Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/9698
23. 01.98
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Rochlitz, Gila Altmann (Aurich)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/9564 —
Gesundheitsgefahren aus Dieselabgasen
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt jeder siebte PKW einen
Dieselmotor. Die Schadstoffemissionen von Dieselaggregaten sind
aufgrund ihres quantitativen und spezifischen Anteils an kanzerogenen
Stoffen und solchen mit Verdacht auf Kanzerogenität seit langem im
Kreuzfeuer der Kritik. Immerhin trägt der Verkehr mit den kanzerogenen
Stoffen Dieselruß, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
und Benzol zu mehr als 80 Prozent zum immissionsbedingten
kanzerogenen Risiko bei (UBA 96).
1996 trat die 2. Stufe der europäischen Abgasgesetzgebung für PKW in
Kraft, die für alle neu in den Verkehr kommenden Fahrzeuge seit Januar
1997 verschärfte Grenzwerte vorsieht. Eine weitere Stufe soll für PKW im
Jahre 2000 in Kraft treten. Eine Verbesserung der Emissionsproblematik
ist trotzdem nicht zu erwarten. Vielmehr ist zu befürchten, „daß die auch
von der steuerlichen Begünstigung induzierte Zunahme der
dieselgetriebenen Fahrzeuge trotz verschärfter Grenzwerte ein Gleichbleiben
oder gar ein weiteres Ansteigen der Gesamtemissionen an Dieselruß
bewirken könnte" (SRU 96).
Sowohl der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinen Umwelt
-
gutachten 1994 (SRU 94) und 1996 (SRU 96), als auch das
Umweltbundesamt in seinem Jahresbericht 1996 (UBA 96) haben sich eingehend
mit der Problematik von Dieselabgasen beschäftigt. Beide Gremien
haben dabei auf die vom Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) schon
1992 vorgelegte Schrift „Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen" Bezug
genommen, worin eine Entwicklung von Beurteilungsmaßstäben für
kanzerogene Luftverunreinigungen vorgenommen wird. Als
Beurteilungsmaßstab zur Begrenzung des Krebsrisikos durch Luftschadstoffe auf
der Basis des Gesamtrisikos von 1 : 2 500 wird do rt für Dieselrußpartikel
ein arithmetischer Mittelwert nach der TA Luft von 1,5 µg/m 3 ermittelt, für
das mit dem Dieselruß in Kombination emittie rte Benzo[a]pyren ein
solcher von 1,3 ng/m3 . Bedauerlicherweise ist dieser Ansatz trotz
entsprechender Beschlüsse der Umweltministerkonferenzen von der
Bundesregierung nicht weiter verfolgt worden.
Das Umweltbundesamt führt warnend aus, daß eine Schätzung außerdem
ergab, „ daß das aus der Immissionsbelastung resultierende Krebsrisiko in
Ballungsgebieten mit einer zusätzlichen Krebserkrankung auf 1 000
Einwohner mehr als fünfmal so groß ist, als in ländlichen Gebieten.
Langfristig sollte das Luftqualitätsniveau in Ballungsgebieten nicht unter dem
des ländlichen Raumes liegen, was dann immer noch ein (Rest-)Risiko von
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vom 20. Januar 1998 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
einer zusätzlichen Krebserkrankung auf 5 000 Einwohner beinhalten
würde. In einem ersten Schritt ist für das Erreichen der LAI-
Bewertungsmaßstäbe für krebserzeugende Stoffe (Risiko 1 : 2500) eine 90%ige
Reduktion der Dieselruß-, PAK- und Benzolemissionen zwischen 1988 und
2005 sowie in einem zweiten Schritt für das Erreichen der heutigen Luft
-
belastungswerte auf dem Land eine 99 %ige Reduktion bis zum Jahr 2020
in Ballungsgebieten notwendig. " (UBA 96)
Mit seinen Reduktionszielen nimmt das Umweltbundesamt die
Vorschläge des Sachverständigenrats für Umweltfragen (Nr. 749, SRU 94)
auf. Immerhin muß das Umweltbundesamt im selben Jahresbericht
feststellen, daß seit 1990 die emittie rte Menge an Dieselrußpartikeln bei ca.
40 000 t/a auf hohem Niveau stagniert, während bei den übrigen
Luftschadstoffen mit Ausnahme des Kohlendioxids trotz gestiegener
Fahrleistungen ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist.
Dankenswerterweise hat der Sachverständigenrat die kanzerogenen
Wirkungspotentiale der Emissionen verschiedener Motortypen bereits
abgeschätzt (Nr. 699, SRU 94) und hat den Dieselmotor als um ca. eine
Zehnerpotenz wirkmächtiger als den Ottomotor befunden. Hierbei
wurden die Nitroaromaten wie 1-Nitro-pyren bereits mit berücksichtigt. Diese
Nitrogruppen enthaltenden polycyclischen Aromaten (Nitro-PAK) haben
sich schon seinerzeit als nicht zu vernachlässigende Bestandteile der
Motoremissionen herausgestellt - besonders ihr hohes mutagenes
Potential läßt sie als kritische Komponenten erscheinen. Nun haben japanische
Forscher mit dem gentoxischen 3-Nitro-benzanthron wieder eine in den
Dieselabgasen enthaltene Verbindung in den Blickpunkt gerückt, die bei
Bakterien eine noch nie berichtete Mutationsrate aufweist.
Nicht nur diese aktuellen Entwicklungen, sondern bereits die
altbekannten karzinogenen Eigenschaften von Dieselruß und den mit ihm
vergesellschafteten PAK sollten die Bundesregierung endlich zum
Handeln verleiten - ganz im Sinne der Forderungen von Umweltbundesamt
und Sachverständigenrat.
1. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung inzwischen
ergriffen, um die Entwicklung von Beurteilungsmaßstäben für
karzinogene Luftschadstoffe nach den Vorgaben des LAI praktisch
umzusetzen, und welche sind zukünftig geplant?
Der Länderausschuß für Immissionsschutz (LAI) hat seinen Bericht
„Beurteilungsmaßstäbe zur Begrenzung des Krebsrisikos durch
Luftverunreinigungen" aus dem Jahre 1991 überprüft und
festgestellt, daß die Festlegung von Beurteilungswerten für
Immissionen über den Bereich der krebserzeugenden Stoffe hinausgeht
und in einem größeren Zusammenhang gesehen werden muß. Er
hat diesen fortentwickelten Bericht 1994 verabschiedet und 1996 der
Umweltministerkonferenz vorgelegt. Parallel dazu wurden bereits
im Rat der Europäischen Union Verhandlungen zu einer Richtlinie
über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität geführt. Die
entsprechende Richtlinie 96/62/EG wurde am 27. September 1996
verabschiedet. Darin wird die Kommission verpflichtet, dem Rat
Vorschläge für die Festlegung von Grenzwerten zur
Immissionsbelastung für bestimmte Stoffe in Stufen vorzulegen. In der Richtlinie
sind überwiegend dieselben krebserzeugenden Stoffe enthalten
wie im LAI-Bericht, z. B. Benzol, Ruß, polyzyklische aromatische
Kohlenwasserstoffe, Kadmium und Arsen. Daher bleibt das
Ergebnis der Beratungen in der EU abzuwarten.
2. Falls eine gesetzgeberische Umsetzung des LAI-Vorschlags nicht
erfolgte, inwieweit wurde durch die Bundesregierung das
Schutzkonzept für Karzinogene weiterentwickelt?
Die Emissionen der krebserzeugenden Stoffe sind für den Bereich
der Industrieanlagen gemäß Nr. 2.3 der TA Luft unter Beachtung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit so weit wie möglich zu
begrenzen. Dies stellt eine Regelung dar, die eine ständige
Anpassung an den Stand der Technik erfordert, sobald dieser sich
weiterentwickelt hat. Das gilt für Neu- wie für Altanlagen.
Für häusliche Feuerungsanlagen, in deren Abgas ebenfalls
krebserzeugende Stoffe in Form von Ruß oder polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen enthalten sind, wurde 1996 die
Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen geändert und an die
fortgeschrittene technische Entwicklung angepaßt (Verordnung vom
7. August 1996 - BGBl. I S. 1236).
Im Bereich der Pkw und Nutzfahrzeuge werden in der
Bundesrepublik Deutschland die in der EU beschlossenen Richtlinien über
Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Abgase von
Kraftfahrzeugmotoren angewendet.
Diese Richtlinien enthalten Grenzwerte über das zulässige Maß an
unverbrannten Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid,
Stickstoffoxiden und auch Partikeln aus Dieselmotoren.
Eine Fortschreibung der Grenzwerte erfolgt periodisch in
Abhängigkeit vom erreichten Stand der technischen Möglichkeiten
zur weiteren Verbesserung der Schadstoffreduzierung.
Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit der
steuerlichen Förderung von Fahrzeugen, die vorzeitig Grenzwerte
erfüllen, deren Verbindlichkeitsdatum noch nicht erreicht ist, um
so den Absatz besonders schadstoffarmer Fahrzeuge auf dem
nationalen Markt zu beschleunigen.
3. Welche Maßnahmen dienen nach Vorstellung der Bundesregierung
dazu, die Zielvorschläge des Umweltbundesamtes für die
krebserregenden Luftschadstoffe aus dem Verkehrsbereich (90 %ige
Reduktion bis 2005 auf der Basis von 1988) zu verwirklichen?
Nach Auffassung der Bundesregierung können drastische Minde
-
rungen der Luftschadstoffe vornehmlich durch technische Maß
nahmen an der Quelle (Kraftfahrzeugemissionen) erreicht werden.
Das Umweltbundesamt wurde daher beauftragt, für
Nutzfahrzeuge und Pkw für die Jahre 2000 und 2005 Grenzwertvorschläge
zu erarbeiten, die aus Umweltgründen notwendig sind. Das
Umweltbundesamt hat seine Vorschläge in zwei umfangreichen
Berichten vorgestellt, die auch in zwei international besetzten
Veranstaltungen erörtert wurden. Die Bundesregierung hat die
Vorschläge des Umweltbundesamtes in die EU-Verhandlungen zur
weiteren Absenkung der Schadstoffemissionen bei
Kraftfahrzeugen eingebracht und sie wird darauf drängen, diese
Vorschläge in der EU durchzusetzen.
4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung bezüglich der
Immission von dieselrelevanten Schadstoffen (Dieselrußpartikel,
Benzo[a]pyren, 1-Nitro-pyren, 9-Nitro-anthracen, polycyclische
Ketone, Benzo-pyren-6-on, 3-Nitro-benzanthron, etc.)
a) in städtischen Hauptverkehrsstraßen,
b) in vom Schwerverkehr benutzten Durchgangsstraßen von
Kleinstädten und Gemeinden?
Dieselruß messen alle Bundesländer im Rahmen der 23. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)
vom 16. Dezember 1996 (BGBl. I S. 1962). Benzo[a]pyren wird von
den Bundesländern an ausgewählten Orten ständig oder
stichprobenhaft gemessen. Die übrigen genannten Stoffe werden nach
Kenntnis der Bundesregierung von keinem Land erfaßt.
Eine Unterscheidung der Daten nach „städtischen
Hauptverkehrsstraßen" und „vom Schwerverkehr benutzten
Durchgangsstraßen von Kleinstädten und Gemeinden" ist der
Bundesregierung nicht möglich, da die in den Berichten der Länder
ausgewiesenen Meßstellen nicht entsprechend gekennzeichnet sind.
Die „Übersicht über Immissionen krebserzeugender
Luftschadstoffe in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 1989 bis
1994" im LAI-Bericht an die UMK (siehe Antwort zu Frage 1)
enthält für Benzo[a]pyren für vorwiegend durch Kfz-Verkehr
geprägte Lagen einen Mittelwert von 1,7 ng/m 3 bei einer
Spannweite von 0,2-8,0 ng/m 3 sowie für Ruß einen Mittelwert von
8,7 µg/m3 bei einer Spannweite von 3,8 bis 14 . µg/m3 . Weitere
aktuellere Zusammenstellungen liegen derzeit nicht vor.
5. In welchem Ausmaß werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei
den bekannten Immissionswerten die Beurteilungsmaßstäbe des LAI
heute überschritten?
Nach der in Antwort zu Frage 4 genannten Übersicht wurden die
Beurteilungsmaßstäbe (Gesamtrisiko 1 : 2 500) wie folgt
überschritten:
Bei Ruß lagen die Immissionen an allen betrachteten Meßorten
über dem Beurteilungsmaßstab. Allerdings war bei Ruß der
Umfang der gemeldeten Daten recht beschränkt. Bei Benzol lag der
entsprechende Überschreitungsanteil zwischen 35 % und 100 %.
Bei Benzo[a]pyren lag er zwischen 20 % und 44 %. Die geringsten
Überschreitungsanteile waren bei den Stoffen 2,3,7,8-TCDD,
Kadmium und Arsen festzustellen. Bei 2,3,7,8-TCDD lagen sie
zwischen 0 % und 15 %, bei Kadmium zwischen 5 % und 26 % und
bei Arsen zwischen 10 % und 18 %.
6. Von welchen Bundesländern und kommunalen
Gebietskörperschaften ist der Bundesregierung bekannt, daß dort flächendeckende
oder zumindest die Hauptverkehrsachsen betreffende
Immissionsmessungen vorgenommen worden sind?
Die zum Vollzug der 23. BImSchV in vielbefahrenen Straßen
notwendigen Messungen der Ruß- und Benzolkonzentrationen
werden von allen Bundesländern durchgeführt.
7. Inwieweit greift die Bundesregierung auf diese in den Ländern
möglicherweise angelegten Datensammlungen zurück, um eine
effizientere Luftreinhaltepolitik zu betreiben, und welche dieser
Datensammlungen hat sie in der Vergangenheit schon zur Beurteilung der
Belastungssituation mit krebserregenden Stoffen benutzt?
Die Werte aus den Meßnetzen der Länder und des
Umweltbundesamtes werden in einer Datensammlung des
Umweltbundesamtes zusammengefaßt. Weitere Daten aus stichprobenhaft
durchgeführten Messungen stehen für Auswertungen aus
besonderem Anlaß zur Verfügung. Die Bundesregierung greift auf
diese Datensammlungen zurück. Beispielsweise wurden bzw.
werden diese Daten zur Vorbereitung von politischen
Entscheidungen über die Festlegung von Grenz- bzw.
Konzentrationswerten über die Immissionsbelastung (23. BImSchV, EU-
Richtlinien) genutzt.
8. Welche wesentlichen Immissionswerte haben diese von der Bundes
-r
egierung nach Frage 7 benutzten Datensammlungen enthalten?
Die Datensammlungen enthalten die für die Antworten zu den
Fragen 4 und 5 verwendeten Daten.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der neuen Studie
japanischer Forscher zur Gentoxizität von 3-Nitro-benzanthron, und
welche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen hält sie hier für
notwendig?
Vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Technologie bereits in den 70er Jahren geförderte Studien
belegen, daß zahlreiche der im Dieselruß vorkommenden
polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe - wie beispielsweise
Benzo[a]pyren - genotoxisch wirken. In einer kürzlich
veröffentlichten Studie japanischer Forscher wird nunmehr dargelegt, daß
im Ruß neben den bisher untersuchten polyzyklischen
aromatischen Kohlenwasserstoffen auch das im Bakterientest stark
genotoxisch wirkende 3-Nitro-benzanthron vorkommt. Während
der Befund auf wissenschaftliches Interesse stößt, ergeben sich
hinsichtlich weiterer Schutz- und Vorsorgemaßnahmen keine
Konsequenzen. Diesen Schluß lassen vornehmlich Ergebnisse von
Studien zur Frage der tumorinduzierenden Wirkung von
Dieselmotorabgasen zu, die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie sowie vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert wurden und
die derzeit fortgeführt werden.
In diesen Studien konnte das Fraunhofer-Institut für Toxikologie
und Aerosolforschung, Hannover, zeigen, daß nicht nur Dieselruß
(einschließlich der o. g. genotoxisch wirkenden Substanzen),
sondern auch Titandioxidpartikel sowie technischer Ruß, der nahezu
frei von organischen Anlagerungen ist, bei der Ratte
Lungentumore verursachten. Unabhängig von der A rt des Partikels nimmt
die Tumorrate mit steigender Partikelkonzentration zu. Nach dem
derzeitigen Kenntnisstand ist somit davon auszugehen, daß der
innere Teil des Dieselrußpartikels, der sogenannte Rußkern, die
maßgebliche krebserregende Komponente des Dieselabgases ist.
Die relativ geringe Menge an genotoxisch wirkenden Substanzen,
die sich in den organischen Anlagerungen findet, und von denen
mit 3-Nitro-benzanthron eine weitere Substanz entdeckt wurde,
spielt hinsichtlich der tumorinduzierenden Wirkung nur eine
untergeordnete Rolle.]