Kampf gegen Kinderarbeit und Kindersklaverei
der Abgeordneten Dr. Norbert Blüm, Monika Brudlewsky, Ingrid Fischbach, Dr. Heiner Geißler, Hermann Gröhe, Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski, Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Dr. Christian Schwarz-Schilling, Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Ausbeuterische Kinderarbeit ist eine der unerträglichsten sozialen Provokationen unserer Zeit.
Dies hat uns gerade erst das verheerende Explosionsunglück in China vor Augen geführt, bei dem 60 Kinder und Lehrer getötet worden waren. Nach Angaben von Eltern waren die Schüler gezwungen worden, in ihren Pausen illegal Feuerwerkskörper herzustellen.
Die Bundesregierung unterstützt bereits seit 1992 mit bis zu 10 Mio. DM jährlich das International Programme on the Elimination of Child Labour (IPEC – Internationales Programm für die Abschaffung von Kinderarbeit) der International Labour Organization (ILO – Internationale Arbeitsorganisation).
Nicht zuletzt der „Global March against Child Labour“ (Weltweiter Marsch gegen Kinderarbeit) durch über 100 Länder vor drei Jahren rief das Gewissen der Welt wach:
Am 19. November 2000 trat das Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitskonferenz über schlimmste Formen von Kinderarbeit in Kraft.
Es bringt zum Ausdruck, dass die zivilisierte Welt nicht gewillt ist, länger zuzulassen, dass Kinder
- in die Prostitution getrieben,
- als Soldaten missbraucht,
- in Schuldknechtschaft versklavt und
- ihrer Gesundheit und Zukunft beraubt werden.
Bis zum Ende letzten Jahres hatten bereits 37 Staaten das Übereinkommen zum Kampf gegen Kinderarbeit und -versklavung ratifiziert. Die Deutsche Bundesregierung und weitere Länder haben entsprechende Verfahren mittlerweile eingeleitet.
Deutschland wird sich damit auch künftig im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit für die Abschaffung der schlimmsten Formen der Ausbeutung von Kindern einzusetzen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann wird der von der Bundesregierung eingeleitete Ratifizierungsprozess des Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitskonferenz über schlimmste Formen von Kinderarbeit voraussichtlich abgeschlossen sein?
Welche diplomatischen Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit möglichst schnell möglichst viele weitere Staaten das Übereinkommen ratifizieren?
In wie weit sind Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen vor Ort in den Kampf gegen Kinderarbeit einbezogen, wie es das Übereinkommen vorsieht?
Welche Instrumentarien könnte sich die Bundesregierung vorstellen, um die Bereitschaft und Möglichkeiten anderer Länder zu steigern, dort lebenden und arbeitenden Kindern dauerhaft zur Wahrung und Wahrnehmung ihrer Rechte am Arbeitsplatz zu verhelfen, besonders in Ländern, in denen bislang keinerlei Interessenvertretungen und Beschwerdemöglichkeiten bspw. im Rahmen gewerkschaftlicher Selbstorganisation auch für die Kinder existieren?
Welche Maßnahmen werden nach dem Wissen der Bundesregierung vor Ort getroffen, um den Schutz derjenigen sicherzustellen, die regelmäßig Verstöße gegen Bestimmungen des Übereinkommens aufdecken und öffentlich anprangern, und wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung versucht werden, diesen Schutz, soweit überhaupt vorhanden, noch zu verbessern bzw. dort, wo er bislang gänzlich fehlt, zukünftig zu leisten?
Gab es in der jüngeren Vergangenheit bereits schwerwiegende Verstöße in einem Land, welches das Übereinkommen ratifiziert hat?
Falls ja, wie wurde darauf seitens der Bundesregierung, durch die ILO oder andere reagiert?
Sind Gerichtsverfahren aus Ländern bekannt, in denen Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit geahndet wurden?
Wie wird sich kurz- und mittelfristig die Unterstützung der Bundesregierung für das bei der ILO angesiedelte IPEC-Programm entwickeln, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezüglichen Haushaltsplanungen?
Welche aktuellen Projekte der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zielen, dem Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitskonferenz über schlimmste Formen von Kinderarbeit gemäß, primär auf die Abschaffung extremster Formen der Kinderarbeit ab?
Wie hoch sind die dabei bewilligten Geldmittel dimensioniert?
Welche Instrumentarien könnte sich die Bundesregierung vorstellen, zukünftig vermehrt inländischen Unternehmen Hilfestellungen und Anreize bieten zu können, die Einhaltung von Mindestsozialstandards durch ihre Zulieferer und Produzenten vor Ort sicherzustellen?
Welche Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der Forderung, die Thematik der Mindestsozialstandards, insbesondere das Verbot der Kinderarbeit in die unter dem Dach der Welthandelsorganisation geführten Verhandlungen zur Aufstellung umfassender weltweiter Handelsregeln einzubeziehen?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber den wiederholten und durch zumeist westliche Spendengelder finanzierten Freikäufen von Kindersklaven im Süd-Sudan ein?