Meldungen über einen Verkauf aller Bundeswehrliegenschaften
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Günther Friedrich Nolting, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
Neue Anforderungen werden an die Bundeswehr des 21. Jahrhunderts gestellt.
Um die Bündnisfähigkeit Deutschlands und seiner Streitkräfte im Rahmen der NATO-Verpflichtungen und der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sicherzustellen, ist eine umfassende Strukturreform der Bundeswehr erforderlich.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat kürzlich mit dem Ressortkonzept Stationierung ein Reformvorhaben vorgelegt, durch welches die Streitkräfte in einem ersten Schritt hinsichtlich zukünftiger Aufträge bündnisfähig gemacht werden sollen.
Durch die Anschaffung von neuem Gerät, wie z. B. dem Eurofighter, dem Großraumtransporter A 400 M oder dem Kampfhubschrauber TIGER, soll die Bundeswehr außerdem so ausgerüstet werden, dass sie für die anstehenden Aufgaben gewappnet ist. Ungeachtet der Notwendigkeit dieser verteidigungsinvestiven Großprojekte ist jedoch eine angemessene und solide Finanzierungsplanung dieser Reformvorhaben unabdingbar.
Die Bundesregierung vermochte es bisher nicht, den Widerspruch zwischen den steigenden Anforderungen an die Bundeswehr, hervorgerufen durch großzügige Zusagen von Truppenkontingenten an Vereinte Nationen, NATO und Europäische Union, und der realistischen Finanzierbarkeit dieser Ansprüche zu erklären.
Neueste Pressemeldungen, denen zufolge das BMVg die Überführung der gesamten Liegenschaften der Bundeswehr an private Eigentümergesellschaften plant, sorgen zusätzlich für Verunsicherung. Des Weiteren ist fraglich, ob derartige Privatisierungsvorhaben im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) stehen.
Fragen und Antworten15
Trifft es zu, dass sowohl die gemäß dem Ressortkonzept Stationierung zu schließenden Liegenschaften der Bundeswehr als auch die betriebsnotwendigen Liegenschaften nach den Planungen der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (GEBB) an noch zu gründende, privatrechtliche Gesellschaften übergehen sollen?
Die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (GEBB) wird dem Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen ihrer Beraterfunktion ein Konzept für das Liegenschaftsmanagement der Bundeswehr vorlegen.
Einzelheiten können erst nach Beratung im Bundesministerium der Verteidigung und Billigung durch die Leitung mitgeteilt werden.
Das BMVg und das BMF haben sich mit der GEBB verständigt, dass die Gesellschaft in geeigneten Einzelfällen die Verwertung von Liegenschaften übernehmen soll, die nicht mehr für Zwecke der Bundeswehr benötigt werden.
Dabei bleibt die grundsätzliche Zuständigkeit der Bundesvermögensverwaltung für die Verwertung frei werdender Bundeswehrliegenschaften erhalten. Für eine Vermarktung durch die GEBB sind bislang folgende 22 Objekte im Einvernehmen zwischen BMVg, GEBB und BMF identifiziert worden:
- 1 Hamburg Hochbunker Clausewitz-Kaserne
- 2 Tarnewitz Truppenunterkunft
- 3 Neubrandenburg Standortübungsplatz
- 4 Kiel-Holtenau Südkaserne Marine-Flugplatz
- 5 Rostock KWEA-Gebäude
- 6 Hannover Frh. von Fritsch-Kaserne
- 7 Wilhelmshaven Wiesbadenbrücke
- 8 Hodenhagen FStS Materiallager
- 9 Köln Butzweiler Hof
- 10 Preußisch Oldendorf FStS Lager
- 11 Wiesbaden Ehem. Inspektorenwohnheim, Taunusstr. 51–53
- 12 Fritzlar Standortübungsplatz Kasseler Warte
- 13 Gießen Ehem. BW-Krankenhaus (Restliegenschaft)
- 14 Sigmaringen MobStPkt
- 15 Zimmern o. R. ehem. Nato-Halle
- 16 Manching ehem. DASA-Gelände
- 17 Ansbach Verpflegungsamt
- 18 Erfurt Steiger-Kaserne
- 19 Berlin Steinhoff-Kaserne, Doppelhaus-Wohnungen
- 20 Berlin Steinhoff-Kaserne, Wohnungen
- 21 Berlin Steinhoff-Kaserne, Kindertagesstätte
- 22 Berlin Wohnheim Walchensee-Straße
Wenn ja, wie ist dann die Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Verteidigung, Brigitte Schulte, vom 7. März dieses Jahres zu verstehen, dass nur die nicht mehr benötigten Liegenschaften veräußert werden sollen?
Die Aussagen der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Verteidigung geben den gegenwärtigen Entscheidungsstand wieder und entsprechen der Ressortvereinbarung des BMVg mit dem BMF über die Verwertung von Liegenschaften.
Entsprechen die Pläne der Wahrheit, dass die zivilen wie die militärischen Dienststellen Mietvertragsverhältnisse mit diesen Eigentumsgesellschaften einzugehen haben, welche sie aus Jahresbudgets finanzieren sollen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Trifft es zu, dass laut Planungen der GEBB dienstleistungssteuernde Gesellschaften (Facility-Management-Gesellschaften) und Dienstleistungsgesellschaften zur Durchführung von Dienstleistungen wie Reinigung, Bewachung, Energieversorgung oder Entsorgung gegründet werden sollen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ist eine Trennung von Dienstleistungssteuerung und Dienstleistungsdurchführung nach Ansicht der Bundesregierung logistisch, administrativ sowie ökonomisch sinnvoll, und worin liegt die Begründung dafür?
Ich verweise auf die Antwort zu Frage 1. Eine abschließende Prüfung der Liegenschaftsmodelle ist noch nicht erfolgt.
Was ist für den Fall vorgesehen, dass eine Dienststelle ihr Jahresbudget vor Jahresfrist ausgeschöpft hat und den Dienstbetrieb mangels finanzieller Mittel nicht mehr aufrechterhalten kann?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wie ist der Fall, dass eine Dienststelle aufgrund mangelhafter Beratung seitens einer Facility-Management-Gesellschaft finanziellen Schaden erleidet, schadensersatzrechtlich zu beurteilen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ist es nach Ansicht der Bundesregierung juristisch nicht äußerst bedenklich, dass der Bund auf der einen Seite als oberster Dienstherr der jeweiligen Dienststelle und auf der anderen Seite als Anteilseigner der Eigentumsgesellschaften in diese Miet- und Dienstvertragsverhältnisse eintritt?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wie begegnet die Bundesregierung darüber hinaus den verfassungsrechtlichen Bedenken, die geplante Privatisierung der Bundeswehrverwaltung verstoße gegen Artikel 87b Abs. 1 Satz 1 GG, wonach die bundeswehrinterne Personalverwaltung, das Beschaffungs-, Instandsetzungs-, Lager-, Unterkunfts-, Liegenschafts- und das Haushaltswesen einer obligatorischen unmittelbaren Bundesverwaltung unterfallen (vgl. Jarass/Pieroth, GG, 5. Auflage 2000, Artikel 87b, Rn. 2)?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Plant die Bundesregierung diesbezüglich ein verfassungsänderndes Gesetz in den Deutschen Bundestag einzubringen?
Nein.
Wie beurteilt die Bundesregierung außerdem die steuerrechtlichen Nachteile einer eventuellen Privatisierung hinsichtlich einer in diesem Falle anfallenden Grund- und Umsatzsteuerpflicht?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Sehen die Planungen der GEBB vor, das gesamte mit liegenschaftsbezogenen Arbeiten beschäftigte Personal in den Bereich der Wirtschaft überzuleiten?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wenn nein, sind diesbezüglich bereits sozialverträgliche Übergangsregelungen in die Planungen der Bundesregierung aufgenommen worden?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass aufgrund einer möglichen partiellen Preisgabe der Landesverteidigung als eine der originärsten Aufgaben hoheitlichen Handelns und der damit einhergehende Verlust von Kontrollmöglichkeiten äußerst bedenklich ist?
Kernaufgabe der Bundeswehr bleibt die Landesverteidigung. Die Fähigkeit zur Landesverteidigung steht – wie im Übrigen alle für den Einsatz erforderlichen Fähigkeiten der Bundeswehr – bei den Überlegungen zur Auslagerung von Aufgaben nicht zur Disposition.
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung der zu erwartende Verlust an Infrastrukturkompetenz einhergehend mit dem Eigentumsverlust an den Liegenschaften seitens des Bundes zu rechtfertigen?
Ziel der Neustruktur ist es, die Kompetenz der Bundeswehr im Bereich des Liegenschaftsmanagements unter Einbindung der Wirtschaft zu stärken und damit die Effizienz zu steigern.