Rehabilitierung von Kindersoldaten in Mosambik
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Willibald Jacob und der Gruppe der PDS — Drucksache 13/11364 —
Fast 17 Jahre lang herrschte in Mosambik ein blutiger Bürgerkrieg, der das südostafrikanische Land fast völlig zerstört hat. Zu den Opfern des vom südafrikanischen Apartheidregime geschü rten Krieges gehören besonders die Kinder: 300 000 Kinder wurden Kriegswaise, unzählige Kinder wuchsen auf der Flucht, getrennt von Familienangehörigen, in Gefangenschaft oder Lagern und inmitten der Kampfhandlungen auf. Befragungen von Kindern in Flüchtlingslagern haben ergeben, daß fast 90 Prozent von ihnen Mißhandlungen miterlebt haben, zwei Drittel waren entführt worden, mehr als die Hälfte wurde gefoltert, viele Mädchen wurden vergewaltigt, schätzungsweise 10 000 Kinder von den Rebellenmilizen waren entführt und aus den Dörfern in die Militärlager verschleppt worden. Dort wurden sie unter Anwendung von Gewalt und Drogen als Arbeitskräfte und Kindersoldaten mißbraucht. So wurden zehn- bis zwölfjährige Jungen nicht nur Opfer, sondern oft auch zu Tätern, die raubten, mordeten und brandschatzten.
Über die Anzahl dieser sog. Kindersoldaten gibt es keine offiziellen Angaben; sie und alle anderen durch die Kriegserlebnisse traumatisierten Kinder sind nirgends registriert. Nach dem Friedensabkommen zwischen der ehemals sozialistischen Regierung und den antikommunistischen Rebellen (RENAMO) von 1992 und den ersten demokratischen Wahlen 1994 hat eine friedvolle Entwicklung in Mosambik eingesetzt.
Neben der Reorganisation von Wirtschafts-, Politik- und Verwaltungsstrukturen werden erhebliche Anstrengungen unternommen, die Landwirtschaft und das Gesundheitswesen wiederaufzubauen. Ebenso wurde auch mit der Neurekrutierung der mosambikanischen Armee begonnen.
Die mosambikanische Regierung hat am 8. Juli 1998 bekanntgegeben, daß sie in der Zeit zwischen dem 1. August und dem 30. September mit der Einberufung von Jugendlichen in die Armee beginnen wird. Nach dem zugrundeliegenden, im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedeten Gesetz könnten damit 200 000 Jugendliche, darunter zahlreiche, die als Kindersoldaten oder Kindermilizen im Bürgerkrieg gedient haben, wieder zum Militärdienst herangezogen werden.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihre grundsätzliche Haltung zur Frage von „Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten" in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Ernstberger u. a. und der Fraktion der SPD „Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten" (Drucksache 13/11270) vom 23. Juli 1998 ausführlich dargestellt.
Fragen und Antworten14
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, daß eine große Anzahl von Kindern im mosambikanischen Bürgerkrieg zu Kindersoldaten wurden und durch den Krieg massenhaft traumatisiert wurden? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis über die zahlenmäßige Größenordnung?
Es ist eine bekannte Tatsache, daß beide Kriegsparteien während des 16 Jahre dauernden Bürgerkrieges in Mosambik in großem Ausmaß Kindersoldaten eingesetzt haben. Genaue Zahlenangaben liegen allerdings nicht vor, es gibt nur Schätzungen. UNICEF hat im Jahre 1988 geschätzt, daß allein die RENAMO 2 300 bis 10 000 Kinder als Soldaten mißbraucht hat. Die US- Organisation „save the children", die im Juni 1994 Zugang zu den Lagern der RENAMO hatte, bezifferte die Zahl der Kindersoldaten zu diesem Zeitpunkt mit 2 000. Seit dem Friedensvertrag im Jahre 1992 hatte allerdings zu diesem Zeitpunkt schon eine große Zahl der Kindersoldaten die Lager verlassen, um in die Dörfer zurückzukehren. Auch auf seiten der Regierungsarmee wurden, wenn auch in geringerem Ausmaß, Kindersoldaten, insbesondere in den Volksmilizen, eingesetzt. Über ihre Zahl gibt es allerdings keine Schätzungen.
Wenn nein, hat die Bundesregierung analytische Erkenntnis über Verlauf und Folgen des mosambikanischen Bürgerkrieges? Woher bezieht sie ihre dafür erforderlichen Informationen?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Arbeitet die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zusammen, die in Mosambik tätig sind? Wenn ja, mit welchen (bitte nament lich auflisten)?
Ja, bei den laufenden Projekten der Entwicklungszusammenarbeit wird in unterschiedlicher Form mit NRO zusammengearbeitet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung fördert die Arbeit folgender deutscher Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Mosambik:
- Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe
- Katholische Zentralstelle für Entwicklungshilfe
- Friedrich-Ebert-Stiftung
- Eine Welt Forum Weyhe e.V.
- medico international e.V. und
- Weltfriedensdienst
Im übrigen arbeiten fast alle der 20 laufenden Projekte der Technischen Zusammenarbeit mit Mosambik im engeren Sinne auch mit mosambikanischen NRO zusammen.
Unterstützt die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen bzw. kirchliche Projekte, die sich zur Aufgabe stellen, kriegstraumatisierte Kinder in Mosambik zu betreuen und sog. Kindersoldaten zu rehabilitieren und zu reintegrieren? Wenn ja, welche Organisationen, in welchem finanziellen Umfang und im Rahmen welcher Projekte?
Die Betreuung und Reintegration von Kindersoldaten wird im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Mosambik gefördert. Seit 1994 gibt es ein Projekt der Organisation „medico-international" mit der mosambikanischen NRO Amosapo (Associacao mocambicana de saude publica) zur psychosozialen Betreuung und Rehabilitation kriegstraumatisierter Kinder und Jugendlicher. Das Projekt verfolgt den Ansatz, den Kindern zu helfen, ihre traumatischen Erfahrungen mit Hilfe westlicher Psychotherapie und traditioneller afrikanischer Riten zu bewältigen. Betreut werden ca. 1 200 Kinder und Jugendliche, von denen ca. 200 ehemalige Kindersoldaten sind. Der größte Teil ist jetzt zwischen 16 und 22 Jahre alt. Neben einer psychologischen Betreuung erhalten sie auch eine Ausbildung in der Landwirtschaft, Fischerei oder Töpferei.
Im Jahre 1996 hat die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit einen internationalen Kongreß in Mosambik zum Thema „Kinder, Krieg und Verfolgung, Wiederaufbau der Hoffnung" finanziert, der wichtige Erkenntnisse über Ursachen, Therapie und Prävention psychischer Traumatisierung von Kindern und Jugendlichen durch Krieg und Verfolgung vermittelt hat. An dem Kongreß, an dem auch das Universitätskrankenhaus Eppendorf beteiligt war, nahmen 38 Länder und 300 Experten teil.
Ebenfalls 1996 hat die GTZ aus Eigenmitteln ein Ausbildungszentrum einer mosambikanischen NRO für kriegstraumatisierte Jugendliche und ehemalige Kindersoldaten gefördert.
Inzwischen erwachsene ehemalige Kindersoldaten gehören auch zur Zielgruppe des Projekts „Reintegration demobilisierter Soldaten und zurückgekehrter Flüchtlinge" der bilateralen technischen Zusammenarbeit mit Mosambik im engeren Sinne. Das Projekt hat für die genannte Zielgruppe insgesamt bisher etwa 7 000 Arbeitsplätze geschaffen.
Zudem sind ehemalige Kindersoldaten auch bei den Vorhaben Grundschulbildung und Familienplanung/Familiengesundheit und bei der ländlichen Entwicklung und Ernährungssicherung ein Teil der Zielgruppe.
War das Thema Kindersoldaten bzw. kriegstraumatisierte Kinder Teil von offiziellen Gesprächen zwischen deutschen und mosambikanischen Regierungsvertretern nach Abschluß der Friedensverhandlungen? a) Wenn ja, wurde das Thema von mosambikanischer Seite oder von deutscher Seite angesprochen? b) Wenn nein, warum nicht? c) War es Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen der deutschmosambikanischen Entwicklungszusammenarbeit?
Ja. Das Thema wurde von deutscher Seite angesprochen; die Finanzierung des in der Antwort zu Frage 4 genannten Kongresses war 1996 Gegenstand der Regierungsverhandlungen mit Mosambik.
Hat die in den Vereinten Nationen geführte Diskussion über die Heraufsetzung des Rekrutierungsalters für Soldaten (Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention) in Gesprächen mit Mosambik je eine Rolle gespielt?
Die Bundesregierung bezieht Menschenrechtsthemen einschließlich der Lage von Kindern in ihre bilateralen Kontakte und Konsultationen zur Entwicklungszusammenarbeit mit Regierungen ein.
Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, durch ein Zusatzprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention das Rekrutierungsalter von 15 auf 18 Jahre heraufzusetzen?
Die Bundesregierung setzt sich durch nachdrückliches Werben, sowohl in bilateralen Gesprächen als auch gemeinsam mit den EU-Partnern, bei zögernden Staaten für die Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre ein. Insbesondere hat die deutsche Delegation intensiv an der schriftlichen Zusammenfassung des Verhandlungsstandes mitgearbeitet. Es findet auch ein Informationsaustausch mit den an der Frage interessierten Nichtregierungsorganisationen statt. Der Koordinator der Koalition von Nichtregierungsorganisationen gegen den Einsatz von Kindersoldaten, Herr Stuart Maslen, war am 29. und 30. Juli 1998 zu Gesprächen in Bonn. Der Koalition gehören Amnesty International, terre des hommes internationale, Human Rights Watch, International Save the Children Alliance, Jesuit Refugee Service sowie die Quaker Organisation an. UNICEF und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz unterstützen die Ziele der Koalition.
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um im Interesse der mosambikanischen Kinder, aber auch aller anderen Kindersoldaten auf der Welt, dieses Anliegen voranzutreiben?
Für die Bundesregierung sind Schutz und Förderung der Kinderrechte einer der Schwerpunkte ihrer internationalen Menschenrechtspolitik. In den multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf und New York setzt sie sich für eine weitere Anhebung der für Kinder relevanten menschenrechtlichen Standards ein. Neben ihrer aktiven Rolle in der Arbeitsgruppe der Menschenrechtskommission zur Ausarbeitung des fakultativen Zusatzprotokolls zur Kinderkonvention gilt dies insbesondere im Hinblick auf die Resolutionen zu den Kinderrechten, die von der Menschenrechtskommission und der Generalversammlung behandelt werden.
Bei der Staatenkonferenz in Rom zur Ausarbeitung des Statuts für einen Internationalen Strafgerichtshof war Deutschland dafür eingetreten, daß der Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten als Straftatbestand verankert wird. Immerhin konnte die Strafbarkeit des Einsatzes von Kindern unter 15 Jahren bei bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen in Artikel 8 des Statuts festgeschrieben werden.
Deutschland hat die Ernennung eines Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder in bewaffneten Konflikten von Anfang an unterstützt. Die Bundesregierung hatte dem VN-Sonderbeauftragten Otunnu bei dessen Besuch in Deutschland, Ende 1997, ihre volle Unterstützung zugesagt und bei diesem Anlaß für sein Büro 50 000 US-Dollar bereitgestellt. Für 1998 ist abermals eine finanzielle Unterstützung des Sonderbeauftragten, dessen Büro ausschließlich durch freiwillige Spenden der Mitgliedstaaten finanziert wird, vorgesehen.
Welche Möglichkeiten von Programmen und Projekten sieht die Bundesregierung, um die Rehabilitierung von Kindersoldaten und kriegstraumatisierten Kindern in Mosambik auszuweiten und zu verbessern?
Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mosambik im engeren Sinne sind, von der Aufstockung des in der Antwort zu Frage 4 genannten Reintegrationsprojekts abgesehen, zur Zeit keine weiteren spezifischen Maßnahmen zur Rehabi litation von Kindersoldaten und kriegstraumatisierten Kindern vorgesehen. In den Regionen, in denen es Projekte der Technischen Zusammenarbeit im engeren Sinne in den Bereichen „grundschulbildung", „Familiengesundheit", „Ländliche Entwicklung" und .,,Ernährungssicherung" gibt, kommen deren Leistungen aber auch diesen Kindern zugute.
Bei der Technischen Zusammenarbeit im weiteren Sinne, zu der die Förderung von Projekten deutscher NRO gehört, hängt die Förderung weiterer Programme zur Rehabilitierung von Kindersoldaten und kriegstraumatisierten Kindern zunächst von der Stellung entsprechender Anträge durch die NRO ab. Die Bundesregierung hat darauf wenig Einfluß.
Wie kann und wird die Bundesregierung auf die mosambikanische Regierung Einfluß nehmen, um zu verhindern, daß entsprechend dem o. g. Gesetz Kindersoldaten bzw. kriegstraumatisierten Kinder nun als Jugendliche (wieder) rekrutie rt werden?
Die Bundesregierung hat dieses Anliegen nach Bekanntwerden des Gesetzes zur Einführung der Wehrpflicht und der Verordnung zu dessen Umsetzung aufgegriffen und sich gemeinsam mit den EU-Partnern auf eine Demarche in Maputo kVerständigt. Diese ist in der Zwischenzeit von der EU-Troika unter Führung des deutschen Botschafters durchgeführt worden.
Welche Schritte wird die Bundesregierung übergreifend unternehmen, um zu verhindern, daß immer mehr durch Kinder bedienbare Kleinwaffen in Konfliktgebiete gelangen können, wie das in Mosambik ebenso wie in vielen anderen Konfliktgebieten der Fall war und ist?
Entsprechend den Regelungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes werden keine Genehmigungen für den Expo rt von Kriegswaffen erteilt, wenn die Gefahr besteht, daß diese zu einer friedenstörenden Handlung, insbesondere bei einem Angriffskrieg verwendet werden. Die Bundesregierung wendet diese Regelungen, in Übereinstimmung mit ihren exportpolitischen Grundsätzen aus dem Jahre 1982, strikt an.
Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, um den weltweiten Handel mit Kleinwaffen, der 1997 eine Rekordmarke erreicht hat, zurückzudrängen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Das nationale deutsche rechtliche Instrumentarium erscheint als ausreichend, Exporte der genannten Art wirksam zu unterbinden. Auf Initiative der Bundesregierung wird derzeit eine Aktion zu Kleinwaffen im EU-Rahmen diskutiert.
Wird die Bundesregierung die gerade gegründete Kampagne zum Ausschluß von ehemaligen Kindersoldaten und Volksmilizen aus dem Militärdienst in Mosambik unterstützen? Wenn ja, durch welche konkreten Schritte und Maßnahmen?
Die Bundesregierung wird die Entwicklung in Mosambik weiterhin genau verfolgen und bei unveränderter Beibehaltung des Gesetzes und der Durchführungsverordnung zur allgemeinen Wehrpflicht weitere Schritte gemeinsam mit den EU-Partnern unternehmen.
Kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß Programme, Maßnahmen und Projekte zur Rehabi litierung von Kindersoldaten und kriegstraumatisierten Kindern fester Bestandteil eines eigenständigen Haushaltstitels zivile entwicklungspolitische Konfliktbewältigung im Rahmen eines erweiterten und neustrukturierten Haushalts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden könnte?
Soweit entsprechende Vorhaben förderungswürdig sind, ist eine Förderung bereits bei der gegenwärtigen Struktur des Haushalts möglich. Im Einzelplan 23 wurde im übrigen 1996 ein eigenständiger Titel 686 25 - Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe - geschaffen.