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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Globaler Handel, Ernährungssicherung und Lebensmittelsicherheit (G-SIG: 14012968)

Globalisierung von Handelsströmen im Ernährungsbereich, Sicherstellung von gesundheitsbedenklicher Nahrung, Verbesserung des Kennzeichnungsrechts, unterschiedliche Standards der Lebensmittelproduktion außerhalb der EU, Änderung der Kriterien für die Gewährung von Entwicklungshilfe, Angaben zum Zweck und zur Administration des beim BMVEL angesiedelten Treuhandfonds, Einsatz von Gentechnik bei der Bekämpfung des Hungers, Entwicklung des Ökolandbaus

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

25.07.2002

Aktualisiert

19.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 14/972902. 07. 2002

Globaler Handel, Ernährungssicherung und Lebensmittelsicherheit

der Abgeordneten Annette Widmann-Mauz, Helmut Heiderich, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Klaus-Jürgen Hedrich, Marlies Pretzlaff, Peter Bleser, Klaus Brähmig, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, Gottfried Haschke (Großhennersdorf), Siegfried Helias, Siegfried Hornung, Helmut Lamp, Vera Lengsfeld, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Meinolf Michels, Franz Obermeier, Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Volker Rühe, Norbert Schindler, Wolfgang Steiger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Globalisierung im Agrarsektor kommt vor allem in der Einbindung in weltweite Handelsnetze zum Ausdruck. So importierte Deutschland Güter der Land- und Ernährungswirtschaft aus Drittländern im Zeitraum von Januar bis September 2001 im Wert von 10,5 Mrd. Euro, während der Export in Drittländer nur im Wert von 5,5 Mrd. Euro erfolgte. Insgesamt liegt der Anteil der EU am weltweiten Im- und Export mit je über 42 % derzeit an der Spitze.

Der FAO-Gipfel in Rom (Food and Agriculture Organisation of the United Nations) vom 10. bis 13. Juni 2002 hat gezeigt, dass Welthandel, Ernährungs- und Entwicklungspolitik in deutlichem Zusammenhang stehen.

So ist auf dem FAO-Gipfel eine Erklärung verabschiedet worden, nach der die FAO in zwei Jahren Leitlinien zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung entwickeln soll.

Aus entwicklungspolitischer Sicht wird betont, dass der Hunger in der Welt nur reduziert werden kann, wenn die Entwicklungsländer ihre Agrarprodukte verstärkt auf den Weltmärkten anbieten können. Die Industrieländer dürfen danach nicht die Exportchancen der Entwicklungsländer durch die Abschottung ihrer Agrarmärkte und die Subventionierung ihrer Agrarprodukte schmälern. Dem hat sich das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) mit der Forderung nach Korrekturen im Welthandel angeschlossen.

Mit der FAO hat die Bundesregierung im Mai 2002 eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, nach der ein Treuhandfonds errichtet werden soll, aus dem Projekte der FAO zur Ernährungssicherung und der Stärkung des ländlichen Raumes in Entwicklungsländern finanziert werden sollen. Für das Jahr 2002 stehen hierfür 8,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit verstärkten Agrarexporten aus Entwicklungsländern sind Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit in der Europäischen Union und in Deutschland verbunden.

Schon beim bisherigen Ausmaß des Welthandels mit Agrarprodukten ist die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet:

  • Im Januar 2002 führte die Entdeckung der Einfuhr von mit Chloramphenicol verseuchten Shrimps aus China zu einem Skandal.
  • Im Juni 2002 folgte die Einfuhr von mit Nitrofuran verseuchtem Geflügelfleisch aus Brasilien, Thailand und Indonesien.

Auf diese Probleme war die Bundesregierung nicht vorbereitet. Das BMVEL handelte reaktiv. Das BMVEL hat zwar immer die gläserne Produktion für die Lebensmittelproduktion gefordert, aber beispielsweise wird Fleisch aus Ländern wie Argentinien nicht auf BSE-Freiheit überprüft und wichtige EU-Regelungen zur Gentechnik und Biotechnologie sind noch immer nicht rechtswirksam umgesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie wird die Bundesregierung das Recht der Verbraucher in Deutschland und in der EU auf sichere, gesundheitsunbedenkliche Nahrung sicherstellen, wenn durch veränderte Strategien in der Entwicklungspolitik und dem Welthandel vermehrt Importe von unverarbeiteten und verarbeiteten Produkten aus Drittländern in die EU zu erwarten sind?

2

Welche Grenzen könnte das Ziel der möglichst umfassenden Lebensmittelsicherheit in Europa der Forderung nach einer Verbesserung des Marktzugangs für Agrarprodukte aus Entwicklungsländern setzen?

3

Im Hinblick auf welche Erzeugnisse und Produkte und in welcher Weise will die Bundesregierung zum Schutz der Wahlfreiheit der Verbraucher auf ein absehbar erhöhtes Importaufkommen aus Drittländern mit Änderungen im Kennzeichnungsrecht z. B. zu Herkunftsangaben reagieren angesichts der Tatsache, dass bisher die Herkunft von behandeltem Geflügelfleisch im Gegensatz zu frischem Geflügelfleisch bei dem Import aus Drittländern nicht gekennzeichnet werden muss?

4

Wie stellt die Bundesregierung angesichts unterschiedlicher hygienischer Anforderungen für die Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln in Drittländern und in der EU sicher, dass die deutschen Verbraucher nicht negativ betroffen werden, und wie wird die Einhaltung der Standards kontrolliert?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Rückstandsgrenzen für Importe aus Drittländern, wie z. B. Honig aus Argentinien, deutlich über den festgelegten Werten der EU liegen, und welche Maßnahmen hat sie daher zum Schutz der deutschen Verbraucher ergriffen?

6

In welcher Form unterstützt die Bundesregierung agrarexportierende Entwicklungsländer dabei, sich die notwendige Technologie und die notwendigen Kenntnisse zur Erfüllung der von den Industrieländern gesetzten Standards der Lebensmittelproduktion anzueignen?

7

Ist die Forderung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, dass Empfängerstaaten nach Festlegung der Leitlinien zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung die Erarbeitung von Programmen zur Hungerbekämpfung, zum Zugang zu Saatgut oder Land nachweisen müssen, um Entwicklungshilfe zu erhalten (Nachrichtenagentur epd vom 10. und 13. Juni 2002 sowie DER TAGESSPIEGEL vom 12. Juni 2002, S. 6), mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) abgestimmt, und läuft sie darauf hinaus, ein zusätzliches Kriterium für die Vergabe deutscher Entwicklungshilfegelder aufzustellen?

8

Aus welchem Grund hat die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, den Treuhandfonds als „bilateral“ bezeichnet (Pressemitteilung des BMVEL Nr. 155 vom 22. Mai 2002 und Informationen des BMVEL Nr. 21/22 vom 31. Mai 2002)? Gibt es noch andere Beitragszahler als die Bundesrepublik Deutschland?

9

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorwurf, dass die Zuständigkeit für den entwicklungspolitisch orientierten Treuhandfonds nicht beim BMZ, sondern beim BMVEL angesiedelt ist, und dass dadurch das Risiko unnötiger Doppelarbeit und der Bedarf an zusätzlicher Koordinierungsarbeit innerhalb der Bundesregierung ohne triftigen Grund erhöht wurde?

10

Welche Aufgaben hat der Treuhandfonds im Einzelnen?

11

Wer verwaltet den Fonds, nach welchen Maßgaben wird er verwaltet und inwiefern sind das BMVEL und das BMZ darin eingebunden?

12

Welche Bedingungen sind nach den Rahmenvereinbarungen des Treuhandfonds an die Vergabe von finanziellen Mitteln geknüpft?

13

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung im Kampf gegen Hunger der Einsatz von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen spielen und welchen Beitrag will die Bundesregierung leisten?

14

Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung der FAO, dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen die Nahrungsmittelproduktion steigern kann und daher dem Kampf gegen Hunger dient, und wenn ja, mit welchen Mitteln unterstützt sie diesbezüglich die FAO?

15

Welche Bedeutung soll nach Auffassung der Bundesregierung die Gentechnik bei der Aufstellung der Pläne und Aktionsprogramme haben, die mögliche Empfängerländer nach der Idee der auf dem FAO-Gipfel vereinbarten freiwilligen Leitlinien vorlegen müssen?

16

Welches Ausmaß hat der Import von Erzeugnissen und Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen in die EU im Jahr 2002 im Vergleich zu 1998 erreicht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

17

Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung für die Steigerung des Ökolandbaus nach dem selbstgesteckten Ziel auf 20 % innerhalb von zehn Jahren durch den zu erwartenden vermehrten Import von Nahrungsmitteln aus Drittländern?

18

Wie soll die Wahlfreiheit der Verbraucher in Bezug auf das Vorhandensein gentechnisch veränderter Pflanzen gemäß der von der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, propagierten „gläsernen Produktion“ gewährleistet werden (Regierungserklärung vom 8. Februar 2001)?

Berlin, den 2. Juli 2002

Annette Widmann-Mauz Helmut Heiderich Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Klaus-Jürgen Hedrich Marlies Pretzlaff Peter Bleser Klaus Brähmig Peter Harry Carstensen (Nordstrand) Albert Deß Gottfried Haschke (Großhennersdorf) Siegfried Helias Siegfried Hornung Helmut Lamp Vera Lengsfeld Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Meinolf Michels Franz Obermeier Hans-Peter Repnik Dr. Klaus Rose Volker Rühe Norbert Schindler Wolfgang Steiger Friedrich Merz Michael Glos und Fraktion

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