Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/11442
18. 09. 98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Steffi Lemke
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/11374 —
Sicherheitskonzept Ostsee
Der Schiffsverkehr in der Ostsee hat in den letzten Jahren deutlich zu
-
genorrun.en und befindet sich weiterhin in einem stetigen Wachstum.
Presseberichten ist zu entnehmen, daß mehrere Ostseeanrainer neue
Hafenkapazitäten planen bzw. vorhandene ausbauen.
Die Ostsee ist ein ökologisch sensibles Gebiet, das einen besonderen
Schutz benötigt. Dieser Tatsache tragen die Ostseeanrainer u. a. dadurch
Rechnung, daß sie sich im Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der
Ostseegebiete zusammengeschlossen und Schutzmaßnahmen festgelegt
haben. Große Teile der westlichen Ostsee gehören zum deutschen Ho
heitsgebiet, für dessen Schutz und Sicherheit nach dem Seeaufgaben
gesetz der Bund zu sorgen hat.
Vorbemerkung
Die Bundesregienmg handelt im Bereich des Umweltschutzes in
der Ausschließlichen Wirtschaftszone, die außerhalb der Territo
rialgewässer liegt, während für die Territorialgewässer die Kü
stenländer in eigener Zuständigkeit entsprechende Vorsorge
maßnahmen ergriffen haben.
Bund und Kiistenländer stimmen ihre Vorsorgemaßnahmen in ei
nem gemeinsamen Systemkonzept ab. Sie arbeiten bei Übungen
und in Notfällen im Rahmen der zu diesem Zweck geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung eng zusammen.
1. Welche Schiffsbewegungen fanden nach Kenntnis der Bundesre
gierung seit 1989 durch welche Schiffstypen und -größen vor der
deutschen Ostseeküste statt?
Die Schiffsbewegungen vor der deutschen Ostseekiiste werden
im Wege der Gesamterfassung nicht erhoben. Indikativ für den
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
17. September 1998 übermittelt.
Die Drucksache entheilt zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
Verkehrsraum Ostsee liegen allerdings Erkenntnisse für den
Verkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal (NOK) vor: Danach dominiert,
bezogen auf die Zahl der Schiffe, eindeutig das Trocken- /
Mehrzweckschiff (1997: 70,9 %) vor dem Ro/Ro- und Containerschiff
(10,8 %) und dem Mineralöl-/Gas-/Chemikalientanker (8,3 %).
Die durchschnittliche Schiffsgröße belief sich 1997 bei den
Trocken-/Mehrzweckfrachtern auf rd. 2 500 BRZ, bei den Ro/Ro-
und Containerschiffen auf 6 300 BRZ und bei den Tankschiffen auf
3 900 BRZ.
2. Bei wie vielen der seit 1989 vor der deutschen Ostseeküste
durchgeführten Schiffsbewegungen wurden Rohöl, Olprodukte oder
andere umweltgefährdende Ladungen in welchen Mengen
transportiert?
(Bitte aufschlüsseln nach den zehn wichtigsten Sta rt- und Zielhäfen
sowie den zehn wichtigsten Stoffgruppen.)
Zur Frage der Gesamterfassung vor der deutschen Ostseeküste
gilt grundsätzlich die gleiche Aussage wie zu Frage 1.
Für den NOK vorliegende Verkehrszahlen zeigen als Anhalt für
die Ostseeverkehre, daß die Gütergruppe 07 (Erdöl/Derivate)
1986 bei den Exporten mit 4,6 von insgesamt rd. 37 Mio. t, d. h. mit
rd. 12 % und bei den Importen mit 2,9 von 22,4 Mio. t, d. h. rd. 13 %
vertreten war. Für 1996 lauten die entsprechenden Zahlen bei den
Exporten 4,7 von 30,5 Mio. t oder 15,4 %, bei den Importen 3,1 von
17,4 Mio. t oder 17,8 %. Weiterreichende Analysen stehen mit den
vom Bundesministerium für Verkehr in Auftrag gegebenen
Untersuchungen „Entwicklungstendenzen der Deutschen Seehäfen
im Ostseeraum bis 2010" sowie „Nord-Ostsee-Kanal, Gutachten
zur Auslastungsoptimierung" zur Verfügung.
3. Wie wird sich der Schiffsverkehr vor deutschen Ostseeküste nach
Kenntnis der Bundesregierung zukünftig entwickeln?
Welches Wachstum wird für welche zehn wichtigsten Stoff- und
Warengruppen erwartet?
In der Schiffahrt des Ostseeraumes lassen sich folgende
Entwicklungen erkennen: Auch in den kommenden Jahren wird das
Trocken-/Mehrzweckschiff im Verkehrsraum Ostsee gemäß
Prognose (bis 2010) eindeutig dominieren, und zwar bei gleichzeitig
anhaltender Schiffsgrößensteigerung und Vergrößerung des
Tiefgangs. Dabei dürfte sich der Fähr- und Ro/Ro-Verkehr (über die
deutschen Ostseehäfen) zunehmend zu einer bestimmenden
Transporttechnologie entwickeln. Beim Transpo rt in der Gruppe
Erdöl und Derivate werden die Tankschiffe weiterhin dominant
bleiben. Der Güterumschlag in den Haupthäfen Schleswig-
Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns betrug 1996 rd. 50,6
Mio. t. Verkehrsexperten prognostizieren für die deutschen
Ostseehäfen im Jahr 2010 ein Umschlagsvolumen von 73 bis 83 Mio. t.
Dem Fähr- und Ro/Ro-Verkehr wird danach bereits ein Anteil von
65 % zukommen. Zu weiterführenden Informationen wird auf die
in der Antwort zu Frage 2 genannten Gutachten verwiesen.
4. Welches Gefährdungspotential bestand nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher für die Ostsee durch den Schiffsverkehr, und wie
wird sich dieses Gefährdungspotential zukünftig entwickeln?
Es wird davon ausgegangen, daß infolge der veränderten
Verhältnisse im Ostseeraum nach 1990/91 die Rohöl-, Ölprodukten-
und Chemikalientransporte in der Ostsee zugenommen haben.
Die Helsinki-Kommission hat daher eine Untersuchung über diese
Güterströme und das damit verbundene Gefährdungspotential in
Auftrag gegeben, an der sich auch die Bundesrepublik
Deutschland beteiligt. Das Ergebnis liegt noch nicht vor.
5. Welche Präventivmaßnahmen wurden nach Planung der
Bundesregierung zur Bekämpfung eines Ölunfalles vor der deutschen
Ostseeküste bisher vorbereitet bzw. ergriffen?
Die Bundesregierung und das Land Schleswig-Holstein haben seit
1975 entsprechend den Empfehlungen der Helsinki-Konvention
von 1974 Vorsorgemaßnahmen gegen Ölunfälle ergriffen. In diese
Maßnahmen wurde 1990 das Land Mecklenburg-Vorpommern
einbezogen. Die Bundesregierung hat zunächst im Wege der
Verwaltungshilfe entsprechende Bekämpfungskapazitäten zur
Verfügung gestellt. Seit 1995 wurden die Vorsorgemaßnahmen
des Bundes und der Küstenländer auf die Bekämpfung von
Chemikalienunfällen ausgedehnt.
6. Seit wann bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in
welchem Umfang Notfallpläne zur Bekämpfung eines Ölunfalles vor
der deutschen Ostseeküste?
Siehe Antwort zu Frage 5.
7. Welche Ölbekämpfungskapazitäten werden von der
Bundesregierung seit wann und wo zur Bekämpfung eines Ölunfalles vor der
deutschen Ostseeküste bereitgehalten, und wie lange benötigen
diese Kapazitäten, um von ihrem Bereitstellungsstandort zu jedem
möglichen Einsatzort innerhalb der deutschen Hoheitsgewässer in
der Ostsee zu gelangen?
Nach dem Auslaufen der Verwaltungshilfe für Mecklenburg-
Vorpommern hat die Bundesregierung 1997 das
Ölunfallbekämpfungsschiff „Eversand" in Warnemünde stationiert und 1998 das
Mehrzweckschiff „Scharhörn" für den ständigen Einsatz rund um
die Uhr in die westliche Ostsee verlegt. Die Empfehlungen der
Helsinki-Kommission hinsichtlich der Einsatzbereitschaft
(Auslaufen 2 Stunden nach Alarmierung, Eintreffen am Ereignisort
nach weiteren 6 Stunden) werden damit in der Regel erfüllt. Die
Bundesregierung plant im übrigen den Bau eines weiteren
Schadstoffunfallbekämpfungsschiffes für den Einsatz im östlichen
Zuständigkeitsbereich der Ostsee.
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8. Welche Bedeutung für das Gefährdungspotential der Ostsee und die
deutsche Ostseeküste haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die Bestrebungen Polens, Estlands, Litauens, Lettlands, Rußlands,
Finnlands und Schwedens, vorhandene Ölhäfen oder andere
Ölumschlagseinrichtungen zu modernisieren und auszubauen bzw.
neu zu schaffen?
9. In welcher Weise und in welchem Umfang beteiligt sich die
Bundesregierung an den Bestrebungen Polens, Estlands, Litauens,
Lettlands, Rußlands, Finnlands und Schwedens, vorhandene
Ölhäfen oder andere Ölumschlagseinrichtungen zu modernisieren
und auszubauen bzw. neu zu schaffen?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet:
Die Helsinki-Kommission hat zu den relevanten
Ostseetransporten eine Untersuchung, u. a. auch mit Blick auf die damit
verbundenen Gefährdungspotentiale, in Auftrag gegeben. Die
Ergebnisse bleiben abzuwarten. (s. auch Antwort zu Frage 4).
10. In welcher Weise und in welchem Umfang beteiligt sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union an den
Bestrebungen Polens, Estlands, Litauens, Lettlands, Rußlands,
Finnlands und Schwedens, vorhandene Ölhäfen oder andere
Ölumschlagseinrichtungen zu modernisieren und auszubauen bzw.
neu zu schaffen?
Die erbetenen Informationen liegen der Bundesregierung in der
gewünschten Form nicht vor. Grundsätzlich werden Finanzhilfen
der Europäischen Union zugunsten der mittel- und
osteuropäischen Länder und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten im
Rahmen des Phare- und des Tacis-Programms auf der Grundlage
der Verordnungen Nr. 3906/89 bzw. Nr. 2157/91 in den jeweils
gültigen Fassungen gefördert. Nach Auskunft der Europäischen
Kommission werden im Rahmen dieser Programme derzeit keine
nennenswerten Infrastrukturinvestitionen in die genannten
Ölhäfen finanziert.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
das Gefährdungspotential durch den Schiffsverkehr vor der
deutschen Ostseeküste zu minimieren?
Die Bundesregierung hat dazu eine Reihe verkehrsregelnder
Maßnahmen eingeleitet, das betrifft
— Schiffswege in der Ostsee (Kiel-Ostsee-Weg, Lübeck-Gedser-
Weg, Verkehrstrennungsgebiet „South of Gedser"; Kiel
Flensburg Weg, Kiel-Fehmarnsund-Weg, Tiefwasserweg (17 m)
Großer Belt - Östliche Ostsee,
— Schiffsmeldesystem (Anlaufbedingungsverordnung),
— Verkehr mit Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen,
— Empfehlung zur Ausstattung von Spo rt- und Kleinfahrzeugen
mit aktiven Radarreflektoren,
— Nutzung des satellitengestützten Funknavigationsverfahrens,
Leit- und Informationssystem für Ro/Ro-Fahrgastfähren,
— Anpassung der Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung.
12. Welche Sicherheitskonzepte hat die Bundesregierung für die
deutsche Ostseeküste geplant, und welche Notfallkapazitäten stehen ihr
dort zur Zeit und in Zukunft in welchem Hafen zur Bekämpfung von
Schiffs- oder Ölunfällen zur Verfügung?
Das Sicherheitskonzept für die Ostsee stützt sich auf die
kontinuierliche Verbesserung der Verkehrssicherungssysteme, siehe dazu
Antwort auf Frage 11.
Die Zusammenarbeit in der Deutschen Küstenwache Ostsee und
mit den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer spielt
hinsichtlich der schiffahrtspolizeilichen Präsenz und Vorsorge ebenfalls
eine erhebliche Rolle. Der verkehrsbezogene Brandschutz wird
durch Rahmenvereinbarungen des Bundes mit den Küstenländern
weiter ausgebaut. Auf dem Gebiet der
Schadstoffunfallbekämpfung sind mit der Verlegung des mit Schutzluftanlagen
ausgerüsteten Gewässerschutzschiffs „Scharhörn" seit Mitte Juli
1998 in die Ostsee und der Inbetriebnahme zweier weiterer
küstennah operierender Schadstoffunfallbekämpfungsschiffe von
Warnemünde und Stralsund aus durch die Partnergemeinschaft
Bund/Küstenländer Verbesserungen der Kapazität vor der
deutschen Ostseeküste geschaffen worden. Zusätzliche Kapazität ist
zur Zeit in der Planung.
Mit der Indienststellung der zweiten Luftüberwachungsmaschine
Do 228 LM 2 am 15. April 1998 ist die Überwachungskapazität in der
Ostsee auf ca. 600 Stunden pro Jahr über See nahezu verdoppelt.
13. Welche Feuerlöschkapazitäten werden nach Planung der
Bundesregierung durch welche Schiffe in welchen deutschen Ostseehäfen
zur Zeit und m Zukunft bereitgestellt?
Der Feuerschutz in den Häfen ist Sache der Länder. Die
Bundesregierung strebt jedoch den Abschluß entsprechender
Vereinbarungen mit den Ländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg
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Vorpommern an, um die beiderseitigen Kapazitäten für den
verkehrsbezogenen Feuerschutz zu bündeln. Hierfür kommt von
Bundesseite insbesondere das Mehrzweckschiff „Scharhörn" in
Frage.
14. Welche Schleppkapazitäten sind durch welche Schlepper derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen deutschen
Ostseehäfen verfügbar?
Im Rahmen der Schleppervereinbarung, die auch für den
Ostseeraum gilt, stehen mit Standorten Kiel, Rostock, Stralsund und
Wolgast 14 Schlepper mit Pfahlzugstärken überwiegend zwischen
20 und 61 t zur Verfügung.
15. Welche zusätzlichen Maßnahmen wären nach Kenntnis der
Bundesregierung notwendig, um in der Ostsee ein Vorsorgekonzept
nach dem Vorbild der Deutschen Bucht zu realisieren, und wie viele
Arbeitsplätze könnten durch diese Maßnahmen geschaffen
werden?
Siehe Antwort zu Frage 7.
16. Mit welchen Schäden wäre nach Kenntnis der Bundesregierung
direkt bzw. indirekt durch einen Ölunfall vor der deutschen
Ostseeküste zu rechnen?
17. Wie viele Arbeitsplätze in welchen Branchen wären nach Kenntnis
der Bundesregierung direkt bzw. indirekt durch einen Schiffs- oder
Ölunfall vor der deutschen Ostseeküste gefährdet?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Die Folgen von Unfällen hängen stets vom Einzelfall ab und sind
daher auch in bezug auf Fernwirkungen nicht vorhersehbar. Eine
Aussage dazu läge im Bereich der Spekulation.]