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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Vorlage des angekündigten Konzeptes der Bundesregierung zu verbesserten Rahmenbedingungen der Rock- und Popmusik in Deutschland (G-SIG: 14012921)

Umsetzung von EU-Vorgaben zum Urheberrecht, insbesondere Regelungen für das Verbot illegalen Kopierens, Bundesförderung der Rock- und Popmusik, u.a. Einrichtung eines Musik-Exportbüros, Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen, Förderung des Musikunterrichts

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

01.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/937211. 06. 2002

Vorlage des angekündigten Konzeptes der Bundesregierung zu verbesserten Rahmenbedingungen der Rock- und Popmusik in Deutschland

der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Hartmut Koschyk, Anton Pfeifer, Hans-Peter Repnik, Dr. Wolfgang Schäuble, Margarete Späte, Erika Steinbach, Dr. Rita Süssmuth und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat im Oktober 2000 unter dem Titel „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt (Bundestagsdrucksache 14/4290), die die Bundesregierung im September 2001 beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 14/6993).

In der Debatte des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2002 (Plenarprotokoll 14/219, S. 21764 C ff.) hat die Bundesregierung eine Reihe von Initiativen angekündigt. Bisher liegen jedoch keine konkreten Ergebnisse vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie wird die Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union zum Urheberrecht („Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“), die u. a. Regelungen für das Verbot illegalen Kopierens vor allem auf digitale Speichermedien enthält, in nationales Recht umsetzen?

2

Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede vom 22. Februar 2002 geäußerte Möglichkeit, eine Förderung der Rock- und Popmusik mit Unterstützung der Branche analog zur Filmförderung zu realisieren, auszuloten?

3

Wann beabsichtigt die Bundesregierung den vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in derselben Rede angekündigten Entwurf mit Vorschlägen für ein Musik-Exportbüro vorzulegen?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung die vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede angekündigte Förderung von Clubs umzusetzen, und wenn ja, in welcher Form ist dies geplant?

5

Welche weitere Förderung von Rock- und Popmusik sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatte neben einem Musikexportbüro vor?

Ist insbesondere geplant, eine besondere Präsentation der Bundesrepublik Deutschland auf der Musikmesse in Cannes zu organisieren, wie es andere Staaten bereits mit Erfolg gemacht haben (z. B. Cool Sweden)?

6

Mit welchen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung eine Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik im nationalen Markt?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede vom 22. Februar 2002, dass es in Deutschland eine Trennung von „E“ und „U“ gebe, die „im internationalen Vergleich vermutlich sogar einmalig ist“ für die künftige Behandlung von „E“- und „U“-Musik bei der GEMA?

8

Plant die Bundesregierung – in Abstimmung mit den Bundesländern – Maßnahmen für die Förderung des Musikunterrichts?

9

In welcher Weise hat die Bundesregierung die neueren Veränderungen bei der Besteuerung von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die sich aus dem Steueränderungsgesetz 2001 sowie aus der Milderungsregelung (Pressemitteilung des Staatsministers Julian Nida-Rümelin vom 12. April 2002) ergeben haben, den ausführenden Behörden wie auch den davon Betroffenen kommuniziert und sieht sie – vor dem Hintergrund, dass von manchen Finanzämtern immer noch nach dem alten Rechtsstand abgerechnet wird – hier gegebenenfalls die Notwendigkeit einer verbesserten Informationsvermittlung?

10

Welche Studien im Bereich der Förderung von Musik hat die Bundesregierung seit Vorliegen der Großen Anfrage „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/4290 vom 31. Oktober 2000) in Auftrag gegeben?

Welche Kosten wurden in welchen Haushaltstiteln dafür etatisiert?

Welche Ergebnisse liegen bis dato vor?

Berlin, den 11. Juni 2002

Steffen Kampeter Dr. Norbert Lammert Bernd Neumann (Bremen) Hartmut Koschyk Anton Pfeifer Hans-Peter Repnik Dr. Wolfgang Schäuble Margarete Späte Erika Steinbach Dr. Rita Süssmuth Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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