Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/9651
14. Wahlperiode 01. 07. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 26. Juni 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kampeter, Dr. Norbert Lammert,
Bernd Neumann (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/9372 –
Vorlage des angekündigten Konzeptes der Bundesregierung zu verbesserten
Rahmenbedingungen der Rock- und Popmusik in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag hat im Oktober 2000
unter dem Titel „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und
Popmusik in Deutschland“ eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt
(Bundestagsdrucksache 14/4290), die die Bundesregierung im September
2001 beantwortet hat (Bundestagsdrucksache 14/6993).
In der Debatte des Deutschen Bundestages am 22. Februar 2002
(Plenarprotokoll 14/219, S. 21764 C ff.) hat die Bundesregierung eine Reihe von
Initiativen angekündigt. Bisher liegen jedoch keine konkreten Ergebnisse vor.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Frühere Bundesregierungen haben dem Bereich Rock- und Popmusik im
Rahmen ihrer jeweiligen kulturellen und wirtschaftlichen Förderung kaum
Aufmerksamkeit geschenkt. Erst mit der Einrichtung des Beauftragten der
Bundesregierung für Angelegenheit der Kultur und der Medien wurde auch für diese
Branche ein politischer Ansprechpartner geschaffen, der – soweit andere
Ressorts betroffen sind – auch als Mittler und Impulsgeber innerhalb der
Bundesregierung tätig wird.
Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin hat in der o. a. Debatte einen
Diskussionsentwurf angekündigt, „in dem einige Vorschläge […], enthalten sein
werden. […] Die konkrete Umsetzung wird in dieser Legislaturperiode nicht
mehr möglich sein.“
Schon von daher können noch „keine konkreten Ergebnisse“ angemahnt
werden. Ohnedies hat die Bundesregierung mehrfach deutlich gemacht, dass sie
von der Wirtschaft maßgebliche Initiativen einschließlich konkreter Vorschläge
bis hin zur Finanzierung erwartet. Schließlich geht es hier in hohem Maße um
wirtschaftliche Interessen.
1. Wie wird die Bundesregierung die Vorgaben der Richtlinie der
Europäischen Union zum Urheberrecht („Richtlinie zur Harmonisierung
bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft“), die u. a. Regelungen für das Verbot illegalen
Kopierens vor allem auf digitale Speichermedien enthält, in nationales
Recht umsetzen?
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 18. März 2002 einen
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft vorgelegt. Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie
2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und
der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
Die beteiligten Kreise haben sich inzwischen im Rahmen einer Anhörung zu
dem Entwurf geäußert und auch schriftlich zum Referentenentwurf Stellung
genommen.
Die Bundesregierung wird in Kürze einen anhand der Stellungnahmen
überarbeiteten Gesetzentwurf vorlegen. Kernpunkte der Gesetzesnovelle werden die
Aufnahme eines ausschließlichen Rechtes der öffentlichen Zugänglichmachung
in den Katalog der urheberrechtlichen Verwertungsrechte sein. Zudem sollen
wirksame technische Maßnahmen, die zum Schutz urheberrechtlich geschützter
Werke und sonstiger Schutzgegenstände eingesetzt werden, rechtlich gegen
Umgehung geschützt werden. Die Schranken des Urheberrechts sollen mit
Blick auf die Möglichkeiten der Digitaltechnik neu bewertet und an moderne
Informationstechnologien angepasst werden.
Einzelheiten sind dem Referentenentwurf vom 18. März 2002 bzw. dem in
Kürze vorliegenden Regierungsentwurf zu entnehmen.
2. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die
vom Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur
und Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede
vom 22. Februar 2002 geäußerte Möglichkeit, eine Förderung der Rock-
und Popmusik mit Unterstützung der Branche analog zur Filmförderung zu
realisieren, auszuloten?
Die mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft sowie
Branchenvertretern bislang diskutierten Überlegungen zur Unterstützung der
Musikbranche unter kultur- und wirtschaftspolitischen Aspekten konzentrieren sich
auf die Einrichtung eines „Deutschen Musikbüros“, das analog zu
vergleichbaren Einrichtungen in Europa eine gezielte kulturelle Vermittlung einschließlich
des Verkaufs von in Deutschland produzierter Musik befördern soll. Zusammen
mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft wurde eine Studie in
Auftrag gegeben, die bis zum Herbst 2002 die internationalen Fördermodelle
analysieren und Vorschläge für den Aufbau eines deutschen Büros
einschließlich seiner Finanzierung liefern soll.
Eventuelle weitere Maßnahmen mit einer gewissen Analogie zur
Filmwirtschaft werden zurzeit noch geprüft. Konkrete Ergebnisse liegen noch nicht vor.
Allerdings bleibt auch die Musikwirtschaft aufgerufen, hierzu entsprechende
Vorschläge zu machen.
3. Wann beabsichtigt die Bundesregierung den vom Beauftragten der
Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister
Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in derselben Rede angekündigten
Diskussionsentwurf mit Vorschlägen für ein Musik-Exportbüro vorzulegen?
Der angekündigte Diskussionsentwurf über das konzeptionelle Herangehen der
Bundesregierung an die verstärkte Förderung von Rock- und Popmusik –
einschließlich der Einrichtung eines Musikexportbüros – wird dem Ausschuss
für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages noch vor der Sommerpause
zugeleitet.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung die vom Beauftragten der
Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und Medien, Staatsminister Prof. Dr.
Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede angekündigte Förderung von Clubs
umzusetzen, und wenn ja, in welcher Form ist dies geplant?
Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin hat in seiner Rede eine Förderung
von Clubs beispielhaft genannt. Jeder Überlegung zu diesem Thema muss zu
Grunde liegen, dass nicht der Bund, sondern in erster Linie die Kommunen und
Länder für eine derartige Förderung zuständig sind.
Dennoch ist die Bundesregierung daran interessiert, an einer übergreifenden
Konzeption in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Ländern mitzuwirken.
5. Welche weitere Förderung von Rock- und Popmusik sieht die
Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatte neben einem Musikexportbüro
vor?
Ist insbesondere geplant, eine besondere Präsentation der Bundesrepublik
Deutschland auf der Musikmesse in Cannes zu organisieren, wie es andere
Staaten bereits mit Erfolg gemacht haben (z. B. Cool Sweden)?
Die wirtschaftlichen Förderinstrumentarien des Bundes für Existenzgründer
und kleine und mittelständische Unternehmen des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie (BMWi), wie auch bestimmte Förderprogramme
der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Ausgleichsbank sowie
die ERP-Programme, stehen auch der Musikwirtschaft und somit auch der
Rock- und Popmusik offen. Genutzt werden können diese für Investitionen von
langlebigen Wirtschaftsgütern (z. B. Bühnentechnik, Instrumentarien) und im
Rahmen von Investitionen bei der Gründungsfinanzierung von Unternehmen,
sofern ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept vorgelegt wird.
Eine Präsentation der deutschen Musikwirtschaft auf Messen, die bislang vom
BMWi finanziell unterstützt wurde (deutscher Gemeinschaftsstand bei der
MIDEM in Cannes), würde mit der Errichtung eines Deutschen Musikbüros
sinnvoller weise in dessen Aufgabenbereich fallen und wäre somit auch in
dessen Finanzrahmen zu berücksichtigen; Gespräche mit der Musikwirtschaft
haben bereits stattgefunden.
6. Mit welchen Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung eine
Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und Popmusik im nationalen
Markt?
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen, die das digitale Kopieren
verhindern helfen und die Rechte der Urheber schützen sollen (vgl. Antwort zu
Frage 1), ist für eine Stärkung der in Deutschland produzierten Rock- und
Popmusik im nationalen Markt vor allem deren stärkere Berücksichtigung in den
Medien von entscheidender Bedeutung. Mögliche Maßnahmen, die sich nicht
in rechtlichen Regelungen erschöpfen müssen, können allerdings nur in
Absprache mit den für den Rundfunk zuständigen Ländern getroffen werden. Hier
ist die Bundesregierung noch in der Sondierungsphase.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung
des Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und
Medien, Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin, in seiner Rede vom
22. Februar 2002, dass es in Deutschland eine Trennung von „E“ und „U“
gebe, die „im internationalen Vergleich vermutlich sogar einmalig ist“ für
die künftige Behandlung von „E“- und „U“-Musik bei der GEMA?
Weder das Urheberrechtsgesetz (UrhG) noch das
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG) unterscheiden zwischen U-Musik und E-Musik. Eine
solche Unterscheidung ist allerdings bei der Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und ihren
Vorläuferorganisationen seit nunmehr fast hundert Jahren gebräuchlich.
Der Gesetzgeber hat diese Praxis bei der Neuordnung des Urheberrechts im
Jahre 1965 vorgefunden und in § 7 UrhWG bestimmt, dass die Verteilungspläne
der Verwertungsgesellschaften dem Grundsatz genügen müssen, kulturell
bedeutende Werke und Leistungen zu fördern. Den Verwertungsgesellschaften
und damit auch der GEMA steht bei der Verteilung des Inkassos von Gesetzes
wegen ein Gestaltungsspielraum zu. Die Praxis der GEMA (und der anderen
Verwertungsgesellschaften) ist danach nicht zu beanstanden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 46 der Großen Anfrage der Fraktion
der CDU/CSU „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik
in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 14/6993) verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung – in Abstimmung mit den Bundesländern –
Maßnahmen für die Förderung des Musikunterrichts?
Für einen Ausbau der Ganztagsschulen hat die Bundesregierung den Ländern
angeboten, bis 2007 insgesamt 4 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen. Die
Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, hat darauf
hingewiesen, dass sich mit dem Ausbau von Ganztagsschulen auch neue
Möglichkeiten für die kulturelle Bildung und die Integration der Künste in eine ganztägige
Bildung und Erziehung ergeben. Sie hat in der Rede vor dem Deutschen
Bundestag am 13. Juni 2002 erklärt: „Wir brauchen eine Schule, in der auch
musische Fächer unterrichtet werden, in der Kinder selbst musizieren und Theater
spielen können …“. Für die Fragen der Gestaltung des Musikunterrichts sind
die Länder zuständig.
Die Bundesregierung fördert außerdem zusammen mit den Ländern im Rahmen
der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung
das Programm „Kulturelle Bildung im Medienzeitalter“. Dabei werden auch
einige Modellversuche zur Einbeziehung der Neuen Medien in den
Musikunterricht der Schulen und in die Musikausbildung an Hochschulen
durchgeführt.
Im Rahmen der Fördermaßnahme „InfoSchul“ wurden in den vergangenen
Jahren in Abstimmung mit den Ländern verschiedene Projekte zur musischen
Erziehung – darunter auch zum Musikunterricht – in Schulen und in der
Lehrerausbildung gefördert. Das ebenfalls vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung geförderte Projekt „Lehrer-Online“ stellt den Schulen aufbereitete
Unterrichtseinheiten aus der Schulpraxis zum Thema Musikerziehung zur
freien Verfügung. Durch den Ausbau dieser Angebote können Lehrkräfte auf
ein zunehmendes Angebot multimedialer Unterrichtsprojekte für den
Musikunterricht zurückgreifen.
9. In welcher Weise hat die Bundesregierung die neueren Veränderungen
bei der Besteuerung von ausländischen Künstlerinnen und Künstlern, die
sich aus dem Steueränderungsgesetz 2001 sowie aus der
Milderungsregelung (Pressemitteilung des Staatsministers Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin
vom 12. April 2002) ergeben haben, den ausführenden Behörden wie
auch den davon Betroffenen kommuniziert und sieht sie – vor dem
Hintergrund, dass von manchen Finanzämtern immer noch nach dem alten
Rechtsstand abgerechnet wird – hier gegebenenfalls die Notwendigkeit
einer verbesserten Informationsvermittlung?
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat unter Beteiligung des
Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
nach dem Inkrafttreten der Milderungsregelungen beim Steuerabzug für
ausländische Künstlerinnen und Künstler Anwendungsfragen mit den Ländern
abgestimmt. Über das Ergebnis wurde die Öffentlichkeit durch Presseerklärungen
des Kulturbeauftragten und des BMF vom 12. April 2002 informiert. Die
Unterrichtung der örtlichen Finanzbehörden ist Aufgabe der Länder. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass dies geschehen ist. Ein BMF-Schreiben zu
diesen Anwendungsfragen wird in Kürze veröffentlicht.
10. Welche Studien im Bereich der Förderung von Musik hat die
Bundesregierung seit Vorliegen der Großen Anfrage „Bestandsaufnahme und
Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“
(Bundestagsdrucksache 14/4290 vom 31. Oktober 2000) in Auftrag gegeben?
Welche Kosten wurden in welchen Haushaltstiteln dafür etatisiert?
Welche Ergebnisse liegen bis dato vor?
Die Bundesregierung hat seit Vorliegen der Großen Anfrage zunächst keine
eigenen Studien in Auftrag gegeben, sondern bereits vorhandene Studien und
Publikationen (u. a. MusikerInnen – Übungsbunker – Szene-Clubs, Zur
Infrastruktur der Popularmusik in Hamburg, hrsg. von Albrecht Schneider, Lit-
Verlag 2001 sowie die Diplomarbeit von Erika Jahn an der Hochschule für
Wirtschaft und Politik „Die Quotenregelung zur Sicherung französischen
Liedguts im Hörfunk – Ursachen, Durchsetzungsprobleme und
Auswirkungen“, Studie im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft
und Kultur zur Rock- und Popakademie in Hannover) zur Meinungsbildung
herangezogen.
Die mit dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft gemeinsam
vereinbarte und finanzierte Studie zum Aufbau eines Musikexportbüros (vgl.
Antwort zu Frage 2) wird aus dem Ansatz für die Musikförderung in Kap. 04 05,
Tit. 684 21 finanziert.
Darüber hinaus wurde eine Jahresanalyse des Anteils deutschsprachiger und in
Deutschland produzierter Musik in den Hörfunkprogrammen in Auftrag
gegeben, die aus derselben Haushaltsstelle finanziert wird.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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