Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6820
14. Wahlperiode 21. 08. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft vom 21. August 2001 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Annette
Widmann-Mauz, Albert Deß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/6663 –
Ungereimtheiten in der Agrar- und Verbraucherschutzpolitik auf EU-Ebene?
Bei der letzten Tagung des Agrarrates am 19. und 20. Juni 2001 in Luxemburg
wurden in der Agrarpolitik eine Reihe neuer Probleme geschaffen und bei der
Verbraucherschutzpolitik blieben eine Reihe von Problemen ungelöst.
Im Bereich der Marktorganisation Rindfleisch wurden für die Jahre 2002 und
2003 die derzeit geltenden Höchstgrenzen der Sonderprämien gekürzt. Im
EU-Durchschnitt liegt die Absenkung der regionalen Prämienplafonds für
männliche Rinder bei 9 %, für Deutschland hingegen bei 14 %. Für
Frankreich wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Kastration von Bullen eine
weitere Prämie für Ochsen zu gewähren.
Bei der Frage der Bekämpfung von BSE konnte die Bundesregierung sich
zum wiederholten Male nicht im Sinne des Verbraucherschutzes durchsetzen.
Stattdessen soll nach der Tagung des Agrarrates das bestehende
Verfütterungsverbot von Tiermehl, das auf die Entscheidung 2000/766/EG des Rates vom
4. Dezember 2000 über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen
spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein
(Abl. EG Nr. L 306 S. 32) zurückgeht, auf mittlere Sicht sogar aufgeweicht
werden. Grundlage dafür ist der Entwurf eines Gemeinsamen Standpunktes
des Rates über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten und die
Tierkörperbeseitigung, der eine Einteilung der tierischen Nebenprodukte in drei
Gruppen vorsieht. Demnach ist das Material ab 2002 entweder unschädlich zu
beseitigen, industriell verwertbar oder zur Herstellung von Futtermitteln
verwendbar.
Weil die Beschlüsse auf der Tagung des Agrarrates insgesamt nicht stringent
und zieladäquat sind, tragen sie eher zur Beunruhigung der Verbraucher bei
als zu deren Sicherheit. Die angekündigte Agrarwende der Bundesministerin
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, hat
sich auch mehr als ein halbes Jahr nach Amtsantritt immer noch nicht in
praktischen Ergebnissen niedergeschlagen. Unklar ist, welche Langfriststrategie
die Bundesregierung in Fragen der BSE-Bekämpfung verfolgt. Unklar ist
darüber hinaus, wie die Bundesregierung die sich aus den aktuellen
Entscheidungen der EU-Kommission ergebenden Folgeprobleme zu bewältigen
gedenkt, um einen umfassenden Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Ungeklärt ist letztendlich auch die Frage nach der Einbindung der
wissenschaftlichen Beiräte im Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft (BMVEL). Vom Sinn und Zweck ihrer Einrichtung her
sollten sie bei der Entscheidungsfindung u. a. zur EU-Agrar- und
Verbraucherschutzpolitik eine tragende Rolle spielen.
I. Agrarpolitik
1. Stimmt die Bundesregierung der Wertung des Auswärtigen Amts zu, dass
die Beschlüsse zur Agenda 2000 zur Marktorganisation Rindfleisch im
Vergleich zu Frankreich eine klare Benachteiligung Deutschlands
darstellen?
2. Wie hoch ist diese Benachteiligung bis zu den Beschlüssen des Agrarrates
vom 21. und 22. Juni 2001 zu beziffern?
Die in der Agenda 2000 festgelegten EU-Prämien im Rindfleischbereich sind
grundsätzlich für alle Mitgliedstaaten gleich. Dabei sieht die Agenda 2000 aber
aus Gründen eines verbesserten Umwelt- und Tierschutzes für extensivere
Haltungsformen eine stärkere Förderung vor als für intensivere.
Im Jahr 2000 wurden in Frankreich rd. 20,3 Millionen Rinder gehalten, das
waren knapp 40 % mehr als in Deutschland (rd. 14,6 Millionen). Auch der Anteil
der Mutterkühe am Gesamtbestand ist in Frankreich deutlich höher als in
Deutschland. Schon allein aufgrund der höheren Tierzahlen erhält Frankreich
für den Rindfleischsektor mehr Mittel aus dem EU-Haushalt als Deutschland.
Insbesondere wird sich nach der vollständigen Umsetzung der Beschlüsse der
Agenda 2000 der Anteil Deutschlands an dem gesamten Prämienvolumen im
Rindfleischbereich (Grund- und Schlachtprämie) von rund 9 % (1999) auf
knapp 14 % (2003) erhöhen.
Im Übrigen ist die Bundesregierung mit der französischen Regierung im
ständigen Dialog über agrarpolitische Fragen. Erst kürzlich wurde eine
gemeinsame Erklärung der Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft und ihres französischen Kollegen zur Weiterentwicklung der
EU-Agrarpolitik veröffentlicht.
3. Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dem Beschluss des o. g.
Agrarrates zugestimmt, wonach die Prämien für Deutschland um 14 %,
aber für Frankreich nur um 1,4 % gesenkt werden?
Bei dieser Frage muss die tatsächliche Ausschöpfung der regionalen
Prämienplafonds beachtet werden. Die derzeitige nationale Obergrenze von 1 782 700
ist durch die tatsächlich beantragten Prämien nie erreicht worden. Für das Jahr
2000 wurden für ca. 1,62 Millionen Tiere Prämien beantragt. Die tatsächlich
heranzuziehende Anzahl bei der Einhaltung des Regionalplafonds sind die nach
den Kontrollen prämienfähigen Tiere; diese Anzahl ist erfahrungsgemäß
geringer als die beantragte Prämienanzahl. Aufgrund der generell leicht sinkenden
Tierzahlen ist für die Jahre 2002 und 2003 nicht oder allenfalls in marginalem
Umfang mit einer Überschreitung der neuen Plafondsgrenze von rd. 1,536
Millionen Prämienrechten zu rechnen. In Anbetracht der Tatsache, dass die
Senkung der Prämienplafonds vorübergehend für die Jahre 2002 und 2003 ist,
konnte die Bundesregierung diesen Punkt im Rahmen des Kompromisspakets
akzeptieren.
4. Welche Verluste kann dies für die deutsche Landwirtschaft bei einer
Stabilisierung des Rindfleischmarktes im Vergleich zur bisherigen Regelung
nach sich ziehen?
Es werden durch die vorübergehende Absenkung der Plafondsgrenze keine
Verluste für die deutsche Landwirtschaft erwartet.
5. Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass die deutschen
Rinderhalter durch die nicht vollständige Ausnutzung der Prämienrechte im
letzten Jahr im Gegensatz zu den französischen erheblich zur
Marktentlastung beigetragen haben und diese Vorleistung mit den Beschlüssen des
letzten Agrarrates nicht berücksicht wird?
Dass der nationale Prämienplafonds in den letzten Jahren in Deutschland nicht
vollständig ausgeschöpft worden ist, war sicherlich keine bewusste Vorleistung
deutscher Landwirte im Hinblick auf die notwendige Marktentlastung, sondern
sie ergab sich aus den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die
unvollständige Ausschöpfung bewirkt nun aber, dass die deutschen Landwirte von der
Absenkung des Prämienplafonds nicht oder allenfalls marginal betroffen sein
werden (siehe Antworten auf die Fragen 3 und 4).
6. Wie hoch ist die Anzahl der Betriebe in Deutschland, die von der
Absenkung der Besatzdichte auf 1,8 Großvieheinheit (GV) pro Hektar betroffen
sein werden?
7. Sind dies in erster Linie kleinere viehhaltende Familienbetriebe mit
geringer Flächenausstattung?
Genaue Abschätzungen über die betriebliche Betroffenheit können aufgrund
der Tatsache, dass nicht der tatsächliche Rinderbesatz eines Betriebes, sondern
die Zahl der Tiere, für die Sonder-, Mutterkuh- und Mutterschafprämien
beantragt wurden, sowie die betriebliche Milchreferenzmenge bezogen auf die
Futterfläche des Betriebes bei der Ermittlung der o. a. Besatzdichte zugrunde
gelegt werden, nur durch die zuständigen Prämienbehörden der Länder erfolgen.
Derartige Angaben der Länder liegen jedoch nicht vor.
8. Wie viel Prämie erhält Frankreich nach Schätzungen der Bundesregierung
durch die Möglichkeit der Kastration von Bullen zusätzlich?
9. Wie viele Bullen werden nach Schätzungen der Bundesregierung in
Frankreich kastriert, damit die Halter neben der Sonderprämie für männliche
Rinder als Bulle eine zusätzliche Ochsenprämie in Höhe von 98 Euro
erhalten?
Die französischen Behörden erwarten eine geringe Beteiligung an der
Sonderregelung für das Jahr 2001 von ca. 10 000 bis 20 000 Tieren. Dies entspricht
bei einem Prämiensatz von 98 Euro/Tier einem maximalen Prämienvolumen
von ca. 3,83 Mio. DM.
10. Ist eine Kastration von Bullen aus Prämiengründen mit dem Tierschutz
vereinbar?
Die Kastration von Bullen ist in Deutschland ausschließlich auf der Grundlage
des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998
(BGBl. I S. 1105, 1818) zulässig.
Nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist eine Betäubung für das
Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern nicht erforderlich,
sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund
vorliegt.
§ 6 Abs. 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes verbietet grundsätzlich u. a. das
vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2
Nr. 5 gilt dieses Verbot nicht, wenn zur Verhinderung der unkontrollierten
Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur
weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung
vorgenommen wird. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, ist eine Kastration von
Bullen tierschutzrechtlich zulässig. Dagegen ist die Kastration von Bullen im
Alter von über vier Wochen ausschließlich zum Erreichen bestimmter Ziele der
Rindermarktordnung nicht erlaubt, da der Gesetzgeber hier
Ausnahmetatbestände lediglich hinsichtlich der Nutzung oder Haltung des Tieres zugelassen
hat.
11. Aus welchen Gründen hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, die in Deutschland für
den Tierschutz zuständig ist und ständig davon redet, was sie beim
Tierschutz verbessern will, einer solchen mit dem Tierschutz unvereinbaren
Maßnahme zugestimmt?
Nach wie vor ist eine Kastration von Bullen aus Prämiengründen in
Deutschland mit dem Tierschutz unvereinbar (siehe Antwort auf Frage 10). Nach
weitreichender Diskussion unter Protest von Deutschland wurde im Agrarrat eine
Sonderregelung für das Jahr 2001 für die Mitgliedstaaten mit Bestandsprämien
vereinbart. Die zu erwartende Beteiligung wird voraussichtlich gering sein und
die Maßnahme ist auf das Jahr 2001 befristet.
12. Warum ist beim Agrarrat die immer wieder diskutierte Grün- und
Futterlandprämie nicht beschlossen worden?
Die Einführung einer Grünland- bzw. Futterflächenprämie kann nur im
Zusammenhang mit einer grundlegenden Neugestaltung des Prämiensystems im
tierischen Bereich geschehen. Hierzu bedarf es nach den Regeln des EG-Vertrags
eines Vorschlags der Kommission der Europäischen Union. Die Kommission
wird ihre Vorstellungen über die weitere Entwicklung des Prämiensystems im
tierischen Bereich dem Rat voraussichtlich im Rahmen der anstehenden
Halbzeitbewertung der Agenda 2000 vortragen und nach dem Ergebnis der
Diskussion gegebenenfalls einen Vorschlag vorlegen. In der kürzlich veröffentlichten
gemeinsamen deutsch-französischen Erklärung zur Agrarpolitik wird
ausdrücklich der Übergang von den Tierprämien zu Grünland- und
Futterflächenprämien als möglicher Ansatz für eine Reform der Agrarmarktpolitik genannt.
II. Verbraucherschutz
13. Welche rechtlichen und praktischen Probleme erwartet die
Bundesregierung bei Umsetzung des EU-Kommissionsvorschlags, wonach die
Verfütterung von Tiermehl an Schweine und Geflügel unter bestimmten
Voraussetzungen ab 2002 wieder zugelassen werden soll – wogegen die
Bundesregierung im EU-Agrarrat votierte – in Deutschland, wo die
Tiermehlverfütterung unbefristet verboten ist, im Verhältnis zu den anderen
EU-Staaten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission, wenn
sie von der in der TSE-Verordnung (TSE: transmissible spongiforme
Enzephalopathie) vorgesehenen Ermächtigung, die Regelungen zum Verbot oder zur
Erlaubnis der Verfütterung von Tiermehl der jeweiligen BSE-Situation eines
Mitgliedstaates anzupassen, Gebrauch macht, auch gleichzeitig die dann
erforderlichen Regelungen über den innergemeinschaftlichen Handel und die
Einfuhr treffen wird.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage der
Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft,
Renate Künast, am 19. Juni 2001 wonach als Folge der Beschlusslage im
Agrarrat am 19. Juni 2001 „künftig tiermehlhaltiges Schweinefleisch“
(Zitat lt. AP vom 19. Juni 2001) aus anderen EU-Staaten auf den
deutschen Markt gelangen kann, die Tatsache, dass dem Verbraucher
demnach künftig nicht nur in Einzelfällen, sondern generell importierte
Lebensmittel und -produkte zugemutet werden, die „tiermehlhaltig“ sein
können, obwohl die Bundesministerin Renate Künast persönlich weiter
vor der Gefahr „tiermehlhaltiger“ Nahrungsmittel warnt?
Siehe Antwort zu Frage 17.
15. a) Wie beurteilt die Bundesregierung nach den Ergebnissen der
Ratstagung am 19./20. Juni 2001, wonach nach Auslaufen des generellen
Tiermehlverbots künftig an Schweine und Geflügel Tiermehl
verfüttert werden darf, das ausschließlich aus tauglichen Tierteilen
hergestellt wurde, die Möglichkeit, eine Trennung des Tiermehls in
risikobehaftetes und nicht-risikobehaftetes Tiermehl vorzunehmen?
b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Kreuzkontaminationen
vermieden werden können, und mit welchen konkreten Maßnahmen kann
nach Ansicht der Bundesregierung die Trennung in der Praxis
gewährleistet werden?
c) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Vermischungen erkannt und
durch Kontrollmaßnahmen umfassend vermieden werden können,
und wie müssen diese Kontrollmaßnahmen ggf. aussehen?
Nach EG-Recht ist Voraussetzung für die strikte Trennung von zur
Verfütterung zugelassenen und nicht zugelassenen tierischen Nebenerzeugnissen eine
völlig getrennte Herstellung, die bereits bei der Erfassung des Rohmaterials im
Schlachtbetrieb beginnen und alle Abläufe im Zusammenhang mit der
Herstellung des Tiermehls, wie z. B. die Annahme der Rohstoffe, deren Lagerung, den
Transport mit eigens hierfür vorgesehenen Transportmitteln auf separaten
Wegen, als auch für die Herstellung von Futtermitteln in Produktions- und
Mischeinrichtungen, den Transport, die Lagerung von Zwischenprodukten und von
fertigen Futtermitteln sowie deren eindeutige Kennzeichnung umfassen muss.
Es ist Sache der Wirtschaft, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung
der strikten Trennung von tauglichem und nicht tauglichem Material zu treffen.
Die Bundesregierung sieht die EG-rechtlich geforderte strikte Trennung von
zur Verfütterung zugelassenen und nicht zugelassenen tierischen
Nebenerzeugnissen als in der Praxis sehr aufwändig und schwer zu kontrollieren an. Es
bleibt abzuwarten, inwieweit es auf Basis der Überprüfungen der Kommission
zu einer Anwendung dieser Regelung in den einzelnen Mitgliedstaaten kommt.
In Deutschland sieht die Bundesregierung derzeit keine Möglichkeit, von
dieser Regelung Gebrauch zu machen.
16. Sieht die Bundesregierung in der beabsichtigten Lockerung des
Tiermehlverfütterungsverbots ein stringentes Verhalten des EU-Ministerrates
gegenüber dem totalen Verbot der Verfütterung von Speiseabfällen an
Schweine?
Die Bundesregierung sieht in dem Verhalten des EU-Ministerrates zwar einen
Widerspruch, gleichwohl wurde die Entscheidung mit der Mehrheit der
Mitgliedstaaten getroffen. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass eine
abschließende Regelung zur Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine noch nicht
vorliegt, da das Europäische Parlament mit der Problematik nochmals befasst
werden muss.
17. a) Soll die anlässlich der Ergebnisse der Ratstagung vom 19. Juni 2001
von Bundesministerin Renate Künast angekündigte besondere
Kennzeichnung von tiermehlfreien Produkten auch für „fettfreie Produkte“
gelten?
b) Soll diese Kennzeichnung nur auf Schweine- und Geflügelfleisch
bezogen werden oder gilt sie auch für Rindfleisch?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer
Kennzeichnungspflicht auch für Fleisch, das von Schweinen stammt, die mit
Speiseabfällen gefüttert wurden und, wenn ja, wie soll diese
Kennzeichnung aussehen?
c) Wer führt die Kennzeichnung durch?
d) Wird das ganze Tier oder werden alle Teile davon gekennzeichnet?
e) Zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung eine derartige
Kennzeichnung?
Die Bundesregierung hat die Prüfung, in welchem Umfang die Kennzeichnung
tiermehlfrei erzeugter Lebensmittel erfolgt, noch nicht abgeschlossen.
Aussagen darüber, wer die Kennzeichnung durchführt und wie sie konkret
ausgestaltet wird, sind daher noch nicht möglich.
Der Agrarrat der Europäischen Union hat im Übrigen am 19. Juni 2001 mit
qualifizierter Mehrheit – gegen die Stimmen u. a. von Deutschland – einen
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Maßnahmen der Gemeinschaft zur
Bekämpfung der klassischen Schweinepest zugestimmt, der u. a. die
Mitgliedstaaten verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass – ab dem 1. Juli 2002 – die
Verfütterung von Küchenabfällen an Schweine verboten wird. Vor diesem
Hintergrund stellt sich für die Bundesregierung nicht die Frage der Einführung einer
Kennzeichnungspflicht für Fleisch, das von Schweinen stammt, die mit
Speiseabfällen gefüttert wurden.
18. a) Wie viel Tonnen Tiermehl sind auf der Grundlage des Gesetzes über
das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens
und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel vom 1. Dezember 2000
(BGBl. I S. 1635) zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Höfen, im
Handel und bei Futtermittelherstellern noch vorhanden und damit noch
nicht vernichtet worden?
Nach den Erhebungen, die das Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) bei den Ländern durchgeführt hat,
lagerten bei den landwirtschaftlichen Betrieben insgesamt rd. 16 600 t an
Futtermittelbeständen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Bestände
mittlerweile vernichtet wurden.
Nach Angaben der Länder lagern bei der Futtermittelwirtschaft (Handel und
Hersteller) rd. 42 800 t Futtermittelbestände. Die Bundesregierung verhandelt
zurzeit mit der Futtermittelwirtschaft darüber, inwieweit sich der Bund an der
Entsorgung dieser Bestände beteiligt. Die Entsorgung der Futtermittelbestände
obliegt den zuständigen Behörden auf Länder- bzw. kommunaler Ebene.
b) Welche Mittel Hat das BMVEL bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt
tatsächlich für Ankaufaktionen von Höfen, im Handel und bei
Futtermittelherstellern eingesetzt nachdem Bundesministerin Renate Künast
in ihrer Regierungserklärung am 8. Februar 2001 (Plenarprotokoll
14/149) angekündigt hat, 63 Mio. DM aus dem Haushalt des BMVEL
bereitzustellen, damit Altbestände an Tiermehl beseitigt werden?
Nach den mit den Ländern abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarungen über
die Entsorgung (einschließlich Wertverlusten) der bei den landwirtschaftlichen
Betrieben lagernden Altfuttermittelbestände stehen den Ländern entsprechend
dem gemeldeten Bedarf insgesamt 23 Mio. DM aus den außerplanmäßig
bereitgestellten Mitteln in Höhe von 63 Mio. DM zur Verfügung. Die verbleibenden
Restmittel können für die Entsorgung der Altbestände bei der Wirtschaft
verwendet werden, falls die in der Antwort zu Frage 18a erwähnten
Verhandlungen zu einem positiven Abschluss gebracht werden können.
19. a) Wie begründet die Bundesregierung, dass, obwohl auf der Tagung des
Agrarrates am 24. April 2001 in Luxemburg dem Bericht des BMVEL
zufolge dem Wunsch Deutschlands entsprochen wurde und der
Wissenschaftliche Lenkungsausschuss beauftragt wurde, die
Einbeziehung von tierischen Fetten in die Verbotsregelung zu prüfen und ein
Ergebnis für den Mai angekündigt wurde, anschließend weder auf der
Ministerratstagung im Mai noch im Juni wurde diese offene Frage
vonseiten der Bundesregierung thematisiert und die ausstehende
Stellungnahme des Lenkungsausschusses angemahnt wurde?
Nach der Tagung des Agrarrates am 24. April 2001 teilten die Dienststellen der
Europäischen Kommission auf Arbeitsgruppenebene bereits mit, dass die
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lenkungsausschusses (WLA) im Hinblick
auf ausgelassene Fette voraussichtlich erst Ende Juni vom WLA abgeschlossen
sein werde. Der WLA ist ein unabhängiges Gremium, dem die für die
Erarbeitung von Stellungnahmen erforderliche Zeit uneingeschränkt eingeräumt wird.
Vor diesem Hintergrund bestand keine Notwendigkeit, die Stellungnahme
anzumahnen. Sowohl im Ständigen Veterinärausschuss als auch im Ständigen
Futtermittelausschuss wurde zwischenzeitlich nach dem Stand gefragt. Der
WLA hat im Übrigen am 28./29. Juni 2001 eine entsprechende Stellungnahme
verabschiedet.
b) Über welchen Kenntnisstand verfügt die Bundesregierung
hinsichtlich der BSE-Gefahr durch Tierfette aktuell?
Auf die überarbeitete Stellungnahme des WLA und den Bericht über „die
Sicherheiten von ausgelassenen Fetten, die aus von Wiederkäuern stammenden
Schlachtnebenerzeugnissen hergestellt werden“, den der WLA am 28./29. Juni
2001 angenommen hat, wird verwiesen.
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung ihre Zurückhaltung gegenüber
den anderen EU-Staaten beim Verfütterungsverbot von Tierfetten
insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung von
Bundesministerin Renate Künast vor dem Deutschen Bundestag noch am 18.
Januar 2001, wonach sie EU-weit „ein zeitlich unbefristetes
Verfütterungsverbot von Tiermehl und Tierfetten erreichen“ wolle und welche
Gründe veranlassen die Bundesregierung, in dieser Frage gegenüber
der EU-Kommission keine weiteren Aktivitäten zu entwickeln?
Die Bundesregierung hat bereits mit dem Verfütterungsverbotsgesetz vom
1. Dezember 2000 die Verfütterung von Fetten aus tierischen Geweben
(ausgenommen Fischöle für Fische) an Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen,
verboten. Dies geschah im Rahmen eines Schutzklauselverfahrens.
Seitens der Bundesregierung wurde sowohl im Agrarrat als auch auf
Ausschussebene die Kommission gebeten, eine Risikobeurteilung von Tierfetten
vorzunehmen. Danach hat die Kommission den WLA um eine Stellungnahme
gebeten. Nachdem der WLA nunmehr seinen Bericht vorgelegt hat, ist es
Aufgabe der Kommission, Schlussfolgerungen zu ziehen und den Mitgliedstaaten
einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Die Bundesregierung wird
hierbei nachdrücklich für eine Lösung eintreten, die den gesundheitlichen
Verbraucherschutz gewährleistet.
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die EU-Standards zur
Fettherstellung auf der Grundlage der Ratsentscheidung 99/534/EG, und wie
sicher beurteilt die Bundesregierung dieses Verfahren im Hinblick auf
die BSE-Gefahrenabwehr?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ratsentscheidung 99/534/EG
im Verhältnis zur zentralen Sterilisationsvorschrift der Richtlinie 90/
667/EWG?
f) Schließt sich die Bundesregierung dem Urteil von Fachleuten an,
wonach die Ratsentscheidung 99/534/EG ohne Dampfdruckbedingungen
arbeitende Verwertungsanlagen immer noch zulässt, obwohl diese
nachweislich bisher Krankheitserreger noch nicht sicher inaktivieren
oder abtöten konnten?
Vor dem Hintergrund der jüngsten Stellungnahme des WLA bedarf die
genannte Entscheidung dringend der Anpassung und Verschärfung.
20. a) Wie beurteilt die Bundesregierung die weiteren Erfolgsaussichten
ihrer bisherigen Strategie für ein unbefristetes Verfütterungsverbot von
Tiermehl und Tierfetten angesichts des Umstands, dass entgegen dem
erklärten Willen von Bundesministerin Renate Künast vonseiten des
zuständigen EU-Kommissars auf der letzten Agrarratstagung im Juni
eine Aufweichung des Tiermehlverbots erreicht wurde und vonseiten
der Bundesregierung gegenwärtig ein einheitliches Verbot der
gefährlichen Tierfette nicht einmal mehr gefordert wird?
b) Welche konkrete Strategie wird das BMVEL künftig in der Frage
Tiermehl und in der Frage Tierfette verfolgen?
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin für ein Verbot der Verfütterung
von Tiermehl einsetzen. Durch den jüngsten Beschluss des Rates zur TSE-
Verordnung konnte erreicht werden, dass das EU-weit seit dem 1. Januar d. J.
geltende Verfütterungsverbot für Tiermehl fortgeführt wird.
Bezüglich der Tierfette wird auf die Beantwortung von Frage 19c verwiesen.
21. Welche Vorsorgemaßnahmen bei Lebensmittelimporten hat die
Bundesregierung seit Auftreten des ersten BSE-Falles in Deutschland im November
2000 bisher unternommen in Anbetracht der Tatsache, dass seit November
2000 die Einfuhr von Fleisch, das von Tieren stammt, die mit Tiermehl
gemästet wurden und das nicht auf BSE getestet wurde, weiter möglich ist
und auch die Verwendung von Tierfetten, die zu den gefährlichsten
Überträgern von BSE zählen, EU-weit immer noch nicht verboten ist?
Die Frage der Einfuhr von Fleisch von Rindern, an die Tiermehl verfüttert
worden war, ist ebenso wie die nach einer obligatorischen Untersuchung auf BSE
bei Schlachtrindern ab einem bestimmten Alter in Drittländern unabhängig
vom Zeitpunkt der Geschehnisse in Deutschland zu betrachten.
Vorsorgemaßnahmen werden durch gemeinschaftsrechtliche Regelungen
getroffen oder als nationale Schutzklauselmaßnahme auf der Grundlage von
Artikel 100 EG-Vertrag erlassen, wenn sie zum Schutz der Gesundheit der
Verbraucher gerechtfertigt sind. Dazu sind jedoch hinreichend fundierte
wissenschaftliche Begründungen sowie entsprechende epidemiologische
Erkenntnisse über den BSE-Status des jeweiligen Drittlandes erforderlich. Letztere hat
der WLA der Europäischen Kommission im Rahmen der Prüfung und
Bewertung des geographischen BSE-Risikos vorgenommen. Drittländer der
Statusklasse 1, in denen nach der Empfehlung dieses Gremiums das Auftreten von
BSE „höchst unwahrscheinlich“ ist, sind Argentinien, Australien, Botswana,
Brasilien, Chile, Costa Rica, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Paraguay,
Singapur, Swasiland und Uruguay.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und
Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien (ABl. EG Nr.
L 147 vom 31. Mai 2001 S. 1) wird seit dem 1. Juli 2001 die Einfuhr von
Rindfleisch bei der Herkunft aus anderen als den vorgenannten Drittländern an
bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Vorlage einer
internationalen Tiergesundheitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Verfütterung
von aus Säugetieren gewonnenen Proteinen an Wiederkäuer verboten ist und
dieses Verbot tatsächlich befolgt wird.
Die Durchführung von BSE-Schnelltests an Schlachtrindern ist nicht enthalten.
Gemeinsam mit Frankreich hat Bundesministerin Renate Künast im Agrarrat
am 19. Juni 2001 die Forderung gestellt, bei der Einfuhr in die Gemeinschaft
aus Drittländern, die nicht der Statusklasse 1 angehören, die Bescheinigung
einer entsprechenden BSE-Untersuchung zu verlangen. Die Europäische
Kommission hat diese Forderung bislang noch nicht aufgegriffen.
22. Unterstützt die Bundesregierung den freiwilligen Verzicht der deutschen
Bauern auf Antibiotikaeinsatz in der Tiermast, nachdem sie kein EU-
weites Verbot vor 2005 erreicht hat?
Die Bundesregierung fordert seit Langem ein umfassendes EU-weites Verbot
für die Anwendung antibiotischer Leistungsförderer. Die Kommission wurde in
der Sitzung des Agrarministerrates am 19. Januar d. J. von der Mehrheit der
Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aufgefordert, kurzfristig einen
entsprechenden Verbotsvorschlag vorzulegen. Dies hat Kommissar David Byrne
zugesagt.
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für ein möglichst kurzfristiges Verbot
ein. Auch daher begrüßt es die Bundesregierung ausdrücklich, dass die
Futtermittelwirtschaft zugesichert hat, Standardfutter nur noch ohne antibiotische
Leistungsförderer anzubieten, und auch der Deutsche Bauernverband
angekündigt hat, zum Ausstieg aus der Verwendung antibiotischer Leistungsförderer
beizutragen.
23. a) Wann und in welcher Zusammensetzung hatte der Arbeitskreis BSE
beim Bundesministerium für Gesundheit und beim früheren
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuletzt
getagt?
b) Wann und in welcher Zusammensetzung hat der Arbeitskreis BSE
beim BMVEL zuletzt getagt, und wann beabsichtigt die
Bundesregierung den Arbeitskreis BSE neu einzuberufen?
Der Arbeitskreis BSE tagte zuletzt am 15. Januar 2001. An der Sitzung nahmen
Wissenschaftler aus Bundesforschungseinrichtungen (BFAV, BgVV, BfAM,
BAFF, RKI, PEI), Professor Kretzschmar, Vertreter der obersten
Veterinärbehörden einzelner Bundesländer, Vertreter von Verbraucherschutzverbänden,
Mitglieder des Deutschen Bundestages, wissenschaftliche Mitarbeiter der
Fraktionen sowie Vertreter des Bundesressorts teil.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
bereitet derzeit eine weitere Sitzung des Arbeitskreises BSE vor, um den
aktuellen Sachstand darzulegen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zu erörtern
und die Notwendigkeit weiterer Schritte zu prüfen. Die Sitzung wird am
25. Oktober 2001 in Bonn stattfinden.
24. a) Wann hat die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz beim früheren
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in dieser
Legislaturperiode getagt?
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz der
Verbraucherausschuss beim früheren Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (BML) gemeint ist. Dieser Verbraucherausschuss hat in
der laufenden Legislaturperiode viermal – am 28. Januar und 14. Oktober 1999
sowie am 11. Mai und 12. Oktober 2000 – getagt.
b) Wann hat die Arbeitsgruppe Verbraucherschutz beim BMVEL seit
Januar 2001 getagt?
Wann wird sie erneut tagen?
Der Verbraucherausschuss beim BML hat im Jahr 2001 nicht getagt. Die
gegenüber dem früheren Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten erweiterte Aufgabenstellung des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft macht es notwendig, die Politikberatung
für das Ministerium neu auszurichten und neu zu organisieren. Daher werden
derzeit die bisherigen Beratungsgremien des BML überprüft. Die Mitglieder des
Verbraucherausschusses wurden mit Schreiben vom 30. Juli 2001 informiert.
Die nächsten Sitzungstermine hängen vom Ergebnis dieser Überprüfung ab.
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