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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Änderung der Farbe der Lackierung von Taxis (G-SIG: 14012900)

Schaffung der Möglichkeit zwischen der in § 26 Ziffer 1.1. (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) festgelegten Farbe und silbermetallic zu wählen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

25.06.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/928305. 06. 2002

Änderung der Farbe der Lackierung von Taxis

der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Günther Friedrich Nolting, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die deutschen Taxiunternehmen beklagen einen hohen Wertverlust beim Wiederverkauf ihrer Fahrzeuge. Privatpersonen lehnen den Kauf von hellelfenbeinfarbenen Gebrauchtwagen ab, und die Autohändler übernehmen die Kraftfahrzeuge nur unter der Bedingung von hohen Preisnachlässen, da sie die Wagen nur im Ausland verkaufen können.

Viele Taxiunternehmer verwenden deshalb andersfarbige Wagen und bekleben sie mit hellelfenbeinfarbener Folie. Allerdings ist dies mit einem hohen Kostenaufwand verbunden und auf der Folie können keine Werbeflächen mehr angebracht werden, da diese die Fahrzeugbeklebung beschädigen. Gerade die Werbeflächen sind aber eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle geworden.

In einigen Bundesländern gibt es für die Außenwerbung am Taxi bereits Ausnahmegenehmigungen von § 26 Ziffer 1.4. der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft). Die Taxiunternehmer dürfen ihre Fahrzeuge nicht nur auf der Fahrzeugtür, sondern auch am Heck und auf dem Dach mit Werbung ausstatten. Aus diesem Grund ist das Argument, dass die Farbe Hellelfenbein ein eindeutiges und sicheres Erkennungsmerkmal der Taxen ist, hinfällig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Taxis gibt es in Deutschland?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele als Taxis gebrauchte Kraftfahrzeuge wieder verkauft werden?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Wiederverkaufswert eines Taxis im Vergleich zu andersfarbigen Gebrauchtwagen ist?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Wertverlust eines hellelfenbeinfarben (RAL 1015 des Farbtonregisters RAL 840 HR) lackierten Kraftfahrzeugs beim Wiederverkauf ist?

5

Wie bewertet die Bundesregierung das Argument der eindeutigen und sicheren Erkennbarkeit von Taxis durch die Farbe Hellelfenbein in Anbetracht der vermehrten Außenwerbung auf den Fahrzeugen?

6

Sind Ausnahmegenehmigungen von § 26 Ziffer 1.1. der BOKraft in dem Sinne möglich, dass es Taxiunternehmen erlaubt wird, zwischen der in § 26 Ziffer 1.1. festgelegten Farbe und silbermetallicfarben zu wählen?

Berlin, den 4. Juni 2002

Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Dr. Karlheinz Guttmacher Rainer Brüderle Jörg van Essen Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Günther Friedrich Nolting Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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