Ungereimtheiten in der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik auf EU-Ebene?
der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Annette Widmann-Mauz, Albert Deß, Peter Bleser, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Helmut Heiderich, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Meinolf Michels, Franz Obermeier, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Wolfgang Steiger, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Bei der letzten Tagung des Agrarrates am 19. und 20. Juni 2001 in Luxemburg wurden in der Agrarpolitik eine Reihe neuer Probleme geschaffen und bei der Verbraucherschutzpolitik blieben eine Reihe von Problemen ungelöst. Im Bereich der Marktorganisation Rindfleisch wurden für die Jahre 2002 und 2003 die derzeit geltenden Höchstgrenzen der Sonderprämien gekürzt. Im EU-Durchschnitt liegt die Absenkung der regionalen Prämienplafonds für männliche Rinder bei 9 %, für Deutschland hingegen bei 14 %. Für Frankreich wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Kastration von Bullen eine weitere Prämie für Ochsen zu gewähren.
Bei der Frage der Bekämpfung von BSE konnte die Bundesregierung sich zum wiederholten Male nicht im Sinne des Verbraucherschutzes durchsetzen. Stattdessen soll nach der Tagung des Agrarrates das bestehende Verfütterungsverbot von Tiermehl, das auf die Entscheidung 2000/766/EG des Rates vom 4. Dezember 2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischen Protein (Abl. EG Nr. L 306 S. 32) zurückgeht, auf mittlere Sicht sogar aufgeweicht werden. Grundlage dafür ist der Entwurf eines Gemeinsamen Standpunktes des Rates über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten und die Tierkörperbeseitigung, der eine Einteilung der tierischen Nebenprodukte in drei Gruppen vorsieht. Demnach ist das Material ab 2002 entweder unschädlich zu beseitigen, industriell verwertbar oder zur Herstellung von Futtermitteln verwendbar.
Weil die Beschlüsse auf der Tagung des Agrarrates insgesamt nicht stringent und zieladäquat sind, tragen sie eher zur Beunruhigung der Verbraucher bei als zu deren Sicherheit. Die angekündigte Agrarwende der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, hat sich auch mehr als ein halbes Jahr nach Amtsantritt immer noch nicht in praktischen Ergebnissen niedergeschlagen. Unklar ist, welche Langfriststrategie die Bundesregierung in Fragen der BSE-Bekämpfung verfolgt. Unklar ist darüber hinaus, wie die Bundesregierung die sich aus den aktuellen Entscheidungen der EU-Kommission ergebenden Folgeprobleme zu bewältigen gedenkt, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Ungeklärt ist letztendlich auch die Frage nach der Einbindung der wissenschaftlichen Beiräte im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Vom Sinn und Zweck ihrer Einrichtung her sollten sie bei der Entscheidungsfindung u. a. zur EU-Agrar- und Verbraucherschutzpolitik eine tragende Rolle spielen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Stimmt die Bundesregierung der Wertung des Auswärtigen Amts zu, dass die Beschlüsse zur Agenda 2000 zur Marktorganisation Rindfleisch im Vergleich zu Frankreich eine klare Benachteiligung Deutschlands darstellen?
Wie hoch ist diese Benachteiligung bis zu den Beschlüssen des Agrarrates vom 21. und 22. Juni 2001 zu beziffern?
Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dem Beschluss des o. g. Agrarrates zugestimmt, wonach die Prämien für Deutschland um 14 %, aber für Frankreich nur um 1,4 % gesenkt werden?
Welche Verluste kann dies für die deutsche Landwirtschaft bei einer Stabilisierung des Rindfleischmarktes im Vergleich zur bisherigen Regelung nach sich ziehen?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass die deutschen Rinderhalter durch die nicht vollständige Ausnutzung der Prämienrechte im letzten Jahr im Gegensatz zu den französischen erheblich zur Marktentlastung beigetragen haben und diese Vorleistung mit den Beschlüssen des letzten Agrarrates nicht berücksichtigt wird?
Wie hoch ist die Anzahl der Betriebe in Deutschland, die von der Absenkung der Besatzdichte auf 1,8 Großvieheinheit (GV) pro Hektar betroffen sein werden?
Sind dies in erster Linie kleinere viehhaltende Familienbetriebe mit geringer Flächenausstattung?
Wie viel Prämie erhält Frankreich nach Schätzungen der Bundesregierung durch die Möglichkeit der Kastration von Bullen zusätzlich?
Wie viele Bullen werden nach Schätzungen der Bundesregierung in Frankreich kastriert, damit die Halter neben der Sonderprämie für männliche Rinder als Bulle eine zusätzliche Ochsenprämie in Höhe von 98 Euro erhalten?
Ist eine Kastration von Bullen aus Prämiengründen mit dem Tierschutz vereinbar?
Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, die in Deutschland für den Tierschutz zuständig ist und ständig davon redet, was sie beim Tierschutz verbessern will, einer solchen mit dem Tierschutz unvereinbaren Maßnahme zugestimmt?
Warum ist beim Agrarrat die immer wieder diskutierte Grün- und Futterlandprämie nicht beschlossen worden?
Welche rechtlichen und praktischen Probleme erwartet die Bundesregierung bei Umsetzung des EU-Kommissionsvorschlags, wonach die Verfütterung von Tiermehl an Schweine und Geflügel unter bestimmten Voraussetzungen ab 2002 wieder zugelassen werden soll – wogegen die Bundesregierung im EU-Agrarrat votierte – in Deutschland, wo die Tiermehlverfütterung unbefristet verboten ist, im Verhältnis zu den anderen EU-Staaten?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, am 19. Juni 2001 wonach als Folge der Beschlusslage im Agrarrat am 19. Juni 2001 „künftig tiermehlhaltiges Schweinefleisch“ (Zitat lt. AP vom 19. Juni 2001) aus anderen EU-Staaten auf den deutschen Markt gelangen kann, die Tatsache, dass dem Verbraucher demnach künftig nicht nur in Einzelfällen sondern generell importierte Lebensmittel- und Produkte zugemutet werden, die „tiermehlhaltig“ sein können, obwohl die Bundesministerin Renate Künast persönlich weiter vor der Gefahr „tiermehlhaltiger“ Nahrungsmittel warnt?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung nach den Ergebnissen der Ratstagung am 19./20. Juni 2001, wonach nach Auslaufen des generellen Tiermehlverbots künftig an Schweine und Geflügel Tiermehl verfüttert werden darf, das ausschließlich aus tauglichen Tierteilen hergestellt wurde, die Möglichkeit, eine Trennung des Tiermehls in risikobehaftetes und nichtrisikobehaftetes Tiermehl vorzunehmen?
b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden können, und mit welchen konkreten Maßnahmen kann nach Ansicht der Bundesregierung die Trennung in der Praxis gewährleistet werden?
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Vermischungen erkannt und durch Kontrollmaßnahmen umfassend vermieden werden können, und wie müssen diese Kontrollmaßnahmen ggf. aussehen?
Sieht die Bundesregierung in der beabsichtigten Lockerung des Tiermehlverfütterungsverbots ein stringentes Verhalten des EU-Ministerrates gegenüber dem totalen Verbot der Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine?
a) Soll die anlässlich der Ergebnisse der Ratstagung vom 19. Juni 2001 von Bundesministerin Renate Künast angekündigte besondere Kennzeichnung von tiermehlfreien Produkten auch für „fettfreie Produkte“ gelten?
b) Soll diese Kennzeichnung nur auf Schweine- und Geflügelfleisch bezogen werden oder gilt sie auch für Rinderfleisch? Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer Kennzeichnungspflicht auch für Fleisch, das von Schweinen stammt, die mit Speiseabfällen gefüttert wurden und, wenn ja, wie soll diese Kennzeichnung aussehen?
c) Wer führt die Kennzeichnung durch?
d) Wird das ganze Tier oder werden alle Teile davon gekennzeichnet?
e) Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung eine derartige Kennzeichnung?
a) Wie viel Tonnen Tiermehl sind auf der Grundlage des Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 1. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1635) zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Höfen, im Handel und bei Futtermittelherstellern noch vorhanden und damit noch nicht vernichtet worden?
b) Welche Mittel Hat das BMVEL bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt tatsächlich für Ankaufaktionen von Höfen, im Handel und bei Futtermittelherstellern eingesetzt nachdem Bundesministerin Renate Künast in ihrer Regierungserklärung am 8. Februar 2001 (Plenarprotokoll 14/149) angekündigt hat, 63 Mio. DM aus dem Haushalt des BMVEL bereitzustellen, damit Altbestände an Tiermehl beseitigt werden?
a) Wie begründet die Bundesregierung, dass, obwohl auf der Tagung des Agrarrates am 24. April 2001 in Luxemburg dem Bericht des BMVEL zufolge dem Wunsch Deutschlands entsprochen wurde und der Wissenschaftliche Lenkungsausschuss beauftragt wurde, die Einbeziehung von tierischen Fetten in die Verbotsregelung zu prüfen und ein Ergebnis für den Mai angekündigt wurde, anschließend weder auf der Ministerratstagung im Mai noch im Juni wurde diese offene Frage vonseiten der Bundesregierung thematisiert und die ausstehende Stellungnahme des Lenkungsausschusses angemahnt wurde?
b) Über welchen Kenntnisstand verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der BSE-Gefahr durch Tierfette aktuell?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Zurückhaltung gegenüber den anderen EU-Staaten beim Verfütterungsverbot von Tierfetten insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundesministerin Renate Künast vor dem Deutschen Bundestag noch am 18. Januar 2001, wonach sie EU-weit „ein zeitlich unbefristetes Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfetten erreichen“ wolle und welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, in dieser Frage gegenüber der EU-Kommission keine weiteren Aktivitäten zu entwickeln?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die EU-Standards zur Fettherstellung auf der Grundlage der Ratsentscheidung 99/534/EG, und wie sicher beurteilt die Bundesregierung dieses Verfahren im Hinblick auf die BSE-Gefahrenabwehr?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ratsentscheidung 99/534/EG im Verhältnis zur zentralen Sterilisationsvorschrift der Richtlinie 90/667/EWG?
f) Schließt sich die Bundesregierung dem Urteil von Fachleuten an, wonach die Ratsentscheidung 99/534/EG ohne Dampfdruckbedingungen arbeitende Verwertungsanlagen immer noch zulässt, obwohl diese nachweislich bisher Krankheitserreger noch nicht sicher inaktivieren oder abtöten konnten?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung die weiteren Erfolgsaussichten ihrer bisherigen Strategie für ein unbefristetes Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfetten angesichts des Umstands, dass entgegen dem erklärten Willen von Bundesministerin Renate Künast vonseiten des zuständigen EU-Kommissars auf der letzten Agrarratstagung im Juni eine Aufweichung des Tiermehlverbots erreicht wurde und von seiten der Bundesregierung gegenwärtig ein einheitliches Verbot der gefährlichen Tierfette nicht einmal mehr gefordert wird?
b) Welche konkrete Strategie wird das BMVEL künftig in der Frage Tiermehl und in der Frage Tierfette verfolgen?
Welche Vorsorgemaßnahmen bei Lebensmittelimporten hat die Bundesregierung seit Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland im November 2000 bisher unternommen in Anbetracht der Tatsache, dass seit November 2000 die Einfuhr von Fleisch, das von Tieren stammt, die mit Tiermehl gemästet wurden und das nicht auf BSE getestet wurde, weiter möglich ist und auch die Verwendung von Tierfetten, die zu den gefährlichsten Überträgern von BSE zählen, EU-weit immer noch nicht verboten ist?
Unterstützt die Bundesregierung den freiwilligen Verzicht der deutschen Bauern auf Antibiotikaeinsatz in der Tiermast, nachdem sie kein EU-weites Verbot vor 2005 erreicht hat?
a) Wann und in welcher Zusammensetzung hatte der Arbeitskreis BSE beim Bundesministerium für Gesundheit und beim früheren Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuletzt getagt?
b) Wann und in welcher Zusammensetzung hat der Arbeitskreis BSE beim BMVEL zuletzt getagt, und wann beabsichtigt die Bundesregierung den Arbeitskreis BSE neu einzuberufen?
a) Wann hat die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz beim früheren Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in dieser Legislaturperiode getagt?
b) Wann hat die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz beim BMVEL seit Januar 2001 getagt?
Wann wird sie erneut tagen?