Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern – Konsequenzen aus dem 2. Weltkongress in Yokohama
der Abgeordneten Erika Reinhardt, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Antje Blumenthal, Anke Eymer (Lübeck), Ingrid Fischbach, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Thomas Dörflinger, Klaus Holetschek, Walter Link (Diepholz), Gerald Weiß (Groß-Gerau), Klaus Brähmig, Norbert Geis, Hans-Peter Repnik, Annette Widmann-Mauz, Siegfried Helias, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die sexuelle Ausbeutung von Kindern ist ein weltweit zu ächtendes Phänomen. Obwohl seit dem 1. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern von Stockholm im Jahre 1996 in 50 Staaten neue Gesetze gegen Kinderprostitution verabschiedet und entsprechende Programme gestartet wurden, nahm die sexuelle Ausbeutung von Kindern weiter zu. Nach Berechnungen von UNICEF verdienen Verbrecherringe mit Kinderprostitution und Kinderpornographie jedes Jahr mehr als 5,5 Mrd. Euro. Der 2. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern ist in Yokohama mit einem Appell zum verstärkten Schutz von Kindern weltweit beendet worden.
Kinderprostitution und Kindesmissbrauch nehmen gerade in Ländern und Regionen mit bewaffneten Konflikten zu und werden gerade auch von Bürgerkriegsparteien als Gewaltmittel benutzt. Dabei hat sich gezeigt, dass Angehörige internationaler militärischer Missionen wie von VN-Friedenstruppen, die in Konfliktgebieten eingesetzt sind, auf die Konfrontation mit Fällen von Kindesmissbrauch und Kinderprostitution nur ungenügend vorbereitet sind. Gerade auch UN-Blauhelmsoldaten tragen eine besondere Verantwortung gerade gegenüber Kindern in Kriegs- und Nachkriegssituationen sowie Flüchtlingslagern.
Zu den Ergebnissen der Konferenz zählt insbesondere die Feststellung, dass der Missbrauch von Kindern über digitale Medien ein erschreckendes Ausmaß angenommen hat. Mit enormer Geschwindigkeit hat sich das Internet zu einer Brutstätte des internationalen Kindesmissbrauchs entwickelt. Im Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern im Internet fehlt es vor allem an technischen und gesetzlichen Mitteln. Während noch vor wenigen Jahren Kinderpornographie auf sehr dunklen Kanälen gehandelt wurde, entscheidet sich heute der Zugang zu kinderpornographischem Material über das Vorhandensein und die Qualität eines Internetanschlusses. Die Form des grenzüberschreitenden Internets erfordert deshalb eine stärkere internationale Zusammenarbeit.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen16
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse des 2. Weltkongresses gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern?
Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um Betreiber von Netzwerken wie auch Hersteller von Computern und Software stärker in die Verantwortung zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet zu nehmen?
Welchen möglichen Nutzen sieht die Bundesregierung im Einsatz so genannter Filtersoftware gegen die Verbreitung von Kinderpornographie und inwieweit erscheint es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, einen solchen Einsatz zum Beispiel in Schulen, Universitäten, Internetcafes oder Firmen zwingend vorzuschreiben?
Wie und mit welchen Ergebnissen ist das von der Bundesregierung in Auftrag gegebene und im Dezember 1999 von der Secorvo Security Consulting GmbH vorgelegte Gutachten „Jugendschutz und Filtertechnologien im Internet“ ausgewertet worden und welche konkreten Schlussfolgerungen und Maßnahmen hat die Bundesregierung im Bereich des Jugendschutzes und insbesondere hinsichtlich des Schutzes der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen daraufhin getroffen?
Welche konkreten Sanktionen will die Bundesregierung vorschlagen, um zukünftig Druck auf kommerzielle Nutznießer des Internets im Bereich der Kinderpornographie ausüben zu können?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Überwachung der Kriminalität im Datennetz zu, wie sie der Europarat vor wenigen Wochen vereinbart hat?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um eine engere internationale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet voranzubringen?
Plant die Bundesregierung im nationalen Rahmen den Jugend- und Jugendmedienschutz auszuweiten, und wenn ja, welche konkreten Schritte sind insbesondere hinsichtlich des Schutzes der sexuellen Integrität von Kindern und Jugendlichen geplant?
Hält die Bundesregierung die personelle und technische Ausstattung der deutschen Polizei und Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet für ausreichend?
Wie sieht das konkrete Ausbildungsprogramm eines deutschen Soldaten, der im Rahmen einer internationalen militärischen Mission in Konfliktgebieten eingesetzt ist, aus, hinsichtlich des Schutzes und Umgangs mit Kindern in bewaffneten Konflikten und Nachkriegssituationen?
Wie beurteilt die Bundesregierung das in Schweden zusammen mit der Kinderrechtsorganisation „Rädda Barnen“ seit mehreren Jahren durchgeführte und fortentwickelte Ausbildungsprogramm für schwedische Blauhelmsoldaten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit des Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie hinsichtlich seiner Zielsetzungen und hinsichtlich bereits bestehender internationaler Vorgaben und Standards?
Wird die Bundesregierung – auch im Hinblick darauf, dass der Kindesmissbrauch in öffentlichen Ansprachen der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, unterschiedslos als Verbrechen bezeichnet wird – die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch) auch im Gesetz als Verbrechen kennzeichnen?
Sieht die Bundesregierung in der Telefonüberwachung eine geeignete Maßnahme, um Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung von Kinderpornographie aufzuklären, und falls ja, weshalb verweigert sie den Strafverfolgungsbehörden dieses Instrumentarium in solchen Fällen, in denen die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung bezüglich der Prävention und Aufklärung über die sexuelle Ausbeutung von Kindern durch Tourismus- und Internetunternehmen die Verhaltenskodizes im Reise- und Tourismussektor und hält sie diese für ausreichend?
Beabsichtigt die Bundesregierung vorgenannte Verhaltenskodizes zu fördern bzw. die Tourismus- und Internetunternehmen zur Aufklärungsarbeit zu verpflichten?