Defizite bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Siegfried Helias, Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Anita Schäfer, Heinz Schemken, Birgit Schnieber-Jastram, Johannes Singhammer, Margarete Späte, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Schwarzarbeit in Deutschland hat einen erschreckend hohen Umfang angenommen. Nach Angaben des Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gibt es ca. 5 Millionen „Arbeitsplätze“ in der sog. Schattenwirtschaft. In Fernsehberichterstattungen wurde angemahnt, dass nur ein geringer Teil der wegen Verstoßes gegen das Verbot von Schwarzarbeit verhängten Bußgelder auch tatsächlich von den Betroffenen gezahlt würden. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes hat die Bundesanstalt für Arbeit deshalb kritisiert und die Kontrollbemühungen des Staates gegen die Schwarzarbeit als „Schlag ins Wasser“ bezeichnet (vgl. ARD-Politmagazin REPORT aus Mainz, 25. Juni 2001).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen10
Gegen wie viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Bußgelder wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Schwarzarbeit ausgesprochen worden?
Wie verteilen sich die verhängten Bußgelder nach Ländern und Branchen?
In welcher Höhe sind in der Jahren 1998, 1999 und 2000 von der Bundesanstalt für Arbeit Bußgelder gegen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgesprochen worden?
Wie viele der in den Jahren 1998, 1999 und 2000 verhängten Bußgelder sind von den Betroffenen ohne Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gezahlt worden?
In wie vielen Fällen und mit welchem Gesamtbetrag sind in den Jahren 1998, 1999 und 2000 Vollstreckungsmaßnahmen wegen nicht erfolgter Zahlung der verhängten Bußgelder eingeleitet worden?
In wie vielen Fällen und mit welchem Gesamtbetrag ist aufgrund der in den Jahren 1998, 1999 und 2000 eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen letztendlich eine Zahlung der verhängten Bußgelder erfolgt?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass von den verhängten Bußgeldern nur ein Bruchteil auch tatsächlich von den Betroffenen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen gezahlt wurde oder im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens eingetrieben werden konnte?
Auf welchen Gründen beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den verhängten Bußgeldern und den tatsächlich gezahlten Bußgeldern?
Was hat die Bundesregierung seit 1998 unternommen, damit die verhängten Bußgelder auch tatsächlich von den Betroffenen beglichen werden?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, damit die verhängten Bußgelder in größerem Maße als bisher auch tatsächlich auch ohne Vollstreckungsmaßnahmen gezahlt bzw. gegen die Betroffenen vollstreckt werden?