Verbraucherschutz bei Erwerbsmodellen von Immobilien
der Abgeordneten Nicole Maisch, Peter Hettlich, Dr. Gerhard Schick, Jerzy Montag, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Deutschland wurden bereits mehr als 300 000 Verbraucherinnen und Verbraucher durch den Kauf von minderwertigen Immobilien (so genannten Schrottimmobilien) geschädigt. Zielgruppen skrupelloser Verkäuferinnen und Verkäufer waren zum großen Teil Klein- und Mittelverdiener, denen bei Hausbesuchen und im so genannten Strukturvertrieb darlehensfinanzierte Immobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft wurden. Die Finanzierung der Immobilienkredite wurde teilweise von namhaften Banken angeboten.
Die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher haben auf diese Weise Immobilien erworben, deren Wert sich häufig auf weniger als die Hälfte des Verkaufspreises bezifferte. Die fehlende Rentabilität der Immobilien hat viele betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Verschuldungssituation getrieben, deren Folgen sich nicht zuletzt in der privaten und staatlichen Altersversorgung in den folgenden Jahren noch deutlicher bemerkbar machen werden.
Die besonders in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts angebotenen Erwerbsmodelle werden heute im so genannten grauen Kapitalmarkt mit leicht modifizierten Methoden und Anlageobjekten fortgeführt. Sie werfen Fragen nach erneutem Regelungsbedarf, Präventionsmaßnahmen und Initiativen für mehr Verbraucherschutz auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Was tut die Bundesregierung, damit die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Kreditinstituten in ihren Verbraucherrechten gestärkt werden?
Inwieweit greift die Bundesregierung die Hinweise des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) auf und weist den Banken die mit den so genannten Schrottimmobilienverkäufen verbundenen Risiken gesetzlich zu?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die deutsche Kreditwirtschaft und den Anlegermarkt wieder gestärkt wird?
Mit welchen Instrumenten verbessert die Bundesregierung im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes die Finanzaufklärung für die Verbraucherinnen und Verbraucher?
Inwiefern sorgt die Bundesregierung dafür, dass die Geschädigten Zugang zu den Erkenntnissen der Finanzaufsicht erhalten können?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die betroffenen Ministerien (Justiz, Verbraucherschutz und Finanzen) sich vernetzen und für die Geschädigten eine angemessene Rechtssicherheit schaffen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft vor dem Kauf von Anlageprodukten wie Immobilien durch die Anlageberaterinnen und -berater ausreichend beraten und informiert werden?
Inwieweit erwägt die Bundesregierung verschärfte Registrierungs- und Haftungsregelungen für die Anlageberaterinnen und -berater?
Inwiefern strebt die Bundesregierung im Zusammenhang mit unzureichend beratenen Immobilienkäuferinnen und -käufern eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Geschädigten an?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Klageansprüche länger geltend machen können?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Klagen im Bereich von Geldanlagen?
Welche Gründe sprechen gegen eine Pflicht zur Offenlegung einer von den Banken durchgeführten Immobilienbewertung?
Welche besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherinnen und Verbraucher sind in den letzten 2 Jahren im Zusammenhang mit kreditfinanzierten Immobilienfinanzierungen eingeführt worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Vertriebssperre für die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen im Reisegewerbe?
Wie beurteilt die Bundesregierung Forderungen nach der Streichung von Sonderregeln (insbesondere § 358 BGB) für Immobilienkredite bei Widerrufsrechten im Bürgerlichen Gesetzbuch?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2005 zu kreditfinanziertem Immobilienerwerb und der Anwendung der Haustürwiderrufs-Richtlinie in Deutschland?
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in Deutschland, um Urteile aufzuheben, die gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßen?
Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung mit den Regeln des § 17 Abs. 2a des Beurkundungsgesetzes vor, die Verbraucherinnen und Verbrauchern ausreichende Bedenk- und Kenntnisnahmezeit gewähren sollen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zukunft zu stärken, damit sie die Geschädigten durch Aufklärung unterstützen kann?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit die Geschädigten in Zukunft als gemeinsame Klägerinnen und Kläger in einem vereinfachten Verfahren auftreten können?