[Deutscher Bundestag Drucksache 14/7955
14. Wahlperiode 04. 01. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 3. Januar 2002
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubert Hüppe, Wolfgang
Lohmann (Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/7849 –
Drogenkonsum und Konsequenzen für Prävention und Forschung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit über 2000 Drogentoten im letzten Jahr ist ein seit 1992 nie erreichter
Höchststand von Opfern zu beklagen. Laut der Deutschen Hauptstelle gegen
die Suchtgefahren (DHS) kann auch bei dem problematischen Konsum von
Alkohol, Tabak und Medikamenten keine Entwarnung gegeben werden.
Nachdem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung den 1990
verabschiedeten Nationalen Rauschgiftplan für nicht mehr aktuell erklärt hat, wie sie im
Juni 2001 mitgeteilt hat, kündigt sie weiter an: „Wir brauchen eine Strategie
mit konkreten Zielsetzungen, Bündnispartnern und Kriterien für
Erfolgsmessungen. Diese zu erarbeiten ist eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre.“
1. Wie weit ist die von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
angekündigte „Gesamtstrategie für den Umgang mit Suchtmitteln in unserer
Gesellschaft“ mittlerweile fortgeschritten, und wie viele Jahre wird die
zentrale Aufgabe ihrer Erarbeitung noch beanspruchen?
2. Welche konkreten Zielsetzungen, die der Verringerung des
gesundheitsschädlichen Konsums und seiner Folgen dienen, hat die Bundesregierung
bislang erarbeitet?
3. Welche konkreten Zielsetzungen, Bündnispartner und Kriterien für
Erfolgsmessungen gehören zur bisher vorliegenden Strategie der
Bundesregierung?
4. Wer trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Verantwortung dafür,
die im Sucht- und Drogenbericht 2000 vom 26. April 2001 von der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung mit der Aussage „Wir brauchen eine
Risikodebatte in unserer Gesellschaft über den Umgang mit psychoaktiven
Substanzen!“ als besonders notwendig gekennzeichnete „Risikodebatte“
anzustoßen?
Der 1990 verabschiedete „Nationale Rauschgiftbekämpfungsplan“ entspricht
nicht mehr dem aktuellen Stand in Forschung und Praxis der Suchtkrankenhilfe
und ist angesichts der Gesundheitsfolgen der Alltagsdrogen Tabak und Alkohol
zu stark auf illegale Drogen ausgerichtet. Um den Plan zu evaluieren und
fortzuentwickeln, wird die Bundesregierung zunächst ein Eckpunktepapier für einen
„Aktionsplan Sucht und Drogen“ vorlegen, das mit den Ländern und Verbänden
beraten werden soll. Diese Eckpunkte müssen auch erreichbare Ziele festlegen
und Kriterien entwickeln, nach denen die Verringerung gesundheitlicher und
sozialer Risiken von legalen und illegalen Suchtmitteln beurteilt werden kann.
Zudem müssen die nunmehr vier Säulen der Sucht- und Drogenpolitik – Prävention,
Behandlung, Überlebenshilfe und Repression – verankert und die europäische
und internationale Entwicklung hin zu einem ausgewogenen Ansatz beim
Umgang mit der Drogen- und Suchtproblematik berücksichtigt werden. Dieser
ausgewogene Ansatz beinhaltet auch das Führen einer öffentlichen Debatte über
gesundheitliche und soziale Risiken im Umgang mit psychoaktiven Substanzen.
Diese Risikodebatte wurde von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
bei mehreren Anlässen angestoßen und von verschiedenen Seiten aufgegriffen.
5. Welche konkreten Gesetzgebungsinitiativen hat die Bundesregierung über
die Änderung von § 6 des Gaststättengesetzes hinaus in den letzten drei
Jahren als Konsequenz der Ankündigung der Drogenbeauftragten vom
30. November 1998: „40 000 Menschen sterben jährlich an den Folgen
ihrer Alkoholsucht. Das ist ein Massenphänomen. Hier muss erheblich mehr
getan werden.“ in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Neben der in der Frage schon erwähnten Änderung des § 6 des
Gaststättengesetzes wurden durch Änderung des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes vom
19. März 2001 (BGBl. I S. 386) die Rechtsfolgen für das Führen von
Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss im Bußgeldbereich verschärft: Danach wird seit
dem 1. April 2001 ab 0,5 Promille Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l Alkohol in der
Atemluft in der Regel eine Geldbuße von 500 DM und ein Fahrverbot von 1
Monat verhängt; außerdem erfolgt eine Eintragung von 4 Punkten im
Verkehrszentralregister. Mit dieser Regelung sollen der Alkohol am Steuer reduziert, die
Sicherheit des Straßenverkehrs erhöht und die negativen Folgen des
Alkoholkonsums bekämpft werden.
6. In welcher Höhe hat die Bundesregierung in Erfüllung dieser
Ankündigung zusätzliche Mittel für die Alkohol- und Nikotinprävention
aufgewandt?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die
schwerpunktmäßig im Auftrag der Bundesregierung Maßnahmen der Prävention durchführt,
hat seit 1998 Mittel für die Alkohol- und Nikotinprävention in folgender Höhe
aufgewandt:
Für die Jahre 1998 bis 2001 handelt es sich um die tatsächlich verausgabten
Mittel (ohne Versandkosten, einschlägige Zuwendungen an die Deutsche
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren [DHS] und Aufwendungen für wissenschaftliche
Untersuchungen). Für das Jahr 2002 handelt es sich um den geplanten
Mittelansatz.
Die Übersicht lässt erkennen, dass für die Nikotinprävention seit 1999 und die
Alkoholprävention seit 2000 erheblich mehr Mittel von der BZgA aufgewandt
wurden.
Aus dem Modelltitel (684 69) und dem Forschungstitel (686 61) des
Bundesministeriums für Gesundheit/BMG (Titelgruppe 06) wurden im Jahr 2001
Fördermittel von etwa 1 Mio. DM für Vorhaben und Modellprojekte mit dem
Schwerpunkt Prävention bereitgestellt.
7. In welchen Maßnahmen und Modellprojekten der Bundesregierung schlägt
sich nieder, dass „das Thema ,Prävention‘ eine neue, eine wichtige Rolle in
der Suchtpolitik der Bundesregierung spielt“ (so die Drogenbeauftragte am
12. November 2001) und wie hoch bemessen sich die in den
Haushaltsplänen seit 1998 vorgesehenen Mittel für Aufklärungsmaßnahmen auf dem
Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs (aufgeschlüsselt nach den
Jahren 1998, 1999, 2001 und 2002)?
Sowohl in verschiedenen Forschungsprojekten als auch in einigen
Modellvorhaben des BMG ist der Schwerpunkt auf die Prävention verlagert worden. So
spiegeln beispielsweise die Projekte „Genese und Typologie der Abhängigkeit bei
Frauen“, die Expertise zu Werbung und Alkohol und das EU-Projekt
„Alkoholkonsum und Alkoholprobleme“, an dem sich Deutschland beteiligt, diese
Schwerpunktsetzung für den Bereich Alkohol wider.
Für den Schwerpunkt Rauchen ist das WHO-Partnerschaftsprojekt,
insbesondere dort die Aktivitäten zum rauchfreien Krankenhaus, und die Förderung des
Netzwerkes Nichtrauchen anzuführen. Im Frühjahr 2002 werden in einem
bundesweiten Kongress, der von der Koalition gegen das Rauchen mit Förderung
des BMG durchgeführt werden wird, die Ergebnisse des WHO-
Partnerschaftsprojektes umfassend dargestellt und zusätzliche Aktivitäten zur
Verhütung des Rauchens diskutiert werden.
Im Bereich illegaler Drogen haben das Bund-Länder-Modellvorhaben
„Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten (FRED)“ sowie das
Modellvorhaben „Designerdrogen-Sprechstunde“ zum Thema Ecstasy, das zusam-
Alkoholprävention Nikotinprävention Suchtprävention
insgesamt
1998 90 000 DM 290 000 DM 13 000 000 DM
1999 105 000 DM 1 900 000 DM 13 000 000 DM
2000 1 100 000 DM 1 400 000 DM 12 000 000 DM
2001 1 050 000 DM 2 400 000 DM 12 000 000 DM
2002 550 000 EURO 1 000 000 EURO 6 136 000 EURO
men mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurde, einen
präventiven Schwerpunkt.
Das BMG hat auch einen Schwerpunkt zu Migration und Sucht gebildet und dazu
drei Expertisen vorgelegt. In einer Expertentagung im Jahr 2002 sollen
Vorschläge zu einem verbesserten Zugang zu Migranten mit
Abhängigkeitsproblemen entwickelt werden, bei denen die Prävention besondere Berücksichtigung
erfahren wird.
Maßnahmen und Modellprojekte zur Prävention im Bereich der BZgA
konzentrieren sich auf zwei Schwerpunkte:
Zum einen kommt der Fort- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen zur
qualifizierten Beratung zum Nikotinverzicht und zum frühzeitigen Erkennen und
Behandeln problematischen Alkoholkonsums ein hoher Stellenwert zu.
Aufbauend auf den im Dezember 2001 der Öffentlichkeit vorgestellten
Beratungsmaterialien soll in Kooperation mit den ärztlichen Standesorganisationen nach Wegen
gesucht werden, die Beratung zum Nichtrauchen und risikoarmen
Alkoholkonsum weiter zu intensivieren.
Zum anderen sollen Kinder und Jugendliche besser geschützt werden. Hier sind
im Bereich Nikotin insbesondere Projekte zu nennen, die sich auf die Förderung
des Nichtrauchens im schulischen Bereich konzentrieren; im Bereich
Alkoholprävention sind Projekte zur Prävention des Alkoholkonsums auf Jugendreisen
und im Sportbereich besonders hervorzuheben. Zu den Haushaltsmitteln für
Aufklärungsmaßnahmen zwischen 1998 und 2002 wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
Darüber hinaus wurde ein erster kommunaler Wettbewerb gestartet, der
bundesweit vorbildliche Strategien in der Prävention auszeichnen wird.
8. Welchen Wert misst die Bundesregierung psychosozialen
Begleitmaßnahmen bei Substitutionstherapien für Drogenabhängige bei?
10. Gibt es zu der seit Jahren etablierten Praxis der methadongestützten
Behandlung Opiatabhängiger eine verbindliche Festlegung der
psychosozialen Begleitmaßnahmen, wenn ja, seit wann, und wie viele
Heroinabhängige werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Methadon
substituiert?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind psychosoziale Begleitmaßnahmen
ein wichtiger Bestandteil der substitutionsgestützten Behandlung
opiatabhängiger Patienten. In § 5 Abs. 2 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung ist
folgerichtig bestimmt worden, dass der Arzt ein Substitutionsmittel nur
verschreiben darf, „wenn und solange ... die Behandlung erforderliche
psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosoziale Behandlungs- und
Betreuungsmaßnahmen einbezieht…“.
Diese grundsätzliche Regelung gilt – abgesehen von Änderungen in der
Diktion – seit dem Inkrafttreten der 4. Betäubungsmittelrechts-
Änderungsverordnung vom 23. Dezember 1992.
Hinsichtlich der Anzahl der Patienten, die sich in einer substitutionsgestützten
Behandlung befinden, wird auf die Antwort auf eine frühere Frage des
Abgeordneten Hubert Hüppe (Frage 40 der schriftlichen Fragen vom 30. Juli bis
8. August 2001, Bundestagsdrucksache 14/6782 S. 23) verwiesen.
9. Gibt es für das Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger eine verbindliche Definition der psychosozialen
Begleitmaßnahmen, wenn ja, seit wann, und wie viele Heroinabhängige werden an
diesem Modellprojekt teilnehmen?
Das gemeinsame Modellprojekt des Bundes, mehrerer Länder und Städte zur
ärztlichen heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger richtet sich an
Opiatabhängige, die bisher entweder überhaupt nicht therapeutisch behandelt werden
oder nicht ausreichend von einer Methadonsubstitution profitieren. Mit dem
Modellversuch, der als klinische Prüfung nach dem Arzneimittelgesetz unter
Beratung der Bundesärztekammer durchgeführt wird, wird deshalb untersucht,
ob diese Patientengruppe durch die ärztliche Behandlung unter psychosozialer
Begleitung gesundheitlich und sozial stabilisiert, in der Behandlung gehalten und
zu weiterführender Therapie motiviert werden kann. Darüber hinaus werden
durch Zusatzstudien u. a. die Auswirkungen auf die Beschaffungskriminalität
untersucht. Das Projekt wird von einem international besetzten
wissenschaftlichen Beirat begleitet. Unter
www.heroinstudie.de sind weitere Informationen
im Internet erhältlich. Psychosoziale Betreuung in Form des Case-
Managements, einem individuell nachgehendem Betreuungskonzept, war bereits in der
Ausschreibung (Bekanntmachung des BMG vom 29. September 1999) als ein
Bestandteil des Modellprojektes vorgesehen. Dementsprechend sieht die im
Januar 2000 eingereichte Projekt-Skizze eine definierte psychosoziale Betreuung
in einem vergleichenden Setting (Case-Management mit integrierter
motivierender Gesprächsführung im Vergleich zu Psychoedukation in Kombination mit
Drogenberatung) vor. Im Rahmen der weiteren Ausarbeitung des Studiendesigns
und Vorbereitung der Studie liegen nunmehr detaillierte Manuale und Guidelines
für die Umsetzung und Durchführung beider Betreuungsformen vor.
An dem Modellprojekt können sich insgesamt 1 120 Heroinabhängige
beteiligen, die dann durch eine Zufallsverteilung den beiden Interventionsgruppen
„Heroinbehandlung“ (560 Patienten) und „Methadonbehandlung“ (560
Patienten) zugeteilt werden.
11. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der mit
Methadon substituierten Abhängigen, der psychosoziale Begleitmaßnahmen
erhält?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten flächendeckenden Informationen
über den Anteil der Patienten vor, die im Rahmen einer substitutionsgestützten
Behandlung psychosoziale Begleitmaßnahmen erhalten, da das Vorhalten dieses
Angebots Aufgabe der Länder und Kommunen ist.
Allerdings ist nach einer im Auftrag des BMG durchgeführten Erhebung des
Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung Köln von Mitte 2000 in
sechs Kassenärztlichen Vereinigungen (Bayern, Niedersachsen, Nordrhein,
Schleswig-Holstein, Südbaden und Westfalen-Lippe) zum Stand der
substitutionsgestützten Behandlung im vertragsärztlichen Bereich festzustellen, dass
von den Substitutionsmittel verschreibenden Ärzten nur etwa 10 % angegeben
haben, dass ihre Patienten keinerlei psychosoziale Betreuung erhalten (1996:
50 %). Insgesamt kommt die Untersuchung zu der Schlussfolgerung, dass
„global bereits ein gutes Niveau von Betreuung erreicht“ wurde. Allerdings macht
etwa die Hälfte der befragten Ärzte auf vor allem qualitative Mängel in der
psychosozialen Betreuung aufmerksam.
12. Was hat die Bundesregierung unternommen, um sich eine bundesweite
Übersicht hinsichtlich der Aufteilung der Kostenträgerschaft für
psychosoziale Begleitmaßnahmen bei mit Methadon substituierten Abhängigen
zu verschaffen, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung
hinsichtlich der Aufteilung dieser Kostenträgerschaft auf die unterschiedlichen
Träger?
13. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Frage der
Kostenträgerschaft so ausreichend geregelt, dass auszuschließen ist, dass eine
Substitutionsbehandlung einschließlich psychosozialer Begleitmaßnahmen an
einer ungeklärten Kostenträgerschaft scheitert, oder sieht die
Bundesregierung hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene?
14. Wie steht die Bundesregierung zur Aufnahme der psychosozialen
Begleitmaßnahmen bei methadongestützter Behandlung in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Kostenträgerschaft für psychosozialen Begleitmaßnahmen bei
substitutionsgestützten Behandlungen ist wie folgt geregelt:
Nach § 27 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben Versicherte
„Anspruch auf Krankenbehandlung“. Davon ausgehend ist in der Präambel der
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur
substitutionsgestützten Behandlung (BUB-Richtlinien) Folgendes festgestellt worden:
„Eine Leistungspflicht der Krankenkassen für die begleitende psychiatrische
und/oder psychotherapeutische Betreuung besteht nur insoweit, als diese zur
Krankenbehandlung erforderlich ist. Die nach der Betäubungsmittel-
Verschreibungsverordnung (BtMVV) vorgesehene psychosoziale Betreuung fällt nicht
unter die Leistungspflicht der GKV“.
Die Kostenträgerschaft für psychosoziale Begleitmaßnahmen im Rahmen der
substitutionsgestützten Behandlung, die nicht Bestandteil der
Krankenbehandlung sind, ist Angelegenheit der Länder und Kommunen. Die Bundesregierung
hat dazu keine Erhebungen vorgenommen und folglich keine Kenntnisse über
die Aufteilung der Kostenträgerschaft auf die unterschiedlichen Träger.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf, auf
Bundesebene rechtliche Regelungen zur Kostenträgerschaft für die psychosozialen
Begleitmaßnahmen im Rahmen der substitutionsgestützten Behandlung zu
treffen.
15. In welchen Räumlichkeiten aufgeschlüsselt nach den einzelnen
teilnehmenden Städten findet die Heroinvergabe statt, bzw. was hat die
Bundesregierung unternommen, um sich eine Übersicht über die Räumlichkeiten
der künftigen Heroinvergabestellen zu verschaffen und hält die
Bundesregierung die Sicherheitskonzepte für diese Räumlichkeiten für
ausreichend?
Im Rahmen des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger werden Entscheidungen von einem überörtlichen Koordinierungsgremium
bestehend aus Vertretern des BMG, der Länder und Städte sowie – beratend – der
Bundesärztekammer getroffen. In den einzelnen Städten ist die strukturelle und
organisatorische Anbindung der Ambulanzen unterschiedlich geregelt.
Grundlage für die Sicherheitsfragen ist ein Konzept des Bundeskriminalamtes (BKA),
das vor Ort in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden umgesetzt wird. Die
Bundesregierung hält dieses Konzept für ausreichend.
16. Welcher Personalschlüssel bezogen auf die Zahl der Teilnehmer des
Modellversuchs zur Heroinabgabe soll nach Auffassung der
Bundesregierung gelten (aufgeschlüsselt nach Ärzten, nichtärztlichem medizinischen
Personal, Pflegepersonal, Psychologen, Sozialarbeitern und
Verwaltungkräften pro Teilnehmer)?
Vorgaben bezüglich des Personalschlüssels für die Prüfärzte und die
psychosozialen Betreuer sind zwischen dem BMG und den beteiligten Städten vereinbart
und vertraglich festgelegt worden. Demnach betreut ein Prüfarzt 50 Patienten,
für die psychosoziale Betreuung liegt der Schlüssel bei 1:25. Da die
organisatorische Anbindung der Ambulanzen in den Städten sehr unterschiedlich geregelt
ist und die Städte jeweils eine verschiedene Anzahl an Patienten betreuen, liegt
die personelle Besetzung der Ambulanzen in der Verantwortung der jeweiligen
Stadt.
17. Welche jährlichen Kosten für die Versorgung des Teilnehmerkreises mit
Heroin, für ärztliche, psychologische und sozialarbeiterische Betreuung,
für Investitionen sowie für die angekündigte wissenschaftliche
Begleitung werden nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der
Bundesregierung für den gesamten Modellversuch entstehen?
18. Welche Kosten werden nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der
Bundesregierung im Rahmen des Heroin-Modellprojektes entstehen:
– für die auftragsgemäßen Kosten des Studienleiters, aufgeschlüsselt
nach der projektbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit des
Studienleiters und der von ihm beauftragten Personen und Institutionen vor,
während und nach Abschluss der Durchführung vor Ort,
– für die Patientenversicherung nach § 40 I Nr. 8 Arzneimittelgesetz
(AMG),
– für die Personal- und Sachkosten für die Tätigkeit der Prüfärzte vor
Ort,
– für die Personal- und Sachkosten für die Tätigkeit des „Case-
Managers“,
– für die Personal- und Sachkosten für die Psychoedukation,
– für das Monitoring und Auditing,
– für den wissenschaftlichen Beirat,
– für die Erschließung und Unterhaltung der zur Projektdurchführung
benötigten Räume und deren Ausstattung einschließlich der für die
Sicherung und Lagerung erforderlichen Kapazitäten,
– für die Personal- und Sachkosten für die Drogenberatung,
– für die Laboruntersuchung und
– für die Prüfarzneimittel inkl. der Kosten für die Bereitstellung?
Die Gesamtkosten des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffern, da die
Kosten für die Zusatzstudien (vgl. Antwort auf Frage 15) und für die
Sachinvestitionen vor Ort noch nicht abschließend beurteilt werden können.
19. Welche Kosten werden nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der
Bundesregierung davon dem Bund und welche Kosten den Ländern
entstehen?
Der Bund trägt die Kosten für die wissenschaftliche Durchführung und
Auswertung der Studie, das Monitoring sowie anteilig die Kosten der psychosozialen
Betreuung und der Prüfärzte. Die beteiligten Städte stellen die notwendige
räumliche und personelle Infrastruktur zur Verfügung und übernehmen die Kosten der
Medikation und Behandlung. Die beteiligten Länder (außer Bayern und Baden-
Württemberg) unterstützen ihre Städte.
20. Schließt die Bundesregierung aus, dass in Zukunft weitere
Originalsubstanzen wie Kokain abgegeben werden, und wenn nein, welche
Originalstoffe hält sie für diskutabel?
Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
21. Ist das staatlich verabreichte Heroin nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber dem Straßenheroin identifizierbar, um einen Beikonsum der
Teilnehmer des Heroinprojektes quantitativ und qualitativ zu erkennen?
Ja.
22. Wie viele aktuelle Konsumenten von Crack (einschließlich
politoxikomaner Konsumenten) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland?
Statistische Angaben zur Gesamtzahl der derzeitigen Crackkonsumenten in der
Bundesrepublik Deutschland liegen nicht vor. Eine Differenzierung zwischen
Crack- und Kokainkonsumenten im Rahmen der Erfassung der erstauffälligen
Konsumenten harter Drogen erfolgt nicht.
Das Phänomen des Crackkonsums konzentriert sich derzeit auf die
Drogenszenen in Frankfurt/Main und Hamburg, wobei die Schätzungen hinsichtlich der
Anzahl der Crackkonsumenten differieren. Nach polizeilichen
Hellfelderkenntnissen gibt es in Frankfurt/Main 606 ausschließliche und 1 389 polytoxikomane
Crackkonsumenten, in Hamburg 896 Crackkonsumenten (keine Unterscheidung
zwischen polytoxikomanen und ausschließlichen Crackkonsumenten).
23. Was sind die Ergebnisse des im Oktober 2000 von der Bundesregierung
in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Umfang des Crackkonsums und Konsequenzen für Hilfsangebote und
Prävention“ (Bundestagsdrucksache 14/4328) angekündigte
wissenschaftliche Symposium über den Kokainkonsum hinsichtlich möglicher und
notwendiger Hilfsmaßnahmen bei Crackabhängigen, und welche darauf
basierenden Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen?
24. Hat die Bundesregierung, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Umfang des Crackkonsums und Konsequenzen
für Hilfsangebote und Prävention“ (Bundestagsdrucksache 14/4328,
Antwort auf die Frage 14) im Oktober 2000 angekündigt, auf Basis der
Ergebnisse des oben genannten Symposiums darüber entschieden, ob und
welche Studien zu therapeutischen Hilfsmöglichkeiten für
Crackkonsumenten in Auftrag zu geben sind?
25. Hat die Bundesregierung, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU „Umfang des Crackkonsums und Konsequenzen
für Hilfsangebote und Prävention“ (Bundestagsdrucksache 14/4328,
Antwort auf die Frage 18) im Oktober 2000 angekündigt, auf Basis der
Ergebnisse des oben genannten Symposiums bereits darüber entschieden,
an welchen Modellprojekten für Crackkonsumenten sie sich beteiligen
will?
Zur Aufarbeitung des Themas Kokainkonsum in der Bundesrepublik
Deutschland hat das BMG in Kooperation mit dem BKA am 30. November und
1. Dezember 2000 einen Workshop mit Experten aus Wissenschaft und Praxis
veranstaltet (Veröffentlichung des BKA Wiesbaden: „Kokainkonsum – Wege zu
einem verborgenem Phänomen“, 2001). Ziel war es, den aktuellen Forschungs-
und Wissensstand zum Kokainkonsum in der Bundesrepublik Deutschland
zusammenzutragen. Es zeigte sich, dass polizeiliche Daten, nationale und
europäische epidemiologische Daten zum Konsum und zur Behandlung sowie eine
umfangreiche Literatur vorliegen. Gleichwohl besteht ein großes Defizit in der
Erforschung des Kokainkonsums in der Bundesrepublik Deutschland. Das BMG
hat daher ein Forschungsprojekt mit folgenden Zielsetzungen ausgeschrieben:
1. Aufarbeitung und Auswertung der vorliegenden nationalen und
internationalen Forschungsliteratur mit dem Ziel, den Kenntnisstand zu
Epidemiologie, Dynamik des Konsumverlaufs und seinen Bedingungen sowie zu den
gesundheitlichen und psychosozialen Auswirkungen des Kokainkonsums
festzustellen und – im Sinne einer Metaanalyse – „evidence based“ Ansätze
in Prävention und Hilfe darzustellen.
2. Epidemiologische Studie zum Kokainkonsum in der Bundesrepublik
Deutschland unter Zugrundelegung verschiedener methodischer Ansätze
(Methodenmix), um zu gewährleisten, dass konsumerfahrene Personen aus
unterschiedlichen Settings einbezogen werden.
Die Ausschreibungsfrist ist Ende November 2001 abgelaufen. Die
eingegangenen Angebote zur Durchführung der Studie werden derzeit ausgewertet.
Die Durchführung eines Modellprojektes für Crackkonsumenten wird derzeit
nicht erwogen. Ein Fachgespräch (s. Antwort auf Frage 27) zum Thema Crack
nach Abschluss einer durch das BMG in Auftrag gegebenen Expertise erbrachte
die Empfehlung, dass keine speziellen Beratungsangebote bzw. neuen
Hilfestrukturen für Crackkonsumenten erforderlich sind, sondern das Thema vielmehr
kompetent in bestehende Beratungsangebote integriert werden soll.
26. Warum wurde die im „Sucht- und Drogenbericht 2000“ für Mai 2001
angekündigten Ergebnisse einer Studie „über die Verbreitung des
Crackkonsums, über Konsummuster und -verläufe, Motive und Effekte,
psychische und gesundheitliche Risiken und mögliche Maßnahmen“ erst am
31. August 2001 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung
vorgestellt, und wie hat die Bundesregierung die dazwischen verstrichene
Zeit genutzt?
Die Studie wurde deshalb wenige Monate später als ursprünglich geplant
vorgestellt, weil der Auftragnehmer noch aktuelle Daten und Kenntnisse zum Umgang
mit der Crackproblematik aus den Niederlanden und Großbritannien in die
Bestandsaufnahme einbezogen hat.
27. Welche Ergebnisse liegen aus den von der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung anlässlich der Vorstellung der oben genannten Crack-Studie
am 31. August 2001 angekündigten Beratungen „mit Vertretern der
betroffenen Städte“ vor, und welche sich daraus ergebenden Möglichkeiten
zur Verbesserung der Prävention und Hilfe hat die Bundesregierung
umgesetzt?
Am 3. September 2001 fand in Berlin ein Fachgespräch mit Vertretern aus den
Gesundheitsbehörden, der Polizei und von Einrichtungen der Drogenhilfe aus
den am meisten betroffenen Städten statt (s. Antwort auf die Fragen 23 bis 25),
um Maßnahmen der Prävention und Hilfe zu erörtern. Bei dem Gespräch wurde
deutlich, dass in diesen Städten die beteiligten Stellen
intensivzusammenarbeiten und dass Hilfen für die Betroffenen bereitgestellt werden (z. B. Einrichtung
von Tagesruhebetten, Akupunkturbehandlung für Crackabhängige u. a.); der
Aufbau eines Sonderhilfesystems für die Gruppe von Crackkonsumenten wird
aber nicht als sinnvoll angesehen. Die konkreten Maßnahmen zur Prävention und
Behandlung von Crackabhängigen sind in der Bestandsaufnahme der Universität
Bremen benannt. Die Bestandsaufnahme wurde in der Fachöffentlichkeit und
über das Internet bekannt gemacht.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen von Fachleuten nach
einem Fonds, in den alle Kostenträger einzahlen, um im Einzelfall
Therapien für Drogenabhängige bis zur endgültigen Klärung der
Kostenträgerschaft vorzufinanzieren und so ein Scheitern der Behandlung an einer
ungeklärten Kostenträgerschaft zu vermeiden, und sieht sie möglicherweise
gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Der Bundesregierung ist die Forderung von Fachleuten nach einer
„Poolfinanzierung“ für Leistungen der sozialen, medizinischen und beruflichen
Rehabilitation Suchtkranker bekannt. Allerdings geht es dabei nicht um die Frage der
Vorleistung, sondern um den Umfang der Leistung unabhängig von der
Kostenträgerschaft.
Diese Forderung deckt sich nicht mit dem gegliederten Sozialleistungssystem
der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage der Vorleistung ist geregelt. Nach
wie vor ist die „Vereinbarung Vorleistung Drogen“ vom 22. Oktober 1981 in
Kraft. Hier haben die beteiligten Sozialleistungsträger die Zusammenarbeit und
das Verfahren bei der Gewährung vorläufiger Leistungen für stationäre
Entwöhnungsbehandlungen Drogenabhängiger geregelt.
Es greift außerdem § 14 SGB IX, der eine Bescheiderteilung innerhalb von drei
Wochen nach Antragseingang vorschreibt.
29. Wie viele aktuelle Konsumenten von Ecstasy gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt sowie
aufgeschlüsselt nach bisheriger Konsumdauer und Alter der
Konsumenten?
Aufschluss über die Zahl der Ecstasykonsumenten geben Hochrechnungen der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie des Instituts für
Therapieforschung in München aufgrund von Repräsentativerhebungen aus 2000 und
2001. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Zahl derjenigen Personen zwischen
12 und 59 Jahren, die mindestens ein Mal Ecstasy konsumiert haben, bei etwa
389 000 liegt. Es ist davon auszugehen, dass die ganz überwiegende Zahl der
Ecstasykonsumenten unter 30 Jahre alt ist.
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zahl
innerhalb der letzten zehn Jahre polizeilich erstauffälliger Konsumenten
von Ecstasy (aufgeschlüsselt nach Jahren) vor und wie bewertet sie diese
Entwicklung?
Polizeilich erstauffällige Konsumenten von Ecstasy werden seit 1995 gesondert
erfasst. Danach ergibt sich folgendes Bild:
Erstauffällige Konsumenten harter Drogen – Zeitreihe:
1995: 2 371
1996: 3 609
1997: 3 799
1998: 2 830
1999: 3 170
2000: 5 495
(Quelle: Rauschgiftjahresbericht 2000 des BKA).
Der Indikator „polizeilich erstauffällige Konsumenten von Ecstasy“ hängt von
der Intensität polizeilicher Kontrollaktivitäten ab und besitzt deshalb für die
Bewertung der Drogenkriminalität in diesem Bereich nur bedingte Aussagekraft.
Dennoch nimmt die Bundesregierung diese Entwicklung ernst und begegnet ihr
sowohl durch gesundheitsbezogene zielgruppenspezifische Prävention wie auch
durch rechtliche und polizeiliche Kontrollmaßnahmen.
31. Welche von der Bundesregierung initiierten oder unterstützten
Fachtagungen haben seit der Veröffentlichung im Juni 2000 der vom
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf durchgeführten Ecstasy-Studie
stattgefunden?
Nach der Veröffentlichung der Ecstasy-Studie des Universitätsklinikums
Hamburg-Eppendorf hat die BZgA im Auftrag des BMG im März 2001 ein
zweitägiges Vorbereitungs- und Planungstreffen mit Partyprojekten in Bad Honnef
durchgeführt und darauf aufbauend vom 24. bis 26. September 2001 eine
bundesweite Fachtagung zur Drogenprävention in der Partyszene mit 100
Teilnehmern durchgeführt.
32. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung daraus vor, und welche
Konsequenzen für die Prävention hat sie daraus gezogen?
Die Hamburger Studie verfolgte die Frage, welche psychiatrischen,
neurologischen und internistischen Gesundheitsschäden Ecstasy am Menschen hervorruft.
Im Rahmen einer kontrollierten naturalistischen Querschnittsstudie wurden u. a.
psychiatrische, psychologische und neurologische sowie internistische und
nuklearmedizinische Untersuchungsverfahren eingesetzt. Eine vergleichbar große
und umfassend angelegte Studie zu diesem Thema existierte bisher nicht.
Die Studie zeigt ein hohes Maß an drogeninduzierten Störungen,
neurokognitiven Beeinträchtigungen und persönlichkeitsstrukturellen Entwicklungs- und
Identitätsstörungen sowie Beeinträchtigungen der Gehirnaktivität besonders in
der Gruppe der polytoxikomanen Ecstasydauerkonsumenten.
Die beobachteten gesundheitlichen Schädigungen lassen sich jedoch nicht allein
Ecstasy zuschreiben, sondern stehen erkennbar in Zusammenhang mit den
insgesamt deutlich höheren Mischkonsumraten der Untersuchungsgruppe. Die
Untersuchung spiegelt demnach vor allem die gesundheitlichen Folgen des
polyvalenten Konsums, in dessen Dynamik Ecstasy vermutlich eine besondere Bedeutung
zukommt.
Aus Sicht der gesundheitlichen Aufklärung erscheint es daher bei der
Verbreitung der Information über die gesundheitlichen Folgen des Ecstasykonsums
unbedingt erforderlich, auf die Risiken des Mischkonsums als zentrales Phänomen
aufmerksam zu machen.
33. Welche gezielten Präventionsmaßnahmen hinsichtlich Ecstasy hat die
Bundesregierung auf Grundlage der Studienergebnisse der Hamburger
Studie ergriffen, und in welcher Höhe wurden diese Maßnahmen
gefördert?
Die Ergebnisse der Hamburger Studie wurden soweit möglich in der
Kommunikation über Ecstasy, insbesondere in den Aufklärungsmaterialien der BZgA
berücksichtigt. Eine unmittelbare Übersetzung von Forschungsergebnissen aus
einer medizinisch-psychiatrischen Studie an Konsumenten in
Präventionsmaßnahmen ist nicht möglich, da die Studie keine Interventionsteile beinhaltete, aus
denen heraus Empfehlungen für die Prävention – über die Vermittlung von
Wirkungsweisen und Risiken hinaus – abgeleitet werden könnten. Die BZgA hat
jedoch aufgrund der besonderen Bedeutung des Ecstasykonsums unter
Jugendlichen bereits zu Beginn des Jahres 2000 mit der konzeptionellen Entwicklung
eines substanzorientierten Internetprojektes („Drugcom“) begonnen, das im
Sommer 2001 online ging. Im Rahmen der stoffspezifischen Aufklärung über
illegale Drogen wird u. a. auch ein Wissenstest über Ecstasy angeboten, in dem
die wesentlichen Risiken und Gefährdungen dieser Substanzen deutlich benannt
sind.
34. Hält die Bundesregierung weiterhin, wie die frühere Drogenbeauftragte
Christa Nickels anläßlich der Vorstellung der oben genannten Hamburger
Studie am 29. Juni 2000 bekräftigt hatte, weitere wissenschaftliche
Studien zur Abklärung der Art und Intensität der Gesundheitsgefährdung bei
zusätzlichem Konsum anderer Substanzen neben Ecstasy für notwendig,
und welche Studien dazu fördert die Bundesregierung, und wann ist mit
ihrer Veröffentlichung zu rechnen?
Grundsätzlich werden weitere wissenschaftliche Untersuchungen zu Art und
Intensität der Gesundheitsgefährdung durch Mischkonsum von Ecstasy und
anderen Substanzen für wünschenswert gehalten. Die gesundheitlichen
Gefährdungen durch die am häufigsten zusätzlich konsumierten Substanzen wie Alkohol,
Nikotin, Cannabis sind bekannt. Eine Erhöhung der Gesundheitsgefährdung
durch diesen Mischkonsum erscheint wahrscheinlich, ist aber in seinen
Auswirkungen durch wissenschaftliche Studien nicht abschließend untersucht. Wegen
der Komplexität der Durchführung solcher Untersuchungen sind vor Initiierung
möglicher Studien entsprechend detaillierte Vorgaben hinsichtlich der zu
untersuchenden Parameter zu treffen.
35. Wurden von dem Bundesministerium für Gersundheit oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weitere Studien zu
schädigenden Wirkungen von Ecstasy sowie therapeutischen
Hilfsmöglichkeiten in Auftrag gegeben oder unterstützt, und zu welchen Ergebnissen
gelangten diese Studien bzw. wann sind solche Ergebnisse zu erwarten?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte fördert seit 1999 das
Forschungsvorhaben „Welche neurologischen und psychiatrischen
Langzeitschäden induziert Ecstasy? Welche Risikogruppen für derartige Schäden durch
Ecstasy lassen sich beschreiben?“. Der Abschluss der Untersuchungen ist für das
Jahr 2003 vorgesehen.
36. Zu welchen Ergebnissen ist die Expertentagung „Drogenprävention in
der Partyszene“ der BZgA hinsichtlich „Drug Checking“ gekommen und
wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?
Die Diskussion in einer Arbeitsgruppe hat gezeigt, dass hinsichtlich des
Einsatzes von „Drug Checking“ unter den eingeladenen Vertretern von
„Partyprojekten“, Experten und Ländern noch Diskussionsbedarf in Bezug auf die
konzeptionelle Begründbarkeit und insbesondere den Nutzen für die Prävention besteht.
Eine Diskussion von rechtlichen Aspekten wurde dabei ausgeklammert.
37. Welche Ergebnisse der Arbeitsgruppen AG 1 bis AG 3 wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung auf der Expertentagung
„Drogenprävention in der Partyszene“ der BZgA vorgestellt, wie werden diese von der
Bundesregierung beurteilt, und was beabsichtigt die Bundesregierung
davon umzusetzten?
Die Expertentagung hatte zum Ziel, den aktuellen wissenschaftlichen Sachstand
zur Wirkungsweise von Ecstasy und zur Prävention des Drogenkonsums in der
Partyszene zu dokumentieren sowie den nationalen Informationsaustausch und
die Meinungsbildung zu ermöglichen. Dies geschah erstmalig unter Beteiligung
der „Partyprojekte“ und sollte gegebenenfalls Anhaltspunkte für die
Fortschreibung der Leitlinien zur Ecstasyprävention von 1997 liefern. Zurzeit wird die
Tagung von der BZgA noch ausgewertet mit dem Ziel, einen Vorschlag zur
Ergänzung bzw. Modifizierung der Leitlinien zu entwickeln. Anschließend soll dieser
Entwurf mit den Ländern abgestimmt werden.
38. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der
Expertentagung „Drogenkonsum in der Partyszene“ veröffentlicht?
Im 1. Halbjahr 2002 sollen die Ergebnisse der Expertentagung in der BZgA-
Fachheftreihe „Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung“ veröffentlicht
werden.
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ISSN 0722-8333]