UMTS-Lizenzen und -Frequenzen
der Abgeordneten Dr. Martina Krogmann, Matthias Wissmann, Ernst Hinsken, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dr. Hansjürgen Doss, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost, Dr. Bernd Protzner, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Hartmut Schauerte, Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
UMTS – Universal Mobile Telecommunications System – ist eine vielversprechende Schlüsseltechnologie für die drahtlose breitbandige Kommunikation. UMTS ist eine der technischen Chancen der modernen, mobilen Informationsgesellschaft. Die hohe Datenübertragungsrate ermöglicht nicht nur räumlich ungebundene Telefonie und konventionelle Internet-Nutzung, sondern beschleunigt gleichzeitig die Konvergenz von Telekommunikation, Informationstechnologie, Medien und Inhalteanbietern und kann so die technische Basis neuer Geschäftsmodelle – und damit auch neuer Arbeitsplätze – bilden.
Durch die enormen finanziellen Belastungen auf Grund des Lizenzerwerbs in Deutschland befinden sich einige Erwerber der UMTS-Lizenzen nach Medienberichten in einer betriebswirtschaftlich schwierigen Situation, die negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft befürchten lässt. Auch die finanzielle Situation der betroffenen Kommunen hat sich durch geringere Einnahmen dramatisch verschlechtert.
Die Fähigkeit der Erwerber der deutschen Lizenzen, in Zukunftsinfrastrukturen zu investieren, ist durch den sehr hohen Preis geschwächt worden und stellt für die betroffenen Unternehmen, aber auch für die zukünftigen Nutzer eine Sonderbelastung dar. Zukunftsträchtige Technologien für die dritte Generation der Mobilkommunikationssysteme und die damit verbundenen hoch qualifizierten Arbeitsplätze drohen durch die Belastungen durch Lizenzerwerb und -bedingungen in Deutschland erst sehr viel später als in den Ländern zu entstehen, in denen ein spezielles Vergabeverfahren (beauty-contest) stattgefunden hat.
Gleichzeitig würde der volkswirtschaftliche Schaden durch die – im internationalen Vergleich verspätete – Einführung von UMTS in Deutschland noch vergrößert.
In einigen europäischen Staaten wird bereits erwogen, die Lizenzbedingungen in Anbetracht der veränderten wirtschaftlichen Lage zu Gunsten der Unternehmen nachträglich zu modifizieren, was die Erwerber der deutschen Lizenzen im europäischen Vergleich zusätzlich behindern würde. Vor diesem Hintergrund hat sich auch in Deutschland eine Diskussion über eine mögliche Veränderung der Lizenzbedingungen entwickelt. Derzeit sehen diese u. a. vor, dass die erworbenen Frequenzen grundsätzlich nicht übertragbar und daher auch nicht frei handelbar sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen der höchst unterschiedlichen Preisgestaltung in Europa bei der Lizenzvergabe auf den Standort Deutschland und die Investitionskraft der in Deutschland tätigen Unternehmen?
Wie hoch sind die direkten und indirekten Einnahmeverluste der Kommunen auf Grund der UMTS-Lizenzversteigerungen?
Inwieweit sind in Anbetracht der schwächeren konjunkturellen Aussichten für die betroffenen Unternehmen kompensatorische Maßnahmen zu Gunsten der Kommunen durch die Bundesregierung erfolgt bzw. geplant?
Welche nachträglichen Modifikationen der Lizenzbedingungen in anderen europäischen Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Wie beurteilt sie diese (insbesondere im Verhältnis zur Wettbewerbslage in Deutschland)?
Sieht die Bundesregierung Bedarf und Möglichkeiten nachträglicher Modifikationen der Lizenzbedingungen in Deutschland?
Welche Gründe hat die Bundesregierung für ihre Einschätzung?
Wie beurteilt die Bundesregierung Ansinnen, privatrechtliche Übertragungen von Frequenzen auch außerhalb des Wechsels der Eigentumsverhältnisse des UMTS-Zuteilungsempfängers in Deutschland zu ermöglichen?
Welche Gründe liegen ihrer Beurteilung zu Grunde?
Hält die Bundesregierung eine Änderung der Lizenzbedingungen für richtig, nach der bei Konkursanmeldung oder Fusion mit einem anderen Lizenzinhaber die Frequenzen und Lizenzen nicht automatisch an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zurückfallen?
In welchem Fall stehen nach Ansicht der Bundesregierung die entsprechenden Spezifikationen des UMTS/IMT-Standards in ausreichender Stabilität zur Verfügung?
In welchem Fall ist nach Ansicht der Bundesregierung entsprechende Technik am Markt verfügbar – wenn ausschließlich UMTS-Geräte verfügbar sind oder wenn kombinierte UMTS/GMS-Geräte verfügbar sind?
Ist es zutreffend, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Wissenschaftliche Institut für Kommunikationsdienste (WIK) beauftragt hat, Vorschläge zu unterbreiten, wie der Handel mit Funkfrequenzen in Deutschland gestaltet werden könnte?
Wenn ja, wann ist mit einer Vorstellung der Ergebnisse zu rechnen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des weltweiten Frequenzhandels?