Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Am 7. Dezember 2000 vollzog der Deutsche Bundestag einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Rehabilitierung der Opfer der Homosexuellenverfolgung im Nationalsozialismus. Er verabschiedete einstimmig eine Erklärung, die klarstellte, dass es sich bei der Verfolgung von Homosexuellen während des Nationalsozialismus um typisch nationalsozialistisches Unrecht handelte (Bundestagsdrucksache 14/4894). Er verband diese Erklärung mit der Aufforderung an die Bundesregierung,
- einen Entwurf vorzulegen, der das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) um die Urteile nach den so genannten Homosexuellen-Paragraphen (§§ 175, 175a Nr. 4 RStGB) aus den Jahren 1935 bis 1945 ergänzt;
- einen Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen und vergleichbarer Institutionen vorzulegen;
- Vorschläge zu entwickeln, wie Lücken bei der Entschädigung der Opfer der Homosexuellenverfolgung geschlossen werden können. Dabei sollte vor allem an einen kollektiven Ausgleich gedacht werden, der die Anerkennung des Unrechts verdeutlicht und der Förderung der homosexuellen Bürger- und Menschenrechtsarbeit gewidmet ist.
Die Vorlage der entsprechenden Berichte und Gesetzentwürfe steht noch aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wann wird die Bundesregierung entsprechend der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (NS-AufhG) um die Urteile nach den so genannten Homosexuellen-Paragraphen (§§ 175, 175a Nr. 4 RStGB) aus den Jahren 1935 bis 1945 ergänzt?
Welches sind die Gründe dafür, dass die Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes bisher nicht erfolgt ist?
Wann wird die Bundesregierung entsprechend der Aufforderung durch den Deutschen Bundestag den Bericht über die Entschädigung homosexueller NS-Opfer sowie über die Rückerstattung und Entschädigung für die im Nationalsozialismus erfolgte Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen und vergleichbarer Institutionen vorlegen?
Welches sind die Gründe dafür, dass die Vorlage eines entsprechenden Berichtes bisher nicht erfolgt ist?
Ist zu erwarten, dass die Bundesregierung zu einer anderen Einschätzung bezüglich der Rückerstattungs- und Entschädigungssituation der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und ihrer Institutionen gelangt als das Bundesministerium der Finanzen in seinem „Bericht zur Rehabilitierung und Entschädigung von homosexuellen Opfern des NS-Regimes“ an den Rechtsausschuss vom 7. September 2000?
Wenn ja, in welchen Punkten?
Welche Lücken gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bei der individuellen Entschädigung für homosexuelle NS-Opfer und wie gedenkt die Bundesregierung sie zu schließen?
Welche Formen des kollektiven Ausgleichs für die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus und die Enteignung und Zerschlagung der homosexuellen Bürgerrechtsbewegung, ihrer Organisationen, Verlage und vergleichbarer Institutionen werden von der Bundesregierung diskutiert?
Sind in die Diskussion um die Formen kollektiven Ausgleichs Vertreterinnen und Vertreter lesbischer, schwuler oder lesbisch-schwuler Vereine/Organisationen eingebunden?
Wenn ja, welche und in welcher Form?
Ist der Bundesregierung der Vorschlag des Aktionsbündnisses Magnus-Hirschfeld-Stiftung, eines bundesweiten Zusammenschlusses lesbischschwuler Archive, Museen und Forschungsgruppen bekannt, die die Einrichtung einer Stiftung fordern, die die historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern verbessern und die Erforschung und Pflege des kulturellen Erbes von Lesben und Schwulen unterstützen soll?
Wenn ja, wie bewertet sie diesen Vorschlag?
Wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes zu rechnen?
In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung entsprechend dem Beschluss des Deutschen Bundestages diejenigen Initiativen, die die historische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung und des späteren Umgangs mit ihren Opfern zum Gegenstand haben (bitte Initiativen und Art der Unterstützung auflisten)?