BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Rolle der Rhein-Main-Donau GmbH bei den Untersuchungen zum Ausbau der Bundeswasserstraße Donau

<span>Vergabeverfahren und Ausschreibungserfordernis, Beteiligung der Rhein-Main-Donau GmbH, Wasserstraßenverwaltung als Untersuchungsträger, Verhältnis geplanter zu bisherigen Untersuchungen, Anzahl der Gutachten zu den einzelnen Ausbauvarianten, Unterrichtung der Öffentlichkeit und Bürgerbeteiligung betr. Untersuchungsschwerpunkte und Ergebnisse, Einbeziehung der Bundesanstalten für </span><span>Bundesamt für Gewässerkunde und </span><span>für Wasserbau</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

21.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/740704. 12. 2007

Rolle der Rhein-Main-Donau GmbH bei den Untersuchungen zum Ausbau der Bundeswasserstraße Donau

der Abgeordneten Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Möglichkeiten und Grenzen zum Ausbau der Wasserstraße Donau zwischen Straubing und Vilshofen werden seit vielen Jahren ausgelotet; die niederbayerische Donau wird dementsprechend mitunter als „bestuntersuchter Fluss der Welt“ bezeichnet. Nach Abschluss der sogenannten „vertieften Untersuchungen“ zwischen 1996 und 2001 hat sich der Deutsche Bundestag im Jahr 2002 mehrheitlich dafür entschieden, auf die Errichtung von Staustufen zu verzichten und ausschließlich die sogenannte Ausbauvariante A weiterzuverfolgen.

Zwischenzeitlich wurde im Freistaat Bayern an der Bezirksregierung von Niederbayern zu dem Projekt ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, in dem das Land Bayern die vom Bund eingebrachte Variante A zusätzlich um weitere, über diese Variante und den Bundestagsbeschluss zum Teil weit hinausgehende Stau-Varianten ergänzt hat. Das Raumordnungsverfahren schloss die Regierung von Niederbayern mit einer positiven Beurteilung ausschließlich der Stauvariante C/ C2,80 ab. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird bzw. wurde durch das Bundesamt für Gewässerkunde (BfG) und die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) geprüft.

Da im Raumordnungsverfahren bestimmte Prüfungen nach EU-Recht (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Prüfung auf Verträglichkeit mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie) nicht durchgeführt wurden und außerdem der Bund für die Variante C/C2,80 als Bauherr nicht zur Verfügung steht, ist eine Beantragung von EU-Fördermitteln aus dem TEN-Programm für Baumaßnahmen (unabhängig von der Variante) derzeit nicht möglich.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat für das Projekt weitere angeblich „variantenneutrale“ Planungskosten in Höhe von ca. 33 Mio. Euro bei der EU zur Förderung nach den TEN-Leitlinien beantragt. Die Förderquote für die Planungskosten soll 50 Prozent betragen.

Die Rhein-Main-Donau GmbH (RMD) ist Eigentümerin eines Konzessionsrechts, das dem mittlerweile durch Verkauf an die E.ON AG vollständig privatisierten Unternehmen erlaubt, die vom Steuerzahler finanzierten Staustufen in der Konzessionsstrecke zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil zur Stromgewinnung zu nutzen. Das Konzessionsrecht bedeutet einen erheblichen geldwerten Vorteil, der allerdings für die Strecke Straubing–Vilshofen nur dann realisiert werden kann, wenn tatsächlich neue Staustufen gebaut werden. Als gewinnorientiertes, nichtstaatliches Unternehmen hat die RMD daher ein deutliches wirtschaftliches Eigeninteresse für die Staustufenvarianten und gegen die vom Bundestag und der Bundesregierung befürwortete Variante A.

Im Fall der Ausbauplanungen bestehen in der betroffenen Region aufgrund der durchweg negativen Erfahrungen in der Vergangenheit erhebliche Vorbehalte gegenüber der Neutralität und Objektivität der Gutachter und der Untersuchungen. Gleichzeitig haben betroffene Bürger und Bürgerinnen, betroffene Gemeinden sowie Initiativen und Verbände sich bisher intensiv an der Diskussion beteiligt und nicht zuletzt im Raumordnungsverfahren die Gesichtspunkte und Interessen benannt, die durch das Vorhaben gefährdet werden könnten und die daher in den weiteren Untersuchungen und Gutachten besonders zu berücksichtigen sind. Ein möglichst transparentes Verfahren und eine möglichst weit gehende Einbeziehung der betroffenen Region könnte auch dazu beitragen, die Akzeptanz der Planung zu verbessern.

Seit Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) im März 2006 bewerten das Bundesamt für Gewässerkunde (BFG) und die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), beide dem BMVBS nachgeordnete Behörden, das Ergebnis des ROV im Auftrag des BMVBS. Ergebnisse dieser Bewertungen sind bisher nicht bekannt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Überschreitet der Gegenwert der von der RMD zu erbringenden Dienstleistungen für die Erstellung des Untersuchungsprogramms und die Betreuung der geplanten Vergaben Grenzwerte, ab denen eine bundes- oder europaweite Vergabe dieser Dienstleistungen notwendig wäre?

2

Auf welcher vertraglichen und rechtlichen Grundlage erfolgte die offensichtlich freihändige Vergabe von Leistungen für die Erstellung des Förderantrages und die Abwicklung von Vergaben an die RMD?

3

Warum hat nicht die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (z. B. WSD Süd oder WSA Regensburg) das Untersuchungsprogramm selbst erstellt?

4

Hält das BMVBS die Wasserstraßenverwaltung hierfür nicht für ausreichend qualifiziert?

5

Welchen inhaltlichen Anteil und welchen Umfang des bis 2010 geplanten Untersuchungsprogramms will oder soll die RMD selbst erbringen?

6

Auf welcher vertraglichen und rechtlichen Grundlage können die von der RMD selbst zu erbringenden Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben werden, nachdem durch die vollständige Privatisierung der RMD AG die Geschäftsgrundlage der entsprechenden Donauverträge entfallen ist und die RMD mittlerweile auch im Eigenauftritt in der Region vorgibt, nichts anderes zu sein als „ein normales Ingenieurbüro“?

7

Wie wird für die von der RMD selbst zu erbringenden Leistungen sichergestellt, dass bei einer freihändigen Vergabe innerhalb der in Frage kommenden Dienstleister der jeweils geeignetste und wirtschaftlichste Anbieter zum Zuge kommt?

8

Wirkt sich die Umgehung von europäischem Vergaberecht, d. h. eine Vergabe von Dienstleistungen an die RMD ohne Ausschreibung, auf die Förderfähigkeit der Planungskosten (durch TEN-Mittel) aus?

9

Wie verteilen sich die geplanten Untersuchungen und Gutachten auf Dienstleistungen, die inhaltlich bzw. in der Fragestellung den bisherigen Untersuchungen entsprechen?

10

Wie verteilen sich die geplanten Untersuchungen und Gutachten auf Dienstleistungen, die die bisherigen Untersuchungen (z. B. Datenerhebungen zu Fauna und Flora, Vegetation …) aktualisieren?

11

Wie verteilen sich die geplanten Untersuchungen und Gutachten auf Dienstleistungen, die inhaltlich bzw. in der Fragestellung über die bisherigen Untersuchungen hinausgehen?

12

Welchen Anteil am Gesamtumfang nehmen Untersuchungen, Gutachten und Planungen ein, die der Variante C/C2,80 zugeordnet werden können (z. B. weitere Untersuchungen zu den bisher geplanten oder zu zusätzlichen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen), und welchen Anteil nehmen Untersuchungen, Gutachten und Planungen ein, die der Variante A zugerechnet werden können (z. B. Untersuchungen zur weiteren ökologischen Optimierung dieser Variante)?

13

Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung, die sich wie der Bundestag des öfteren ausschließlich zur Variante A bekannt hat, es trotz des dargestellten Hintergrundes für gerechtfertigt, dass die Erstellung des Untersuchungsprogramms und die Durchführung und sogar die Entscheidung über die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen ausgerechnet an die RMD vergeben wurde?

14

Aus welchen Gründen werden die Leistungen zur Erstellung des Untersuchungsprogramms und zur Abwicklung von Vergaben nicht in einem transparenten und auch in der betroffenen Region nachvollziehbaren Verfahren z. B. von der Wasser- und Schifffahrtsstraßenverwaltung in Eigenregie oder von einem tatsächlich neutralen Dienstleistungsunternehmen, unter der Regie z. B. einer „Lenkungsgruppe“ wie im Falle der sogenannten vertieften Untersuchungen erbracht?

15

In welcher Form wird die betroffene Region (Bürger und Bürgerinnen, betroffene Gemeinden, Initiativen und Verbände) in die Konzeption und die inhaltliche Ausgestaltung des Untersuchungsprogramms einbezogen?

16

Erfolgen eine Vorstellung und Diskussion der Untersuchungsschwerpunkte in der betroffenen Region, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

17

Zu welchem (Zwischen-)Ergebnis kommen die Prüfungen der landesplanerischen Beurteilung durch das BfG und die BAW?

18

In welcher Weise werden bzw. wurden der Sachverstand, die fachlichen Beurteilungen und die ortsbezogenen Kenntnisse z. B. des Bundesamtes für Naturschutz, der örtlichen Naturschutzverwaltungen und der Naturschutzverbände vom BfG und BAW in die Prüfung einbezogen?

19

Wann und wie werden die Prüfungsergebnisse veröffentlicht und/oder den vor Ort betroffenen Bürgern und Bürgerinnen, den betroffenen Gemeinden, den beteiligten übrigen Verwaltungen (z. B. dem Bundesamt für Naturschutz und den örtlichen Naturschutzbehörden) und den Initiativen und Verbänden mitgeteilt und mit diesen fachlich diskutiert?

Berlin, den 4. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen