Pläne der Bundesregierung für eine „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4016 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Forschung und Wissenschaft in Deutschland sind international erfolgreich und höchst anerkannt. Beim Transfer von Forschungsergebnissen, also ihrer Anwendung und wirtschaftliche Nutzung, besteht hingegen deutlicher Verbesserungsbedarf. Die letzte Bundesregierung hatte deshalb für mehr Transferexzellenz die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) beschlossen. Diese sollte agil und praxisnah die Breite der Akteure in den Blick nehmen, weshalb auch ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt und umfangreiche Pilotprojekte durchgeführt wurden. Besonders wichtig ist für eine Stärkung des Transfers in Deutschland die gute Zusammenarbeit mit den Bundesländern, um Synergien zu erreichen.
Die jetzige Bundesregierung hat sich gegen die Fortführung der DATI ausgesprochen und in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, „eine Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ mit drei Säulen“ zu schaffen, welche wie folgt aussehen solle: „(1) Die Programme ZIM [Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand], IGF [Industrielle Gemeinschaftsforschung] und INNO-KOM [Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen], (2) „Transferbooster“ mit den Transfer-Programmen des BMBF [damaliges Bundesministerium für Bildung und Forschung] inklusive DATI Pilot unter Konsortialführerschaft der HAW [Hochschule für angewandte Wissenschaften], (3) „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG) mit den Programmen „Forschen an HAW“ und „FH Personal“. Die DAFG [Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft] soll laut Koalitionsvertrag „perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation (PFI) aufgenommen werden“.
Am 3. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung ein öffentliches Fachgespräch „zur Initiative Forschung und Anwendung mit Fokus auf Transfer, Ausgründungen und HAW“ statt. Trotz der unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung waren sich alle anwesenden Expertinnen und Experten einig, dass es extrem wichtig sei, schnell voranzukommen, weil ausführliche Vorarbeiten, Pilotprojekte und Fördererfahrung vorhanden seien. Zugleich blieben die eigentlichen Pläne der Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden weitgehend unklar.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode sieht die Etablierung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) vor, lässt aber die Form der Umsetzung offen. Im Rahmen der Entwicklung einer umfassenden Transferagenda, in die die Dachmarke „Initiative Forschung und Anwendung“ eingebettet sein wird, erarbeitet die Bundesregierung aktuell auch das Konzept für deren einzelne Elemente. Explizit im Koalitionsvertrag genannt sind die Programme „Forschung an HAW“ und „FH-Personal“ als Nukleus einer DAFG. Bei beiden handelt es sich um Bund-Länder-Programme. Daher plant die Bundesregierung, die Länder in die Konzeptionsüberlegungen einzubeziehen. Dementsprechend wurde das Thema DAFG auch bei der letzten Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 28.11.2025 durch die Bundesregierung angesprochen. Die Bundesregierung hat dort bekräftigt, dass die DAFG ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern sein soll.
Aktuell befindet sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) noch in der weiteren Konkretisierung der Eckpunkte der DAFG. Ziel der Bundesregierung ist es, die anwendungsorientierte Forschung in Deutschland zu stärken. Vor allem geht es darum, die Bedingungen für einen raschen Transfer von Forschungsergebnissen sowohl in wirtschaftliche Anwendungen in Unternehmen, als auch in die Gesellschaft zu verbessern und somit die Wertschöpfung zu erhöhen.
Fragen und Antworten22
Wann im ersten Quartal 2026 soll das Konzept für die DAFG vorgestellt werden, wie im Fachgespräch am 3. Dezember 2025 vom Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Matthias Hauer angekündigt?
Für den aktuellen Stand der Planungen der Bundesregierung für die DAFG wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Mit welchen Organisationen und Interessenvertretern fanden bereits Gespräche des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zur Ausgestaltung der „Initiative Forschung und Anwendung“ statt (bitte das Datum sowie die Teilnehmenden angeben), und wie wurden diese ausgewählt?
Die Initiative Forschung und Anwendung befindet sich in der internen Konzeption. Gespräche mit Stakeholdern und weiteren Ressorts finden themenbezogen zu gegebener Zeit statt. Gleichzeitig ist die BMFTR-Hausleitung zu den mit der Initiative verfolgten Zielen – einer Stärkung und Beschleunigung des Transfers – fortlaufend mit einer Vielzahl von Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern im Austausch. Aufgrund der Vielzahl der Gespräche mit Bezügen zu den durch die Initiative verfolgten Zielen lassen sich diese nicht im Einzelnen in abschließender Form aufzählen. Vor diesem Hintergrund sollen nachfolgend insbesondere die Gespräche aufgelistet werden, die sich thematisch im Schwerpunkt auf die „Initiative Forschung und Anwendung“ fokussiert haben:
- Am 29.09.2025 fand ein Gespräch von Herrn Staatssekretär Dr. Rolf-Dieter Jungk mit Professor Dr. Jörg Bagdahn, Sprecher der Mitgliedergruppe der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Professorin Dr. Ulrike Tippe (weiteres Mitglied des Sprecherkreises der HAW in der HRK) statt, zu dem durch die Mitgliedergruppe der HAW in der HRK erstellten Positionspapier zur „Initiative Forschung und Anwendung“.
- Am 22.01.2026 hat der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Hauer auf Einladung der „Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften NRW“ an deren 543. Sitzung teilgenommen und sich mit deren Mitgliedern insbesondere auch über die „Initiative Forschung und Anwendung“ ausgetauscht.
Wie ist der weitere Zeitplan für eine DAFG (Konsultationen der Länder, Gründung etc.)?
Das BMFTR befindet sich aktuell in der hausinternen Klärung der Eckpunkte für eine DAFG. Es ist vorgesehen, diese im Anschluss mit den Ländern abzustimmen. Ein konkreter Zeitplan für eine DAFG liegt daher noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft“ in einem ersten Schritt eine Bündelung von bestehenden Bund-Länder-Programmen sein soll, wie in der Pressemitteilung der hlb-Bundesvereinigung (hlb = Hochschullehrerbund) vom 19. Dezember 2025 beschrieben, wenn ja, welche Schritte wurden unternommen, um diese Bündelung einzuleiten, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wie dargelegt ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag, dass bestehende Bund-Länder-Programme wie „Forschung an HAW“ und „FH-Personal“ den Nukleus einer DAFG bilden sollen.
Gab es seit dem Sommer 2025 zwischen dem BMFTR und den Bundesländern Gespräche über eine DAFG, wenn ja, wann, mit wem, und in welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Soll durch die künftige Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ die gesamte Transferförderung der Bundesregierung stärker mit den Bundesländern koordiniert und langfristig neu aufgestellt werden, wenn ja, welche Schritte werden dafür eingeleitet, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Teilt die Bundesregierung die in dem Antrag des Haushaltsausschusses vom 13. November 2025 geäußerte Auffassung, dass die neue nationale Transferinitiative „ohne den Aufbau einer neuen Behörde“ geschehen soll, und kommt aus Sicht der Bundesregierung der Aufbau einer Organisation in anderer Form – beispielsweise einer unabhängigen Agentur – infrage?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Im Zusammenhang mit der nationalen Transferinitiative ist keine neue Behörde vorgesehen. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wenn keinerlei neue Organisation aufgebaut werden soll, in welcher Institution soll die Federführung der künftigen DAFG angesiedelt werden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Voraussetzungen muss eine künftige DAFG aus Sicht der Bundesregierung erfüllen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation aufgenommen zu werden, insbesondere hinsichtlich a) ihrer Eigenständigkeit als Organisation, b) der gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeitsweise, c) des Controllings, der Rechts- und Fachaufsicht, d) der Erfüllung von Zielvereinbarungen, e) der Einbeziehung der Länder u. a. in die Konzeption, den Aufbau und die Finanzierung?
Inwiefern macht die angekündigte Aufnahme der DAFG in den Pakt für Forschung und Innovation eine Änderung der Zielvereinbarungen, der von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel oder des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes notwendig?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Die hier angesprochenen Punkte sind Gegenstand der konzeptionellen Überlegungen der Bundesregierung. Da die Phase der Konzeptionierung und des gemeinsamen Austausches mit den Ländern zur Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich auch zum Verhältnis der DAFG zum Pakt für Forschung und Innovation derzeit noch keine abschließenden Aussagen treffen.
Zieht das BMFTR eine Inkubation der DAFG in der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) in Betracht, wie beim Fachgespräch am 3. Dezember 2025 durch Prof. Dr. Andreas Zaby vorgeschlagen?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausführlich ausgeführt, soll die DAFG ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern sein, so dass die Bundesregierung nun auch zunächst mit den Ländern über mögliche Eckpunkte einer DAFG spricht. Im weiteren Verlauf der Konzeption beabsichtigt die Bundesregierung verschiedene Stakeholder einzubinden und dabei unter anderen auch auf die Expertise aus der SPRIND zurückgreifen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Evaluation der Fachaufsicht, die gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundeagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bis zum 31. Januar 2026 vorzulegen ist, für die SPRIND sowie den Aufbau der DAFG?
Auf Basis von § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz) wurde die beschränkte Fachaufsicht des BMFTR über die Bundesagentur für Sprunginnovationen evaluiert. Aktuell prüft die Bundesregierung die Ergebnisse des Evaluationsberichtes. Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welches Bundesministerium soll die Koordination der künftigen Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ übernehmen?
Die Koordination der „Initiative Forschung und Anwendung“ erfolgt durch das BMFTR.
Wie soll die Abstimmung der Programme ZIM, IGF und INNO-KOM im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem Transferbooster und der künftigen DAFG im BMFTR erfolgen, damit Doppelungen vermieden und stattdessen Synergien gehoben werden?
Transferbooster und DAFG sind neben den Programmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand, ZIM; Industrielle Gemeinschaftsforschung, IGF und Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen, INNO-KOM) Teile der „Initiative Forschung und Anwendung (InFA)“. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Wie sollen die in der vom BMFTR beauftragten Bestandsanalyse der Transfer- und Innovationsförderung des Bundes durch den Projektträger Jülich (PTJ) vom Juni 2025 (www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/cbox/18814/live/lw_file/20250718-f-C3-B6derma-C3-9Fnahmen-mapping-final.pdf) benannten Lücken bei der Förderung für die frühe Ideenfindung und die späte Transferphase künftig geschlossen werden, und welche Rolle soll hier die künftige DAFG spielen?
Aktuell entwickelt das BMFTR ein Konzept für einen ganzheitlichen und strategischen Ansatz zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers. Ausgehend von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Dachmarke „Initiative Forschung und Anwendung“ soll eine Transferagenda die relevanten Aktivitäten und Maßnahmen bündeln sowie transferrelevante Prozesse entbürokratisieren und beschleunigen. Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Auf die Förderung welcher Technology Readiness Level (TLR) soll sich die DAFG künftig fokussieren, und zieht das BMFTR in Betracht, auch andere Kriterien, wie z. B. IP-Readiness oder Innovation Readiness Level zur Förderung anzusetzen, und welche Unterstützungsangebote für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssten dann im Sinne eines Kompetenzaufbaus mitgedacht werden?
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Wie soll die in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) beschriebene Vernachlässigung der sozialen und sozio-technischen Innovationen begegnet werden, und sind hierzu Maßnahmen durch die DAFG vorgesehen?
Die erwähnte Bestandsanalyse beruht auf einer Auswahl von Maßnahmen und unterstreicht den Bedeutungsgewinn sozio-technischer, nicht-technischer sowie Sozialer Innovationen. Die Ergebnisse der Analyse beziehen sich auf die untersuchten Maßnahmen. Zudem beschreibt sie die zunehmende Öffnung verschiedener Maßnahmen für nicht-technische Innovationen und die Einführung von Förderangeboten, die explizit Soziale oder sozio-technische Innovationen in den Fokus nehmen. Das BMFTR verfolgt das erweiterte Innovationsverständnis, nach dem Soziale Innovationen parallel zu und in Kombination mit rein technologischen Innovationen gefördert werden. Zudem widmet sich das das BMFTR gezielt der Förderung Sozialer Innovationen. Programme wie „Gesellschaft der Ideen“ und „Gesellschaft der Innovationen“ haben mit unterschiedlichen Fokussierungen die Entwicklung Sozialer Innovationen unterstützt. Zudem wird eine Plattform für Soziale Innovationen und das Social Innovation Observatory zur Bestandserhebung des Ökosystems gefördert. Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Maßnahmen und Methoden sollen dabei helfen, die Teilnahme an Förderprogrammen für weniger forschungserfahrene Akteure zu vereinfachen, wie in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) als Problem identifiziert wurde, auch um Praxisakteure wie Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Forschungsökosysteme besser einzubinden?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Start-Ups und KMU den Zugang zu Förderungen zu erleichtern und Hemmnisse für forschungsunerfahrenere Akteure abzubauen. Hierzu gehört die fortlaufende Digitalisierung der Projektförderung als Hebel für Entlastungen im Förderbereich sowie die Vereinheitlichung von Förderprozessen. Bestehende Formate und Verfahren der Projektförderung werden auf Möglichkeiten geprüft, diese moderner, agiler, bedarfsorientierter und bürokratiearmer zu gestalten. Zudem sollen über verschiedene Arbeitsstränge neue, bürokratieärmere sowie bedarfsorientiertere Förderformate, -ansätze und -prozesse im geschützten Raum entwickelt und erprobt werden, um diese dann ggf. in die Breite der BMFTR-Projektförderung zu überführen.
Plant das BMFTR, sich Ziele für die Geschwindigkeit der Förderentscheidung für die DAFG zu setzen, z. B. um den immer kürzer werdenden Innovationszyklen gerecht zu werden?
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche derzeit z. B. bei DATIpilot erprobten Fördervereinfachungen im Auswahl- und Dokumentationsprozess, wie u. a. zentralisierte Beratungsangebote (Tutorials), Pauschalbeantragungen, Vereinfachungen für KMUs, Auswahl über Roadshows und Peerbewertung sowie der Verzicht auf Zwischenberichte und Umwidmungsanträge, sollen künftig durch die DAFG angewendet und allgemein bei der Transferförderung eingeführt werden, um Effizienzsteigerung und Vereinfachungen für Zuwendungsempfänger und Projektträger zu erreichen, und somit die Attraktivität der Förderungen zu steigern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
Welche Zuwendungsempfänger sollen von dem neuen Förderprogramm „Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers anwendungsorientierter Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische Nutzung bzw. Verwertung“ in dem gleichnamigen Haushaltstitel 2026 angesprochen werden?
Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm bzw. Titel, sondern um die Zielsetzung der Erläuterungsziffer 8 des Titels 3004 / 683 10 „Innovativer Transfer; regionale Innovationsökosysteme, Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften“. Mit den Mitteln der Erläuterungsziffer 8 sollen Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers anwendungsorientierter Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische Nutzung bzw. Verwertung gefördert werden. Die Planungen hierzu laufen noch, konkret zu adressierende Zuwendungsempfänger sind somit noch nicht definiert.
Welche Maßnahmen und Methoden will das BMFTR treffen bzw. anwenden, damit die künftige Transferförderungen stärker Impact- und Outcome-orientiert und somit kundenorientierter organisiert wird?
Im Rahmen des umfassenden strategischen Ansatzes der Transferagenda des BMFTR werden auch Schritte zu einer stärkeren Impact- und Outcome-Orientierung der Transferförderung geprüft. Hierzu gehören auch die experimentelle Erprobung und Validierung neuer Förderformate und -verfahren sowie deren Begleitung durch ein Echtzeitmonitoring ihrer Wirkungen.