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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft"

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Datum

19.02.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

03.03.2026

BT21/401605.02.2026

Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4016 21. Wahlperiode 05.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Anja Reinalter, Julian Joswig, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Pläne der Bundesregierung für eine „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“ Forschung und Wissenschaft in Deutschland sind international erfolgreich und höchst anerkannt. Beim Transfer von Forschungsergebnissen, also ihrer Anwendung und wirtschaftliche Nutzung, besteht hingegen deutlicher Verbesserungsbedarf. Die letzte Bundesregierung hatte deshalb für mehr Transferexzellenz die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DA- TI) beschlossen. Diese sollte agil und praxisnah die Breite der Akteure in den Blick nehmen, weshalb auch ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt und umfangreiche Pilotprojekte durchgeführt wurden. Besonders wichtig ist für eine Stärkung des Transfers in Deutschland die gute Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um Synergien zu erreichen. Die jetzige Bundesregierung hat sich gegen die Fortführung der DATI ausgesprochen und in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, „eine Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ mit drei Säulen“ zu schaffen, welche wie folgt aussehen solle: „(1) Die Programme ZIM [Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand], IGF [Industrielle Gemeinschaftsforschung] und INNO-KOM [Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen], (2) „Transferbooster“ mit den Transfer- Programmen des BMBF [damaliges Bundesministerium für Bildung und Forschung] inklusive DATI Pilot unter Konsortialführerschaft der HAW [ Hochschule für angewandte Wissenschaften], (3) „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG) mit den Programmen „Forschen an HAW“ und „FH Personal“. Die DAFG [Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft] soll laut Koalitionsvertrag „perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) aufgenommen werden“. Am 3. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung ein öffentliches Fachgespräch „zur Initiative Forschung und Anwendung mit Fokus auf Transfer, Ausgründungen und HAW“ statt. Trotz der unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung waren sich alle anwesenden Expertinnen und Experten einig, dass es extrem wichtig sei, schnell voranzukommen, weil ausführliche Vorarbeiten, Pilotprojekte und Fördererfahrung vorhanden seien. Zugleich blieben die eigentlichen Pläne der Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden weitgehend unklar. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wann im ersten Quartal 2026 soll das Konzept für die DAFG vorgestellt werden, wie im Fachgespräch am 3. Dezember 2025 vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Matthias Hauer angekündigt?  2. Mit welchen Organisationen und Interessenvertretern fanden bereits Gespräche des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Ausgestaltung der „Initiative Forschung und Anwendung“ statt (bitte das Datum sowie die Teilnehmenden angeben), und wie wurden diese ausgewählt?  3. Wie ist der weitere Zeitplan für eine DAFG (Konsultationen der Länder, Gründung etc.)?  4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“ in einem ersten Schritt eine Bündelung von bestehenden Bund-Länder-Programmen sein soll, wie in der Pressemitteilung der hlb-Bundesvereinigung (hlb = Hochschullehrerbund) vom 19. Dezember 2025 beschrieben, wenn ja, welche Schritte wurden unternommen, um diese Bündelung einzuleiten, und wenn nein, warum nicht?  5. Gab es seit dem Sommer 2025 zwischen dem BMFTR und den Bundesländern Gespräche über eine DAFG, wenn ja, wann, mit wem, und in welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?  6. Soll durch die künftige Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ die gesamte Transferförderung der Bundesregierung stärker mit den Bundesländern koordiniert und langfristig neu aufgestellt werden, wenn ja, welche Schritte werden dafür eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?  7. Teilt die Bundesregierung die in dem Antrag des Haushaltsausschusses vom 13. November 2025 geäußerte Auffassung, dass die neue nationale Transferinitiative „ohne den Aufbau einer neuen Behörde“ geschehen soll, und kommt aus Sicht der Bundesregierung der Aufbau einer Organisation in anderer Form – beispielsweise einer unabhängigen Agentur – infrage?  8. Wenn keinerlei neue Organisation aufgebaut werden soll, in welcher Institution soll die Federführung der künftigen DAFG angesiedelt werden?  9. Welche Voraussetzungen muss eine künftige DAFG aus Sicht der Bundesregierung erfüllen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation aufgenommen zu werden, insbesondere hinsichtlich a) ihrer Eigenständigkeit als Organisation, b) der gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeitsweise, c) des Controllings, der Rechts- und Fachaufsicht, d) der Erfüllung von Zielvereinbarungen, e) der Einbeziehung der Länder u. a. in die Konzeption, den Aufbau und die Finanzierung? 10. Inwiefern macht die angekündigte Aufnahme der DAFG in den Pakt für Forschung und Innovation eine Änderung der Zielvereinbarungen, der von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel oder des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes notwendig? 11. Zieht das BMFTR eine Inkubation der DAFG in der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) in Betracht, wie beim Fachgespräch am 3. Dezember 2025 durch Prof. Dr. Andreas Zaby vorgeschlagen? 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Evaluation der Fachaufsicht, die gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundeagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bis zum 31. Januar 2026 vorzulegen ist, für die SPRIND sowie den Aufbau der DAFG? 13. Welches Bundesministerium soll die Koordination der künftigen Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ übernehmen? 14. Wie soll die Abstimmung der Programme ZIM, IGF und INNO-KOM im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Transferbooster und der künftigen DAFG im BMFTR erfolgen, damit Doppelungen vermieden und stattdessen Synergien gehoben werden? 15. Wie sollen die in der vom BMFTR beauftragten Bestandsanalyse der Transfer- und Innovationsförderung des Bundes durch den Projektträger Jülich (PTJ) vom Juni 2025 (www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfile s/cbox/18814/live/lw_file/20250718-f-C3-B6derma-C3-9Fnahmen-mappi ng-final.pdf) benannten Lücken bei der Förderung für die frühe Ideenfindung und die späte Transferphase künftig geschlossen werden, und welche Rolle soll hier die künftige DAFG spielen? 16. Auf die Förderung welcher Technology Readiness Level (TLR) soll sich die DAFG künftig fokussieren, und zieht das BMFTR in Betracht, auch andere Kriterien, wie z. B. IP-Readiness oder Innovation Readiness Level zur Förderung anzusetzen, und welche Unterstützungsangebote für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssten dann im Sinne eines Kompetenzaufbaus mitgedacht werden? 17. Wie soll die in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) beschriebene Vernachlässigung der sozialen und sozio-technischen Innovationen begegnet werden, und sind hierzu Maßnahmen durch die DAFG vorgesehen? 18. Welche Maßnahmen und Methoden sollen dabei helfen, die Teilnahme an Förderprogrammen für weniger forschungserfahrene Akteure zu vereinfachen, wie in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) als Problem identifiziert wurde, auch um Praxisakteure wie Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Forschungsökosysteme besser einzubinden? 19. Plant das BMFTR, sich Ziele für die Geschwindigkeit der Förderentscheidung für die DAFG zu setzen, z. B. um den immer kürzer werdenden Innovationszyklen gerecht zu werden? 20. Welche derzeit z. B. bei DATIpilot erprobten Fördervereinfachungen im Auswahl- und Dokumentationsprozess, wie u. a. zentralisierte Beratungsangebote (Tutorials), Pauschalbeantragungen, Vereinfachungen für KMUs, Auswahl über Roadshows und Peerbewertung sowie der Verzicht auf Zwischenberichte und Umwidmungsanträge, sollen künftig durch die DAFG angewendet und allgemein bei der Transferförderung eingeführt werden, um Effizienzsteigerung und Vereinfachungen für Zuwendungsempfänger und Projektträger zu erreichen, und somit die Attraktivität der Förderungen zu steigern? 21. Welche Zuwendungsempfänger sollen von dem neuen Förderprogramm „Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers anwendungsorientierter Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische Nutzung bzw. Verwertung“ in dem gleichnamigen Haushaltstitel 2026 angesprochen werden? 22. Welche Maßnahmen und Methoden will das BMFTR treffen bzw. anwenden, damit die künftige Transferförderungen stärker Impact- und Outcome-orientiert und somit kundenorientierter organisiert wird? Berlin, den 27. Januar 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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