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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Regelungen zum Umgang mit Tumorgewebe (G-SIG: 14012593)

Stellung des Datenschutzes in den pathologischen Instituten, Aufbewahrung von Tumormaterial

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.02.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/815930. 01. 2002

Regelungen zum Umgang mit Tumorgewebe

der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Irmgard Schwaetzer, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Marita Sehn, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pathologen und pathologische Institute bezüglich des Datenschutzes, der Aufbewahrungspflichten und der Aufklärungspflichten des Patienten im Vorfeld des Behandlungsvertrages ausreichend sind und den Fortschritten in der molekulargenetischen Tumorforschung ausreichend Rechnung tragen?

2

Gibt es in der Mammapathologie eine flächendeckende Qualitätssicherung mit für alle Kliniken verbindlichen Standards und Leitlinien bei der histopathologischen Aufarbeitung des Mammakarzinoms mit ausreichender Sicherheit für die Patientinnen?

3

Wie sehen die gesetzlichen Regelungen für Art und Dauer der Aufbewahrung von Tumormaterial in anderen europäischen Ländern z. B. in Italien, England, Spanien, Schweden, Dänemark, Norwegen, Belgien, Holland und der Schweiz aus?

4

Gibt es Bestrebungen, den Umgang mit Tumormaterial in Europa zu harmonisieren und ist die Bundesregierung bereit, sich hierfür einzusetzen?

5

Hält die Bundesregierung Fragen zu Eigentum, Vernichtung, Aufbewahrung, Dauer und Art der Aufbewahrung von Tumorgewebe in den Patienten- Aufklärungsbögen für sinnvoll?

6

Hält die Bundesregierung die Möglichkeit besonderer vertraglicher Vereinbarungen für abweichende Aufbewahrungswünsche oder Verfügungen in den Aufklärungsbögen für notwendig?

7

Hält die Bundesregierung eine Änderung im Bereich der Schadenersatzansprüche z. B. von Patientinnen, deren Tumorblöcke ohne ihr Wissen verliehen und möglicherweise für immer verloren gegangen sind, für erforderlich?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Stellung der Patientinnen im Hinblick auf die Weitergabe des eigenen Tumormaterials an klinisch forschende Ärzte gestärkt werden müsste vor dem Hintergrund, dass viele Pathologen sich weigern, dieses Gewebe für wichtige translationelle Forschung zur Verfügung zu stellen?

Berlin, den 30. Januar 2002

Detlef Parr Dr. Dieter Thomae Dr. Irmgard Schwaetzer Hildebrecht Braun (Augsburg) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Jörg van Essen Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Dr. Helmut Haussmann Ulrich Heinrich Walter Hirche Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Ulrich Irmer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Marita Sehn Dr. Hermann Otto Solms Carl-Ludwig Thiele Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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