
soll laut Koalitionsvertrag „perspektivisch in den Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) aufgenommen werden“.
Am 3. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Forschung, Technologie,
Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung ein öffentliches Fachgespräch „zur
Initiative Forschung und Anwendung mit Fokus auf Transfer, Ausgründungen und
HAW“ statt. Trotz der unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung
waren sich alle anwesenden Expertinnen und Experten einig, dass es extrem
wichtig sei, schnell voranzukommen, weil ausführliche Vorarbeiten,
Pilotprojekte und Fördererfahrung vorhanden seien. Zugleich blieben die eigentlichen
Pläne der Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden weitgehend unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann im ersten Quartal 2026 soll das Konzept für die DAFG vorgestellt
werden, wie im Fachgespräch am 3. Dezember 2025 vom
Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie
und Raumfahrt Matthias Hauer angekündigt?
2. Mit welchen Organisationen und Interessenvertretern fanden bereits
Gespräche des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) zur Ausgestaltung der „Initiative Forschung und
Anwendung“ statt (bitte das Datum sowie die Teilnehmenden angeben), und wie
wurden diese ausgewählt?
3. Wie ist der weitere Zeitplan für eine DAFG (Konsultationen der Länder,
Gründung etc.)?
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“ in einem ersten Schritt eine Bündelung
von bestehenden Bund-Länder-Programmen sein soll, wie in der
Pressemitteilung der hlb-Bundesvereinigung (hlb = Hochschullehrerbund) vom
19. Dezember 2025 beschrieben, wenn ja, welche Schritte wurden
unternommen, um diese Bündelung einzuleiten, und wenn nein, warum nicht?
5. Gab es seit dem Sommer 2025 zwischen dem BMFTR und den
Bundesländern Gespräche über eine DAFG, wenn ja, wann, mit wem, und in
welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
6. Soll durch die künftige Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“
die gesamte Transferförderung der Bundesregierung stärker mit den
Bundesländern koordiniert und langfristig neu aufgestellt werden, wenn ja,
welche Schritte werden dafür eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?
7. Teilt die Bundesregierung die in dem Antrag des Haushaltsausschusses
vom 13. November 2025 geäußerte Auffassung, dass die neue nationale
Transferinitiative „ohne den Aufbau einer neuen Behörde“ geschehen soll,
und kommt aus Sicht der Bundesregierung der Aufbau einer Organisation
in anderer Form – beispielsweise einer unabhängigen Agentur – infrage?
8. Wenn keinerlei neue Organisation aufgebaut werden soll, in welcher
Institution soll die Federführung der künftigen DAFG angesiedelt werden?
9. Welche Voraussetzungen muss eine künftige DAFG aus Sicht der
Bundesregierung erfüllen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt –
perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation aufgenommen zu
werden, insbesondere hinsichtlich
a) ihrer Eigenständigkeit als Organisation,
b) der gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeitsweise,
c) des Controllings, der Rechts- und Fachaufsicht,
d) der Erfüllung von Zielvereinbarungen,
e) der Einbeziehung der Länder u. a. in die Konzeption, den Aufbau und
die Finanzierung?
10. Inwiefern macht die angekündigte Aufnahme der DAFG in den Pakt für
Forschung und Innovation eine Änderung der Zielvereinbarungen, der von
Bund und Ländern bereitgestellten Mittel oder des
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes notwendig?
11. Zieht das BMFTR eine Inkubation der DAFG in der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) in Betracht, wie beim Fachgespräch am
3. Dezember 2025 durch Prof. Dr. Andreas Zaby vorgeschlagen?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Evaluation
der Fachaufsicht, die gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die
Arbeitsweise der Bundeagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung
ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bis zum 31. Januar
2026 vorzulegen ist, für die SPRIND sowie den Aufbau der DAFG?
13. Welches Bundesministerium soll die Koordination der künftigen
Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ übernehmen?
14. Wie soll die Abstimmung der Programme ZIM, IGF und INNO-KOM im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem
Transferbooster und der künftigen DAFG im BMFTR erfolgen, damit
Doppelungen vermieden und stattdessen Synergien gehoben werden?
15. Wie sollen die in der vom BMFTR beauftragten Bestandsanalyse der
Transfer- und Innovationsförderung des Bundes durch den Projektträger
Jülich (PTJ) vom Juni 2025 (www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfile
s/cbox/18814/live/lw_file/20250718-f-C3-B6derma-C3-9Fnahmen-mappi
ng-final.pdf) benannten Lücken bei der Förderung für die frühe
Ideenfindung und die späte Transferphase künftig geschlossen werden, und welche
Rolle soll hier die künftige DAFG spielen?
16. Auf die Förderung welcher Technology Readiness Level (TLR) soll sich
die DAFG künftig fokussieren, und zieht das BMFTR in Betracht, auch
andere Kriterien, wie z. B. IP-Readiness oder Innovation Readiness Level
zur Förderung anzusetzen, und welche Unterstützungsangebote für
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssten dann im
Sinne eines Kompetenzaufbaus mitgedacht werden?
17. Wie soll die in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) beschriebene
Vernachlässigung der sozialen und sozio-technischen Innovationen
begegnet werden, und sind hierzu Maßnahmen durch die DAFG vorgesehen?
18. Welche Maßnahmen und Methoden sollen dabei helfen, die Teilnahme an
Förderprogrammen für weniger forschungserfahrene Akteure zu
vereinfachen, wie in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) als Problem
identifiziert wurde, auch um Praxisakteure wie Start-ups und kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) in Forschungsökosysteme besser
einzubinden?
19. Plant das BMFTR, sich Ziele für die Geschwindigkeit der
Förderentscheidung für die DAFG zu setzen, z. B. um den immer kürzer werdenden
Innovationszyklen gerecht zu werden?
20. Welche derzeit z. B. bei DATIpilot erprobten Fördervereinfachungen im
Auswahl- und Dokumentationsprozess, wie u. a. zentralisierte
Beratungsangebote (Tutorials), Pauschalbeantragungen, Vereinfachungen für
KMUs, Auswahl über Roadshows und Peerbewertung sowie der Verzicht
auf Zwischenberichte und Umwidmungsanträge, sollen künftig durch die
DAFG angewendet und allgemein bei der Transferförderung eingeführt
werden, um Effizienzsteigerung und Vereinfachungen für
Zuwendungsempfänger und Projektträger zu erreichen, und somit die Attraktivität der
Förderungen zu steigern?
21. Welche Zuwendungsempfänger sollen von dem neuen Förderprogramm
„Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers
anwendungsorientierter Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische
Nutzung bzw. Verwertung“ in dem gleichnamigen Haushaltstitel 2026
angesprochen werden?
22. Welche Maßnahmen und Methoden will das BMFTR treffen bzw.
anwenden, damit die künftige Transferförderungen stärker Impact- und
Outcome-orientiert und somit kundenorientierter organisiert wird?
Berlin, den 27. Januar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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